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Anleihen versteuern: So viel bleibt von deinen Zinsen und Kursgewinnen übrig

Zinsen und Kursgewinne aus Anleihen zählen zu den Kapitalerträgen. Für deine Steuererklärung bedeutet das: Es gilt die Abgeltungs­teuer, aber dein Sparer-Pauschbetrag hilft dir, einen Teil der Erträge steuerfrei zu kassieren.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Zinsen und Kursgewinne aus Anleihen werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Verluste aus Anleihen lassen sich im allgemeinen Verlusttopf mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, nicht aber mit Aktiengewinnen.
  • Bei ausländischen Anleihen kann Quellensteuer anfallen, die du dir unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen lassen kannst.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Abgeltungs­teuer für deine Anleihen?

Die Abgeltungsteuer ist die zentrale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker, bevor das Geld auf deinem Konto landet.

Für deine Anleihen bedeutet die Abgeltungsteuer, dass deine Bank oder dein Broker die Steuer direkt einbehält. Du bekommst also nur den Nettobetrag ausgezahlt. Das gilt für Zinszahlungen genauso wie für realisierte Kursgewinne.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit diesem Einbehalt ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.

Du musst die Erträge aus Anleihen nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Eine Ausnahme gilt, wenn du Verluste verrechnen willst oder eine günstigere Prüfung beantragst.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Anleihen

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Kursgewinne aus Anleihen. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Du musst sie nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, es sei denn, du willst Verluste verrechnen oder eine günstigere Prüfung beantragen.

02 · Was gilt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag bei Anleihen

Bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird, zieht deine Bank den Sparer-Pauschbetrag ab. Diesen Freibetrag musst du einmalig als Freistellungsauftrag bei deinem Institut einrichten.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2000 Euro. Diesen Freibetrag zieht deine Bank automatisch ab, bevor sie die Abgeltungsteuer berechnet.

Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag, den du bei deinem Institut einrichtest. Ohne diesen Auftrag behält die Bank die Steuer auf alle Erträge ein. Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe deines persönlichen Freibetrags.

Zum Sparer-Pauschbetrag zählen Zinszahlungen aus Staatsanleihen, Zinszahlungen aus Unternehmensanleihen und Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen. Nicht dazu zählen Verluste aus dem Verkauf, die Rückzahlung des Nennwerts am Laufzeitende und Gebühren für Kauf oder Verkauf.

Zählt zum Freibetrag

·Zinszahlungen (Kupon) aus Staatsanleihen
·Zinszahlungen aus Unternehmensanleihen
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen
·Erträge aus Rentenfonds (anteilig nach Teilfreistellung)

Zählt nicht zum Freibetrag

·Verluste aus dem Verkauf von Anleihen
·Rückzahlung des Nennwerts am Laufzeitende
·Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Anleihen

03 · Vergleich

Kursgewinne bei Anleihen: Wann du sie versteuern musst

Kaufst du eine Anleihe unter ihrem Nennwert und verkaufst sie später teurer, entsteht ein Kursgewinn. Dieser Gewinn ist steuerpflichtig, egal ob du die Anleihe bis zur Fälligkeit hältst oder vorher verkaufst.

Diese Gewinne sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob du die Anleihe vorzeitig verkaufst oder bis zur Fälligkeit hältst.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent Abgeltungsteuer, genau wie bei Zinserträgen. Auch der Sparer-Pauschbetrag wird auf Kursgewinne angerechnet. Der Unterschied liegt in der Verlustverrechnung: Kursverluste aus Anleihen kannst du im allgemeinen Verlusttopf mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, auch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.

Zinserträge aus dem Kupon werden ebenfalls mit 25 Prozent besteuert und der Sparer-Pauschbetrag wird angerechnet. Eine Verlustverrechnung ist bei Zinsausfällen jedoch nicht möglich.

Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen und Zinserträgen
KursgewinneZinserträge (Kupon)
Steuersatz25 Prozent Abgeltungsteuer25 Prozent Abgeltungsteuer
Sparer-PauschbetragWird angerechnetWird angerechnet
VerlustverrechnungAllgemeiner VerlusttopfAllgemeiner Verlusttopf

04 · Im Vertrag

Schuldverschreibungen: Diese Besonderheit gilt bei der Steuer

Die meisten Anleihen sind Schuldverschreibungen. Für eine bestimmte Art von Schuldverschreibung hat der Bundesfinanzhof jedoch eine steuerliche Ausnahme geschaffen.

Die meisten Staatsanleihen und Unternehmensanleihen werden als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben. Zinsen und Kursgewinne daraus sind ganz normal steuerpflichtig. Auch Wandelanleihen und Kassenobligationen zählen in der Regel zu den Inhaberschuldverschreibungen.

Eine steuerliche Ausnahme hat der Bundesfinanzhof für die Xetra Gold Inhaberschuldverschreibung geschaffen. Die Einlösung dieser Schuldverschreibung in physisches Gold ist keine Veräußerung. Es fällt keine Abgeltungsteuer an, weil du lediglich den verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes einlöst.

Der Bundesfinanzhof begründete das damit, dass die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung. Die Goldlieferung ist auch kein privates Veräußerungsgeschäft, weil die entgeltliche Übertragung fehlt.

Steuerliche Sonderfälle bei Schuldverschreibungen

Xetra Gold InhaberschuldverschreibungAusnahmeDie Einlösung dieser Schuldverschreibung in physisches Gold ist keine Veräußerung. Es fällt keine Abgeltungsteuer an, da du lediglich den verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes einlöst.
InhaberschuldverschreibungStandardDie meisten Staats- und Unternehmensanleihen werden als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben. Zinsen und Kursgewinne daraus sind ganz normal steuerpflichtig.
WandelanleihenStandardAuch Wandelanleihen sind in der Regel Inhaberschuldverschreibungen. Ihre Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer.

05 · Schritt für Schritt

Festverzinsliche Wertpapiere: So werden Zinszahlungen besteuert

Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Du erhältst während der Laufzeit regelmäßig Zinszahlungen, den sogenannten Kupon. Diese Zinserträge sind steuerpflichtig.

Diese Zinserträge sind steuerpflichtig und werden wie alle Kapitalerträge behandelt.

Der Ablauf ist immer gleich: Der Emittent zahlt dir die vereinbarten Zinsen auf dein Verrechnungskonto. Bei ausländischen Anleihen wird vorher oft Quellensteuer einbehalten. Deine Bank zieht vom Kupon den Sparer-Pauschbetrag ab, sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast und dieser noch nicht ausgeschöpft ist.

Auf den verbleibenden Betrag werden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Du erhältst die Zinszahlung abzüglich dieser Steuern als Nettobetrag gutgeschrieben.

01

Kupon wird fällig

Der Emittent zahlt dir die vereinbarten Zinsen auf dein Verrechnungskonto. Bei ausländischen Anleihen kann vorher Quellensteuer einbehalten werden.

02

Bank berechnet die Steuer

Deine Bank zieht vom Kupon den Sparer-Pauschbetrag ab, sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast und dieser noch nicht ausgeschöpft ist.

03

Abgeltungsteuer wird einbehalten

Auf den verbleibenden Betrag werden 25 Prozent Abgeltungsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

04

Nettobetrag wird gutgeschrieben

Du erhältst die Zinszahlung abzüglich der einbehaltenen Steuern auf dein Konto. Damit ist die Steuer auf diesen Ertrag abgegolten.

06 · Hintergrund

Restlaufzeit und Rendite: Was für deine Steuer zählt

Die Restlaufzeit einer Anleihe beeinflusst ihren Kurs und damit mögliche Kursgewinne. Für die Steuer ist nicht die Rendite entscheidend, sondern die tatsächlich zugeflossenen Erträge.

Die Rendite einer Anleihe setzt sich aus dem Kupon und der Differenz zwischen Kaufkurs und Rückzahlungskurs zusammen. Steuerlich relevant sind beide Komponenten getrennt: Der Kupon wird als Zinsertrag versteuert, die Kursdifferenz als Kursgewinn.

Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer ist in der Regel der Kursgewinn oder Kursverlust, da sich der Kurs dem Nennwert annähert. Das ändert aber nichts an der Steuerpflicht: Jeder realisierte Gewinn zählt, unabhängig von der Restlaufzeit.

Für dich bedeutet das: Achte beim Kauf nicht nur auf den Kupon, sondern auch auf den Kaufkurs. Ein hoher Kupon kann durch einen hohen Kaufkurs teilweise wieder aufgezehrt werden. Steuerlich zählt am Ende der tatsächlich realisierte Ertrag.

Die Rendite einer Anleihe setzt sich aus dem Kupon und der Differenz zwischen Kaufkurs und Rückzahlungskurs zusammen. Steuerlich relevant sind beide Komponenten getrennt: Der Kupon wird als Zinsertrag versteuert, die Kursdifferenz als Kursgewinn.

Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer ist in der Regel der Kursgewinn oder -verlust, da sich der Kurs dem Nennwert annähert. Das ändert aber nichts an der Steuerpflicht: Jeder realisierte Gewinn zählt.

Für dich bedeutet das: Achte beim Kauf nicht nur auf den Kupon, sondern auch auf den Kaufkurs. Ein hoher Kupon kann durch einen hohen Kaufkurs und damit einen späteren Kursverlust teilweise wieder aufgezehrt werden. Dieser Verlust ist dann im allgemeinen Verlusttopf verrechenbar.

07 · Kosten

Rentenfonds: So funktioniert die Besteuerung von Anleihen im Fonds

Rentenfonds bündeln viele Anleihen. Für dich als Anlegerin gelten andere Regeln als beim Direktkauf einer einzelnen Anleihe, vor allem durch die Teilfreistellung.

Rentenfonds bündeln viele Anleihen und unterliegen anderen Regeln als der Direktkauf einer einzelnen Anleihe. Der wichtigste Unterschied ist die Teilfreistellung: Bei Rentenfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent.

Das bedeutet: Auf 30 Prozent der Erträge zahlst du keine Steuer. Die effektive Steuerbelastung sinkt dadurch von 25 Prozent auf 17,5 Prozent. Reine Rentenfonds ohne Aktienanteil haben keine Teilfreistellung und werden wie Einzelanleihen besteuert.

Für dich heißt das: Ein Mischfonds mit hohem Aktienanteil kann steuerlich günstiger sein als ein reiner Rentenfonds. Die Teilfreistellung gilt aber nur für Aktienfonds, nicht für Anleihen im Direktbestand.

Kurz erklärt

Einzelanleihe

Steuerliche Belastung von Rentenfonds im Vergleich zu Einzelanleihen

25 %

08 · Checkliste

Bundesanleihen: Steuern auf die sicherste Anlageform

Bundesanleihen gelten als besonders sicher, weil die Bundesrepublik Deutschland als Emittent eine sehr gute Bonität hat. Steuerlich werden sie jedoch genauso behandelt wie andere Anleihen.

Zinserträge aus Bundesanleihen sind voll steuerpflichtig. Kursgewinne beim Verkauf vor Laufzeitende werden versteuert. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person gilt auch hier. Es fällt keine Quellensteuer an, da der Emittent in Deutschland sitzt.

Verluste aus Bundesanleihen kannst du im allgemeinen Verlusttopf verrechnen. Das gilt auch für Kursverluste, wenn du die Anleihe vorzeitig verkaufst.

Das solltest du bei Bundesanleihen steuerlich beachten

01

Zinserträge aus Bundesanleihen sind voll steuerpflichtig

02

Kursgewinne beim Verkauf vor Laufzeitende werden versteuert

03

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person gilt auch hier

04

Es fällt keine Quellensteuer an, da der Emittent in Deutschland sitzt

05

Verluste aus Bundesanleihen kannst du im allgemeinen Verlusttopf verrechnen

09 · Schritt für Schritt

Quellensteuer bei ausländischen Anleihen: So holst du dir zu viel gezahlte Steuer zurück

Kaufst du Anleihen aus dem Ausland, kann der jeweilige Staat Quellensteuer auf die Zinszahlungen erheben. Diese wird direkt einbehalten, bevor der Betrag auf deinem Konto ankommt.

Die Höhe variiert je nach Land, zum Beispiel erhebt Italien Quellensteuer auf Zinsen.

Besteht mit dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird die anrechenbare Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet. Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du dir den überschüssigen Teil in vielen Fällen vom ausländischen Staat erstatten lassen.

Die Fristen und Formulare für die Erstattung unterscheiden sich je nach Land. Informiere dich vor dem Kauf ausländischer Anleihen, ob und in welcher Höhe Quellensteuer anfällt.

01

Quellensteuer wird einbehalten

Der ausländische Staat zieht von deinen Zinserträgen eine Quellensteuer ab. Die Höhe variiert je nach Land, zum Beispiel erhebt Italien Quellensteuer auf Zinsen.

02

Anrechnung auf die Abgeltungsteuer

Besteht mit dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird die anrechenbare Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet.

03

Erstattung beantragen

Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du dir den überschüssigen Teil in vielen Fällen vom ausländischen Staat erstatten lassen. Die Fristen und Formulare unterscheiden sich je nach Land.

10 · Fehler vermeiden

Bonität und Rating-Agenturen: Warum sie für deine Steuer relevant sind

Die Bonität eines Emittenten beeinflusst das Risiko einer Anleihe. Wird eine Anleihe wertlos, etwa weil der Herausgeber insolvent ist, hat das auch steuerliche Folgen.

Du kannst den Verlust dann nur über die Steuererklärung geltend machen, nicht über den Verlusttopf der Bank.

Die Verlustverrechnung bei wertlosen Anleihen ist auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt. Höhere Verluste aus wertlosen Anleihen kannst du nur in den Folgejahren verrechnen. Zinsausfälle bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten sind nicht als Verlust verrechenbar.

Das bedeutet für dich: Bei Anleihen mit schlechter Bonität trägst du nicht nur das Ausfallrisiko, sondern auch das Risiko, dass du Verluste steuerlich nur eingeschränkt geltend machen kannst.

Steuerliche Fallstricke bei Anleihen mit schlechter Bonität

·Wird eine Anleihe wertlos, kannst du den Verlust nur über die Steuererklärung geltend machen, nicht über den Verlusttopf der Bank
·Die Verlustverrechnung bei wertlosen Anleihen ist auf 20.000 EUR pro Jahr begrenzt
·Höhere Verluste aus wertlosen Anleihen kannst du nur in den Folgejahren verrechnen
·Zinsausfälle bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten sind nicht als Verlust verrechenbar

11 · Was gilt

Laufzeit und Steuer: Was du bei kurzen und langen Laufzeiten beachten musst

Die Laufzeit einer Anleihe bestimmt, wie lange du dein Geld bindest. Steuerlich spielt sie vor allem bei der Frage eine Rolle, ob du Kursgewinne oder -verluste realisierst.

Kuponzahlungen sind während der gesamten Laufzeit steuerpflichtig.

Ein Kursgewinn bei Verkauf vor Laufzeitende ist steuerpflichtig, ebenso ein Kursgewinn bei Fälligkeit, wenn du unter Nennwert gekauft hast. Die Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit ist steuerlich neutral. Ein Kursverlust bei Verkauf vor Laufzeitende kannst du im Verlusttopf verrechnen.

Der Kauf der Anleihe zum Nennwert ist steuerlich neutral. Erst wenn du die Anleihe verkaufst oder sie fällig wird, realisierst du einen steuerlich relevanten Vorgang.

Steuerpflichtig

·Kursgewinn bei Verkauf vor Laufzeitende
·Kuponzahlungen während der gesamten Laufzeit
·Kursgewinn bei Fälligkeit, wenn du unter Nennwert gekauft hast

Steuerlich neutral

·Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit
·Kursverlust bei Verkauf vor Laufzeitende (Verlusttopf)
·Kauf der Anleihe zum Nennwert

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026