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Ratgeber · Versicherung

Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar: Wann das Finanzamt mitspielt

Ob du Beiträge zu deiner Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung geltend machen kannst, hängt fast immer vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Für die Auszahlung an deine Hinterbliebenen gelten dagegen eigene Regeln.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zu Altverträgen mit Abschluss vor dem 1. Januar 2005 sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt.
  • Für alle Verträge ab 2005 gibt es keine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge mehr.
  • Die Todesfallleistung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist für die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei.
  • Löst du den Vertrag vorzeitig auf, musst du den Gewinn aus dem Rückkaufswert versteuern.

01 · Grundlagen

Was bedeutet steuerlich absetzbar bei einer Sterbegeldversicherung?

Steuerlich absetzbar bedeutet, dass du gezahlte Beiträge in deiner Einkommensteuererklärung angibst und dadurch dein zu versteuerndes Einkommen minderst. Bei der Sterbegeldversicherung ist das nur noch für eine klar umrissene Gruppe von Verträgen möglich.

Steuerlich absetzbar heißt bei einer Sterbegeldversicherung, dass du deine laufenden Beiträge als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand einträgst. Das Finanzamt zieht diesen Betrag dann von deinem zu versteuernden Einkommen ab, wodurch sich deine Einkommensteuer verringert. Bei der Sterbegeldversicherung ist dieser Weg nur noch für eine kleine Gruppe von Altverträgen offen.

Die Versicherung wird steuerlich wie eine Kapitallebensversicherung behandelt, weil du mit den Beiträgen Kapital für den Todesfall ansammelst. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, hat der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug vollständig gestrichen. Nur Verträge vor dem 1. Januar 2005 mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit kommen für den Abzug infrage.

Für dich bedeutet das: Wenn du heute eine Sterbegeldversicherung abschließt, kannst du die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Der steuerliche Vorteil liegt dann ausschließlich in der steuerfreien Auszahlung an deine Hinterbliebenen im Todesfall.

Kurz erklärt

Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar

Die Möglichkeit, laufende Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand von der Einkommensteuer abzuziehen. Sie besteht nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben.

Für alle ab 2005 geschlossenen Verträge ist der Sonderausgabenabzug gesetzlich ausgeschlossen.

02 · Vergleich

Altvertrag oder Neuvertrag: Was gilt für deine Beiträge?

Der 31. Dezember 2004 ist die entscheidende Grenze. Je nachdem, ob dein Vertrag davor oder danach abgeschlossen wurde, gelten völlig unterschiedliche Regeln für die Steuererklärung.

Der 31. Dezember 2004 trennt steuerlich zwei Welten. Bei einem Altvertrag, den du vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Bei einem Neuvertrag ab 2005 ist das nicht mehr möglich, unabhängig von Laufzeit oder Versicherungssumme.

Für Altverträge gilt zusätzlich die Bedingung einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Nur der Beitragszahler darf die Beiträge absetzen, in der Regel bist du das als Versicherungsnehmer. Bist du nicht der Beitragszahler, sondern nur die versicherte Person, hast du keinen Anspruch auf den Abzug.

  • Altvertrag vor 2005: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt.
  • Neuvertrag ab 2005: Beiträge sind nicht absetzbar, eine Eintragung in der Steuererklärung ist nicht vorgesehen.
  • Abzugsberechtigt ist immer nur der Beitragszahler, nicht die versicherte Person oder der Begünstigte.
Steuerliche Behandlung der Beiträge nach Vertragsdatum
Altvertrag (vor 2005)Neuvertrag (ab 2005)
Absetzbarkeit der BeiträgeAls Sonderausgaben absetzbar, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgtNicht absetzbar
Eintragung in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand, sonstige VorsorgeaufwendungenKeine Eintragung möglich
Wer kann absetzenNur der Beitragszahler, in der Regel der VersicherungsnehmerNiemand

03 · Schritt für Schritt

So läuft der Sonderausgabenabzug bei Altverträgen

Für Altverträge ist der Weg in der Steuererklärung klar geregelt. Du gibst die Beiträge als Vorsorgeaufwendung an, das Finanzamt prüft dann die Höchstbeträge.

Wenn dein Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat, kannst du die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dort gehören sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das Finanzamt berücksichtigt sie im Rahmen der jährlichen Höchstbeträge.

Die Höchstbeträge liegen bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige pro Jahr. In diesen Rahmen fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen privaten Vorsorgeversicherungen wie der Unfallversicherung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verbrauchen diesen Rahmen in der Regel fast vollständig.

  • Prüfe, ob dein Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und mindestens zwölf Jahre läuft.
  • Trage die gezahlten Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.
  • Beachte den Höchstbetrag von 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbstständiger.
01

Voraussetzungen prüfen

Dein Vertrag wurde vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. Du bist der Beitragszahler.

02

Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen

Du trägst die gezahlten Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Das Finanzamt berücksichtigt sie im Rahmen der jährlichen Höchstbeträge.

03

Höchstbetrag beachten

Als Angestellter liegt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro, als Selbstständiger bei 2.800 Euro pro Jahr. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verbrauchen diesen Rahmen meist bereits.

04 · Fehler vermeiden

Wann die Beiträge trotz Altvertrag nichts bringen

Selbst wenn dein Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, führt der Eintrag nicht automatisch zu einer Steuerersparnis. Entscheidend ist, wie viel Spielraum bei den Vorsorgeaufwendungen noch bleibt.

Selbst bei einem Altvertrag führt der Eintrag in der Steuererklärung oft zu keiner Ersparnis. Der Grund liegt in den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen ebenfalls zu diesen Aufwendungen und schöpfen den Rahmen meist bereits aus.

Eine weitere Stolperfalle ist die Person des Beitragszahlers. Nur wer die Beiträge tatsächlich zahlt, darf sie absetzen. Hast du den Vertrag auf eine andere Person abgeschlossen, aber du zahlst die Beiträge, bist du abzugsberechtigt. Zahlt jemand anderes für dich, darf diese Person die Beiträge geltend machen, nicht du.

  • Der Höchstbetrag ist durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge häufig bereits ausgeschöpft.
  • Nur der Beitragszahler darf die Beiträge absetzen, nicht die versicherte Person oder der Begünstigte.
  • Beiträge zu Verträgen ab 2005 erkennt das Finanzamt nicht an, auch wenn du sie einträgst.

Häufige Stolperfallen beim Absetzen

·Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oft bereits ausgeschöpft.
·Nur der Beitragszahler darf die Beiträge absetzen, nicht die versicherte Person oder der Begünstigte.
·Beiträge zu Verträgen ab 2005 werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn sie in der Anlage eingetragen werden.
·Eine spätere Vertragsänderung mit Neuabschluss kann den Altvertragsstatus gefährden.

05 · Was gilt

Private Sterbegeldversicherung: So werden Auszahlungen besteuert

Für die Auszahlung im Todesfall gilt eine erfreuliche Regel: Deine Hinterbliebenen müssen die Versicherungssumme nicht als Einkommen versteuern. Anders sieht es aus, wenn du den Vertrag zu Lebzeiten auflöst.

Die Todesfallleistung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist für deine Hinterbliebenen einkommensteuerfrei. Sie müssen die ausgezahlte Versicherungssumme nicht in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt unabhängig davon, ob der Vertrag vor oder nach 2005 abgeschlossen wurde.

Anders sieht es aus, wenn du den Vertrag zu Lebzeiten auflöst oder kündigst. Dann erhältst du nur den Rückkaufswert, und der darin enthaltene Gewinn ist einkommensteuerpflichtig. Besteuert wird die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme.

  • Todesfallleistung an die Hinterbliebenen: einkommensteuerfrei.
  • Gewinn aus dem Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung: einkommensteuerpflichtig.
  • Die private Sterbegeldversicherung zählt steuerlich zu den Kapitallebensversicherungen.

Steuerfrei

·Todesfallleistung an die Hinterbliebenen
·Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall nach Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern die Voraussetzungen für Kapitallebensversicherungen erfüllt sind

Steuerpflichtig

·Gewinn aus dem Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung
·Differenz zwischen gezahlten Beiträgen und Auszahlungssumme bei Auflösung

06 · Im Vertrag

Betriebliche Sterbegeldversicherung: Versorgungs­bezug statt Steuerfreiheit

Ist die Sterbegeldversicherung Teil einer betrieblichen Altersvorsorge, gelten andere Regeln. Die Leistung wird dann nicht als private Versicherungsleistung, sondern als Versorgungsbezug behandelt.

Ist deine Sterbegeldversicherung Teil einer betrieblichen Altersvorsorge, gilt die Steuerfreiheit nicht. Die Todesfallleistung wird dann als Versorgungsbezug behandelt und zählt zu den sonstigen Einkünften. Deine Hinterbliebenen müssen die Auszahlung als Lohnsteuerpflichtigen versteuern.

Ein Vorteil bleibt: Auf die Auszahlung fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Die steuerliche Behandlung richtet sich danach, ob der Vertrag privat oder über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Bei betrieblichen Verträgen ist die Todesfallleistung lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

  • Die Todesfallleistung aus einer betrieblichen Sterbegeldversicherung zählt zu den sonstigen Einkünften.
  • Die Auszahlung ist lohnsteuerpflichtig, aber es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Die Einordnung hängt davon ab, ob der Vertrag privat oder über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

Steuerliche Einordnung betrieblicher Verträge

VersorgungsbezugEinkunftsartDie Todesfallleistung aus einer betrieblichen Sterbegeldversicherung zählt zu den sonstigen Einkünften und ist lohnsteuerpflichtig.
SozialversicherungAbgabenAuf die Auszahlung fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.
BeitragszahlerVertragsparteiDie steuerliche Behandlung richtet sich danach, ob der Vertrag privat oder über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

07 · Kosten

Vorzeitige Kündigung: Was vom Rückkaufswert zu versteuern ist

Wenn du deine Sterbegeldversicherung auflöst, bekommst du nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur den Rückkaufswert. Der darin enthaltene Gewinn ist einkommensteuerpflichtig.

Dieser setzt sich aus deinen eingezahlten Beiträgen abzüglich der Kosten für den Versicherungsschutz sowie der Abschluss- und Verwaltungskosten zusammen. Der Gewinn, also die Differenz zwischen den gezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme, ist einkommensteuerpflichtig.

Du musst den Gewinn in deiner Steuererklärung angeben und versteuern. Besteuert wird nicht der gesamte Rückkaufswert, sondern nur der darin enthaltene Gewinn. Deine eingezahlten Beiträge selbst sind steuerlich unbedenklich, da du sie aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt hast.

  • Gezahlte Beiträge: steuerlich unbedenklich, da aus versteuertem Einkommen gezahlt.
  • Gewinn im Rückkaufswert: einkommensteuerpflichtig.
  • Die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungssumme musst du als Einkommen versteuern.

Steuerliche Belastung bei vorzeitiger Auflösung

Gezahlte Beiträgesteuerlich unbedenklich
Gewinn im Rückkaufswerteinkommensteuerpflichtig

08 · Was gilt

Erbschafts­teuer: Wann sie trotz Steuerfreiheit anfallen kann

Die Einkommensteuer ist nicht die einzige Steuerart, die im Todesfall eine Rolle spielt. Auch die Erbschaftsteuer kann grundsätzlich anfallen, wenn die ausgezahlte Summe die Freibeträge übersteigt.

Die Einkommensteuerfreiheit der Todesfallleistung bedeutet nicht, dass keine Erbschaftsteuer anfallen kann. Grundsätzlich zählt die ausgezahlte Versicherungssumme zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer. Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von der Höhe der Freibeträge ab.

Da eine Sterbegeldversicherung in der Regel bis zu 15.000 Euro auszahlt, liegt die Summe meist innerhalb der Freibeträge. Für Ehepartner und Kinder gelten hohe Freibeträge, sodass hier in der Praxis keine Erbschaftsteuer anfällt. Erbschaftsteuer wird nur fällig, wenn die ausgezahlte Versicherungssumme den persönlichen Freibetrag des Erben übersteigt.

  • Erbschaftsteuer fällt an, wenn die Versicherungssumme den Freibetrag des Erben übersteigt.
  • Keine Erbschaftsteuer fällt an, wenn die Summe im Rahmen der üblichen Freibeträge liegt.
  • Bei Auszahlungen bis 15.000 Euro bleibt es in den meisten Fällen bei der Steuerfreiheit.

Erbschaftsteuer fällt an

·Die Versicherungssumme übersteigt den persönlichen Freibetrag des Erben
·Der Begünstigte ist nicht mit dem Verstorbenen verwandt und hat einen niedrigen Freibetrag

Keine Erbschaftsteuer

·Die Versicherungssumme liegt im Rahmen der üblichen Freibeträge, etwa bei Auszahlungen bis 15.000 Euro
·Der Begünstigte ist der Ehepartner oder ein Kind mit hohem Freibetrag

09 · Checkliste

Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung: Das musst du eintragen

Nur für Altverträge gibt es ein passendes Feld in der Steuererklärung. Für alle anderen Verträge bleibt die Anlage Vorsorgeaufwand an dieser Stelle leer.

Für Altverträge vor 2005 gibt es ein passendes Feld in der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort trägst du die Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Für Neuverträge ab 2005 bleibt dieses Feld leer, weil das Finanzamt die Beiträge nicht anerkennt.

Bei einer vorzeitigen Kündigung musst du den Gewinn aus dem Rückkaufswert in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dieser Gewinn gehört zu den sonstigen Einkünften und erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Prüfe vor jeder Eintragung das Abschlussdatum deines Vertrags, denn davon hängt alles Weitere ab.

  • Prüfe das Abschlussdatum deines Vertrags: vor dem 1. Januar 2005 oder danach?
  • Stelle sicher, dass du der Beitragszahler bist.
  • Trage die Beiträge bei Altverträgen in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.
  • Beachte den Höchstbetrag von 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbstständiger.
  • Gib für Neuverträge keine Beiträge an, das Finanzamt erkennt sie nicht an.
  • Dokumentiere bei vorzeitiger Kündigung den Gewinn aus dem Rückkaufswert für die Einkommensteuer.

Checkliste für deine Steuererklärung

01

Prüfe das Abschlussdatum deines Vertrags: vor dem 1. Januar 2005 oder danach?

02

Stelle sicher, dass du der Beitragszahler bist.

03

Trage die Beiträge bei Altverträgen in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.

04

Beachte den Höchstbetrag von 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbstständiger.

05

Gib für Neuverträge keine Beiträge an, das Finanzamt erkennt sie nicht an.

06

Dokumentiere bei vorzeitiger Kündigung den Gewinn aus dem Rückkaufswert für die Einkommensteuer.

10 · Vergleich

Steuerliche Abgrenzung: Sterbegeldversicherung und andere Vorsorgeformen

Die Sterbegeldversicherung wird steuerlich wie eine Kapitallebensversicherung behandelt. Das unterscheidet sie von reinen Risikolebensversicherungen oder der gesetzlichen Beamtenversorgung.

Die Sterbegeldversicherung kombiniert eine Todesfallabsicherung mit einem Sparvorgang. Deshalb wird sie steuerlich wie eine Kapitallebensversicherung behandelt. Das unterscheidet sie von der reinen Risikolebensversicherung, die keinen Sparanteil hat und deren Beiträge nicht absetzbar sind.

Die Todesfallleistung ist bei beiden Versicherungsformen einkommensteuerfrei. Beim Rückkaufswert gibt es jedoch einen Unterschied: Die Sterbegeldversicherung bildet einen Rückkaufswert, dessen Gewinn bei Kündigung steuerpflichtig ist. Eine Risikolebensversicherung hat in der Regel keinen nennenswerten Rückkaufswert. Die Sterbegeldversicherung steht steuerlich der Kapitallebensversicherung näher als der Risikolebensversicherung.

  • Sterbegeldversicherung: Beiträge nur bei Altverträgen vor 2005 absetzbar, Todesfallleistung einkommensteuerfrei.
  • Risikolebensversicherung: Beiträge nicht absetzbar, Todesfallleistung einkommensteuerfrei.
  • Rückkaufswert: bei der Sterbegeldversicherung vorhanden und bei Kündigung steuerpflichtig, bei der Risikolebensversicherung in der Regel nicht vorhanden.
Steuerliche Einordnung im Vergleich
SterbegeldversicherungRisikolebensversicherung
Steuerliche Behandlung der BeiträgeNur Altverträge vor 2005 absetzbarNicht absetzbar
TodesfallleistungEinkommensteuerfrei bei privaten VerträgenEinkommensteuerfrei
RückkaufswertGewinn bei Kündigung steuerpflichtig

11 · Was gilt

Bestattungs­kosten und Steuer: Was Hinterbliebene absetzen können

Die Kosten für die Beerdigung selbst sind für die Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Das ist unabhängig von der Frage, ob eine Sterbegeldversicherung besteht.

Das ist unabhängig davon, ob eine Sterbegeldversicherung besteht oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Kosten den Nachlass übersteigen und nicht aus der Versicherungssumme gedeckt werden.

Abziehbar sind Bestattungskosten, soweit sie den Nachlass übersteigen, sowie Kosten für eine angemessene Grabpflege. Nicht abziehbar sind Bestattungskosten, die aus dem Nachlass oder der Sterbegeldversicherung gedeckt werden, sowie Aufwendungen für ein aufwendiges Grabmal über das ortsübliche Maß hinaus. Die Sterbegeldversicherung kann den steuerlichen Abzug der Bestattungskosten verhindern, weil die Kosten dann als gedeckt gelten.

  • Abziehbar: Bestattungskosten, soweit sie den Nachlass übersteigen, und Kosten für eine angemessene Grabpflege.
  • Nicht abziehbar: Bestattungskosten, die aus dem Nachlass oder der Sterbegeldversicherung gedeckt werden.
  • Nicht abziehbar: Aufwendungen für ein aufwendiges Grabmal über das ortsübliche Maß hinaus.

Abziehbar

·Bestattungskosten, soweit sie den Nachlass übersteigen
·Kosten für eine angemessene Grabpflege
·Aufwendungen für die Trauerfeier, wenn sie den Nachlass übersteigen

Nicht abziehbar

·Bestattungskosten, die aus dem Nachlass oder der Sterbegeldversicherung gedeckt werden
·Aufwendungen für ein aufwendiges Grabmal über das ortsübliche Maß hinaus

Häufige Fragen

Fragen zu Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026