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Ratgeber · Versicherung

Unfallversicherung für Praktikanten: So bist du während des Praktikums abgesichert

Ob Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Betriebspraktikum: Bei einem Unfall im Praktikum greift nicht immer automatisch die gesetzliche Unfallversicherung. Hier erfährst du, wann du versichert bist, welcher Träger zuständig ist und wann eine private Absicherung sinnvoll sein kann.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei schulischen Pflichtpraktika und Hochschulpraktika bist du über die Schule oder Hochschule gesetzlich unfallversichert.
  • Bei freiwilligen Praktika in den Ferien oder zur Überbrückung ist in der Regel die Berufsgenossenschaft des Betriebs zuständig.
  • Studierende, die ihre Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben, sind oft nicht gesetzlich unfallversichert.
  • Eine private Unfallversicherung kann Lücken der gesetzlichen Absicherung schließen, zahlt aber nur bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Unfallversicherung für Praktikanten?

Die Unfallversicherung für Praktikanten ist kein eigenes Produkt, sondern die Frage, welcher gesetzliche Unfallversicherungsträger bei einem Unfall während des Praktikums zuständig ist. Entscheidend ist, wer die Verantwortung für das Praktikum trägt.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Für Praktikanten ist sie keine eigene Versicherung, sondern ein Schutz, der über verschiedene Träger organisiert wird. Welcher Träger zuständig ist, hängt davon ab, wer die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für dein Praktikum trägt.

Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Das können die Unfallkassen der Länder oder Gemeinden sein oder die Berufsgenossenschaft des Betriebs. Für dich bedeutet das: Im Schadensfall ist nicht automatisch dein Praktikumsbetrieb der Ansprechpartner, sondern der jeweils zuständige Versicherungsträger.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Praktikanten beitragsfrei, die Kosten tragen Schule, Hochschule oder Betrieb.

Unfallversicherung für Praktikanten / Die Absicherung von Praktikantinnen und Praktikanten gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle während eines Praktikums. Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Praktikums bei der Schule, der Hochschule oder der Berufsgenossenschaft des Betriebs. / Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings bei unterschiedlichen Trägern.

Kurz erklärt

Unfallversicherung für Praktikanten

Die Absicherung von Praktikantinnen und Praktikanten gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle während eines Praktikums. Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Praktikums bei der Schule, der Hochschule oder der Berufsgenossenschaft des Betriebs.

Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings bei unterschiedlichen Trägern.

02 · Vergleich

Wer ist bei einem Betriebspraktikum gesetzlich unfallversichert?

Bei einem Betriebspraktikum hängt der Versicherungsschutz davon ab, ob es sich um ein Schulpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Die Zuständigkeit wechselt entsprechend zwischen Unfallkasse und Berufsgenossenschaft.

Bei einem Betriebspraktikum kommt es darauf an, ob du es im Rahmen des Schulunterrichts absolvierst oder ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Schüler, die im Rahmen des Schulunterrichts ein Betriebspraktikum machen, sind weiter über ihre Schule unfallversichert. Zuständig sind dann die Unfallversicherungskassen der Länder oder Gemeinden.

Anders sieht es aus, wenn du das Praktikum freiwillig in den Ferien machst oder es als Aufnahmevoraussetzung für eine weitergehende Ausbildung dient. Für die Dauer des Praktikums bist du dann über die Fach-Berufsgenossenschaft deines Betriebs versichert. Das gilt auch für Pflichtpraktika, die in deiner Studienordnung vorgeschrieben sind.

Die Zuständigkeit wechselt also mit der Art des Praktikums, nicht mit dem Ort, an dem du es absolvierst.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach Praktikumsart / Schulisches Betriebspraktikum / Freiwilliges Praktikum / Zuständiger Träger / Unfallkasse des Landes oder der Gemeinde / Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebs / Versichert über / Die Schule / Den Praktikumsbetrieb / Typische Fälle / Schülerpraktikum im Rahmen des Unterrichts / Ferienpraktikum, Praktikum zur Überbrückung / Bei Pflichtpraktika im Rahmen der Studienordnung ist ebenfalls die Berufsgenossenschaft des Betriebs zuständig.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach Praktikumsart
Schulisches BetriebspraktikumFreiwilliges Praktikum
Zuständiger TrägerUnfallkasse des Landes oder der GemeindeBerufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebs
Versichert überDie SchuleDen Praktikumsbetrieb
Typische FälleSchülerpraktikum im Rahmen des UnterrichtsFerienpraktikum, Praktikum zur Überbrückung

03 · Schritt für Schritt

So ist der Versicherungs­schutz bei freiwilligen Praktika geregelt

Freiwillige Praktika sind nicht automatisch über die Schule oder Hochschule abgesichert. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an, insbesondere auf die Verantwortung für das Praktikum.

Hier übernimmt die Berufsgenossenschaft des Betriebs den Schutz, wenn du das Praktikum freiwillig in den Ferien absolvierst oder es als Aufnahmevoraussetzung für eine weitergehende Ausbildung dient. Der Betrieb muss dich dafür bei seiner zuständigen Fach-Berufsgenossenschaft führen.

Für den Versicherungsschutz ist es wichtig, dass der Praktikumsbetrieb das gezahlte Entgelt im Lohnnachweis angibt. Nur so ist der Schutz über die Berufsgenossenschaft lückenlos dokumentiert. Bei einem Unfall während des Praktikums muss der Betrieb den Versicherungsfall an die Berufsgenossenschaft melden.

Ohne Meldung des Entgelts im Lohnnachweis kann der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht sauber zugeordnet werden.

Praktikumsart klären / Prüfe, ob dein Praktikum freiwillig in den Ferien, vorgeschrieben in der Studienordnung oder Aufnahmevoraussetzung für eine Ausbildung ist. / Zuständigen Träger bestimmen / Bei freiwilligen Praktika in den Ferien oder als Aufnahmevoraussetzung ist die Fach-Berufsgenossenschaft deines Betriebs zuständig. / Entgelt im Lohnnachweis melden / Der Praktikumsbetrieb muss das gezahlte Entgelt im Lohnnachweis angeben, damit der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft greift. / Versicherungsfall melden / Bei einem Unfall während des Praktikums muss der Betrieb den Versicherungsfall an die Berufsgenossenschaft melden.

01

Praktikumsart klären

Prüfe, ob dein Praktikum freiwillig in den Ferien, vorgeschrieben in der Studienordnung oder Aufnahmevoraussetzung für eine Ausbildung ist.

02

Zuständigen Träger bestimmen

Bei freiwilligen Praktika in den Ferien oder als Aufnahmevoraussetzung ist die Fach-Berufsgenossenschaft deines Betriebs zuständig.

03

Entgelt im Lohnnachweis melden

Der Praktikumsbetrieb muss das gezahlte Entgelt im Lohnnachweis angeben, damit der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft greift.

04

Versicherungsfall melden

Bei einem Unfall während des Praktikums muss der Betrieb den Versicherungsfall der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

04 · Was gilt

Wann die Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist

Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Praktikanten, wenn das Praktikum nicht über Schule oder Hochschule läuft. Das betrifft vor allem freiwillige Praktika und Pflichtpraktika nach der Studienordnung.

Auch wenn der Betrieb dir ein Entgelt zahlt, bist du in der Regel über die Berufsgenossenschaft versichert.

Nicht zuständig ist die Berufsgenossenschaft bei einem Schülerbetriebspraktikum, das im Rahmen des Schulunterrichts stattfindet. Hier bleibt die Unfallkasse des Landes oder der Gemeinde dein Träger. Auch wenn du deine Abschlussarbeit oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreibst, bist du meist nicht unfallversichert, es sei denn, die Arbeit entsteht im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit.

Die Berufsgenossenschaft ist immer dann zuständig, wenn der Betrieb die Verantwortung für dein Praktikum trägt.

Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft / Berufsgenossenschaft ist zuständig / Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig / Freiwilliges Praktikum in den Ferien / Praktikum als Aufnahmevoraussetzung für eine weitergehende Ausbildung / Pflichtpraktikum im Rahmen der Studienordnung / Praktikum mit Entgeltzahlung durch den Betrieb / Schülerbetriebspraktikum im Rahmen des Schulunterrichts / Praktikum, das über die Hochschule versichert ist / Abschlussarbeit oder Doktorarbeit im Unternehmen ohne Arbeitsverhältnis

Berufsgenossenschaft ist zuständig

·Freiwilliges Praktikum in den Ferien
·Praktikum als Aufnahmevoraussetzung für eine weitergehende Ausbildung
·Pflichtpraktikum im Rahmen der Studienordnung
·Praktikum mit Entgeltzahlung durch den Betrieb

Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig

·Schülerbetriebspraktikum im Rahmen des Schulunterrichts
·Praktikum, das über die Hochschule versichert ist
·Abschlussarbeit oder Doktorarbeit im Unternehmen ohne Arbeitsverhältnis

05 · Vergleich

Unfallversicherungs­träger: Wer zahlt bei einem Unfall im Praktikum?

Der Unfallversicherungsträger ist die Stelle, die nach einem Unfall die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten übernimmt. Je nach Praktikumsart ist das die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.

Welcher Träger für dich zuständig ist, hängt von der Art deines Praktikums ab. Die Unfallkasse ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Bereich, die Berufsgenossenschaft für die gewerbliche Wirtschaft.

Bei Schülerpraktika und Hochschulpraktika ist in der Regel die Unfallkasse zuständig. Bei freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika nach der Studienordnung übernimmt die Berufsgenossenschaft des Betriebs. Die Meldung erfolgt durch die Schule oder Hochschule beziehungsweise durch den Praktikumsbetrieb.

Für dich als Praktikantin oder Praktikant ist der zuständige Träger der erste Ansprechpartner nach einem Unfall.

Unfallversicherungsträger im Überblick / Unfallkasse / Berufsgenossenschaft / Zuständig für / Schülerpraktika, Hochschulpraktika / Freiwillige Praktika, Pflichtpraktika nach Studienordnung / Versicherte Person / Schülerin oder Schüler, Studierende / Praktikantin oder Praktikant im Betrieb / Meldung durch / Schule oder Hochschule / Praktikumsbetrieb / Die Unfallkasse ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Bereich, die Berufsgenossenschaft für die gewerbliche Wirtschaft.

Unfallversicherungsträger im Überblick
UnfallkasseBerufsgenossenschaft
Zuständig fürSchülerpraktika im Rahmen des SchulunterrichtsFreiwillige Praktika, Pflichtpraktika nach Studienordnung
Versicherte PersonSchülerin oder SchülerPraktikantin oder Praktikant im Betrieb
Meldung durchPraktikumsbetrieb

06 · Was gilt

Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende im Praktikum

Studierende sind während eines Praktikums nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Entscheidend ist, ob das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist oder ob es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt.

Ein Pflichtpraktikum laut Studienordnung ist über die Berufsgenossenschaft des Betriebs versichert, ebenso ein Praktikum im Rahmen eines fachpraktischen Studiensemesters.

Nicht gesetzlich unfallversichert bist du bei einem freiwilligen Praktikum ohne Bezug zur Studienordnung. Auch wenn du deine Abschlussarbeit oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreibst, besteht meist kein Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt nur dann nicht, wenn die Arbeit im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit entsteht.

Für Studierende ist die Studienordnung das entscheidende Kriterium für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Versicherungsschutz für Studierende im Praktikum / Gesetzlich unfallversichert / Nicht gesetzlich unfallversichert / Pflichtpraktikum laut Studienordnung / Praktikum im Rahmen eines fachpraktischen Studiensemesters / Praktikum mit Arbeitsvertrag und Entgeltzahlung / Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zur Studienordnung / Abschlussarbeit im Unternehmen ohne Arbeitsverhältnis / Doktorarbeit im Unternehmen ohne entsprechende Tätigkeit

Gesetzlich unfallversichert

·Pflichtpraktikum laut Studienordnung
·Praktikum im Rahmen eines fachpraktischen Studiensemesters
·Praktikum mit Arbeitsvertrag und Entgeltzahlung

Nicht gesetzlich unfallversichert

·Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zur Studienordnung
·Abschlussarbeit im Unternehmen ohne Arbeitsverhältnis
·Doktorarbeit im Unternehmen ohne entsprechende Tätigkeit

07 · Kosten

Private Unfallversicherung für Praktikanten: Wann sie sinnvoll ist

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht alle Folgen eines Unfalls ab. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücken schließen, ist aber nicht für jedes Praktikum notwendig.

Sie übernimmt Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten, zahlt aber keine einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bleibt.

Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung, und zwar als einmalige Kapitalzahlung oder monatliche Rente. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn du ein freiwilliges Praktikum ohne gesetzlichen Schutz absolvierst oder wenn du das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung finanziell absichern möchtest. Für ein Pflichtpraktikum mit gesetzlichem Schutz ist sie nicht zwingend notwendig.

Die private Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung / Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. / Gesetzliche Unfallversicherung / Heilbehandlung, Rehabilitation, Rente / Private Unfallversicherung / Einmalige Kapitalzahlung, monatliche Rente / Die private Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung

Gesetzliche UnfallversicherungHeilbehandlung, Rehabilitation, Rente
Private UnfallversicherungZusätzliche Absicherung bei Unfallschäden

08 · Im Vertrag

Haftpflichtschutz im Praktikum: Das solltest du beachten

Neben der Unfallversicherung ist auch die Haftpflichtfrage wichtig. Wenn du während des Praktikums einen Schaden verursachst, greift nicht automatisch deine private Haftpflichtversicherung.

Viele Policen decken berufliche Risiken nicht oder nur eingeschränkt ab.

Praktikanten gelten in der Regel als Arbeitnehmer und unterliegen dem innerbetrieblichen Schadensausgleich. Das bedeutet: Du haftest nicht unbegrenzt, sondern es werden die Schwere des Verschuldens, deine Unerfahrenheit und die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers berücksichtigt. Manche Betriebe verlangen einen gesonderten Nachweis, dass du haftpflichtversichert bist.

Prüfe deine private Haftpflichtversicherung oder die deiner Eltern, ob Betriebspraktika und fachpraktischer Unterricht mitversichert sind.

Haftung und Haftpflichtversicherung im Praktikum / Innerbetrieblicher Schadensausgleich / Haftung / Praktikanten gelten in der Regel als Arbeitnehmer und haften nicht unbegrenzt. Die Schwere des Verschuldens, deine Unerfahrenheit und die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers werden berücksichtigt. / Private Haftpflichtversicherung / Absicherung / Viele private Haftpflichtversicherungen decken berufliche Risiken nicht oder nur eingeschränkt ab. Prüfe deine Police oder die deiner Eltern, ob Betriebspraktika mitversichert sind. / Nachweis für den Betrieb / Pflicht / Manche Betriebe verlangen einen gesonderten Nachweis, dass du haftpflichtversichert bist.

Haftung und Haftpflichtversicherung im Praktikum

Innerbetrieblicher SchadensausgleichHaftungPraktikanten gelten in der Regel als Arbeitnehmer und haften nicht unbegrenzt. Die Schwere des Verschuldens, deine Unerfahrenheit und die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers werden berücksichtigt.
Private HaftpflichtversicherungAbsicherungViele private Haftpflichtversicherungen decken berufliche Risiken nicht oder nur eingeschränkt ab. Prüfe deine Police oder die deiner Eltern, ob Betriebspraktika mitversichert sind.
Nachweis für den BetriebPflichtManche Betriebe verlangen einen gesonderten Nachweis, dass du haftpflichtversichert bist. Informiere dich vorab, ob deine Versicherung diesen Nachweis ausstellt.

09 · Was gilt

Praktisches Jahr und Pflichtpraktikum: Besondere Regeln

Das praktische Jahr im Medizinstudium und Pflichtpraktika in anderen Studiengängen haben eigene Regeln. Hier ist die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel über die Hochschule oder den Praktikumsbetrieb sichergestellt.

Ein Pflichtpraktikum laut Studienordnung ist über die Berufsgenossenschaft des Betriebs versichert. Das gilt auch für ein fachpraktisches Studiensemester an Hochschulen.

Nicht automatisch versichert bist du bei einem freiwilligen Praktikum ohne Bezug zum Studium. Auch ein Praktikum im Ausland ohne gesonderte Absicherung kann eine Lücke im Versicherungsschutz bedeuten. Für Ferienjobs oder ein Freiwilliges Soziales Jahr gelten ebenfalls andere Regeln, hier ist die Praktikantenversicherung nicht geeignet.

Für ein Auslandspraktikum kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, weil der gesetzliche Schutz im Ausland oft nicht greift.

Versicherungsschutz bei besonderen Praktikumsformen / Gesetzlich versichert / Nicht automatisch versichert / Praktisches Jahr im Medizinstudium / Pflichtpraktikum laut Studienordnung / Fachpraktisches Studiensemester an Hochschulen / Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zum Studium / Praktikum im Ausland ohne gesonderte Absicherung / Ferienjob oder Freiwilliges Soziales Jahr

Gesetzlich versichert

·Praktisches Jahr im Medizinstudium
·Pflichtpraktikum laut Studienordnung
·Fachpraktisches Studiensemester an Hochschulen

Nicht automatisch versichert

·Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zum Studium
·Praktikum im Ausland ohne gesonderte Absicherung
·Ferienjob oder Freiwilliges Soziales Jahr

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Versicherungs­schutz im Praktikum

Viele Praktikanten gehen davon aus, automatisch ausreichend versichert zu sein. Diese Fehler können im Ernstfall teuer werden.

Ein typischer Fehler ist, sich auf die gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen, obwohl das Praktikum nicht versichert ist, etwa bei einer Abschlussarbeit im Unternehmen ohne Arbeitsverhältnis.

Ein weiterer Fehler ist, nicht zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung berufliche Risiken abdeckt. Auch das Verwechseln von freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum führt zu falschen Annahmen über den Versicherungsschutz. Wer einen Unfall im Praktikum nicht dem Betrieb oder der Schule meldet, riskiert Probleme bei der Leistungsgewährung.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass jedes Praktikum automatisch gesetzlich unfallversichert ist.

Typische Fehler beim Versicherungsschutz im Praktikum / Du verlässt dich auf die gesetzliche Unfallversicherung, obwohl dein Praktikum nicht versichert ist. / Du prüfst nicht, ob deine private Haftpflichtversicherung berufliche Risiken abdeckt. / Du meldest einen Unfall im Praktikum nicht dem Betrieb oder der Schule. / Du verwechselst freiwilliges Praktikum mit einem Pflichtpraktikum und gehst von falschem Versicherungsschutz aus. / Du ignorierst, dass Abschlussarbeiten im Unternehmen oft nicht unfallversichert sind.

Typische Fehler beim Versicherungsschutz im Praktikum

·Du verlässt dich auf die gesetzliche Unfallversicherung, obwohl dein Praktikum nicht versichert ist.
·Du prüfst nicht, ob deine private Haftpflichtversicherung berufliche Risiken abdeckt.
·Du meldest einen Unfall im Praktikum nicht dem Betrieb oder der Schule.
·Du verwechselst freiwilliges Praktikum mit einem Pflichtpraktikum und gehst von falschem Versicherungsschutz aus.
·Du ignorierst, dass Abschlussarbeiten im Unternehmen oft nicht unfallversichert sind.

11 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du deinen Versicherungs­schutz im Praktikum

Mit dieser Checkliste klärst du vor Beginn des Praktikums, ob du ausreichend abgesichert bist. So vermeidest du böse Überraschungen nach einem Unfall.

Gehe die Punkte am besten gemeinsam mit deinem Praktikumsbetrieb oder deiner Schule durch.

Kläre zuerst die Art deines Praktikums: Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges Praktikum oder ein Betriebspraktikum? Danach ermittelst du den zuständigen Unfallversicherungsträger. Prüfe außerdem deine private Haftpflichtversicherung und kläre bei einem Auslandspraktikum, ob eine Auslandsreise-Krankenversicherung nötig ist.

Bei Unsicherheit hilft eine Beratung bei der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft, bevor das Praktikum beginnt.

Versicherungsschutz im Praktikum prüfen / Art des Praktikums klären: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Betriebspraktikum? / Zuständigen Unfallversicherungsträger ermitteln: Schule, Hochschule oder Berufsgenossenschaft? / Private Haftpflichtversicherung prüfen: Sind berufliche Risiken und Praktika mitversichert? / Bei freiwilligem Praktikum: Ist der Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet? / Bei Auslandspraktikum: Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen? / Bei Unsicherheit: Beratung bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft einholen.

Versicherungsschutz im Praktikum prüfen

01

Art des Praktikums klären: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Betriebspraktikum?

02

Zuständigen Unfallversicherungsträger ermitteln: Schule, Hochschule oder Berufsgenossenschaft?

03

Private Haftpflichtversicherung prüfen: Sind berufliche Risiken und Praktika mitversichert?

04

Bei freiwilligem Praktikum: Ist der Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet?

05

Bei Auslandspraktikum: Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen?

06

Bei Unsicherheit: Beratung bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft einholen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026