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FinanzbildungMieterstrom10 Min.

Mieterstrom Günstiger Solarstrom direkt im Mietwohnhaus – so funktioniert es

Mieterstrom erklärt: Modell, Zuschlag, Vertrag & Abrechnung – & WG-Mieter. Jetzt verstehen & Stromkosten senken.

Mieterstrom einfachRechnerDas Grundprinzip
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird – ohne Nutzung des öffentlichen Netzes für diesen Anteil.
  • Vorteil gegenüber normalem Strombezug: Mieter erhalten lokal erzeugten Ökostrom oft günstiger als über den allgemeinen Haushaltsstromtarif, weil bestimmte Netzentgelte und Umlagen entfallen.
  • Relevanz: Besonders in Wohnheimen, Studenten-WGs und neu sanierten Mietshäusern in Universitätsstädten wird Mieterstrom zunehmend angeboten.
  • Abgrenzung: Mieterstrom ≠ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – beides sind verwandte, aber rechtlich unterschiedliche Modelle; die GGV wurde mit der Novelle des EEG eingeführt.

Mieterstrom einfach erklärt: Solarstrom vom eigenen Dach für Mieterinnen und Mieter

Definition: Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird – ohne Nutzung des öffentlichen Netzes für diesen Anteil.

Mieterstrom bedeutet: Die PV-Anlage sitzt auf dem Dach deines Mehrfamilienhauses, der erzeugte Solarstrom fließt direkt in deine Wohnung – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Das kann günstiger sein als normaler Haushaltsstrom, weil bestimmte Netzentgelte und Umlagen entfallen. Für alle, die in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, wird dieses Modell immer relevanter.

Das Wichtigste in Kürze: Mieterstrom ist Solarstrom vom Hausdach, der direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Der Mieterstromvertrag muss immer getrennt vom Mietvertrag sein – du kannst ihn ablehnen. Der Preis ist gesetzlich nach oben begrenzt. Bei kurzen Mietzeiten lohnt sich ein genaues Prüfen der Kündigungsfristen.

AUF EINEN BLICK

  • Vorteil gegenüber normalem Strombezug: Mieter erhalten lokal erzeugten Ökostrom oft günstiger als über den allgemeinen Haushaltsstromtarif, weil bestimmte Netzentgelte und Umlagen entfallen.
  • Relevanz: Besonders in neu sanierten Mietshäusern und bei Bestandsgebäuden mit modernisierter Infrastruktur wird Mieterstrom zunehmend angeboten.
  • Abgrenzung: Mieterstrom ≠ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – beides sind verwandte, aber rechtlich unterschiedliche Modelle; die GGV wurde mit der Novelle des EEG eingeführt.
  • Wichtig: Der Strombedarf wird aus der Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach gedeckt; Restbedarf kommt automatisch aus dem öffentlichen Netz (Ergänzungslieferung).

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Das Grundprinzip: Solarstrom erzeugen, direkt verbrauchen, weniger bezahlen

Drei Hauptakteure: (1) Vermieter oder externer Dienstleister als Anlagenbetreiber, (2) Mieter als Stromkäufer, (3) Netzbetreiber für Ergänzungslieferung und Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.

Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Stromtarif liegt darin, dass ein Teil der Kosten entfällt, die sonst für Netznutzung, Transport und bestimmte Umlagen anfallen würden. Wer Mieterstrom bezieht, kauft also lokalen Ökostrom – erzeugt buchstäblich über dem eigenen Kopf.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Modell aus mehreren Gründen interessant. In vielen Städten werden Gebäude zunehmend saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Auch private Vermieter und Wohnungsgenossenschaften haben bereits damit begonnen, ihre Liegenschaften mit PV-Anlagen zu versehen. Wer in einer solchen Wohnung lebt, könnte von günstigerem Strom profitieren – vorausgesetzt, die Vertragsbedingungen stimmen und das Angebot ist tatsächlich günstiger als Alternativen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einem verwandten, aber rechtlich eigenständigen Modell: der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV). Die GGV wurde mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeführt und funktioniert ohne klassischen Belieferungsvertrag – stattdessen werden die erzeugten Mengen nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mieter aufgeteilt. Das Mieterstrommodell hingegen erfordert individuelle Stromlieferverträge und ein eigenes Messkonzept. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile; für kleinere Gebäude ist die GGV häufig bürokratisch schlanker.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Grundlage: Das Mieterstrommodell ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt; maßgeblich sind die jeweils gültige EEG-Fassung sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
  • Vermieter dürfen nach § 42a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Strom an Mieter liefern, ohne als Energieversorger im klassischen Sinne zu gelten – unter definierten Voraussetzungen.
  • Externe Dienstleister (Mieterstrom-Anbieter) übernehmen häufig Installation, Betrieb, Abrechnung und Messkonzept – der Vermieter bleibt Hauseigentümer.
  • Bundesnetzagentur und Landesbehörden überwachen die Einhaltung der Regulierungsvorschriften; Mieter haben Beschwerderecht.

Wer macht beim Mieterstrommodell mit – und welche Gesetze gelten?

Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung, die Anlagenbetreiber für lokal an Mieter gelieferten Solarstrom erhalten – zusätzlich zur Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.

Am Mieterstrommodell sind in der Regel drei Hauptakteure beteiligt. Erstens der Vermieter oder ein externer Dienstleister, der die PV-Anlage betreibt und den Strom erzeugt. Zweitens die Mieterinnen und Mieter, die den Solarstrom kaufen. Drittens der Netzbetreiber, der zum einen den nicht selbst verbrauchten Überschussstrom aufnimmt und dafür eine Einspeisevergütung zahlt, zum anderen die sogenannte Ergänzungslieferung bereitstellt – also den Strom, den die PV-Anlage bei schlechtem Wetter oder nachts nicht liefern kann.

Die gesetzliche Grundlage für das Mieterstrommodell bildet in erster Linie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für alle Fragen rund um Zähler und Messung. Daneben regelt § 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dass Vermieter Strom an ihre Mieter liefern dürfen, ohne deshalb automatisch als Energieversorger im klassischen Sinne reguliert zu werden – allerdings nur unter definierten Voraussetzungen, etwa hinsichtlich Anlagengröße und Preisdeckel.

In der Praxis übernehmen häufig externe Mieterstrom-Dienstleister die gesamte Abwicklung: Sie planen und installieren die PV-Anlage, betreiben sie, kümmern sich um das Messkonzept und stellen die Abrechnungen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Hauses und profitiert von einem attraktiveren Angebot für Mieter, ohne selbst tief ins Stromgeschäft einzusteigen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die in einem solchen Gebäude wohnen, bedeutet das: Ihr habt es in der Regel mit einem spezialisierten Anbieter zu tun, nicht direkt mit dem Vermieter.

AUF EINEN BLICK

  • Höhe des Zuschlags: Wird regelmäßig durch die Bundesnetzagentur angepasst und hängt von der installierten Leistung der PV-Anlage (in Kilowatt-Peak, kWp) ab
  • Zweck: Der Zuschlag soll den wirtschaftlichen Betrieb kleinerer Dachanlagen in Mehrfamilienhäusern sichern und Anreize für Vermieter schaffen, in Solarenergie zu investieren.
  • Preisdeckel für Mieter: Der Mieterstrompreis darf gesetzlich nicht höher sein als ein definierter Prozentsatz des Grundversorgungstarifs am jeweiligen Netzgebiet – Schutz vor überhöhten Preisen.
  • Förderdauer: Der Zuschlag wird für einen im EEG festgelegten Zeitraum ab Inbetriebnahme gewährt

Der Mieterstromzuschlag: Warum der Staat den Betreibern extra zahlt

Pflicht zum Smart Meter: Ab einer bestimmten Anlagengröße schreibt das MsbG den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) vor; für Mieterstrom gelten besondere Anforderungen.

Um den wirtschaftlichen Betrieb von Dachanlagen in Mehrfamilienhäusern attraktiv zu machen, gibt es den sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser wird Anlagenbetreibern für jeden an Mieter direkt gelieferten Solarstrom-Anteil gewährt – zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung, die für den ins Netz eingespeisten Überschuss gezahlt wird. Der Zuschlag soll die wirtschaftliche Lücke schließen, die entsteht, weil lokal gelieferter Strom nicht zu hundert Prozent ins Netz eingespeist werden kann und damit auch nicht vollständig von der regulären EEG-Vergütung profitiert.

Die genaue Höhe des Mieterstromzuschlags wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur angepasst und hängt von der installierten Leistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp) ab – kleinere Anlagen erhalten einen höheren Satz je Kilowattstunde als größere. Da sich diese Werte durch gesetzliche Anpassungen und die monatliche Degression verändern können, solltest du aktuelle Zahlen direkt bei der Bundesnetzagentur oder beim Anbieter erfragen, statt dich auf veraltete Quellen zu verlassen.

Aus Mietersicht ist der Zuschlag vor allem indirekt relevant: Ohne ihn wäre der Mieterstrompreis in vielen Fällen nicht wettbewerbsfähig, weil der Betrieb einer kleinen Dachanlage für ein Mehrfamilienhaus vergleichsweise hohe Fixkosten pro erzeugter Kilowattstunde verursacht. Zum Schutz vor überteuerten Angeboten sieht das EnWG außerdem einen Preisdeckel vor: Der Mieterstrompreis darf einen definierten Prozentsatz des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet nicht überschreiten. Dieser Deckel schützt Mieterinnen und Mieter davor, für den vermeintlichen Vorteil von lokalem Ökostrom tatsächlich draufzuzahlen.

AUF EINEN BLICK

  • Dreikreis-Modell: Gemessen wird (1) die erzeugte PV-Menge, (2) der direkt an Mieter gelieferte Mieterstromanteil und (3) der ins öffentliche Netz eingespeiste Überschuss – jeder Kreis erfordert eigene Zähler.
  • Messstellenbetreiber: In der Regel übernimmt der Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) die Zähler; Vermieter/Dienstleister können auch wettbewerblichen MSB beauftragen.
  • Kosten des Messkonzepts: Messstellengebühren sind reguliert; sie werden im Mieterstromvertrag auf die Mieter umgelegt oder vom Betreiber getragen – Vertragsdetails genau prüfen.
  • Herausforderung WG: In Wohngemeinschaften mit einem Hauptzähler müssen Unterverbrauchszähler oder Zwischenzähler korrekt eingebaut sein, damit individuelle Abrechnung möglich ist.

Das Mieterstrom-Messkonzept: Drei Kreise, viele Zähler, klare Regeln

Mieterstromvertrag ist IMMER vom Mietvertrag getrennt: Laut EEG und EnWG darf die Wohnraummiete nicht von der Zustimmung zum Mieterstromvertrag abhängig gemacht werden – Kopplungsverbot.

Damit Mieterstrom korrekt abgerechnet werden kann, ist ein durchdachtes Messkonzept unerlässlich. Im sogenannten Dreikreis-Modell wird gemessen: erstens die gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strommenge, zweitens der Anteil, der direkt an die Mieter geliefert wird, und drittens der Überschuss, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Jeder dieser drei Kreise erfordert eigene Zähler, was das System technisch aufwändiger macht als einen einfachen Haushaltszähler.

Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt ab bestimmten Anlagengrößen den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys), sogenannter Smart Meter, vor. Diese Geräte erfassen Zählerstände in kurzen Intervallen und übermitteln sie digital – was für eine transparente Abrechnung sorgt, aber auch mit Kosten verbunden ist. Die Messstellengebühren sind gesetzlich reguliert; ob sie auf die Mieter umgelegt werden oder der Betreiber sie trägt, hängt von den Vertragsdetails ab. Als Mieter solltest du genau nachfragen, wie diese Kosten im Angebot berücksichtigt sind, denn sie beeinflussen den tatsächlichen Gesamtpreis pro Kilowattstunde spürbar.

In der Regel übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) die Zähler im Gebäude. Vermieter oder Dienstleister können aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, was unter Umständen kosteneffizienter ist. Für dich als Mieter ist vor allem wichtig: Die Messwerte müssen auf deiner Abrechnung transparent ausgewiesen sein – getrennt nach Mieterstromanteil und Ergänzungslieferung aus dem Netz.

AUF EINEN BLICK

  • Mindestinhalte des Vertrags: Strompreis je Kilowattstunde, Laufzeit und Kündigungsfristen, Regelungen zur Ergänzungslieferung, Angaben zur PV-Anlage und zum Messkonzept.
  • ordentliche Kündigung muss möglich bleiben.
  • Anbieterwechsel: Auch bei Mieterstrom haben Mieter das Recht, zur Ergänzungslieferung jederzeit den Anbieter zu wechseln – der Mieterstromanteil bleibt dabei gebunden.
  • Transparenzpflicht: Anbieter müssen den Herkunftsnachweis des Solarstroms vorlegen; Verbraucher sollten auf Zertifikat achten.

Mieterstromvertrag: Deine Rechte, deine Pflichten – und warum du ihn ablehnen kannst

Zwei-Komponenten-Abrechnung: Die Rechnung weist typischerweise (a) den Mieterstromanteil (PV-Strom vom Dach) und (b) die Ergänzungslieferung aus dem Netz separat aus – beide Preise können unterschiedlich sein.

Der vielleicht wichtigste Grundsatz im Mieterstromrecht: Der Mieterstromvertrag muss immer strikt vom Mietvertrag getrennt sein. Das Kopplungsverbot, verankert im EEG und EnWG, stellt sicher, dass Vermieter die Wohnraumvermietung nicht von der Zustimmung zum Mieterstromvertrag abhängig machen dürfen. Du hast also das Recht, ein Mieterstromangebot abzulehnen und stattdessen einen beliebigen Stromanbieter aus dem Netz zu wählen – ohne dass dein Mietverhältnis davon berührt wird. Dieser Schutz ist besonders für Verbraucher:innen relevant, die sich in einer schwächeren Verhandlungsposition gegenüber Vermietern sehen könnten.

Ein seriöser Mieterstromvertrag muss bestimmte Mindestinhalte enthalten: den genauen Strompreis je Kilowattstunde für den Mieterstromanteil, Angaben zur Ergänzungslieferung, Laufzeit und Kündigungsfristen, Informationen zur PV-Anlage sowie eine Beschreibung des Messkonzepts. Die gesetzlich zulässige Vertragslaufzeit ist begrenzt – konkrete Obergrenzen solltest du beim Abschluss erfragen und mit deiner geplanten Wohndauer abgleichen. Wer nur für ein oder zwei Jahre bleibt, sollte besonders auf kurze Kündigungsfristen und die Frage achten, ob der Vertrag beim Auszug automatisch endet oder ob du selbst kündigen musst.

Auch beim Mieterstrom gilt: Du hast das Recht, den Anbieter deiner Ergänzungslieferung – also des Netzstroms, der die PV-Erzeugung ergänzt – frei zu wählen und zu wechseln. Der Mieterstromanteil selbst bleibt an den lokalen Anlagenbetreiber gebunden, weil nur er den Strom vom Hausdach liefern kann. Diese Einschränkung ist ein bekannter Nachteil des Modells, rechtlich aber explizit vorgesehen.

AUF EINEN BLICK

  • Abrechnung läuft meist monatlich per Abschlag und jährlicher Jahresabrechnung – ähnlich wie beim klassischen Stromanbieter.
  • Messwerte prüfen: Zählerstand für Mieterstrom und Netzstrom sollten auf der Abrechnung transparent ausgewiesen sein; stimmt etwas nicht, Reklamation schriftlich beim Anbieter einreichen.
  • Nebenkosten-Falle: Vermieter dürfen den Mieterstrom nicht als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen – er muss direkt abgerechnet werden (gesetzliche Vorgabe).
  • Wohngeld & Sozialleistungs-Kontext: Stromkosten zählen zu den Lebenshaltungskosten; wer Wohngeld bezieht, sollte prüfen, ob günstigerer Mieterstrom die Haushaltssituation verbessert.

So liest du deine Mieterstromrechnung richtig – und vermeidest Fallstricke

Vermieter mit Weitblick: Einige Vermieter installieren bereits PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern; Mieterstrom ist dort möglich, wenn Messkonzept und Vertragskonstruktion stimmen.

Die Abrechnung bei Mieterstrom folgt dem Zwei-Komponenten-Prinzip. Deine Rechnung weist typischerweise zwei separate Positionen aus: den Mieterstromanteil – also den Solarstrom direkt vom Hausdach – und die Ergänzungslieferung aus dem öffentlichen Netz. Beide Preiskomponenten können und werden sich unterscheiden, weil sie auf unterschiedlichen Kostenstrukturen basieren. Nur der Gesamtpreis aus beiden Komponenten ist letztlich entscheidend für den Vergleich mit anderen Anbietern.

Die Zahlungsweise funktioniert meist wie bei einem klassischen Stromanbieter: monatliche Abschlagszahlungen auf Basis des geschätzten Jahresverbrauchs, gefolgt von einer jährlichen Jahresabrechnung mit Nachzahlung oder Gutschrift. Die genauen Zählerstände – sowohl für den Mieterstromanteil als auch für den Netzstromanteil – müssen auf der Abrechnung transparent ausgewiesen sein. Wenn Angaben fehlen oder unverständlich sind, hast du das Recht, Klärung und Korrektur schriftlich beim Anbieter einzufordern.

Eine gesetzliche Vorgabe, die viele Mieter nicht kennen: Vermieter dürfen Mieterstrom nicht als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Der Strom muss direkt zwischen Anlagenbetreiber und Mieter abgerechnet werden – separat und transparent, nicht versteckt in der Nebenkostenposition. Taucht in deiner Nebenkostenabrechnung eine Position für Mieterstrom auf, ist das ein klares Warnsignal und sollte umgehend schriftlich beanstandet werden.

Für den Preisvergleich empfiehlt sich ein Blick auf den Gesamtpreis: Addiere den Preis pro Kilowattstunde Mieterstrom und den Preis für die Ergänzungslieferung, gewichtet nach deinem typischen Verbrauch zu den Tageszeiten, an denen PV-Strom verfügbar ist. Nur wenn dieser Gesamtpreis unter dem Angebot des lokalen Grundversorgers oder alternativer Stromanbieter liegt, lohnt sich das Mieterstrommodell finanziell tatsächlich.

AUF EINEN BLICK

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als Alternative: Seit der EEG-Novelle können Mieter in einem Gebäude auch ohne klassisches Mieterstrommodell von einer PV-Anlage profitieren – weniger bürokratisch, für kleine Wohnanlagen oft attraktiver.
  • Untermietverhältnisse: Untermieter haben keinen direkten Vertragsanspruch auf Mieterstrom gegenüber dem Anlagenbetreiber – Absprache mit Hauptmieter notwendig.
  • Kurze Mietdauer: Wer nur für ein oder zwei Jahre wohnt, sollte Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen besonders genau prüfen, um nicht nach dem Auszug noch zu zahlen.
  • Energieberatung: Verbraucherzentralen und lokale Energieagenturen bieten kostenlose Erstberatung zu Mieterstrom an – auch für alle Mieter empfehlenswert.

Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern, Wohngemeinschaften und bei kurzen Mietzeiten

Vorteile: Potenziell günstigerer Strom als Grundversorgung; lokaler Ökostrom ohne Transport- und Netzverluste; kein Aufwand für Eigeninstallation; trägt zur Energiewende bei.

Einige Wohnungsbaugesellschaften und private Vermieter haben bereits damit begonnen, PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern zu installieren und Mieterstrom anzubieten. Das ist grundsätzlich möglich, wenn das Messkonzept korrekt umgesetzt und die Vertragskonstruktion rechtlich sauber ist. Prüfe in diesem Fall, ob der Mietvertrag die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere das Kopplungsverbot und den Preisdeckel – einhält. Im Zweifel ist eine Anfrage beim zuständigen Vermieter oder einer Verbraucherberatung sinnvoll.

Als Alternative zum klassischen Mieterstrommodell gewinnt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) für kleinere Wohnanlagen an Attraktivität. Die GGV funktioniert ohne individuelle Stromlieferverträge: Der erzeugte PV-Strom wird nach einem Verteilungsschlüssel auf die Bewohner aufgeteilt, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Ob dein Wohnhaus das klassische Mieterstrommodell oder die GGV nutzt, hat praktische Auswirkungen auf deine Vertragsrechte und die Abrechnungsmodalitäten – frag beim Einzug explizit nach.

Für Untermieter gilt eine wichtige Einschränkung: Als Untermieter hast du keinen direkten Vertragsanspruch auf Mieterstrom gegenüber dem Anlagenbetreiber. Der Hauptmietvertrag liegt beim Hauptmieter, der dann intern mit dir abrechnet. Wer als Untermieter Strom bezieht, sollte klären, welcher Preis weitergegeben wird und ob dieser den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hauptmieter ist dringend empfehlenswert.

Besonderes Augenmerk verdienen die Vertragslaufzeiten, wenn du weißt, dass du nur für ein oder zwei Jahre bleibst. Prüfe vor dem Vertragsabschluss genau, ob der Mieterstromvertrag automatisch mit dem Mietvertrag endet oder ob du selbst kündigen musst – und bis wann. Ein vergessener Vertrag, der nach dem Auszug weiterläuft, kann zu unnötigen Kosten führen, auch wenn du keinen Strom mehr beziehst.

AUF EINEN BLICK

  • Nachteile: Eingeschränkte Anbieterwahl für den Mieterstromanteil; abhängig von Sonneneinstrahlung (PV-Ertrag schwankt); Messkonzept und Abrechnung komplex; Qualität des Angebots stark vom Vermieter/Dienstleister abhängig.
  • Preisvergleich lohnt sich: Nicht jedes Mieterstromangebot ist automatisch günstiger – Gesamtpreis (Mieterstrom + Ergänzungslieferung) mit lokalem Grundversorger und alternativen Anbietern vergleichen.
  • Nachhaltigkeit: PV-Strom vom eigenen Dach weist die geringste CO₂-Bilanz im deutschen Strommix auf – ein Plus für klimabewusste Verbraucher.
  • Fazit: Mieterstrom kann sich lohnen, wenn Laufzeit zur Mietdauer passt, Preis transparent ist und das Kopplungsverbot eingehalten wird.

Mieterstrom: Was spricht dafür, was dagegen – und wann lohnt er sich wirklich?

Die Vorteile von Mieterstrom liegen auf der Hand: Wer lokalen Solarstrom direkt vom Hausdach bezieht, spart unter Umständen Geld gegenüber dem Grundversorgungstarif, weil Netzentgelte und bestimmte Umlagen für den Mieterstromanteil entfallen. Gleichzeitig handelt es sich um Ökostrom mit sehr kurzen Transportwegen und entsprechend geringen Verlusten – und ohne Eigeninstallation. Das Modell trägt zur Energiewende bei und ist besonders für klimabewusste Verbraucher:innen ein Plus.

Auf der anderen Seite steht eine Reihe von Nachteilen. Die Anbieterwahl ist für den Mieterstromanteil eingeschränkt – du kannst nur den Strom vom eigenen Dach kaufen, nicht von einem beliebigen Ökostrom-Anbieter. Der PV-Ertrag schwankt je nach Jahreszeit, Wetter und Tageszeit erheblich, weshalb immer eine Ergänzungslieferung benötigt wird. Das Messkonzept und die Abrechnung sind komplex, und die Qualität des Angebots hängt stark vom Engagement des Vermieters oder Dienstleisters ab. Schlechte Verträge, unklare Abrechnungen oder versteckte Kosten sind möglich.

Ob Mieterstrom tatsächlich günstiger ist als normaler Haushaltsstrom, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt auf den konkreten Mieterstrompreis, den Preis der Ergänzungslieferung, das lokale Grundversorgungsniveau und dein persönliches Verbrauchsprofil an. Wer tagsüber wenig zu Hause ist und abends und nachts den meisten Strom verbraucht, profitiert weniger vom PV-Anteil als jemand, der viel im Homeoffice arbeitet. Ein genauer Preisvergleich – Gesamtkosten aus beiden Komponenten gegen lokale Alternativen – ist vor jeder Entscheidung unverzichtbar.

Mieterstrom kann sich lohnen – aber nur mit dem richtigen Vertrag und einem guten Vergleich

Mieterstrom ist ein sinnvolles Modell, das Mieterinnen und Mieter von günstigerem Ökostrom profitieren lassen kann – vorausgesetzt, das Angebot ist transparent, der Preis stimmt und der Vertrag schützt deine Rechte. Für Verbraucher:innen mit wechselnden Lebenssituationen sind Kündigungsfristen und das Ende des Vertrags beim Umzug besonders wichtig. Das Kopplungsverbot gibt dir die Freiheit, jedes Angebot abzulehnen. Vergleiche immer den Gesamtpreis aus beiden Komponenten, und lass dich nicht von Marketing-Versprechen blenden.

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Häufige Fragen

Nein, als Mieter müssen Sie einen Mieterstromvertrag nicht annehmen. Die Entscheidung ist freiwillig, und Sie können weiterhin Ihren bisherigen Stromlieferanten behalten oder einen anderen Anbieter wählen.

Die genaue Höhe des Mieterstromzuschlags wird regelmäßig angepasst und hängt von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab. Aktuelle, verbindliche Werte finden Sie in den offiziellen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur oder im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Nein, bei einem klassischen Mieterstrommodell sind Sie an den Vertrag mit dem Anbieter gebunden, der die Solaranlage auf dem Dach betreibt. Ein Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in der Regel nicht möglich, solange Sie an diesem Modell teilnehmen.

Wenn Sie ausziehen, endet Ihr Mieterstromvertrag in der Regel automatisch mit dem Ende des Mietverhältnisses. Sie müssen sich dann selbst um einen neuen Stromvertrag für Ihre neue Wohnung kümmern, und der Vermieter oder Anbieter kann den Mieterstrom für den nächsten Mieter anbieten.

Ob Mieterstrom günstiger ist als normaler Haushaltsstrom, hängt vom jeweiligen Angebot und den allgemeinen Strompreisen ab. In vielen Fällen liegt der Mieterstrompreis unter dem örtlichen Grundversorgungstarif, aber ein pauschaler Vorteil ist nicht garantiert – ein Preisvergleich lohnt sich immer.

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem Sie Strom von einer Anlage auf oder am Gebäude direkt vom Vermieter oder einem Dienstleister beziehen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein neueres Konzept, das seit 2023 gesetzlich erleichtert wurde und auch mehrere Gebäude oder Wärmepumpen einbeziehen kann, wobei die Abrechnung oft über die Nebenkosten erfolgt.

Nein, der Vermieter darf Mieterstrom nicht über die Nebenkostenabrechnung abrechnen, da es sich um einen separaten Stromliefervertrag handelt. Die Nebenkostenabrechnung deckt nur gemeinschaftliche Kosten wie Heizung oder Wasser ab, nicht den individuellen Stromverbrauch.

Ein seriöses Mieterstromangebot erkennen Sie an klaren, verständlichen Vertragsbedingungen ohne versteckte Kosten, einer transparenten Preisgestaltung und einem Anbieter, der Ihnen die Kündigungsfristen und Preisanpassungen schriftlich erläutert. Prüfen Sie außerdem, ob der Anbieter als Energieversorger registriert ist und ob es unabhängige Kundenbewertungen gibt.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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