Nachtstrom Wie er funktioniert und wann er sich für dich lohnt
Nachtstrom erklärt: Wie funktioniert Zweittarifstrom, wann spart er wirklich und was musst du als Mieter beachten? Jetzt schlau machen.
- Nachtstrom (auch Niedertarif-Strom oder Zweittarifstrom) ist ein günstigerer Stromtarif, der in festgelegten Schwachlast-Stunden gilt – typischerweise nachts und am Wochenende.
- Das Stromnetz wird in Hochlastzeiten stark beansprucht; Nachtstrom-Tarife schaffen Anreize, Verbrauch in Zeiten geringer Netzauslastung zu verlagern.
- Für das Modell braucht man einen separaten Zähler oder einen modernen Zweirichtungszähler sowie einen Vertrag mit Hoch- und Niedertarifkomponente (HT/NT).
- Klassische Anwendungsfälle: Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen, E-Auto-Laden – weniger relevant für reine Haushaltsstrom-Nutzer ohne steuerbare Großverbraucher.
Nachtstrom einfach erklärt: Das steckt hinter dem Günstig-Tarif
Nachtstrom (auch Niedertarif-Strom oder Zweittarifstrom) ist ein günstigerer Stromtarif, der in festgelegten Schwachlast-Stunden gilt – typischerweise nachts und am Wochenende.
Nachtstrom ist ein Stromtarif mit zwei Preisstufen – ein günstigerer Niedertarif (NT) für Schwachlastzeiten und ein teurerer Hochtarif (HT) für den normalen Tagesbetrieb. Ob er sich für dich als Verbraucher:in lohnt, hängt stark davon ab, welche Geräte du nutzt und ob in deiner Wohnung überhaupt die nötige Zählerinfrastruktur vorhanden ist.
AUF EINEN BLICK
- Das Stromnetz wird in Hochlastzeiten stark beansprucht; Nachtstrom-Tarife schaffen Anreize, Verbrauch in Zeiten geringer Netzauslastung zu verlagern.
- Für das Modell braucht man einen separaten Zähler oder einen modernen Zweirichtungszähler sowie einen Vertrag mit Hoch- und Niedertarifkomponente (HT/NT).
- Klassische Anwendungsfälle: Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen, E-Auto-Laden – weniger relevant für reine Haushaltsstrom-Nutzer ohne steuerbare Großverbraucher.
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Was ist Nachtstrom und wie funktioniert er?
Die genauen NT-Zeiten sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt – häufig nachts zwischen ca. 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Nachtstrom – auch als Niedertarif-Strom, Zweittarifstrom oder NT-Strom bezeichnet – ist ein Stromtarif, der in festgelegten Schwachlast-Stunden zu einem günstigeren Preis je Kilowattstunde abgerechnet wird. Die Idee dahinter ist so alt wie die moderne Stromversorgung: Das Stromnetz wird tagsüber und in den frühen Abendstunden besonders stark beansprucht. Damit Kraftwerke und Netze nicht dauerhaft auf maximale Last ausgelegt werden müssen, schaffen günstigere Tarife in Schwachlastzeiten einen wirtschaftlichen Anreiz, den Verbrauch zeitlich zu verlagern. Für die Stromwirtschaft ist das eine Methode der Lastglättung – für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es eine echte Ersparnis bedeuten.
Technisch funktioniert das Modell über einen separaten Zähler oder einen modernen Zweirichtungszähler, der zwei getrennte Verbrauchswerte erfasst: einen für Hoch- und einen für Niedertarifzeiten. Dazu kommt ein Vertrag mit einer HT/NT-Komponente, den du mit einem Energieversorger abschließt. Der Netzbetreiber steuert über ein Rundsteuerungssignal oder eine Zeitschaltuhr, wann zwischen den Tarifen umgeschaltet wird. Dieses Signal schaltet klassischerweise auch die Nachtspeicherheizung direkt an und ab.
Die klassischen Anwendungsfälle für Nachtstrom sind Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen und zunehmend das Laden von Elektroautos. All diese Verbraucher haben eines gemeinsam: Sie beziehen große Mengen Strom auf einmal, lassen sich zeitlich flexibel steuern und profitieren deshalb besonders davon, wenn der Strom in der Nacht deutlich günstiger ist. Für reine Haushaltsstrom-Nutzer ohne solche steuerbaren Großverbraucher ist das klassische Nachtstrommodell dagegen meist wenig relevant – dazu später mehr.
AUF EINEN BLICK
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Vermieter oder Netzbetreiber anfragen, welche NT-Fenster am Standort gelten – diese können je nach Region erheblich variieren.
- Smarte Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner) lassen sich per Zeitschaltuhr oder App in die NT-Fenster legen, um ohne Nachtspeicherheizung von günstigeren Preisen zu profitieren.
Nachtstrom-Zeiten: Wann gilt der günstigere Tarif?
Das klassische Nachtstrommodell wurde ursprünglich für Nachtspeicherheizungen konzipiert, die heute aus Klimaschutzgründen stark zurückgehen.
Eine bundesweit einheitliche Regelung für die NT-Zeiten gibt es nicht. Die genauen Niedertarif-Fenster werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt und können sich regional erheblich unterscheiden. Typischerweise gilt der günstigere Tarif in der Nacht – häufig etwa zwischen 22 Uhr und 6 Uhr – sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Manche Netzbetreiber sehen auch eine zweistündige Mittagspause vor, in der der NT-Tarif zusätzlich greift. Diese Fenster können jedoch von Netzbetreiber zu Netzbetreiber stark variieren, weshalb eine individuelle Abfrage unbedingt notwendig ist.
Als Verbraucherin oder Verbraucher in einer Mietwohnung ist die erste Anlaufstelle für diese Information der Vermieter oder direkt der zuständige Netzbetreiber – nicht zwingend der Stromlieferant, der nur den Vertrag macht, nicht die Netzinfrastruktur verwaltet. Auf der Webseite der meisten Netzbetreiber lassen sich die NT-Zeiten für das eigene Postleitzahlengebiet meist direkt nachschlagen oder per Hotline erfragen.
Auch ohne Nachtstrom-Spezialvertrag kann das Wissen um die NT-Zeiten nützlich sein: Smarte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Trockner lassen sich per Zeitschaltuhr oder App so programmieren, dass sie in diesen Fenster laufen. Bei Tarifen, die eine NT-Komponente enthalten, spart das direkt Geld. Und selbst wenn kein separater NT-Tarif vorliegt, senkt eine Verlagerung des Verbrauchs in die Nacht die Netzbelastung – ein kleiner Beitrag zur Energiewende, der nichts kostet.
AUF EINEN BLICK
- Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien verschiebt sich die Logik: Günstiger Strom fällt zunehmend tagsüber (Solarstrom-Überschuss) an, nicht mehr primär nachts – dynamische Tarife werden relevanter.
- Für Verbraucher ohne eigene Nachtspeicherheizung oder E-Auto ist der Nutzen eines klassischen NT-Zählers oft gering; Grundgebühr für den Zweitanschluss kann die Ersparnis aufzehren.
- Fazit für die Zielgruppe: Relevanter als Nachtstrom-Spezialverträge sind heute Time-of-Use-Tarife oder dynamische Stromtarife in Kombination mit smarten Steckdosen.
Lohnt sich Nachtstrom noch – oder ist er ein Auslaufmodell?
In Mietwohnungen entscheidet der Vermieter über die Zählerinfrastruktur; Mieter können keinen zweiten Zähler eigenmächtig installieren lassen.
Das klassische Nachtstrommodell wurde ursprünglich für Nachtspeicherheizungen konzipiert. Diese Geräte speichern nachts günstig erzeugten Strom als Wärme und geben ihn tagsüber ab. In den Jahrzehnten des Kohle- und Kernkraftbetriebs lief die Grundlastproduktion nachts auf Hochtouren, und dieser Strom musste irgendwo hin. Heute sieht die Energielandschaft völlig anders aus: Nachtspeicherheizungen gelten aus Klimaschutzgründen als wenig effizient und werden in Neubauten kaum noch eingesetzt. Viele Vermieter tauschen sie schrittweise gegen Wärmepumpen oder Fernwärme aus.
Mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien verschiebt sich die Logik grundlegend. Günstiger Strom fällt zunehmend tagsüber an, wenn Solaranlagen im Sommer zeitweise mehr Strom erzeugen, als das Netz aufnehmen kann. An manchen Tagen sind die Börsenstrompreise mittags sogar negativ. Nachts hingegen produzieren Photovoltaikanlagen gar nichts, und Windkraft ist nicht zuverlässig planbar. Das klassische Nachtstrommodell passt also immer schlechter zu einer solar dominierten Energieerzeugung – dynamische Tarife, die stündliche Börsenstrompreise abbilden, werden in diesem Kontext relevanter.
Für Verbraucher ohne eigene Nachtspeicherheizung oder E-Auto ist der Nutzen eines klassischen NT-Zählers oft begrenzt. Die Grundgebühr für den Zweitanschluss kann die Ersparnis durch den günstigeren Nachtstrompreis vollständig aufzehren, wenn das gesamte steuerbare Verbrauchsvolumen gering ist. Das Fazit für die Zielgruppe ist daher klar: Relevanter als Nachtstrom-Spezialverträge sind heute Time-of-Use-Tarife oder dynamische Stromtarife in Kombination mit smarten Steckdosen – sofern die Grundgebühr für ein intelligentes Messsystem den Break-Even rechtfertigt.
AUF EINEN BLICK
- Haushalte mit Zentralheizung haben in der Regel keinen separaten NT-Zähler für einzelne Räume – Nachtstrom ist dort typischerweise kein Thema.
- Wer in einer Altbauwohnung mit Nachtspeicherheizung wohnt, sollte prüfen, ob der bestehende NT-Tarif noch aktiv abgerechnet wird – manche Verträge sind veraltete Altbestände.
- Bei Fragen zur Abrechnung: Netzbetreiber oder den zuständigen Messstellenbetreiber kontaktieren, nicht nur den Stromlieferanten.
Nachtstrom und Mietwohnung: Was Verbraucher beachten müssen
Dynamische Stromtarife (§ 41a EnWG) bilden stündliche Börsenstrompreise ab – sie sind flexibler als statische Zweittarife und können in Kombination mit smart gesteuerten Geräten mehr sparen.
In Mietwohnungen entscheidet der Vermieter über die Zählerinfrastruktur – Mieterinnen und Mieter können keinen zweiten Zähler eigenmächtig installieren lassen. Das bedeutet in der Praxis: Ob ein NT-Zähler vorhanden ist oder nicht, hängt von der Ausstattung der Wohnung ab, die beim Einzug vorgefunden wird. Ist kein Zweitanschluss vorhanden, besteht keine Möglichkeit, den klassischen Nachtstrommodus zu nutzen, ohne erheblichen baulichen Aufwand – der wiederum der Vermieterseite obliegt.
Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung haben in der Regel keinen separaten NT-Zähler für einzelne Wohneinheiten. Der Strom in der Wohnung läuft meist über einen normalen Einheitstarif, und Warmwasser sowie Heizung werden zentral abgerechnet. Für Bewohnerinnen und Bewohner solcher Anlagen ist Nachtstrom damit in aller Regel kein Thema, das individuell gestaltbar wäre.
Anders sieht es in Altbauwohnungen aus: Wer in einer älteren Wohnung mit Nachtspeicherheizung lebt, sollte prüfen, ob der bestehende NT-Tarif noch aktiv abgerechnet wird. Manche Verträge sind veraltete Altbestände, die vielleicht nicht mehr optimal auf aktuelle Marktpreise angepasst wurden. Hier lohnt es sich, beim Netzbetreiber nachzufragen, welche Konditionen aktuell gelten, und den Stromlieferanten auf mögliche Alternativen anzusprechen.
Bei Fragen rund um die Abrechnung gilt: Der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber sind für die technische Seite zuständig, der Stromlieferant für die Preisgestaltung. Wer Unklarheiten in der Abrechnung hat, sollte daher beide Stellen kontaktieren – nicht nur eine davon. Die Bundesnetzagentur bietet zudem eine öffentlich zugängliche Marktstammdatenregister-Auskunft, über die sich Zählertyp und Messstellenbetreiber der eigenen Adresse recherchieren lassen.
AUF EINEN BLICK
- Voraussetzung für dynamische Tarife: ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das für Haushalte ab einem bestimmten Jahresverbrauch schrittweise Pflicht wird.
- Für Verbraucher in Kleinhaushalten mit niedrigem Jahresverbrauch kann die Grundgebühr für Smart Meter die Ersparnis durch dynamische Tarife zunächst übersteigen – individuellen Break-Even prüfen.
- Nachtstrom-Zweittarife bleiben sinnvoll, wenn bereits ein NT-Zähler vorhanden ist und steuerbare Großverbraucher (Wärmepumpe, E-Auto) genutzt werden.
Nachtstrom vs. dynamische Stromtarife: Was lohnt sich 2026?
Zeitschaltuhren oder smarte Steckdosen für Waschmaschine und Geschirrspüler in die NT-Zeiten legen – auch ohne Spezialvertrag senkt das bei manchen Tarifen die Kosten.
Dynamische Stromtarife nach § 41a EnWG bilden die stündlichen Börsenstrompreise direkt auf die Verbrauchsabrechnung ab. Das bedeutet: In Stunden mit hohem Solarangebot oder starkem Wind kann der Preis deutlich unter dem Durchschnitt liegen, während er bei knappem Angebot oder hoher Nachfrage steigt. Im Vergleich zum statischen Zweittarif sind dynamische Tarife flexibler und potenziell ergiebiger – vorausgesetzt, man passt seinen Verbrauch aktiv an die Preissignale an.
Voraussetzung für dynamische Tarife ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das den Verbrauch viertelstündlich misst und die Daten digital übermittelt. Der Rollout dieser Smart Meter ist gesetzlich geregelt und wird schrittweise für Haushalte ab einem bestimmten Jahresverbrauch verpflichtend. Für Kleinhaushalte mit sehr niedrigem Jahresverbrauch – und dazu zählen viele Single-Haushalte – kann die Grundgebühr für das Smart Meter und den entsprechenden Tarif die erzielbaren Einsparungen zunächst übersteigen. Den individuellen Break-Even zu ermitteln, ist daher sinnvoll, bevor ein Wechsel erfolgt.
Klassische Nachtstrom-Zweittarife bleiben sinnvoll, wenn bereits ein NT-Zähler vorhanden ist und steuerbare Großverbraucher wie eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto regelmäßig genutzt werden. In diesem Fall ist der Wechselaufwand gering, die Infrastruktur bereits vorhanden, und die Menge des zu vergünstigenden Stroms hoch genug, um die Grundgebühr zu rechtfertigen. Für alle anderen gilt: Zuerst den eigenen Verbrauch analysieren, dann über Tarifwechsel nachdenken.
Ein praktikabler Mittelweg für Verbraucher ohne Großverbraucher sind smarte Steckdosen und Zeitschaltuhren in Kombination mit einem günstigen Grundtarif. Diese erfordern weder einen zweiten Zähler noch ein Smart Meter und ermöglichen dennoch eine teilweise Verlagerung des Verbrauchs in günstigere Stunden – ohne Grundgebühr für einen Zusatzanschluss.
AUF EINEN BLICK
- Alte Kühlgeräte, Server und Gaming-PCs sind oft unterschätzte Stromfresser: Energieeffizienzklasse bei Neuanschaffung beachten (EU-Label A ist Pflicht seit 2021).
- Warmwasser per Durchlauferhitzer ist teuer: Duschzeit bewusst kürzen spart mehr als die meisten Tarif-Optimierungen.
- Stromkosten-Benchmark: Vergleiche deinen kWh-Verbrauch mit dem Durchschnitt für Einpersonen- bzw. Zwei-Personen-Haushalte, um zu prüfen, ob du überdurchschnittlich viel verbrauchst.
Strom sparen im Haushalt: Praktische Maßnahmen
Nebenkosten wie Strom sind ein fixer Ausgabenblock im Haushaltsbudget – wer seinen Nettoverdienst aus Job oder Nebentätigkeit kennt, kann realistischer planen.
Zeitschaltuhren oder smarte Steckdosen für Waschmaschine und Geschirrspüler in die NT-Zeiten zu legen, ist eine der einfachsten Maßnahmen, die ohne Vertragswechsel und ohne Installationsaufwand funktioniert. Selbst wenn kein Spezialtarif vorliegt, trägt das zur Netzentlastung bei und ist bei manchen Anbietern zumindest in den Nutzungsbedingungen positiv berücksichtigt. Die Anschaffungskosten für eine einfache Zeitschaltuhr sind in wenigen Monaten amortisiert.
Alte Kühlschränke, Spielkonsolen im Standby-Modus, ältere Router und Gaming-PCs sind oft unterschätzte Dauerstromverbraucher. Beim Kauf neuer Geräte sollte die Energieeffizienzklasse unbedingt beachtet werden – seit März 2021 gilt das neue EU-Energielabel mit Klassen von A bis G auch für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Ein Gerät der alten Klasse A+++ kann nach dem neuen System nur noch Klasse D oder E entsprechen, was die Auswahl auf den ersten Blick trügerisch macht.
Warmwasser per elektrischem Durchlauferhitzer gehört zu den teuersten Stromposten überhaupt. Wer die Duschzeit bewusst kürzt oder die Temperatur etwas reduziert, spart in vielen Fällen mehr als durch jede Tarifoptimierung. Heiß waschen in der Waschmaschine ist selten notwendig – 30 oder 40 Grad reichen für die meisten Alltagswäschen aus und senken den Energieverbrauch erheblich.
Als Benchmark-Orientierung: Ein Einpersonenhaushalt verbraucht nach Angaben verschiedener Verbraucherschutzorganisationen im Schnitt etwa 1.500 bis 2.000 kWh Strom pro Jahr – eine Mehrpersonen-Gemeinschaft teilt sich diesen Wert auf mehr Köpfe auf, was den Pro-Kopf-Verbrauch senkt. Wer seinen eigenen Verbrauch mit diesen Richtwerten vergleicht, erkennt schnell, ob Einsparpotenzial vorhanden ist – ohne einen einzigen Euro für einen Tarifwechsel auszugeben.
AUF EINEN BLICK
- Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt dir, wie viel nach Steuern und Abgaben vom Lohn übrig bleibt – direkte Grundlage für deine Energiekostenplanung.
- Tipp: Energiesparen und Gehaltsoptimierung (z.B. Werbungskostenpauschale, Steuererklärung) wirken zusammen auf dein verfügbares Budget.
Brutto-Netto und Stromkosten: Wie viel Geld bleibt dir wirklich?
Stromkosten sind ein fixer Ausgabenblock im Haushaltsbudget, der oft unterschätzt wird. Wer seinen Nettoverdienst aus Teilzeitjob oder Vollzeitbeschäftigung kennt, kann realistischer planen – und erkennt, welchen Anteil Nebenkosten wie Strom tatsächlich ausmachen. Gerade beim Start ins erste eigene Zuhause fehlt dieses Wissen oft, und Nachzahlungen nach der Jahresabrechnung kommen als unangenehme Überraschung.
Ein Beispiel zur Einordnung: Wer im Minijob bis zur Grenze von 603 Euro monatlich verdient, zahlt in der Regel keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben als Arbeitnehmer. Das Brutto entspricht also weitgehend dem Netto – aber auch dieser Betrag muss für Miete, Lebensmittel, Mobilität und eben auch Strom reichen. Wer mehr verdient, muss dagegen Rentenversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer berücksichtigen.
Die gute Nachricht: Energiesparen und Steueroptimierung wirken zusammen auf dein verfügbares Budget. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann unter Umständen Werbungskosten, Fortbildungskosten oder Fahrtkosten geltend machen – die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte beträgt 0,30 Euro je Kilometer bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Jeder Euro, den du steuerlich zurückholst oder beim Strom sparst, verbessert dein reales Monatsbudget.
Für eine genaue Berechnung, wie viel von deinem Lohn nach Steuern und Abgaben tatsächlich übrig bleibt, ist unser Brutto-Netto-Rechner das richtige Werkzeug. Das Ergebnis gibt dir eine solide Grundlage, um deine Energiekosten realistisch einzuplanen und zu entscheiden, ob sich ein Tarifwechsel oder eine Geräteanschaffung innerhalb deines Budgets rechnet.
Nachtstrom: Sinnvoll für manche, irrelevant für viele
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Häufige Fragen
Der Hochtarif (HT) gilt in der Regel tagsüber und zu Zeiten hoher Nachfrage, während der Niedertarif (NT) meist nachts und an Wochenenden günstiger ist. Der Wechsel zwischen den Tarifen erfolgt automatisch über eine spezielle Schaltuhr in deinem Stromzähler.
Ja, für Nachtstrom benötigst du in der Regel einen separaten Zähler, der den Verbrauch in HT- und NT-Zeiten getrennt erfasst. Dieser Zähler wird von deinem Netzbetreiber installiert, wenn du einen entsprechenden Tarif bei deinem Stromanbieter buchst.
Als Mieter kannst du nicht einfach selbstständig auf einen Nachtstromtarif wechseln, da dies eine Änderung der elektrischen Anlage und des Zählers erfordert. Du musst zuerst die Zustimmung deines Vermieters einholen, da der Einbau eines Zweitarifzählers bauliche Veränderungen mit sich bringt.
Für einen Haushalt lohnt sich Nachtstrom nur, wenn du einen sehr hohen Stromverbrauch in den Nachtstunden hast, etwa durch elektrische Heizungen oder Warmwasserbereitung. Bei normalem Haushaltsstromverbrauch mit tagsüber genutzten Geräten ist der Aufwand für den separaten Zähler und die höhere Grundgebühr meist nicht wirtschaftlich.
Dynamische Stromtarife koppeln den Strompreis stündlich an den Börsenpreis, sodass du bei viel Wind- oder Solarstrom günstiger einkaufst. Sie sind flexibler als Nachtstrom, erfordern aber ein Smart-Meter und ein bewusstes Verbrauchsverhalten, um wirklich zu profitieren.
Der Unterschied zwischen HT- und NT-Preis pro Kilowattstunde variiert je nach Anbieter und Region, liegt aber oft im Bereich von einigen Cent. In vielen Tarifen ist der Niedertarif nur dann deutlich günstiger, wenn du einen hohen Nachtverbrauch hast, da die Grundgebühr für Zweitarifzähler höher ist.
Nachtstrom wird in Deutschland nicht generell abgeschafft, aber die klassischen Zweitarifmodelle verlieren an Bedeutung. Viele Anbieter setzen zunehmend auf dynamische Tarife oder flexible Zeitfenster, die sich an der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien orientieren.
Du kannst deinen Stromverbrauch am günstigsten halten, indem du energieeffiziente Geräte nutzt, Standby-Verbräuche vermeidest und deine Waschmaschine oder Spülmaschine nur voll beladen laufen lässt. Vergleiche außerdem regelmäßig die Tarife verschiedener Anbieter, da viele spezielle Angebote für Haushalte mit geringem Verbrauch haben.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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