StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Bitcoin-ETF und Abgeltungs­teuer: So werden Krypto-ETPs besteuert

Ob für deinen Bitcoin-ETF-Abgeltungs­teuer fällig wird, hängt von der Produktstruktur ab. Entscheidend ist, ob der Anbieter eine physische Auslieferung der Coins ermöglicht.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption werden wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt, Gewinne sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.
  • Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
  • Gewinne aus dem direkten Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres sind über die Anlage SO zu erklären.
  • Für private Veräußerungsgeschäfte gilt 2026 eine Freigrenze von 1000 Euro pro Person und Jahr.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Abgeltungs­teuer bei Bitcoin-ETFs?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Bei Krypto-ETPs kommt sie nur zum Einsatz, wenn das Produkt keine physische Auslieferung der hinterlegten Coins vorsieht.

Solche Produkte gelten steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen und werden wie ETFs behandelt. Die Bank behält die Steuer direkt beim Verkauf ein und führt sie automatisch an das Finanzamt ab.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Vorabpauschale wird bei Krypto-ETPs nicht erhoben, da diese Regelung nur für Investmentfonds gilt.

Durch einen Freistellungsauftrag kannst du die direkte Abführung der Steuer reduzieren. Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro für Ledige und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Verluste aus solchen Produkten lassen sich mit Gewinnen aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren verrechnen.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Bitcoin-ETFs

Eine Quellensteuer von 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Bank behält die Steuer direkt beim Verkauf ein und führt sie an das Finanzamt ab.

02 · Vergleich

Bitcoin-ETF mit oder ohne Auslieferungs­option: Was gilt?

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob du dir die Coins aus dem ETP physisch ausliefern lassen kannst. Diese Unterscheidung entscheidet über Freistellung oder Abgeltungsteuer.

Die steuerliche Einordnung hängt von der Produktstruktur ab. Krypto-ETPs mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsoption werden wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt. Gewinne unterliegen dann nicht der Abgeltungsteuer, sondern der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.

Produkte ohne Auslieferungsoption fallen dagegen unter die Kapitalertragsteuer. Der Unterschied zeigt sich besonders bei der Haltedauer: Bei Produkten mit Lieferoption sind Gewinne nach 12 Monaten steuerfrei, bei Produkten ohne Lieferoption gibt es keine Steuerfreiheit durch langes Halten.

  • Mit Auslieferungsoption gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz auf Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist.
  • Ohne Auslieferungsoption werden Gewinne pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet.
  • Die Auslieferungsoption bieten derzeit nur Emittenten wie 21Shares, ETC Group, Deutsche Digital Assets, VanEck und CoinShares für ETPs an, die genau eine Kryptowährung abbilden.
Besteuerung von Krypto-ETPs nach Produktstruktur
Mit Auslieferungs­optionOhne Auslieferungs­option
Steuerliche EinordnungWie privates VeräußerungsgeschäftWie Kapitalertrag (Inhaberschuldverschreibung)
Steuersatz auf GewinnePersönlicher Einkommensteuersatz25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
Haltedauer für SteuerfreiheitNach 12 Monaten steuerfreiKeine Steuerfreiheit durch Haltedauer
VerlustverrechnungNur mit Gewinnen aus privaten VeräußerungsgeschäftenMit Gewinnen aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren

03 · Was gilt

Wann fällt keine Abgeltungs­teuer auf Bitcoin-ETFs an?

Bei physisch hinterlegten Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption greift die Logik privater Veräußerungsgeschäfte. Nach Ablauf der Spekulationsfrist bleiben Gewinne vollständig steuerfrei.

Das gilt auch für den Tausch des ETP in die hinterlegte Kryptowährung nach Ablauf der Frist.

Innerhalb der 12 Monate realisierte Gewinne musst du dagegen in der Anlage SO erklären. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Die Freigrenze von 1000 Euro pro Person und Jahr kann dabei helfen, kleinere Gewinne steuerfrei zu halten.

Steuerfrei nach 12 Monaten ist der Verkauf eines Bitcoin-ETP mit Auslieferungsoption nach 13 Monaten Haltedauer. Steuerpflichtig bleibt dagegen der Verkauf eines Bitcoin-ETP ohne Auslieferungsoption, unabhängig von der Haltedauer. Auch Gewinne aus Krypto-Strategieindex-ETPs oder Basket-Produkten fallen unter die Abgeltungsteuer.

Steuerfrei nach 12 Monaten

·Verkauf eines Bitcoin-ETP mit Auslieferungsoption nach 13 Monaten Haltedauer
·Tausch eines physisch hinterlegten ETP in die hinterlegte Kryptowährung nach Ablauf der Frist
·Gewinne aus einem ETP, der genau eine Kryptowährung abbildet und eine Lieferoption bietet

Steuerpflichtig innerhalb von 12 Monaten

·Verkauf eines Bitcoin-ETP ohne Auslieferungsoption, unabhängig von der Haltedauer
·Gewinne aus Krypto-Strategieindex-ETPs oder Basket-Produkten
·Verkauf eines ETP mit Auslieferungsoption innerhalb der ersten 12 Monate

04 · Kosten

Freigrenze bei privaten Veräußerungs­geschäften

Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine jährliche Freigrenze. Sie beträgt 2026 genau 1000 Euro pro Person und Jahr.

Liegt dein Gesamtgewinn über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern zusammen, also auch für Gold oder Oldtimer.

Bei einem Gewinn von 1000 Euro bleibst du steuerfrei. Ab 1001 Euro Gesamtgewinn musst du den vollen Betrag in der Anlage SO angeben und versteuern. Die Freigrenze ist keine Freibetrag, der nur den übersteigenden Teil erfasst.

Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich die Freigrenze auf 2000 Euro pro Jahr. Die Regelung betrifft nur Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist, da Gewinne nach 12 Monaten Haltedauer ohnehin steuerfrei sind.

Freigrenze für Gewinne aus Kryptoverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist

Steuerfreier Bereich1000 EUR
Steuerpflichtig ab 1001 EUR Gesamtgewinnvoller Betrag

05 · Schritt für Schritt

Haltefrist: Wann sind Bitcoin-Gewinne steuerfrei?

Die Spekulationsfrist für Kryptowährungen beträgt 12 Monate. Wer länger hält, realisiert steuerfreie Gewinne, sofern das Produkt wie ein Direktinvestment behandelt wird.

Die Spekulationsfrist für Kryptowährungen beträgt 12 Monate. Der Kaufzeitpunkt markiert den Beginn der Frist. Verkaufst du innerhalb dieser Zeit, sind die Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.

Nach Ablauf der 12 Monate erzielte Gewinne sind steuerfrei. Eine Erklärung in der Anlage SO ist dann nicht erforderlich. Das gilt für direkte Bitcoin-Bestände ebenso wie für Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption.

  • Kauf: Du kaufst Bitcoin oder einen Krypto-ETP mit Auslieferungsoption, der Kaufzeitpunkt beginnt die Frist.
  • Haltedauer von 12 Monaten: Innerhalb dieser Zeit realisierte Gewinne sind steuerpflichtig.
  • Verkauf nach 12 Monaten: Nach Ablauf der Frist erzielte Gewinne sind steuerfrei.
  • Tausch oder Umtausch: Tauschst du Bitcoin in eine andere Kryptowährung, beginnt die Frist für die neue Position von vorne.
01

Kauf

Du kaufst Bitcoin oder einen Krypto-ETP mit Auslieferungsoption. Der Kaufzeitpunkt ist der Beginn der Spekulationsfrist.

02

Haltedauer von 12 Monaten

Innerhalb dieser Zeit realisierte Gewinne sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum.

03

Verkauf nach 12 Monaten

Nach Ablauf der Spekulationsfrist erzielte Gewinne sind steuerfrei. Eine Erklärung in der Anlage SO ist dann nicht erforderlich.

04

Tausch oder Umtausch

Tauschst du Bitcoin in eine andere Kryptowährung oder kaufst du damit, beginnt die Spekulationsfrist für die neue Position von vorn.

06 · Checkliste

Anlage SO: Wo trage ich Kryptogewinne ein?

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Ein Automatismus wie bei der Abgeltungsteuer existiert hier nicht.

Du musst die Gewinne selbst erklären und die Steuer wird über deinen Einkommensteuerbescheid festgesetzt.

In die Anlage SO gehören Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Coins innerhalb der 12-Monats-Frist. Auch Gewinne aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere oder aus dem Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist sind dort anzugeben.

  • Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Coins innerhalb der 12-Monats-Frist
  • Gewinne aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere
  • Gewinne aus dem Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist
  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Verrechnung mit gleichartigen Gewinnen
  • Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption bei Verkauf innerhalb der Frist

Das gehört in die Anlage SO

01

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Coins innerhalb der 12-Monats-Frist

02

Gewinne aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere

03

Gewinne aus dem Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist

04

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Verrechnung mit gleichartigen Gewinnen

05

Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption bei Verkauf innerhalb der Frist

07 · Was gilt

Mining, Staking und Wallet: Steuerliche Folgen

Nicht nur der Handel mit Coins kann steuerliche Folgen haben. Auch das Erzeugen neuer Einheiten durch Mining oder das Bereitstellen von Coins beim Staking löst Einkünfte aus.

Erhaltene Coins aus Mining sind als sonstige Einkünfte zu erfassen.

Beim Staking führen Belohnungen zu Einkünften, und die Spekulationsfrist beginnt für die erhaltenen Coins neu. Verkaufst du durch Mining oder Staking erhaltene Coins innerhalb eines Jahres, sind die Gewinne steuerpflichtig. Die reine Einrichtung und Nutzung einer Wallet zur Aufbewahrung ist dagegen steuerlich neutral.

  • Mining: Erhaltene Coins sind als sonstige Einkünfte zu erfassen.
  • Staking: Belohnungen führen zu Einkünften, die Spekulationsfrist beginnt neu.
  • Wallet-Nutzung: Reine Aufbewahrung und Übertragung zwischen eigenen Wallets sind steuerlich neutral.

Steuerlich relevant

·Mining: Erhaltene Coins sind als sonstige Einkünfte zu erfassen
·Staking: Belohnungen führen zu Einkünften, die Spekulationsfrist beginnt neu
·Verkauf von durch Mining oder Staking erhaltenen Coins innerhalb eines Jahres

Steuerlich neutral

·Reine Einrichtung und Nutzung einer Wallet zur Aufbewahrung
·Übertragung von Coins zwischen eigenen Wallets
·Halten von Coins ohne Verkauf, Tausch oder Staking

08 · Grundlagen

FIFO-Methode: Welche Coins gelten als zuerst verkauft?

Für die Berechnung des Gewinns unterstellt das Finanzamt, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst verkauft werden. Diese Reihenfolge beeinflusst die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns.

Für die Berechnung des Gewinns unterstellt das Finanzamt die FIFO-Methode. First In, First Out bedeutet: Die zuerst angeschafften Einheiten einer Kryptowährung gelten bei einem Verkauf als zuerst veräußert. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten dieser ältesten Bestände.

Die FIFO-Methode kann bei stark gestiegenen Kursen zu höheren steuerpflichtigen Gewinnen führen. Wenn alte Bestände mit niedrigen Anschaffungskosten verkauft werden, ist der Gewinn größer als bei neueren Beständen mit höheren Einstandskursen. Eine gezielte Auswahl einzelner Coins ist steuerlich nicht möglich.

Kurz erklärt

FIFO-Methode

First In, First Out: Die zuerst angeschafften Einheiten einer Kryptowährung gelten bei einem Verkauf als zuerst veräußert. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten dieser ältesten Bestände.

Die FIFO-Methode kann bei stark gestiegenen Kursen zu höheren steuerpflichtigen Gewinnen führen, wenn alte Bestände mit niedrigen Anschaffungskosten verkauft werden.

09 · Im Vertrag

DAC8-Richtlinie: Meldepflichten für Kryptoanbieter

Die DAC8-Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister in der EU, Transaktionsdaten an die Finanzbehörden zu melden. Für dich als Anlegerin ändert sich an der Steuerpflicht selbst nichts.

Kryptobörsen und Wallet-Anbieter müssen Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Übertragungen von Kryptowerten an die Steuerbehörden übermitteln.

Für dich als Anlegerin ändert sich an der Steuerpflicht selbst nichts. Die Pflicht zur Angabe steuerpflichtiger Gewinne in der Anlage SO bleibt unverändert bestehen. Die Meldepflichten erhöhen jedoch die Transparenz für die Finanzbehörden und machen es schwerer, steuerpflichtige Vorgänge zu verschweigen.

Auswirkungen der DAC8-Richtlinie

MeldepflichtAnbieterKryptobörsen und Wallet-Anbieter müssen Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden.
Erfasste DatenUmfangGemeldet werden unter anderem Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Übertragungen von Kryptowerten.
Deine PflichtenAnlegerinDie Pflicht zur Angabe steuerpflichtiger Gewinne in der Anlage SO bleibt unverändert bestehen.

10 · Fehler vermeiden

Verlustverrechnung bei Bitcoin-ETFs und Kryptowährungen

Verluste aus Kryptogeschäften sind steuerlich wertvoll, aber nicht beliebig verrechenbar. Die Verrechnung hängt davon ab, ob das Produkt der Abgeltungsteuer oder der Einkommensteuer unterliegt.

Verluste aus direkten Kryptoverkäufen können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Aktiengewinnen. Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption lassen sich dagegen mit Gewinnen aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren verrechnen.

Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist zu realisieren, macht sie steuerlich wertlos. Innerhalb der Frist realisierte Verluste kannst du mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder als Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Freigrenze als Freibetrag zu behandeln, führt zu Fehlern, da bei Überschreiten der gesamte Gewinn steuerpflichtig ist.

  • Verluste aus direkten Kryptoverkäufen mit Aktiengewinnen verrechnen zu wollen, ist nicht zulässig.
  • Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption können nicht mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
  • Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist zu realisieren, macht sie steuerlich wertlos.
  • Die Freigrenze als Freibetrag zu behandeln, führt zu Fehlern, da bei Überschreiten der gesamte Gewinn steuerpflichtig ist.

Typische Fehler bei der Verlustverrechnung

·Verluste aus direkten Kryptoverkäufen mit Aktiengewinnen verrechnen zu wollen, ist nicht zulässig
·Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption nicht mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen zu können
·Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist zu realisieren, macht sie steuerlich wertlos
·Die Freigrenze als Freibetrag zu behandeln, führt zu Fehlern, da bei Überschreiten der gesamte Gewinn steuerpflichtig ist

Häufige Fragen

Fragen zu Bitcoin-ETF und Abgeltungs­teuer

Investieren

Mehr zu Investieren

Bitcoin-ETFKrypto-ETFETF-AbgeltungssteuerESG ETF-AbgeltungssteuerBitcoin-ETF-AuszahlplanBitcoin-ETF beste Wahl

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026