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Steuern auf Anleihen-ETFs: So viel bleibt dir 2026 vom Ertrag

Bei Anleihen-ETFs fällt auf Ausschüttungen und Kursgewinne Abgeltungs­teuer an. Mit Freistellungs­auftrag und der richtigen ETF-Wahl kannst du deine Steuerlast senken.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Erträge aus Anleihen-ETFs zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur für Aktienfonds, nicht für Anleihen-ETFs.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt auch bei Anleihen-ETFs steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale betrifft thesaurierende Anleihen-ETFs, während ausschüttende Varianten direkt versteuert werden.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Anleihen-ETFs an?

Für Anleihen-ETFs gelten die gleichen Grundregeln wie für andere Kapitalerträge. Der Fiskus behandelt Zinserträge und realisierte Kursgewinne als steuerpflichtige Kapitalerträge.

Für Anleihen-ETFs gilt der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf alle steuerpflichtigen Erträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland. Damit liegt die Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer bei 26,38 Prozent.

Steuerpflichtig sind bei Anleihen-ETFs drei Ertragsarten: Zinserträge, die als Ausschüttungen an dich fließen, realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Anteilen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Varianten. Deine deutsche Depotbank führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, sobald Erträge entstehen oder du Anteile mit Gewinn verkaufst.

Anders als bei Aktien-ETFs gibt es bei Anleihen-ETFs keine Teilfreistellung. Das bedeutet, dass du 100 Prozent deiner Erträge versteuern musst. Ordergebühren für Kauf und Verkauf mindern jedoch deinen steuerpflichtigen Gewinn, weil sie als Anschaffungskosten beziehungsweise Veräußerungskosten berücksichtigt werden.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Anleihen-ETF-Erträge

Auf Zinsen, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne aus Anleihen-ETFs wird eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

Deutsche Depotbanken führen die Steuer automatisch ab, sobald Erträge entstehen oder du Anteile mit Gewinn verkaufst.

02 · Vergleich

So wirkt sich die Teilfreistellung bei Anleihen-ETFs aus

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil, der Anleger entlasten soll. Bei Anleihen-ETFs greift sie jedoch nicht, was ein wichtiger Unterschied zu Aktien-ETFs ist.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuervorteil, der seit der Investmentsteuerreform 2018 für bestimmte Fondsarten gilt. Sie soll eine Vorbelastung auf Fondsebene ausgleichen, die bei Aktienfonds durch Quellensteuern und andere Abgaben entsteht. Für Anleihen-ETFs greift diese Logik nicht, daher beträgt die Teilfreistellungsquote hier 0 Prozent.

Bei einem Aktien-ETF mit über 50 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Machst du mit einem solchen ETF 100 Euro Gewinn, werden nur 70 Euro versteuert und die Abgeltungsteuer beträgt 17,50 Euro. Bei einem Anleihen-ETF mit demselben Gewinn von 100 Euro werden die vollen 100 Euro versteuert und die Abgeltungsteuer beträgt 25 Euro.

Diese unterschiedliche Behandlung hat einen klaren Grund: Anleihen-ETFs haben keine vergleichbare Vorbelastung auf Fondsebene, die ausgeglichen werden müsste. Für dich bedeutet das, dass Anleihen-ETFs bei gleichem Ertrag steuerlich weniger attraktiv sind als Aktien-ETFs. Du solltest diesen Unterschied bei deiner Anlageentscheidung berücksichtigen.

Steuerliche Behandlung von Aktien- und Anleihen-ETFs im Vergleich
Aktien-ETFAnleihen-ETF
Teilfreistellung30 Prozent der Erträge bleiben steuerfreiKeine Teilfreistellung, 100 Prozent der Erträge werden versteuert
Steuerpflichtiger Anteil bei 100 Euro Gewinn70 Euro100 Euro
Abgeltungs­teuer bei 100 Euro Gewinn17,50 Euro25,00 Euro

03 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag für deinen Anleihen-ETF

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Damit deine Bank ihn automatisch berücksichtigt, richtest du einen Freistellungsauftrag ein.

Der Sparer-Pauschbetrag schützt deine Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1000 Euro pro Person und Jahr vor dem Steuerabzug. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Diesen Freibetrag kannst du für alle Kapitalerträge nutzen, also auch für Erträge aus Anleihen-ETFs.

Damit deine Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das geht in den meisten Fällen direkt im Online-Banking. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer sofort ab, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern zwar über die Steuererklärung zurückholen, das dauert aber länger und ist aufwendiger.

Zum Sparer-Pauschbetrag zählen alle Ausschüttungen aus Anleihen-ETFs, realisierte Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Nicht angerechnet werden dagegen Ordergebühren, Verluste aus Wertpapierverkäufen und Kursgewinne, solange du die Anteile nicht verkauft hast. Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.

Zählt mit

·Ausschüttungen aus ausschüttenden Anleihen-ETFs
·Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Anleihen-ETF-Anteilen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs
·Zinsen aus Anleihen im Fondsvermögen

Zählt nicht mit

·Kursgewinne, solange du die Anteile nicht verkaufst
·Ordergebühren für Kauf und Verkauf
·Verluste aus dem Verkauf von Anleihen-ETFs
·Steuern, die bereits auf Fondsebene gezahlt wurden

04 · Schritt für Schritt

Ausschüttende Anleihen-ETFs: So werden Dividenden und Zinsen versteuert

Ausschüttende Anleihen-ETFs zahlen die Zinserträge der gehaltenen Anleihen regelmäßig an dich aus. Diese Ausschüttungen sind steuerpflichtig, sobald sie deinem Konto gutgeschrieben werden.

Die Höhe der Ausschüttung hängt von den Kupons der Anleihen im Fondsvermögen ab. Sobald die Ausschüttung auf deinem Konto gutgeschrieben wird, ist sie steuerpflichtig.

Deine Depotbank prüft bei jeder Ausschüttung, ob noch ein Restbetrag deines Freistellungsauftrags verfügbar ist. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bleibt die Ausschüttung steuerfrei. Übersteigt sie deinen Freibetrag, führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Die Nettoausschüttung, also der Betrag nach Steuern, wird deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Bei Anleihen-ETFs gilt keine Teilfreistellung, daher wird die gesamte Ausschüttung als steuerpflichtiger Kapitalertrag behandelt. Die genaue Berechnung findest du in der Ertragsabrechnung, die deine Bank nach jeder Ausschüttung erstellt.

01

Ausschüttung wird fällig

Der Anleihen-ETF schüttet die im Fonds gesammelten Zinserträge an die Anleger aus. Die Höhe hängt von den gehaltenen Anleihen und deren Kupons ab.

02

Bank prüft Freistellungsauftrag

Deine Depotbank gleicht die Ausschüttung mit deinem hinterlegten Freistellungsauftrag ab. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bleibt die Ausschüttung steuerfrei.

03

Steuerabzug durch die Bank

Übersteigt die Ausschüttung deinen Freibetrag, führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

04

Nettoausschüttung auf deinem Konto

Den verbleibenden Betrag schreibt dir die Bank auf dein Verrechnungskonto gut. Die Steuerbelastung siehst du in der Ertragsabrechnung.

05 · Hintergrund

Thesaurierende Anleihen-ETFs und die Vorabpauschale

Thesaurierende Anleihen-ETFs schütten keine Erträge aus, sondern legen sie wieder an. Damit der Fiskus nicht leer ausgeht, greift die Vorabpauschale als vorweggenommene Steuerzahlung.

Bei thesaurierenden Anleihen-ETFs bleiben die Zinserträge im Fondsvermögen und erhöhen den Anteilswert. Ohne Gegenmaßnahme würdest du erst beim Verkauf Steuern zahlen, was einen langen Steuerstundungseffekt bedeuten würde. Um diesen Vorteil auszugleichen, gibt es seit 2019 die Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale wird jährlich berechnet und basiert auf dem sogenannten Basisertrag. Dieser ergibt sich aus dem Rücknahmepreis des Fonds am Jahresanfang und einem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Für Anleihen-ETFs gilt bei der Vorabpauschale keine Teilfreistellung, die gesamte Vorabpauschale ist steuerpflichtig, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigt.

Die Bank bucht die Steuer auf die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto ab. Du solltest daher ausreichend Liquidität vorhalten, damit das Konto nicht ins Minus rutscht. Beim späteren Verkauf der Anteile wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, eine Doppelbesteuerung findet also nicht statt.

Bei thesaurierenden Anleihen-ETFs bleibt der Zinsertrag im Fondsvermögen und erhöht den Anteilswert. Ohne Gegenmaßnahme würdest du erst beim Verkauf Steuern zahlen, was einen langen Steuerstundungseffekt bedeuten würde.

Die Vorabpauschale gleicht diesen Vorteil teilweise aus. Sie wird jährlich berechnet und basiert auf dem sogenannten Basisertrag, der sich aus dem Rücknahmepreis des Fonds und einem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz ergibt.

Für Anleihen-ETFs gilt bei der Vorabpauschale keine Teilfreistellung. Die gesamte Vorabpauschale ist steuerpflichtig, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigt.

Die Bank bucht die Vorabpauschale zu Jahresbeginn von deinem Verrechnungskonto ab. Beim späteren Verkauf des ETF werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

06 · Schritt für Schritt

ETF-Sparplan auf Anleihen-ETFs: Steuern bei jeder Ausführung

Ein ETF-Sparplan kauft regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die Steuer ist nicht der Kauf entscheidend, sondern was bei Ausschüttungen und Verkäufen passiert.

Deine Bank speichert alle Käufe und bildet einen gewichteten Durchschnittskurs, der als Einstandskurs für die spätere Gewinnberechnung dient.

Bei jeder Sparplanausführung fallen Ordergebühren an, die deinen steuerpflichtigen Gewinn später mindern. Je nach ETF-Typ werden Ausschüttungen direkt versteuert oder die Vorabpauschale jährlich berechnet. Dein Freistellungsauftrag wird dabei automatisch berücksichtigt, bis der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr ausgeschöpft ist.

Beim Verkauf von Anteilen aus einem Sparplan gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden auch zuerst verkauft. Das ist wichtig, weil ältere Anteile oft höhere Kursgewinne aufweisen als neuere. Du kannst die Reihenfolge nicht frei wählen, aber du kannst durch die Wahl des Verkaufszeitpunkts und der verkauften Stückzahl Einfluss auf deine Steuerlast nehmen.

01

Sparplan kauft Anteile

Bei jeder Sparplanausführung erwirbst du Anteile zu einem bestimmten Kurs. Kaufkosten wie Ordergebühren mindern später deinen steuerpflichtigen Gewinn.

02

Durchschnittlicher Einstandskurs entsteht

Deine Bank speichert alle Käufe und bildet einen gewichteten Durchschnittskurs. Dieser ist die Basis für die spätere Gewinnberechnung beim Verkauf.

03

Ausschüttungen oder Vorabpauschale werden fällig

Je nach ETF-Typ werden Ausschüttungen direkt versteuert oder die Vorabpauschale jährlich berechnet. Dein Freistellungsauftrag wird dabei automatisch berücksichtigt.

04

Verkauf mit Gewinn oder Verlust

Beim Verkauf gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Der Gewinn ergibt sich aus Verkaufserlös abzüglich durchschnittlicher Anschaffungskosten und Ordergebühren.

07 · Checkliste

Verluste aus Anleihen-ETFs steuerlich nutzen

Verluste aus Anleihen-ETFs sind ärgerlich, lassen sich aber steuerlich mit Gewinnen verrechnen. Dafür führt deine Bank einen Verlustverrechnungstopf.

Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Bank diese automatisch mit den gespeicherten Verlusten.

Übersteigen deine Verluste die Gewinne eines Jahres, überträgt die Bank den Verlustverrechnungstopf ins Folgejahr. Du kannst Verluste auch mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen lassen. Dafür musst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank beantragen und diese in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben.

  • Verkaufe Anleihen-ETF-Anteile mit Verlust, um den Verlust im Verlustverrechnungstopf deiner Bank zu speichern.
  • Lass die Bank den Verlust automatisch mit späteren Gewinnen aus Wertpapierverkäufen oder Ausschüttungen verrechnen.
  • Beantrage bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, wenn du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen willst.
  • Trage die Verlustbescheinigung in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.
  • Nutze den Verlustvortrag ins Folgejahr, wenn deine Verluste die Gewinne eines Jahres übersteigen.

So verrechnest du Verluste aus Anleihen-ETFs

01

Verkaufe Anleihen-ETF-Anteile mit Verlust, um den Verlust im Verlustverrechnungstopf deiner Bank zu speichern

02

Lass die Bank den Verlust automatisch mit späteren Gewinnen aus Wertpapierverkäufen oder Ausschüttungen verrechnen

03

Beantrage bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, wenn du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen willst

04

Trage die Verlustbescheinigung in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein

05

Nutze den Verlustvortrag ins Folgejahr, wenn deine Verluste die Gewinne eines Jahres übersteigen

08 · Im Vertrag

Quellensteuer bei Anleihen-ETFs: Kein Thema mehr

Bei ausländischen Anleihen fällt oft Quellensteuer im jeweiligen Land an. Für Anleger in ETFs hat sich die Situation seit der Investmentsteuerreform vereinfacht.

Die Quellensteuer ist bei ETFs für deine persönliche Steuererklärung nicht mehr relevant.

Statt einer individuellen Anrechnung der Quellensteuer gelten pauschale Teilfreistellungen. Für Anleihen-ETFs beträgt diese Teilfreistellung jedoch 0 Prozent, weil es keine vergleichbare Vorbelastung auf Fondsebene gibt. Die Quellensteuer fällt auf Fondsebene an und mindert den Fondsertrag, ohne dass du dich um die Anrechnung kümmern musst.

Für dich als Anlegerin oder Anleger bedeutet das: Du musst bei Anleihen-ETFs keine ausländischen Quellensteuern in deiner Steuererklärung angeben oder anrechnen lassen. Die deutsche Depotbank führt die Abgeltungsteuer auf die Erträge ab, die nach Abzug der Quellensteuer auf Fondsebene bei dir ankommen.

Regelungen zur Quellensteuer bei Anleihen-ETFs

Investmentsteuerreform 2018GrundlageSeit 2018 ist die Quellensteuer bei ETFs grundsätzlich nicht mehr relevant für die persönliche Steuererklärung. Die Reform hat die Anrechnung vereinfacht.
Pauschale TeilfreistellungErsatzStatt einer individuellen Anrechnung der Quellensteuer gelten pauschale Teilfreistellungen. Für Anleihen-ETFs beträgt diese jedoch 0 Prozent.
FondsebeneOrt der BesteuerungDie Quellensteuer fällt auf Fondsebene an und mindert den Fondsertrag. Du als Anleger musst dich nicht um die Anrechnung kümmern.
EinzelanleihenAusnahmeNur wer direkt in einzelne ausländische Anleihen investiert, muss sich weiterhin mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuer befassen.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Besteuerung von Anleihen-ETFs

Einige Fehler kosten dich bei Anleihen-ETFs unnötig Steuern oder führen zu Nachzahlungen. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und damit den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr ungenutzt zu lassen. Die Bank führt dann Steuern ab, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen musst.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, die Teilfreistellung von 30 Prozent gelte auch für Anleihen-ETFs. Das ist nicht der Fall, bei Anleihen-ETFs werden 100 Prozent der Erträge versteuert. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs wird oft ignoriert, was zu einer unerwarteten Steuerbelastung und möglicherweise zu einem leeren Verrechnungskonto führen kann.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr ungenutzt lassen.
  • Annehmen, die Teilfreistellung von 30 Prozent gelte auch für Anleihen-ETFs.
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs ignorieren und zu wenig Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhalten.
  • Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen, weil keine Verlustbescheinigung beantragt wurde.
  • Beim Verkauf die Ordergebühren nicht als Anschaffungskosten berücksichtigen und dadurch zu viel Steuern zahlen.
  • Die Kirchensteuer nicht einkalkulieren, obwohl eine Kirchenmitgliedschaft besteht.

Diese Fehler passieren häufig

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr ungenutzt lassen
·Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs ignorieren und zu wenig Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhalten
·Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen, weil keine Verlustbescheinigung beantragt wurde
·Die Kirchensteuer nicht einkalkulieren, obwohl eine Kirchenmitgliedschaft besteht

10 · Checkliste

Steuerliche Optimierung für Anleihen-ETFs im Überblick

Mit einigen einfachen Maßnahmen hältst du die Steuerlast bei Anleihen-ETFs niedrig. Die wichtigsten Stellschrauben findest du hier zusammengefasst.

Die wichtigste Stellschraube ist der Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person, den du bei deiner Depotbank hinterlegen solltest. Bei Ehepaaren kannst du den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro auf die Depots aufteilen.

Du kannst ausschüttende und thesaurierende Anleihen-ETFs kombinieren, um den Sparer-Pauschbetrag gezielt auszunutzen. Ausschüttungen fließen regelmäßig und nutzen den Freibetrag automatisch. Thesaurierende ETFs bieten dagegen einen gewissen Steuerstundungseffekt, weil die Vorabpauschale oft niedriger ausfällt als die tatsächlichen Erträge.

  • Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei deiner Depotbank hinterlegen.
  • Bei Ehepaaren den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro auf die Depots aufteilen.
  • Ausschüttende und thesaurierende Anleihen-ETFs kombinieren, um den Sparer-Pauschbetrag gezielt auszunutzen.
  • Verluste aus Anleihen-ETFs aktiv mit Gewinnen aus Aktien-ETFs oder anderen Wertpapieren verrechnen.
  • Beim Verkauf die Reihenfolge der Anteile beachten, um Gewinne und Verluste zu steuern.
  • Ordergebühren als Teil der Anschaffungskosten dokumentieren und beim Verkauf berücksichtigen.

So optimierst du die Steuern auf deinen Anleihen-ETF

01

Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei deiner Depotbank hinterlegen

02

Bei Ehepaaren den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro auf die Depots aufteilen

03

Ausschüttende und thesaurierende Anleihen-ETFs kombinieren, um den Sparer-Pauschbetrag gezielt auszunutzen

04

Verluste aus Anleihen-ETFs aktiv mit Gewinnen aus Aktien-ETFs oder anderen Wertpapieren verrechnen

05

Beim Verkauf die Reihenfolge der Anteile beachten, um Gewinne und Verluste zu steuern

06

Ordergebühren als Teil der Anschaffungskosten dokumentieren und bei der Steuerberechnung berücksichtigen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026