MagazineFinanzenKostenlos starten
MagazineFinanzenInvestieren Aktien für Anfänger Freistellungsauftrag
FinanzbildungInvestieren13 Min.

Aktien für Anfänger Freistellungsauftrag: Dein Steuervorteil einfach genutzt

Wenn du Aktien kaufst, willst du Gewinne sehen, nicht sie direkt wieder ans Finanzamt abgeben. Mit dem Freistellungsauftrag bleibt dein Gewinn bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Wir zeigen dir, wie du ihn in wenigen Minuten einrichtest und dabei bares Geld sparst.

Steuern sparenDepot einrichtenAnfängerwissen
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Sonst behält die Bank automatisch Steuern auf deine Gewinne ein.
Wie viel bringt es?
Bis zu 1.000 Euro Gewinn
bleiben pro Jahr steuerfrei, wenn du den Auftrag erteilst.
Wo stelle ich ihn?
Im Online-Banking
oder direkt in deiner Broker-App unter dem Menüpunkt Steuern.

Warum dieser Freistellungsauftrag auch dich betrifft

Vielleicht denkst du, dass dich das Thema Steuern erst viel später interessieren muss. Du hast gerade erst dein erstes Depot eröffnet und willst einfach nur ein paar Aktien kaufen. Doch genau jetzt ist der richtige Moment, um über den Freistellungsauftrag nachzudenken. Denn wenn du ihn nicht stellst, wird dir bei deiner ersten Dividendenzahlung oder dem Verkauf deiner ersten Aktie automatisch Steuer abgezogen.

Stell dir vor, du hast 1.000 Euro in einen Aktien-ETF investiert und dieser steigt im Jahr um 8 Prozent. Das sind 80 Euro Gewinn. Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank davon sofort 21 Euro ein und überweist sie ans Finanzamt. Du bekommst also weniger Geld ausgezahlt, obwohl du noch gar keine Steuererklärung gemacht hast. Das passiert völlig automatisch, ohne dass du etwas falsch gemacht hast.

Der Staat geht davon aus, dass du mit deinen Geldanlagen Gewinne erzielst. Deshalb hat er eine Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer eingeführt. Um kleine Anleger zu entlasten, gibt es den Sparerpauschbetrag. Diesen musst du aber aktiv bei deiner Bank beantragen. Es ist keine automatische Freigrenze, die jeder Anleger einfach so bekommt. Du musst den Freistellungsauftrag also selbst erteilen.

Das Gute ist: Der Aufwand ist minimal. Du brauchst nur wenige Minuten und einmalig deine Steueridentifikationsnummer. Danach läuft alles automatisch und du musst dir keine Gedanken mehr machen. Wer den Auftrag nicht stellt, verschenkt buchstäblich Geld an den Fiskus. Das ist schade, denn es ist einer der wenigen Steuervorteile, die du als Privatanleger ganz einfach selbst nutzen kannst.

Selbst wenn du noch keine Gewinne erzielt hast, lohnt sich das Einrichten. Denn der Freistellungsauftrag gilt für das gesamte Kalenderjahr. Wenn du ihn also jetzt stellst, ist er sofort für alle zukünftigen Erträge aktiv. Du bist also bestens vorbereitet, falls deine Aktie doch einmal stärker steigt als erwartet. Einfach jetzt machen und später profitieren.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr für Kapitalerträge.
2.000 Euro
Gilt für zusammen veranlagte Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag.
26,375 %
Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, die sonst anfällt.

Was ist der Freistellungsauftrag überhaupt? Grundlagen einfach erklärt

Der Freistellungsauftrag ist ein formloses Dokument, das du deiner Bank gibst. Damit beauftragst du sie, deine Kapitaleinkünfte bis zu einer bestimmten Höhe von der Abgeltungsteuer freizustellen. Das heißt, die Bank rechnet deine Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne zusammen und überweist nur den Betrag, der über deinen Freibetrag hinausgeht, als Steuer an das Finanzamt.

Der gesetzliche Rahmen ist der Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt für jede Einzelperson 1.000 Euro pro Jahr. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, sind es 2.000 Euro. Innerhalb dieses Betrags bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Erst was darüber hinausgeht, wird mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen. Wenn du zum Beispiel ein Girokonto mit Tagesgeld und ein separates Depot hast, kannst du 500 Euro auf das eine Konto und 500 Euro auf das andere legen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreitet. Sonst drohen Nachzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt.

Es gibt auch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu teilen oder zu ändern. Das geht jederzeit innerhalb des Jahres. Du musst nur bei deiner Bank einen neuen Auftrag einreichen. Die Banken sind verpflichtet, deine Angaben zu prüfen und die Steuer korrekt einzubehalten. Du bist aber selbst dafür verantwortlich, dass du nicht zu viel Freibetrag bei einer Bank nutzt.

Der Freistellungsauftrag ist keine einmalige Sache. Er gilt so lange, bis du ihn widerrufst oder änderst. Die Banken überprüfen regelmäßig, ob der Freibetrag noch aktuell ist. Wenn du also ein neues Konto eröffnest, musst du dort einen neuen Auftrag stellen. Es ist ein einfaches System, das aber ein wenig Aufmerksamkeit erfordert, um es optimal zu nutzen.

So funktioniert der Freistellungsauftrag in der Praxis

Der Ablauf ist denkbar einfach. Du loggst dich in dein Online-Banking oder deine Broker-App ein. Dort findest du unter dem Menüpunkt Steuern oder Freistellungsauftrag ein entsprechendes Formular. Du trägst deine Steueridentifikationsnummer ein, die du vom Bundeszentralamt für Steuern per Post erhalten hast. Falls du sie nicht findest, kannst du sie online beim Elster-Portal anfordern.

Anschließend gibst du den Betrag ein, den du freistellen möchtest. Bei einem einzelnen Depot ist das meist der volle Betrag von 1.000 Euro. Wenn du mehrere Konten hast, verteilst du den Betrag entsprechend. Die Bank prüft deine Angaben und bestätigt den Eingang. In der Regel ist der Freistellungsauftrag sofort aktiv und gilt für alle Erträge, die ab diesem Zeitpunkt anfallen.

Ein Beispiel: Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bei deiner Online-Bank. Du kaufst Aktien von einem Unternehmen, das im März eine Dividende von 200 Euro ausschüttet. Die Bank rechnet diese 200 Euro gegen deinen Freibetrag. Du erhältst also die vollen 200 Euro auf dein Verrechnungskonto. Erst wenn deine Erträge im Laufe des Jahres die 1.000 Euro überschreiten, wird auf den darüberliegenden Betrag Steuer einbehalten.

Das Gleiche gilt für Gewinne aus Aktienverkäufen. Wenn du eine Aktie mit Gewinn verkaufst, wird der Gewinn ebenfalls gegen den Freibetrag gerechnet. Die Bank führt eine Art Konto, auf dem sie deine realisierten Gewinne und Dividenden bis zur Höhe des Freibetrags sammelt. Du kannst den aktuellen Stand jederzeit in deinem Depot einsehen. So behältst du den Überblick, wie viel Freibetrag du noch übrig hast.

Wichtig zu wissen: Der Freistellungsauftrag gilt nur für das jeweilige Kalenderjahr. Am 31. Dezember wird der Stand auf null zurückgesetzt. Nicht genutzte Freibeträge verfallen. Du kannst sie nicht ins nächste Jahr übertragen. Deshalb ist es sinnvoll, den Auftrag früh im Jahr zu stellen und nicht erst im Dezember, wenn die Erträge schon angefallen sind.

Kosten und Gebühren: Was der Freistellungsauftrag dich wirklich kostet

Die gute Nachricht vorweg: Der Freistellungsauftrag selbst ist völlig kostenlos. Weder deine Bank noch das Finanzamt erheben Gebühren für das Ausstellen oder Verwalten des Auftrags. Du musst also keine Angst vor versteckten Kosten haben. Es ist ein reines Verwaltungsprozedere, das die Bank für dich durchführt, ohne extra zu kassieren.

Was du jedoch beachten solltest, sind die Kosten, die mit deinem Depot und deinen Wertpapiergeschäften verbunden sind. Diese haben zwar nichts direkt mit dem Freistellungsauftrag zu tun, schmälern aber deine Rendite. Viele Neobroker werben mit null Euro Ordergebühren, verlangen aber höhere Spreads oder Gebühren für den Handel an bestimmten Börsen. Diese Kosten mindern deinen Gewinn und damit auch den Betrag, den du freistellen kannst.

Ein weiterer Punkt ist die Vorabpauschale bei ETFs. Diese wird von der Bank automatisch berechnet und kann deinen Freibetrag reduzieren, auch wenn du keine Ausschüttungen erhältst. Die Vorabpauschale ist eine Art Steuervorauszahlung auf die erwartete Wertsteigerung deines ETFs. Sie wird jährlich ermittelt und gegen deinen Freistellungsauftrag gerechnet. Das ist wichtig zu wissen, damit du nicht überrascht bist, wenn dein Freibetrag schneller aufgebraucht ist als gedacht.

Wenn du deinen Freistellungsauftrag änderst oder auf mehrere Banken verteilst, entstehen ebenfalls keine Kosten. Du kannst den Auftrag jederzeit online anpassen. Es gibt keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist. Du bist also flexibel und kannst auf Änderungen in deiner finanziellen Situation reagieren, ohne Gebühren zu zahlen.

Kurz gesagt: : Der Freistellungsauftrag ist ein kostenloses Werkzeug, das dir hilft, Steuern zu sparen. Die einzigen Kosten, die du im Zusammenhang mit deinen Aktien hast, sind die üblichen Depot- und Transaktionsgebühren. Diese solltest du im Blick behalten, aber sie haben nichts mit dem Freistellungsauftrag selbst zu tun.

Worauf du bei der Einrichtung unbedingt achten solltest

Der wichtigste Punkt ist die korrekte Steueridentifikationsnummer. Ohne diese Nummer kann die Bank deinen Freistellungsauftrag nicht verarbeiten. Du findest sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in deinem Einkommensteuerbescheid. Wenn du sie nicht zur Hand hast, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das dauert aber einige Tage, also plane das rechtzeitig ein.

Achte darauf, dass du den Freistellungsauftrag bei jedem Konto und Depot stellst, auf dem du Kapitalerträge erzielst. Viele Anfänger vergessen, dass auch Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten Zinsen abwerfen, die steuerpflichtig sind. Wenn du also mehrere Konten hast, verteile deinen Freibetrag sinnvoll. Du kannst die Aufteilung jederzeit ändern, aber du musst sicherstellen, dass die Summe nicht über 1.000 Euro liegt.

Ein häufiger Fehler ist die doppelte Nutzung des Freibetrags. Wenn du bei zwei Banken jeweils 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilst, hast du insgesamt 2.000 Euro freigestellt, obwohl dir nur 1.000 Euro zustehen. Das Finanzamt merkt das erst bei der Steuererklärung und fordert die fehlende Steuer nach. Das kann zu bösen Überraschungen führen. Prüfe also immer, wie viel du insgesamt freigestellt hast.

Wenn du verheiratet bist, könnt ihr den Freibetrag von 2.000 Euro gemeinsam nutzen. Ihr müsst aber eine Aufteilung wählen, die zu euren Erträgen passt. Oft ist es sinnvoll, den vollen Betrag bei dem Partner zu lassen, der höhere Kapitaleinkünfte hat. Ihr könnt den Freistellungsauftrag auch aufteilen, zum Beispiel 1.000 Euro auf jeden. Wichtig ist, dass die Summe nicht überschritten wird.

Überprüfe deinen Freistellungsauftrag mindestens einmal im Jahr. Wenn du ein neues Konto eröffnest oder ein altes schließt, musst du die Beträge anpassen. Auch wenn du größere Anschaffungen planst und dafür Wertpapiere verkaufen willst, kann es sinnvoll sein, den Freibetrag umzuschichten. Ein regelmäßiger Check im Januar ist eine gute Gewohnheit, um sicherzustellen, dass alles optimal ist.

Typische Fehler, die du als Anfänger vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist, den Freistellungsauftrag gar nicht zu stellen. Viele Anfänger wissen nicht, dass sie ihn aktiv beantragen müssen. Sie lassen sich die Steuer automatisch abziehen und holen sich das Geld erst Monate später über die Steuererklärung zurück. Das ist unnötig, denn du überlässt dem Staat zinslos dein Geld. Stell den Auftrag also sofort nach Depoteröffnung.

Ein weiterer Fehler ist, den Freibetrag auf zu viele Banken zu verteilen. Wenn du bei fünf verschiedenen Banken jeweils 200 Euro freistellst, kann es passieren, dass du bei einer Bank mehr Erträge erzielst als erwartet und dort Steuern zahlst, obwohl du bei einer anderen Bank noch Freibetrag übrig hast. Die Banken rechnen nur ihre eigenen Erträge an, nicht die der anderen Institute.

Viele Anleger vergessen, dass auch die Vorabpauschale bei ETFs den Freibetrag verbraucht. Sie wundern sich, warum ihre Dividenden besteuert werden, obwohl sie doch einen Freistellungsauftrag haben. Die Antwort ist, dass die Vorabpauschale bereits einen Teil des Freibetrags aufgebraucht hat. Informiere dich also über die Funktionsweise von ETFs und plane deinen Freibetrag entsprechend.

Ein gefährlicher Fehler ist die bewusste Überziehung des Freibetrags. Manche Anleger denken, sie könnten einfach 1.500 Euro freistellen und das Finanzamt merkt es nicht. Das ist Steuerhinterziehung und kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Banken melden die erteilten Freistellungsaufträge an das Finanzamt. Dort werden sie mit deinen Daten abgeglichen. Halte dich also strikt an die gesetzlichen Grenzen.

Zu guter Letzt: Vergiss nicht, den Freistellungsauftrag zu aktualisieren, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, kannst du den höheren Betrag von 2.000 Euro nutzen. Wenn du ein Kind hast, hat auch das Kind einen eigenen Freibetrag von 1.000 Euro. Diese Freibeträge können für das Kind genutzt werden, wenn es ein eigenes Konto hat. Ein regelmäßiger Check ist also unerlässlich.

Deine konkreten nächsten Schritte: So legst du sofort los

Schritt eins: Besorge dir deine Steueridentifikationsnummer. Sie ist die Grundlage für alles Weitere. Wenn du sie nicht findest, beantrage sie online beim Bundeszentralamt für Steuern. Das ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Die Nummer bleibt dein Leben lang gültig, du musst sie also nur einmal besorgen.

Schritt zwei: Logge dich in dein Online-Banking oder deine Broker-App ein. Navigiere zum Bereich Steuern oder Freistellungsauftrag. Dort findest du ein Formular, das du ausfüllen musst. Trage deine Steueridentifikationsnummer und den gewünschten Freibetrag ein. Bei einem einzelnen Depot ist das in der Regel der volle Betrag von 1.000 Euro.

Schritt drei: Prüfe, ob du weitere Konten hast, auf denen Zinsen oder Dividenden anfallen. Dazu gehören Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und natürlich weitere Depots. Verteile deinen Freibetrag so, dass du ihn optimal ausnutzt. Wenn du unsicher bist, wähle die einfache Variante und stelle den vollen Betrag bei dem Konto ein, auf dem du die meisten Erträge erwartest.

Schritt vier: Kontrolliere nach einigen Wochen den Stand deines Freistellungsauftrags in deinem Depot. Die Bank zeigt dir an, wie viel Freibetrag du bereits verbraucht hast. So siehst du, ob deine Planung aufgeht oder ob du nachjustieren musst. Eine Anpassung ist jederzeit möglich und kostenlos.

Schritt fünf: Setze dir einen jährlichen Erinnerungstermin, zum Beispiel im Januar. Überprüfe dann, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deiner aktuellen Situation passen. Wenn du neue Konten eröffnet oder alte geschlossen hast, passe die Beträge an. So stellst du sicher, dass du immer den maximalen Steuervorteil nutzt und keine bösen Überraschungen erlebst.

Freistellungsauftrag und Steuererklärung: Das Zusammenspiel verstehen

Viele Anleger fragen sich, ob sie trotz Freistellungsauftrag eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort ist: Nur wenn du dazu verpflichtet bist oder wenn du zu viel Steuern gezahlt hast und dir etwas zurückholen willst. Der Freistellungsauftrag ist eine Vorabregelung, die verhindert, dass die Bank Steuern einbehält. In der Steuererklärung gibst du dann deine Kapitalerträge an, und das Finanzamt prüft, ob die Steuer korrekt war.

Wenn du deinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hast und deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen, hast du in der Regel keine Steuern gezahlt. In diesem Fall musst du keine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Es sei denn, du hast ausländische Erträge, die nicht automatisch versteuert wurden. Dann kann eine Angabe sinnvoll sein, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ein wichtiger Punkt ist die Günstigerprüfung. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann das Finanzamt deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Steuersatz besteuern. Das führt zu einer Erstattung. Dafür musst du die Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben. Der Freistellungsauftrag spielt dabei keine Rolle, er ist nur die Vorabregelung.

Wenn du keine Steuererklärung abgibst, bleibt es bei der Abgeltungsteuer, die die Bank einbehalten hat. Das ist für viele Anleger die einfachste Lösung. Wenn du aber hohe Werbungskosten hast oder dein Steuersatz niedrig ist, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Du solltest also nicht pauschal darauf verzichten, sondern deine individuelle Situation prüfen.

Ein Tipp zum Schluss: Bewahre deine Steuerbescheinigungen der Bank gut auf. Sie sind die Grundlage für deine Steuererklärung. Die Bank stellt dir diese Dokumente in der Regel im Januar des Folgejahres online zur Verfügung. Du kannst sie herunterladen und bei Bedarf an das Finanzamt übermitteln. So hast du alles parat, wenn du sie brauchst.

Häufige Fragen rund um den Freistellungsauftrag für Aktien

Eine der häufigsten Fragen ist, ob der Freistellungsauftrag auch für Dividenden gilt. Ja, das tut er. Dividenden sind Kapitalerträge und werden gegen deinen Sparerpauschbetrag gerechnet. Das Gleiche gilt für Zinsen aus Tagesgeldkonten und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs. Alle diese Erträge werden zusammengerechnet und bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei ausgezahlt.

Eine weitere Frage betrifft die Gültigkeit des Freistellungsauftrags. Er gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Du musst ihn also nicht jedes Jahr neu beantragen. Allerdings wird der Freibetrag am Ende des Jahres auf null zurückgesetzt. Das bedeutet, dass du im neuen Jahr wieder den vollen Betrag zur Verfügung hast, ohne etwas tun zu müssen.

Viele Anfänger fragen sich, ob sie den Freistellungsauftrag auch nachträglich stellen können. Ja, das ist möglich. Wenn du im März eine Dividende erhalten hast und im April den Freistellungsauftrag stellst, wird die Dividende rückwirkend auf den Freibetrag angerechnet. Die Bank erstattet dir die bereits einbehaltene Steuer automatisch. Du musst also keine Angst haben, dass du Geld verlierst, wenn du den Auftrag erst später stellst.

Eine wichtige Frage ist auch, was passiert, wenn du den Freibetrag überschreitest. Dann wird auf den übersteigenden Betrag die Abgeltungsteuer einbehalten. Das ist kein Problem, sondern der normale Ablauf. Du zahlst dann einfach Steuern auf den Teil deiner Erträge, der über dem Freibetrag liegt. Du musst nichts weiter tun, die Bank regelt das automatisch.

Zu guter Letzt: Was ist mit Kirchensteuer? Wenn du Kirchensteuer zahlst, wird diese ebenfalls von deinen Kapitalerträgen einbehalten. Der Freistellungsauftrag gilt auch für die Kirchensteuer, das heißt, bis zum Freibetrag wird keine Kirchensteuer fällig. Erst auf den übersteigenden Betrag wird die Kirchensteuer erhoben. Du musst also nichts Besonderes beachten, die Bank berücksichtigt das automatisch.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du ein eigenes Wertpapierdepot?
Erzielst du voraussichtlich mehr als 1.000 Euro Gewinn pro Jahr?
Hast du deinen Freistellungsauftrag bereits bei deiner Bank hinterlegt?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Dann behält deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle deine Kapitalerträge ein. Du bekommst also weniger Geld ausgezahlt. Du kannst dir die Steuer später über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden.

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit online in deinem Banking-Bereich ändern oder widerrufen. Die Änderung wird in der Regel sofort wirksam. Du kannst den Freibetrag also flexibel an deine aktuelle Situation anpassen, zum Beispiel wenn du ein neues Konto eröffnest.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine lebenslange, persönliche Nummer, die dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wird. Du findest sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, deinem Einkommensteuerbescheid oder in deinem persönlichen Steuerkonto. Wenn du sie verloren hast, kannst du sie online anfordern.

Ja, der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten. Du musst den Freibetrag bei jeder Bank separat beantragen. Wenn du mehrere Konten hast, solltest du den Betrag sinnvoll aufteilen, um den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen.

Die Vorabpauschale ist eine Steuervorauszahlung auf die erwartete Wertsteigerung deines ETFs. Sie wird jährlich berechnet und von deiner Bank automatisch einbehalten. Die Vorabpauschale wird gegen deinen Freistellungsauftrag gerechnet und kann deinen Freibetrag reduzieren, auch wenn du keine Ausschüttungen erhältst.

Nein, der Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Allerdings wird der Freibetrag am Ende des Kalenderjahres auf null zurückgesetzt. Im neuen Jahr hast du automatisch wieder den vollen Betrag zur Verfügung, ohne etwas tun zu müssen.

Wenn deine Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, wird auf den übersteigenden Betrag die Abgeltungsteuer einbehalten. Das ist der normale Ablauf. Du musst nichts weiter tun, die Bank regelt die Steuer automatisch. Du kannst den übersteigenden Betrag in deiner Steuererklärung angeben, falls du zu viel Steuern gezahlt hast.

Der 5-Minuten-Finanzkurs

Eine Mail pro Woche: Investieren, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

SR

StudySmarter-Redaktion

Finanzredaktion · StudySmarter
Wir machen Finanzthemen fuer Studierende verständlich, von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.