Ratgeber · Investieren
Ausschüttender ETF und Abgeltungsteuer: So viel bleibt dir 2026
Bei einem ausschüttenden ETF fließen dir regelmäßig Dividenden zu, auf die Abgeltungsteuer fällig wird. Mit Freistellungsauftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.
11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Auf Dividenden und realisierte Kursgewinne eines ausschüttenden ETFs fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt 2026 steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag stellst.
- Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Deine Depotbank führt Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer automatisch ab.
01 · Grundlagen
Was bedeutet Abgeltungsteuer bei einem ausschüttenden ETF?
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten, sobald dein ausschüttender ETF-Dividenden zahlt oder du Anteile mit Gewinn verkaufst.
Für dich als Studierende bedeutet die Abgeltungsteuer, dass deine Depotbank bei jeder Dividendenzahlung eines ausschüttenden ETFs automatisch 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehält. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer, sofern du Mitglied einer entsprechenden Religionsgemeinschaft bist. Diese Steuer wird direkt an der Quelle abgeführt, du musst dich also nicht selbst um die Überweisung an das Finanzamt kümmern.
Die Abgeltungsteuer gilt pauschal für alle Kapitalerträge, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das kann für dich als Studierende mit geringem Einkommen ein Nachteil sein, weil dein persönlicher Grenzsteuersatz oft unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall kannst du über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder die Günstigerprüfung in der Steuererklärung eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuer erreichen.
Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf deiner ETF-Anteile werden ebenfalls mit der Abgeltungsteuer belastet. Die Steuer fällt nur auf den Gewinn an, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnen, was deine Steuerlast senkt.
- Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne.
- Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, du musst sie nicht selbst anmelden.
- Für Studierende mit niedrigem Einkommen kann eine Steuererklärung mit Günstigerprüfung lohnend sein.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf ausschüttende ETFs
Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Sie wird direkt an der Quelle von der Depotbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Mit der Abgeltungsteuer sind deine Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten, du musst sie nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, außer für eine Günstigerprüfung oder Verlustverrechnung.
02 · Was gilt
Sparer-Pauschbetrag: So nutzt du deinen Freibetrag 2026
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Für 2026 gilt ein Freibetrag von 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren.
Der Sparer-Pauschbetrag schützt deine ersten 1000 Euro Kapitalerträge pro Jahr vor der Abgeltungsteuer. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Zu den Kapitalerträgen zählen Dividenden aus deinem ausschüttenden ETF, Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
Du kannst den Freibetrag über einen Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank hinterlegen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab, auch wenn dein jährlicher Gesamtertrag unter 1000 Euro bleibt. Die zu viel gezahlte Steuer bekommst du dann erst nach Abgabe der Steuererklärung zurück.
Für dich als Studierende lohnt es sich, den Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr vollständig auszuschöpfen. Wer nur thesaurierende ETFs bespart, lässt den Freibetrag oft ungenutzt verfallen. Mit einem ausschüttenden ETF kannst du Dividenden bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei vereinnahmen und anschließend manuell reinvestieren.
- Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, für Ehepaare 2000 Euro.
- Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne zählen zu den Kapitalerträgen.
- Ohne Freistellungsauftrag wird Steuer ab dem ersten Euro einbehalten.
Zählt mit
Zählt nicht
03 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag: So verhinderst du den automatischen Steuerabzug
Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab. Mit dem Auftrag bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags sofort steuerfrei.
Den Freistellungsauftrag richtest du direkt im Online-Banking oder per Formular bei deiner Depotbank ein. Du legst fest, bis zu welcher Höhe die Bank deine Kapitalerträge steuerfrei auszahlt. Der Auftrag gilt ab dem Einreichungsdatum für alle Erträge in diesem Depot, eine rückwirkende Anwendung auf bereits abgeführte Steuern ist nicht möglich.
Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, die Summe darf jedoch 1000 Euro pro Person nicht überschreiten. Bei Ehepaaren mit Gemeinschaftsdepot sind insgesamt 2000 Euro möglich. Eine zu hohe Aufteilung führt dazu, dass das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung eine Nachzahlung verlangt.
Hast du den Freistellungsauftrag vergessen, kannst du die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurückholen. Das dauert jedoch mehrere Monate und bindet Liquidität. Für Studierende mit unregelmäßigen Einkünften ist der direkte Freistellungsauftrag daher der einfachere Weg.
- Der Freistellungsauftrag wird online oder per Formular bei der Depotbank eingerichtet.
- Die Aufteilung auf mehrere Banken ist möglich, insgesamt maximal 1000 Euro pro Person.
- Vergessene Freistellungsaufträge lassen sich über die Steuererklärung korrigieren.
Höhe festlegen
Du kannst den Freistellungsauftrag bis zu 1000 Euro pro Person oder 2000 Euro bei Ehepaaren einrichten. Eine Aufteilung auf mehrere Banken ist möglich.
Auftrag bei der Depotbank einreichen
Den Freistellungsauftrag stellst du online im Depot oder per Formular. Er gilt ab dem Einreichungsdatum für alle Kapitalerträge in diesem Depot.
Automatische Berücksichtigung
Deine Depotbank berücksichtigt den Freibetrag bei jeder Ausschüttung und jedem Verkauf. Erst wenn die Erträge den Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungsteuer fällig.
Nachträgliche Korrektur
Hast du den Freistellungsauftrag vergessen, kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurückholen.
04 · Vergleich
Teilfreistellung: Warum bei Aktien-ETFs 30 Prozent steuerfrei bleiben
Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt für Fonds mit hohem Aktienanteil. Bei einem Aktien-ETF mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Dieser Rabatt gilt sowohl für Dividenden als auch für realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale.
Für dich bedeutet das: Von 100 Euro Dividende aus einem Aktien-ETF sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Die Teilfreistellung wird von deiner Depotbank automatisch berücksichtigt, du musst sie nicht beantragen. Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent reduziert sich der steuerfreie Anteil auf 15 Prozent.
Die Teilfreistellung gleicht aus, dass auf Unternehmensebene bereits Körperschaftsteuer gezahlt wurde. Ohne diesen Rabatt käme es zu einer Doppelbesteuerung. Für dich als Anlegerin erhöht die Teilfreistellung die Nettorendite deines ausschüttenden ETFs spürbar.
- Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
- Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent der Erträge steuerfrei.
- Die Teilfreistellung wird automatisch von der Depotbank angewendet.
| Aktienfonds | Mischfonds | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Mindestens 51 Prozent Aktienanteil | Mindestens 25 Prozent Aktienanteil |
| Steuerfreier Anteil | 30 Prozent der Erträge | 15 Prozent der Erträge |
| Gilt für | Ausschüttungen und Vorabpauschale | Ausschüttungen und Vorabpauschale |
05 · Kosten
Dividenden aus einem ausschüttenden ETF: So werden sie besteuert
Ausschüttungen aus einem ETF gelten steuerlich als Kapitalertrag. Deine Depotbank rechnet den Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung automatisch an, bevor sie Steuern abführt.
Bei einer Dividende von 100 Euro aus einem Aktien-ETF bleiben durch die Teilfreistellung 30 Euro steuerfrei. Auf die verbleibenden 70 Euro fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, also 17,50 Euro. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, was 0,96 Euro entspricht.
Dein Nettoertrag nach Steuern beträgt in diesem Beispiel 81,54 Euro, sofern dein Sparer-Pauschbetrag bereits aufgebraucht ist und keine Kirchensteuer anfällt. Ist dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft, zahlt die Depotbank die Dividende bis zur Freibetragsgrenze komplett steuerfrei aus.
Die Depotbank verrechnet bei jeder Ausschüttung automatisch den verfügbaren Freistellungsauftrag und die Teilfreistellung. Du musst keine eigenen Berechnungen anstellen. Die tatsächliche Steuerlast hängt von deinem persönlichen Freistellungsauftrag, deiner Kirchensteuerpflicht und dem Fondsanteil an Aktien ab.
- Bei 100 Euro Dividende aus einem Aktien-ETF bleiben 30 Euro steuerfrei.
- Auf 70 Euro werden 17,50 Euro Abgeltungsteuer plus 0,96 Euro Solidaritätszuschlag fällig.
- Der Nettoertrag beträgt 81,54 Euro, wenn der Freibetrag aufgebraucht ist.
Steuerabzug auf 100 Euro Dividende eines Aktien-ETF
06 · Im Vertrag
Vorabpauschale: Warum sie für ausschüttende ETFs meist keine Rolle spielt
Die Vorabpauschale soll thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich angleichen. Bei einem ausschüttenden ETF wird sie nur fällig, wenn die Ausschüttungen sehr niedrig ausfallen.
Bei einem ausschüttenden ETF wird sie nur dann fällig, wenn die tatsächlichen Dividenden niedriger ausfallen als die berechnete Vorabpauschale. In den meisten Jahren schütten ausschüttende ETFs mehr aus, sodass keine zusätzliche Steuer entsteht.
Liegt die Ausschüttung unter der Vorabpauschale, besteuert das Finanzamt die Differenz als fiktiven Ertrag. Diese Konstellation tritt vor allem in Jahren mit sehr niedrigen Dividenden oder bei Fonds mit geringer Ausschüttungsquote auf. Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des ETFs vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
Für dich als Anlegerin eines ausschüttenden ETFs ist die Vorabpauschale daher meist kein Thema. Deine laufenden Dividenden sind bereits steuerpflichtig und werden über den Freistellungsauftrag und die Teilfreistellung berücksichtigt. Nur bei ungewöhnlich niedrigen Ausschüttungen musst du mit einer zusätzlichen Steuerzahlung rechnen.
- Die Vorabpauschale greift nur, wenn die Ausschüttung unter der berechneten Pauschale liegt.
- Schüttet dein ETF mehr aus, wird keine zusätzliche Steuer fällig.
- Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen.
Wann die Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs greift
07 · Vergleich
Thesaurierende ETFs im Vergleich: Wo liegt der Unterschied bei der Steuer?
Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus, sondern legen sie wieder an. Dadurch entsteht ein Steuerstundungseffekt, weil du auf die reinvestierten Erträge erst später Steuern zahlst.
Der zentrale Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung. Bei einem ausschüttenden ETF werden Dividenden sofort im Jahr der Ausschüttung versteuert. Bei einem thesaurierenden ETF bleiben die Erträge im Fonds und werden über die Vorabpauschale nur teilweise vorab besteuert, der Rest wird erst beim Verkauf fällig.
Dieser Steuerstundungseffekt kann über lange Zeiträume zu einem höheren Vermögensaufbau führen, weil die gestundete Steuer weiter für dich arbeitet. Allerdings ist der Effekt bei niedrigen Zinsen und geringen Vorabpauschalen weniger stark ausgeprägt als in Hochzinsphasen. Beide Varianten unterliegen derselben Abgeltungsteuer von 25 Prozent, der Unterschied liegt ausschließlich im Zeitpunkt.
Für dich als Studierende kann ein ausschüttender ETF trotzdem sinnvoll sein, um den Sparer-Pauschbetrag jährlich auszuschöpfen. Sobald dein Depot den Freibetrag deutlich übersteigt, kann eine Kombination aus beiden Varianten oder der Wechsel zu thesaurierenden ETFs steuerlich vorteilhaft sein.
- Ausschüttende ETFs versteuern Dividenden sofort, thesaurierende erst später.
- Der Steuerstundungseffekt kann langfristig zu höherem Vermögen führen.
- Beide Varianten unterliegen derselben Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
| Ausschüttender ETF | Thesaurierender ETF | |
|---|---|---|
| Laufende Besteuerung | Dividenden werden sofort versteuert | Vorabpauschale auf fiktive Erträge |
| Steuerstundungseffekt | Gering, da Dividenden jährlich anfallen | Höher, da Erträge im Fonds bleiben |
| Steuerlast beim Verkauf | Nur auf Kursgewinne, Dividenden bereits versteuert | Auf Kursgewinne abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen |
08 · Was gilt
Quellensteuer: Was passiert bei ETFs mit ausländischen Aktien?
Viele ETFs halten Aktien aus dem Ausland. Auf Dividenden dieser Unternehmen wird im jeweiligen Land Quellensteuer fällig, die deine Depotbank teilweise anrechnen kann.
Viele ETFs halten Aktien aus Ländern wie den USA, Japan oder Großbritannien. Auf Dividenden dieser Unternehmen wird im jeweiligen Land Quellensteuer fällig, die der Fonds oder die Depotbank einbehält. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die eine Anrechnung dieser ausländischen Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer ermöglichen.
Die anrechenbare ausländische Quellensteuer wird bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer berücksichtigt. Übersteigt die ausländische Steuer die deutsche Steuer, bleibt der überschießende Betrag unberücksichtigt. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Die Gesamtsteuerlast auf ausländische Dividenden kann höher ausfallen als bei rein deutschen Aktien.
Die Abwicklung übernimmt deine Depotbank automatisch. Du musst keine ausländischen Steuererklärungen abgeben. Bei synthetischen ETFs, die keine echten Aktien halten, sondern Tauschgeschäfte nutzen, kann die Quellensteuersituation abweichen.
- Auf Dividenden ausländischer Aktien wird im jeweiligen Land Quellensteuer fällig.
- Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen die Anrechnung auf die deutsche Steuer.
- Die Depotbank wickelt die Quellensteuer automatisch ab.
Wird angerechnet
Wird nicht angerechnet
09 · Grundlagen
Spekulationsfrist: Gibt es sie bei ausschüttenden ETFs noch?
Für Wertpapiere wie ETFs gilt keine Spekulationsfrist mehr. Egal wie lange du deinen ausschüttenden ETF hältst, realisierte Kursgewinne sind immer als Kapitalertrag steuerpflichtig.
Die frühere Regelung, nach der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei waren, wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer abgeschafft.
Für dich bedeutet das: Ein Verkauf deines ETFs mit Gewinn löst immer Steuern aus, unabhängig von der Haltedauer. Verluste aus dem Verkauf kannst du mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnen. Eine Ausnahme gilt für Kryptowährungen, bei denen weiterhin eine Spekulationsfrist von einem Jahr besteht.
Die fehlende Spekulationsfrist macht die Steuerplanung einfacher, weil du nicht auf Haltedauern achten musst. Du kannst deinen ausschüttenden ETF jederzeit verkaufen, ohne dass sich die steuerliche Behandlung ändert.
- Für ETFs gilt keine Spekulationsfrist, Kursgewinne sind immer steuerpflichtig.
- Die frühere Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer wurde abgeschafft.
- Für Kryptowährungen gilt weiterhin eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
Kurz erklärt
Spekulationsfrist bei ETFs
Eine Haltefrist, nach deren Ablauf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei wären. Für ETFs und andere Wertpapiere wurde diese Frist mit Einführung der Abgeltungsteuer abgeschafft.
Für Kryptowährungen gilt weiterhin eine Spekulationsfrist von einem Jahr, für ETFs jedoch nicht.
10 · Was gilt
Mischfonds: Welche Teilfreistellung gilt für deinen ETF?
Nicht jeder ETF ist ein reiner Aktienfonds. Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent profitieren nur von einer reduzierten Teilfreistellung von 15 Prozent.
Nicht jeder ETF ist ein reiner Aktienfonds. Die Höhe der Teilfreistellung hängt vom Aktienanteil im Fonds ab. Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil profitieren von 30 Prozent steuerfreien Erträgen. Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent erhalten nur 15 Prozent Teilfreistellung.
Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil sowie Rentenfonds ohne Aktienanteil erhalten keine Teilfreistellung. Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil profitieren von einer Teilfreistellung von 60 Prozent. Fully funded Swap-ETFs, die keine echten Kapitalbeteiligungen halten, sind von der Teilfreistellung ausgeschlossen.
Für dich als Anlegerin lohnt sich ein Blick ins Factsheet deines ETFs, um die genaue Zusammensetzung zu prüfen. Die Teilfreistellung wird von der Depotbank automatisch angewendet, du musst sie nicht beantragen. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Fondsunterlagen oder eine kurze Rückfrage beim Anbieter.
- Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent Teilfreistellung.
- Mischfonds mit 25 bis 50 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent Teilfreistellung.
- Mischfonds unter 25 Prozent Aktienanteil und Rentenfonds: keine Teilfreistellung.
Teilfreistellung
Keine Teilfreistellung
11 · Fehler vermeiden
Besteuerung von ETFs: Diese Fehler kosten dich Rendite
Viele Anleger verschenken bei ausschüttenden ETFs-Steuervorteile, weil sie grundlegende Regeln nicht beachten. Diese Fehler lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.
Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt deine Depotbank ab dem ersten Euro Steuern ab, obwohl dir der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro zusteht. Die zu viel gezahlte Steuer bekommst du erst nach der Steuererklärung zurück, was unnötig Liquidität bindet.
Ein weiterer Fehler ist das ungenutzte Ausschöpfen des Sparer-Pauschbetrags. Wer nur thesaurierende ETFs bespart, lässt den jährlichen Freibetrag verfallen. Mit einem ausschüttenden ETF kannst du Dividenden bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei vereinnahmen und anschließend reinvestieren.
Viele Anleger ignorieren auch die Teilfreistellung oder verrechnen Verluste nicht. Wer Verluste aus ETF-Verkäufen nicht mit Gewinnen verrechnet, zahlt unnötig Steuern. Die Verlustverrechnung übernimmt deine Depotbank automatisch, wenn Gewinne und Verluste im selben Depot anfallen. Bei mehreren Depots hilft eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen musst.
- Fehlender Freistellungsauftrag führt zu Steuerabzug ab dem ersten Euro.
- Ungenutzter Sparer-Pauschbetrag verfällt am Jahresende ersatzlos.
- Nicht verrechnete Verluste erhöhen deine Steuerlast unnötig.
Häufige Steuerfehler bei ausschüttenden ETFs
Häufige Fragen
Fragen zu Ausschüttender ETF und Abgeltungsteuer
{{f.a}}
Investieren
Mehr zu Investieren
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber