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Bausparvertrag und Steuern: So gibst du ihn in der Steuererklärung an

Ein Bausparvertrag selbst ist steuerfrei, aber die Zinsen darauf sind Kapitaleinkünfte. In der Steuererklärung kannst du gezahlte Abgeltungs­teuer zurückholen und Förderungen wie Wohn-Riester oder die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Guthabenzinsen aus dem Bausparvertrag unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr.
  • Beiträge zu einem Wohn-Riester-Bausparvertrag trägst du in die Anlage AV ein.
  • Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragst du über die Einkommensteuererklärung.

01 · Grundlagen

Wie wird ein Bausparvertrag besteuert?

Beim Bausparen fallen kaum Steuern an, nur die Zinsen auf dein Guthaben sind relevant. Diese behandelt das Finanzamt wie andere Kapitalerträge.

Der Abschluss eines Bausparvertrags löst keine Steuer aus, und auch die spätere Auszahlung deines angesparten Guthabens bleibt steuerfrei. Relevant wird das Finanzamt nur bei den Zinsen, die deine Bausparkasse dir während der Sparphase gutschreibt. Diese Zinsen zählen zu den Kapitaleinkünften und werden deshalb grundsätzlich besteuert.

Die Bausparkasse behält die fällige Abgeltungsteuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du bekommst die Steuer also nicht als separate Rechnung, sondern sie wird automatisch von deinen Zinserträgen abgezogen. In deiner Jahressteuerbescheinigung kannst du nachlesen, wie hoch die einbehaltenen Beträge waren.

Für die meisten Bausparer bleibt die Steuerlast gering, weil die Guthabenzinsen oft unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge im Jahr diesen Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungsteuer fällig.

Kurz erklärt

Besteuerung des Bausparvertrags

Abschluss und Auszahlung des Bausparvertrags sind steuerfrei. Lediglich die während der Laufzeit erwirtschafteten Guthabenzinsen gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungsteuer.

Die Bausparkasse führt die Steuer auf die Zinsen automatisch an das Finanzamt ab.

02 · Kosten

Welche Steuern fallen auf die Zinsen an?

Auf deine Guthabenzinsen wird die Abgeltungsteuer fällig. Wie hoch die Belastung insgesamt ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Sie beträgt pauschal 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Bist du Mitglied einer Kirche, kommt außerdem Kirchensteuer hinzu. Je nach Bundesland liegt sie bei 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Insgesamt ergibt sich damit eine Belastung von etwa 26,4 Prozent ohne Kirchensteuer und bis zu 28 Prozent mit Kirchensteuer.

Diese Steuern zieht deine Bausparkasse automatisch ab, sobald deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern.

Steuerliche Belastung der Guthabenzinsen im Jahr 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 bis 9 % auf die Abgeltungsteuer

03 · Vergleich

Wie nutzt du den Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Für Bausparer ist er der wichtigste Hebel, um die Abgeltungsteuer auf Zinsen zu vermeiden.

Für Alleinstehende liegt er im Jahr 2026 bei 1000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei 2000 Euro pro Jahr.

Damit deine Bausparkasse diesen Freibetrag direkt berücksichtigt, reichst du einen Freistellungsauftrag ein. Liegen deine gesamten Kapitalerträge unter dem Pauschbetrag, werden keine Steuern auf deine Bausparzinsen einbehalten.

  • Gib bei der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag in Höhe deines voraussichtlichen Kapitalertrags ab.
  • Verteile den Freibetrag auf alle Konten und Depots, bei denen du Kapitalerträge erwartest.
  • Hast du bereits Abgeltungsteuer gezahlt, kannst du sie über die Anlage KAP zurückholen, wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war.
Höhe des Sparer-Pauschbetrags im Jahr 2026
AlleinstehendeZusammenveranlagte
Steuerfreier Freibetrag pro Jahr1000 EUR2000 EUR
VoraussetzungEinzelveranlagungEhepaar oder eingetragene Lebenspartner
UmsetzungFreistellungsauftrag an die BausparkasseGemeinsamer Freistellungsauftrag an die Bausparkasse

04 · Was gilt

Wo trägst du den Bausparvertrag in der Steuererklärung ein?

Für die Angaben zu deinem Bausparvertrag sind je nach Thema unterschiedliche Anlagen vorgesehen. Die Zinsen gehören in die Anlage KAP, Förderungen in andere Formulare.

Die Guthabenzinsen gehören in die Anlage KAP, dort trägst du auch die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein.

Beiträge zu einem Wohn-Riester-Bausparvertrag gibst du in der Anlage AV an. Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über die Anlage N, wenn du vermögenswirksame Leistungen in deinen Bausparvertrag einzahlst.

  • Guthabenzinsen und einbehaltene Steuern trägst du in der Anlage KAP ein.
  • Wohn-Riester-Beiträge gehören in die Anlage AV.
  • Den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellst du in der Anlage N.

Dort trägst du es ein

·Guthabenzinsen in der Anlage KAP
·Einbehaltene Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in der Anlage KAP
·Beiträge zum Wohn-Riester-Bausparvertrag in der Anlage AV
·Antrag auf Arbeitnehmersparzulage in der Anlage N

Dort nicht

·Abschlussgebühr bei selbst genutzter Immobilie
·Auszahlung des Bausparguthabens
·Tilgungsanteil eines Bauspardarlehens bei Vermietung

05 · Schritt für Schritt

Wohn-Riester: Welche Steuervorteile bringt der Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag mit Wohn-Riester-Förderung ist eine Form der Altersvorsorge. Die Beiträge kannst du als Sonderausgaben geltend machen oder du erhältst staatliche Zulagen.

Zusätzlich hast du Anspruch auf staatliche Zulagen, deren Höhe von deinem Einkommen und deiner Kinderzahl abhängt.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, ob für dich die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird der zusätzliche Betrag in deinem Steuerbescheid berücksichtigt.

Beachte die nachgelagerte Besteuerung: Für Rentenleistungen aus Altersvorsorgeverträgen und die Auflösung des Wohnförderkontos gilt, dass du die geförderten Beträge im Alter versteuern musst.

01

Beiträge in der Anlage AV eintragen

Du gibst die geleisteten Beiträge zu deinem Wohn-Riester-Bausparvertrag in der Anlage AV deiner Einkommensteuererklärung an.

02

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft automatisch, ob für dich die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

03

Steuervorteil oder Zulage erhalten

Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird der zusätzliche Betrag in deinem Steuerbescheid berücksichtigt.

04

Nachgelagerte Besteuerung beachten

Für Rentenleistungen aus Altersvorsorgeverträgen und die Auflösung des Wohnförderkontos gilt die nachgelagerte Besteuerung.

06 · Was gilt

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Zahlst du vermögenswirksame Leistungen in deinen Bausparvertrag ein, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Das läuft über deine Steuererklärung.

Dein zu versteuerndes Einkommen darf im Jahr 2026 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und bei 80.000 Euro für Ehepaare liegen.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bis zu 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 86 Euro für Paare. Den Antrag stellst du in deiner Einkommensteuererklärung, die Auszahlung erfolgt nach einer Wartezeit von sieben Jahren auf dein Anlagekonto.

  • Vermögenswirksame Leistungen müssen auf deinen Bausparvertrag eingezahlt werden.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen muss unter der jeweiligen Grenze liegen.
  • Der Antrag muss in der Einkommensteuererklärung gestellt werden.

Förderberechtigt

·Zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 EUR pro Jahr (Alleinstehende)
·Zu versteuerndes Einkommen unter 80.000 EUR pro Jahr (Ehepaare)
·Vermögenswirksame Leistungen werden auf den Bausparvertrag eingezahlt
·Antrag in der Einkommensteuererklärung gestellt

Nicht förderberechtigt

·Zu versteuerndes Einkommen über der jeweiligen Grenze
·Keine vermögenswirksamen Leistungen vereinbart
·Bausparvertrag wurde vor Ablauf der Frist gekündigt

07 · Im Vertrag

Kannst du die Abschlussgebühr von der Steuer absetzen?

Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags ist nur in einem bestimmten Fall als Werbungskosten abziehbar. Entscheidend ist, wie du die finanzierte Immobilie nutzt.

Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags ist nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn du die finanzierte Immobilie vermietest. In diesem Fall zählt die Gebühr zu den Finanzierungskosten und mindert deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Nutzt du die Immobilie selbst, kannst du die Abschlussgebühr steuerlich nicht geltend machen. Bei teilweiser Vermietung musst du die Gesamtaufwendungen auf den privaten und den vermieteten Nutzungsanteil aufteilen.

  • Vermietete Immobilie: Abschlussgebühr als Werbungskosten abziehbar.
  • Selbst genutzte Immobilie: kein steuerlicher Abzug möglich.
  • Teilweise vermietet: anteiliger Abzug entsprechend dem vermieteten Anteil.

Absetzbarkeit der Abschlussgebühr

Vermietete ImmobilieAbziehbarDie Abschlussgebühr zählt zu den Finanzierungskosten und kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Selbst genutzte ImmobilieNicht abziehbarNutzt du die Immobilie selbst, kannst du die Abschlussgebühr steuerlich nicht geltend machen.
Teilweise vermietetAnteilig abziehbarBei gemischter Nutzung musst du die Gesamtaufwendungen auf den privaten und den vermieteten Nutzungsanteil aufteilen.

08 · Was gilt

Bauspardarlehen: Welche Kosten setzen Vermieter ab?

Nutzt du ein Bauspardarlehen für eine vermietete Immobilie, kannst du einen Teil der Darlehenskosten als Werbungskosten ansetzen. Der Tilgungsanteil bleibt außen vor.

Auch die Abschlussgebühr des Bausparvertrags zählt zu den abziehbaren Finanzierungskosten.

Der Tilgungsanteil deiner Darlehensraten ist dagegen nicht absetzbar, weil er dein Vermögen aufbaut und keine Werbungskosten darstellt. Für selbst genutzte Immobilien entfallen diese Steuervorteile vollständig.

  • Zinsanteil der Darlehensraten: als Werbungskosten absetzbar.
  • Abschlussgebühr des Bausparvertrags: als Werbungskosten absetzbar.
  • Tilgungsanteil der Darlehensraten: nicht absetzbar.

Als Werbungskosten absetzbar

·Zinsanteil der Darlehensraten
·Abschlussgebühr des Bausparvertrags

Nicht absetzbar

·Tilgungsanteil der Darlehensraten
·Kosten für die selbst genutzte Immobilie

09 · Schritt für Schritt

Bausparvertrag in der Steuererklärung vergessen: Was tun?

Hast du Angaben zu deinem Bausparvertrag in der Steuererklärung vergessen, kannst du sie nachträglich korrigieren. Dafür hast du bis zu vier Jahre Zeit.

Reiche eine Berichtigung deiner ursprünglichen Steuererklärung beim Finanzamt ein und ergänze die fehlenden Zinserträge in der Anlage KAP. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag gibst du ebenfalls dort an.

Überprüfe außerdem, ob du bei deiner Bausparkasse einen Freistellungsauftrag eingereicht hast. So vermeidest du künftige Steuerabzüge auf deine Bausparzinsen.

01

Berichtigung einreichen

Reiche eine Berichtigung deiner ursprünglichen Steuererklärung beim Finanzamt ein.

02

Zinserträge nachtragen

Ergänze die fehlenden Zinserträge in der Anlage KAP. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag gibst du ebenfalls dort an.

03

Freistellungsauftrag prüfen

Überprüfe, ob du bei deiner Bausparkasse einen Freistellungsauftrag eingereicht hast, um künftige Steuerabzüge zu vermeiden.

10 · Fehler vermeiden

Ist die Auszahlung des Bausparvertrags steuerpflichtig?

Die Auszahlung deines Bausparguthabens ist grundsätzlich steuerfrei. Das gilt auch, wenn du den Vertrag vor der Zuteilung auflöst, allerdings drohen dann andere Nachteile.

Steuerpflichtig sind nur die während der Laufzeit erwirtschafteten Guthabenzinsen.

Bei einer vorzeitigen Auflösung drohen jedoch andere Nachteile. Du kannst Fördergelder wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie verlieren, wenn du die vorgesehenen Fristen nicht einhältst.

  • Verlust der Arbeitnehmersparzulage bei vorzeitiger Kündigung.
  • Verlust der Wohnungsbauprämie bei vorzeitiger Kündigung.
  • Mögliche Verluste von Fördergeldern insgesamt.

Mögliche Nachteile bei vorzeitiger Auflösung

·Verlust der Arbeitnehmersparzulage
·Verlust der Wohnungsbauprämie
·Mögliche Verluste von Fördergeldern insgesamt

11 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So vermeidest du Steuern auf Bausparzinsen

Mit einem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass deine Bausparkasse den Sparer-Pauschbetrag direkt beim Steuerabzug berücksichtigt. So bleibt deine Steuerlast von Anfang an niedrig.

Gib bei der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag in Höhe deines voraussichtlichen Kapitalertrags ab. Für Alleinstehende liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bei 2000 Euro pro Jahr.

  • Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse einreichen.
  • Höhe des Sparer-Pauschbetrags korrekt angeben, also 1000 Euro pro Person.
  • Bei gemeinsamer Veranlagung 2000 Euro ansetzen.
  • Auftrag auf alle Kapitalerträge im Jahr abstimmen.
  • Bereits gezahlte Abgeltungsteuer über die Anlage KAP zurückholen.

Checkliste für den Freistellungsauftrag

01

Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse einreichen

02

Höhe des Sparer-Pauschbetrags korrekt angeben (1000 EUR pro Person)

03

Bei gemeinsamer Veranlagung 2000 EUR ansetzen

04

Auftrag auf alle Kapitalerträge im Jahr abstimmen

05

Bereits gezahlte Abgeltungsteuer über Anlage KAP zurückholen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026