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Ratgeber · Versicherung

Unfallversicherung für FSJler: So bist du im Freiwilligen­dienst geschützt

Während deines Freiwilligen Sozialen Jahres bist du gesetzlich unfallversichert. Der Schutz greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten, ohne dass du dafür Beiträge zahlen musst.

11 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht ab dem ersten Tag deines FSJ, unabhängig von Dauer und Entgelthöhe.
  • Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber Freizeitunfälle.
  • Die Beiträge übernimmt der Träger oder die Einsatzstelle, für dich ist der Schutz beitragsfrei.
  • Zuständig sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die auch Heilbehandlung und Renten zahlen.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung im FSJ?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert dich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab.

Für dich als FSJler ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Pflichtversicherungssystem, das du nicht selbst abschließen musst. Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, sobald dein Freiwilligendienst beginnt. Du musst dich also weder anmelden noch einen Antrag stellen.

Der Schutz greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Für dich entstehen dabei keine Beiträge.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Zweig der Sozialversicherung. Sie arbeitet nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft: Die Beiträge aller versicherten Einrichtungen finanzieren die Leistungen für Verletzte.

Kurz erklärt

Gesetzliche Unfallversicherung

Ein Pflichtversicherungssystem, das bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen übernimmt.

Für FSJler ist die Mitgliedschaft kraft Gesetzes geregelt, du musst dich nicht selbst anmelden.

02 · Was gilt

Wann bist du im FSJ unfallversichert?

Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag deiner Tätigkeit und umfasst alle Tätigkeiten, die zu deinem Freiwilligendienst gehören.

Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag deiner Tätigkeit und ist unabhängig von der Dauer deines FSJ. Auch die Höhe deines Taschengelds spielt keine Rolle. Du bist also vom ersten Einsatz an geschützt.

Versichert sind alle Tätigkeiten, die zu deinem Freiwilligendienst gehören. Dazu zählen Arbeitsunfälle in der Einsatzstelle, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie Unfälle bei Seminaren deines Trägers. Auch Einsätze im Ausland sind abgedeckt, wenn du dein FSJ bei einem deutschen Träger absolvierst.

  • Arbeitsunfälle in der Einsatzstelle sind versichert.
  • Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sind versichert.
  • Berufskrankheiten sind versichert.
  • Unfälle bei Seminaren des Trägers sind versichert.
  • Einsätze im Ausland bei einem deutschen Träger sind versichert.
  • Freizeitunfälle und Unfälle im Urlaub sind nicht versichert.
  • Private Wege ohne Bezug zur Tätigkeit sind nicht versichert.

Versichert

·Arbeitsunfälle in der Einsatzstelle
·Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück
·Berufskrankheiten
·Unfälle bei Seminaren des Trägers
·Einsätze im Ausland bei einem deutschen Träger

Nicht versichert

·Freizeitunfälle
·Unfälle im Urlaub
·Private Wege ohne Bezug zur Tätigkeit

03 · Kosten

Wer zahlt die Beiträge zur Unfallversicherung?

Für dich als FSJler ist der Unfallversicherungsschutz beitragsfrei. Die Kosten tragen dein Träger oder deine Einsatzstelle.

Für dich als FSJler ist der Unfallversicherungsschutz beitragsfrei. Die Beiträge werden nicht von deinem Taschengeld abgezogen. Du musst dich um die Zahlung also nicht kümmern.

Die Kosten tragen dein Träger oder deine Einsatzstelle. Die Beitragslast liegt zu 100 Prozent bei Träger oder Einsatzstelle, für dich fallen 0 Prozent an. Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, richtet sich nach dem Träger oder nach der Einsatzstelle, wenn eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 JFDG geschlossen wurde.

Deine Personalabteilung kann dir Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist. Das ist wichtig zu wissen, falls du einmal einen Unfall melden musst.

Beitragslast im FSJ

Träger oder Einsatzstelle100 % der Beiträge
FSJler0 %

04 · Grundlagen

Welche Rolle spielen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen?

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie entscheiden über Leistungen und übernehmen die Kosten.

Welcher Träger für dich zuständig ist, hängt von deinem FSJ-Träger oder deiner Einsatzstelle ab. Bei einer Delegationsvereinbarung nach § 11 Abs. 2 JFDG ist der Unfallversicherungsträger der Einsatzstelle zuständig. Ohne eine solche Vereinbarung richtet sich die Zuständigkeit nach dem Träger deines Freiwilligendienstes.

Die Unfallversicherungsträger beraten dich auch bei Fragen zum Versicherungsschutz. Du kannst dich direkt an sie wenden, wenn du unsicher bist, ob ein bestimmter Unfall unter den Schutz fällt.

Kurz erklärt

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind. Sie beraten, zahlen Heilbehandlung und Rehabilitation und leisten Renten bei dauerhaften Schäden.

Welcher Träger für dich zuständig ist, hängt von deinem FSJ-Träger oder deiner Einsatzstelle ab. Deine Personalabteilung kann dir den zuständigen Unfallversicherungsträger nennen.

05 · Checkliste

Welche Leistungen erhältst du nach einem Unfall?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Leistungen. Dazu gehören medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung.

Die Leistungen werden ohne Selbstbeteiligung erbracht.

Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die Versicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente. Bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.

  • Kosten für Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation werden übernommen.
  • Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld werden gezahlt.
  • Rente bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird geleistet.
  • Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit werden gewährt.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erbracht.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

01

Kosten für Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

02

Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld

03

Rente bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit

04

Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit

05

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

06 · Vergleich

Wie unterscheidet sich die Unfallversicherung von anderen Sozialversicherungen?

Neben der Unfallversicherung gibt es vier weitere Zweige der Sozialversicherung. Für FSJler gelten in jedem Zweig eigene Regeln.

Die Unfallversicherung ist der einzige Zweig, bei dem du als Freiwilliger keine Beiträge zahlst.

In der Arbeitslosenversicherung bist du in der Regel versicherungspflichtig. Die Beiträge werden ebenfalls vom Träger oder der Einsatzstelle getragen, nicht von dir. Die Leistungen unterscheiden sich deutlich: Die Unfallversicherung zahlt Heilbehandlung und Rente, die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld und Weiterbildungsförderung.

Zuständig für die Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Beide Zweige sind für dich beitragsfrei, aber die Leistungen und Ansprechpartner sind verschieden.

Sozialversicherungszweige im FSJ
UnfallversicherungArbeitslosenversicherung
BeitragszahlerTräger oder EinsatzstelleEinsatzstelle
Versicherungs­pflichtJa, kraft GesetzesJa, für Freiwillige ohne Regelaltersrente
LeistungenHeilbehandlung, Rehabilitation, Rente, PflegeleistungenArbeitslosengeld
Zuständiger TrägerBerufsgenossenschaft oder UnfallkasseBundesagentur für Arbeit

07 · Hintergrund

Wie ist die Arbeitszeit im FSJ geregelt?

Die Arbeitszeit im FSJ orientiert sich an der tariflichen oder betriebsüblichen Arbeitszeit der Einsatzstelle. Sie ist gesetzlich begrenzt.

Sie ist gesetzlich begrenzt und darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

Deine Arbeitszeit wird zwischen dir, dem Träger und der Einsatzstelle vereinbart. Die genauen Stunden stehen in deiner Vereinbarung zum Freiwilligendienst. Diese Vereinbarung ist verbindlich und sollte vor Beginn des FSJ schriftlich festgehalten werden.

Für die Unfallversicherung spielt die Arbeitszeit keine Rolle für den Versicherungsschutz. Du bist während der gesamten vereinbarten Arbeitszeit versichert, unabhängig davon, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest.

Die wöchentliche Arbeitszeit im FSJ entspricht in der Regel der tariflichen oder betriebsüblichen Arbeitszeit der Einsatzstelle. Sie darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

Deine Arbeitszeit wird zwischen dir, dem Träger und der Einsatzstelle vereinbart. Die genauen Stunden stehen in deiner Vereinbarung zum Freiwilligendienst.

08 · Im Vertrag

Welche Altersgrenze gilt für das FSJ?

Für das Freiwillige Soziale Jahr gibt es eine klare Altersgrenze. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme und wird von den Trägern geprüft.

Du darfst zu Beginn des FSJ nicht älter als 27 Jahre alt sein. Außerdem musst du die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, bevor du ein FSJ beginnst. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Die Altersgrenze gilt für das FSJ und das FÖJ gleichermaßen. Für den Bundesfreiwilligendienst gibt es keine solche Altersgrenze, dort können auch ältere Menschen teilnehmen.

Altersgrenze im FSJ

Höchstalter27 JahreDu darfst zu Beginn des FSJ nicht älter als 27 Jahre alt sein.
SchulpflichtErfülltDu musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, bevor du ein FSJ beginnst.

09 · Vergleich

Was gilt für Bundesfreiwilligen­dienst und FÖJ?

Auch im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Ökologischen Jahr bist du gesetzlich unfallversichert. Die Regeln ähneln denen des FSJ.

Die Regeln ähneln denen des FSJ, es gibt aber Unterschiede bei der Zuständigkeit.

Im BFD ist der Unfallversicherungsträger der Einsatzstelle zuständig. Im FSJ und FÖJ richtet sich die Zuständigkeit nach dem Träger oder nach der Einsatzstelle, wenn eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 JFDG geschlossen wurde. Der Versicherungsschutz ist in allen drei Diensten unabhängig von der Dauer und der Höhe des Entgelts.

Für dich als Freiwilliger ist der Schutz in allen drei Diensten beitragsfrei. Die Kosten tragen jeweils Träger oder Einsatzstelle. Du musst dich also nicht selbst versichern.

Unfallversicherung in Freiwilligendiensten
FSJBFDFÖJ
Gesetzlicher UnfallschutzJaJaJa
Beitragsfreiheit für FreiwilligeJaJaJa
Zuständiger TrägerTräger oder EinsatzstelleUnfallversicherungsträger der EinsatzstelleTräger oder Einsatzstelle

10 · Was gilt

Was ist mit Familienversicherung und Pflegeversicherung?

Neben der Unfallversicherung sind auch Kranken- und Pflegeversicherung wichtige Bausteine. Für FSJler gelten hier besondere Regeln.

In der Regel bist du über die Einsatzstelle gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge werden vom Träger oder der Einsatzstelle getragen. Eine kostenlose Familienversicherung während des FSJ ist nicht möglich, wenn dein eigenes Einkommen über der Grenze liegt.

Die Unfallversicherung ist von der Kranken- und Pflegeversicherung getrennt. Sie deckt nur Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Für Krankheiten und Pflegebedürftigkeit außerhalb des FSJ sind die Kranken- und Pflegeversicherung zuständig.

In der Regel versichert

·Gesetzliche Krankenversicherung über die Einsatzstelle
·Soziale Pflegeversicherung über die Einsatzstelle
·Beitragszahlung durch Träger oder Einsatzstelle

Nicht automatisch versichert

·Kostenlose Familienversicherung während des FSJ, wenn eigenes Einkommen über der Grenze liegt
·Private Krankenversicherung ohne eigene Beiträge

11 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Unfallversicherung vermeiden?

Einige Annahmen können dazu führen, dass du im Schadensfall ohne Schutz dastehst. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Diese Fehler solltest du vermeiden, damit du im Ernstfall abgesichert bist.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Freizeitunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Das ist nicht der Fall. Melde einen Unfall immer sofort deinem Träger oder deiner Einsatzstelle, auch wenn er zunächst harmlos erscheint.

  • Annehmen, dass Freizeitunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
  • Einen Unfall nicht dem Träger oder der Einsatzstelle melden.
  • Glauben, dass der Versicherungsschutz erst nach einer Probezeit beginnt.
  • Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers nicht klären, bevor ein Unfall passiert.

Häufige Fehler im Umgang mit der Unfallversicherung

·Annehmen, dass Freizeitunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
·Einen Unfall nicht dem Träger oder der Einsatzstelle melden.
·Glauben, dass der Versicherungsschutz erst nach einer Probezeit beginnt.
·Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers nicht klären, bevor ein Unfall passiert.

Häufige Fragen

Fragen zu Unfallversicherung für FSJler

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026