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Ratgeber · Versicherung

Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung: Das gilt für Beiträge und Auszahlung

Bei der Sterbegeldversicherung entscheidet das Vertragsdatum über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Auszahlung im Todesfall ist für deine Hinterbliebenen dagegen in den meisten Fällen steuerfrei.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zu Altverträgen vor 2005 kannst du als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, neuere Verträge nicht.
  • Die Todesfallleistung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei.
  • Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist als Versorgungsbezug steuerpflichtig.
  • Bei vorzeitiger Kündigung musst du den Ertrag aus dem Rückkaufswert versteuern.

01 · Was gilt

Wann sind Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Behandlung deiner Beiträge hängt fast ausschließlich vom Abschlussdatum des Vertrags ab. Eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2005 hat die Absetzbarkeit für Neuverträge beendet.

Für deine Steuererklärung 2026 kommt es bei der Sterbegeldversicherung auf ein einziges Datum an: den 1. Januar 2005. Nur wenn dein Vertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat, kannst du die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist der steuerliche Abzug der Beiträge vollständig entfallen.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Wichtig ist, dass ausschließlich der Beitragszahler die Kosten absetzen kann. Wenn du also für eine andere Person eine Sterbegeldversicherung abschließt und bezahlst, darfst nur du die Beiträge in deiner Steuererklärung angeben, nicht die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte.

Für Neuverträge ab 2005 gibt es keinen steuerlichen Abzug der Beiträge. Das Finanzamt behandelt die Sterbegeldversicherung nicht als reine Risikovorsorge, weil sie in der Regel einen Sparanteil enthält. Selbst bei Altverträgen scheitert der Abzug häufig an den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen, die bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft sind.

Absetzbar

·Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen
·Laufzeit des Altvertrags beträgt mindestens zwölf Jahre
·Nur der Beitragszahler kann die Kosten geltend machen
·Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand

Nicht absetzbar

·Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen
·Beiträge werden vom Finanzamt nicht als reine Risikovorsorge anerkannt
·Versicherte Person oder Bezugsberechtigter kann Beiträge nicht absetzen
·Abzug scheitert oft an den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen

02 · Kosten

So wirken sich die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen aus

Selbst bei einem Altvertrag ist der Steuervorteil oft gering, weil die Beiträge mit anderen Versicherungen um einen begrenzten Abzugstopf konkurrieren.

Selbst wenn du einen begünstigten Altvertrag vor 2005 besitzt, bedeutet das nicht automatisch eine spürbare Steuerersparnis. Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung konkurrieren mit anderen privaten Vorsorgeaufwendungen um einen begrenzten Abzugstopf. Zu diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen auch Beiträge zur Unfallversicherung und weitere private Absicherungen.

Für Angestellte gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro. Diese Summen gelten für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen, nicht pro Versicherung. In der Praxis belegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Rahmen meist bereits vollständig, sodass für die Sterbegeldversicherung kein Spielraum mehr bleibt.

Du solltest daher vor der Eintragung prüfen, ob deine übrigen Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag bereits erreichen. Wenn das der Fall ist, bringt dir auch ein Altvertrag keinen steuerlichen Vorteil, und du kannst auf die Eintragung verzichten.

Jährliche Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Angestellte1.900 EUR
Selbstständige2.800 EUR

03 · Grundlagen

Private Sterbegeldversicherung: Steuerfreiheit der Todesfallleistung

Für deine Hinterbliebenen ist die private Sterbegeldversicherung im Leistungsfall unkompliziert. Die ausgezahlte Versicherungssumme muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die private Sterbegeldversicherung zählt steuerrechtlich zu den Kapitallebensversicherungen. Das hat für deine Hinterbliebenen einen entscheidenden Vorteil: Die Auszahlung im Todesfall ist nicht einkommensteuerpflichtig. Deine Angehörigen müssen die Versicherungssumme also nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Es fällt weder Lohn- noch Einkommensteuer auf die Todesfallleistung an. Die Versicherungssumme steht deinen Hinterbliebenen damit in voller Höhe zur Verfügung, um Bestattungskosten, Grabpflege oder andere Ausgaben zu decken. Auch die Erbschaftsteuer greift in den meisten Fällen nicht, weil die ausgezahlten Summen einer Sterbegeldversicherung üblicherweise unter den persönlichen Freibeträgen liegen.

Die Todesfallleistung aus einer privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherung ist für deine Hinterbliebenen vollständig einkommensteuerfrei. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob du den Vertrag vor oder nach 2005 abgeschlossen hast.

Kurz erklärt

Einkommensteuerfreiheit

Die Auszahlung aus einer privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherung zählt zu den Kapitallebensversicherungen. Die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Es fällt keine Lohn- oder Einkommensteuer auf die Versicherungssumme an.

04 · Vergleich

Betriebliche Altersvorsorge: Wann Sterbegeld steuerpflichtig ist

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Sterbegeldversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat. Dann behandelt das Finanzamt die Leistung als nachgelagerten Lohn.

In diesem Fall behandelt das Finanzamt die Auszahlung als nachgelagerten Lohn. Die Leistung gilt als Versorgungsbezug und ist damit grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Die steuerliche Einordnung hängt vom Durchführungsweg ab. Leistungen aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einer Unterstützungskasse werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst und unterliegen der Lohnversteuerung. Sozialversicherungsabzüge fallen auf diese Zahlungen nicht mehr an.

Betriebliches Sterbegeld ist im Gegensatz zur privaten Sterbegeldversicherung steuerpflichtig. Deine Hinterbliebenen müssen die Zahlung in ihrer Steuererklärung als Versorgungsbezug angeben. Die private Todesfallleistung bleibt dagegen steuerfrei und erfordert keine Angabe.

Steuerliche Behandlung der Auszahlung im Todesfall
Private SterbegeldversicherungBetriebliche Altersvorsorge
EinkommensteuerSteuerfreiSteuerpflichtig als Versorgungsbezug
Art der EinkünfteKeine Angabe nötigSonstige Einkünfte oder nichtselbstständige Arbeit
SozialversicherungNicht relevantKeine Abzüge mehr

05 · Hintergrund

Beamten­versorgung: Sterbegeld als Teil der Hinterbliebenen­versorgung

Auch bei Beamten kann im Todesfall ein Sterbegeld gezahlt werden. Dieses ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge und unterliegt anderen Regeln als private Versicherungsleistungen.

Wenn du als Beamter oder Beamtin im aktiven Dienst oder im Ruhestand stirbst, erhalten deine Hinterbliebenen ein Sterbegeld aus der Beamtenversorgung. Dieses Sterbegeld ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge und wird steuerlich als Versorgungsbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingeordnet.

Damit gehört die Leistung zu den steuerpflichtigen Einkünften deiner Hinterbliebenen. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag können die Steuerlast mindern, die grundsätzliche Steuerpflicht bleibt jedoch bestehen. Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften deines jeweiligen Dienstherrn.

Dieses Sterbegeld wird unabhängig von einer privaten Sterbegeldversicherung gezahlt. Wenn du beide Absicherungen hast, erhalten deine Hinterbliebenen zwei getrennte Leistungen mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung: die steuerfreie private Versicherungssumme und das steuerpflichtige Sterbegeld aus der Beamtenversorgung.

Das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung wird an Hinterbliebene gezahlt, wenn ein Beamter oder eine Beamtin im aktiven Dienst oder im Ruhestand stirbt. Es ist als Versorgungsbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes einzuordnen.

Damit gehört diese Leistung zu den steuerpflichtigen Einkünften. Der Versorgungsfreibabzug und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag können die Steuerlast mindern, die grundsätzliche Steuerpflicht bleibt aber bestehen.

Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Es wird unabhängig von einer privaten Sterbegeldversicherung gezahlt und kann mit dieser kombiniert werden.

06 · Im Vertrag

Nachlassverbindlichkeiten: Bestattungs­kosten steuerlich absetzen

Die Kosten für Beerdigung und Grabpflege tauchen nicht in deiner eigenen Steuererklärung auf. Sie werden erst nach deinem Tod als Nachlassverbindlichkeiten relevant.

Deine Erben können die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten vom Nachlasswert abziehen, bevor die Erbschaftsteuer berechnet wird. Dazu zählen Kosten für Sarg, Trauerfeier und Friedhof.

Auch Aufwendungen für die übliche Grabpflege über einen angemessenen Zeitraum mindern den steuerpflichtigen Nachlass. Die ausgezahlte Summe aus deiner Sterbegeldversicherung ist dagegen keine Nachlassverbindlichkeit. Sie ist eine Leistung an die Bezugsberechtigten und wird nicht vom Nachlasswert abgezogen.

Bestattungskosten und angemessene Grabpflegekosten können den steuerpflichtigen Nachlass mindern. Die Sterbegeldversicherung selbst spielt bei den Nachlassverbindlichkeiten keine Rolle, weil ihre Leistung direkt an die Hinterbliebenen fließt und nicht in den Nachlass fällt.

Abzugsfähige Positionen im Nachlass

BestattungskostenNachlassverbindlichkeitKosten für Sarg, Trauerfeier und Friedhof können vom Nachlasswert abgezogen werden, bevor Erbschaftsteuer berechnet wird.
GrabpflegekostenAbzugsfähigAufwendungen für die übliche Grabpflege über einen angemessenen Zeitraum mindern den steuerpflichtigen Nachlass.
SterbegeldversicherungKein AbzugDie ausgezahlte Versicherungssumme ist keine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine Leistung an die Bezugsberechtigten.

07 · Was gilt

Schenkungs­teuer: Wenn die Auszahlung nicht an den Erben geht

Die Auszahlung aus der Sterbegeldversicherung kann schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn der Bezugsberechtigte nicht der Erbe ist. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Empfänger.

Entscheidend ist das Verhältnis zwischen dir als Versicherungsnehmer und der Person, die das Geld erhält. Wenn du den Vertrag unentgeltlich auf eine andere Person übertragen hast, kann darin bereits eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung liegen.

Bei der Auszahlung an deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner fällt in der Regel keine Schenkungsteuer an, weil die persönlichen Freibeträge hoch sind. Für entfernte Dritte gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Liegt die Versicherungssumme unter diesem Betrag, entsteht keine Steuer. Übersteigt sie den Freibetrag, wird Schenkungsteuer fällig.

Wenn der Bezugsberechtigte zugleich dein Erbe ist und die Versicherungssumme in den Nachlass fällt, wird die Leistung im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Eine zusätzliche Schenkungsteuer fällt dann nicht an.

Schenkungsteuer möglich

·Bezugsberechtigter ist nicht Erbe und nicht Ehepartner
·Auszahlung übersteigt den persönlichen Freibetrag
·Vertrag wurde unentgeltlich auf eine andere Person übertragen

Keine Schenkungsteuer

·Auszahlung an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
·Versicherungssumme liegt unter dem Freibetrag von 20.000 EUR für entfernte Dritte
·Bezugsberechtigter ist zugleich Erbe und zahlt Erbschaftsteuer

08 · Vergleich

Risikolebensversicherung: Steuerliche Unterschiede zur Sterbegeldversicherung

Beide Versicherungen zahlen im Todesfall, steuerlich gibt es aber Unterschiede. Die Risikolebensversicherung ist reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil.

Ihre Beiträge kannst du weder bei Alt- noch bei Neuverträgen als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Bei der Sterbegeldversicherung gilt das nur für Altverträge vor 2005.

Die Todesfallleistung ist bei beiden Versicherungen einkommensteuerfrei, wenn es sich um private Verträge handelt. Auch die Erbschaftsteuer folgt denselben Regeln: Sie fällt nur an, wenn die ausgezahlte Summe die persönlichen Freibeträge überschreitet. Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich bei der Kündigung: Die Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert, daher entfällt die Besteuerung bei vorzeitiger Auflösung.

Die Risikolebensversicherung bietet keinen steuerlichen Abzug der Beiträge, weder für Alt- noch für Neuverträge. Die Sterbegeldversicherung hat zumindest für Altverträge vor 2005 diese Möglichkeit, wenn auch oft nur theoretisch.

Steuerliche Behandlung im Vergleich
SterbegeldversicherungRisikolebensversicherung
Beiträge absetzbarNur Altverträge vor 2005Nein
TodesfallleistungEinkommensteuerfrei bei PrivatvertragEinkommensteuerfrei
Erbschafts­teuerFällt an, wenn Freibeträge überschritten werden

09 · Schritt für Schritt

Vorzeitige Kündigung: Steuern auf den Rückkaufswert

Wenn du deine Sterbegeldversicherung auflöst, erhältst du nicht die volle Versicherungssumme. Der ausgezahlte Rückkaufswert kann einen steuerpflichtigen Ertrag enthalten.

Der Versicherer zahlt dir den Rückkaufswert aus, also den bis dahin angesparten Betrag abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Dieser Rückkaufswert kann einen steuerpflichtigen Ertrag enthalten.

Der steuerpflichtige Ertrag ist die Differenz zwischen der Auszahlung und den von dir eingezahlten Beiträgen. Dieser Ertrag unterliegt der Einkommensteuer. Eine Ausnahme gilt, wenn du den Vertrag mindestens zwölf Jahre gehalten hast und bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet hast: Dann ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern.

Bei einer Kündigung musst du den Ertrag aus dem Rückkaufswert versteuern. Die Todesfallleistung an deine Hinterbliebenen bleibt dagegen steuerfrei. Diese unterschiedliche Behandlung soll verhindern, dass die Sterbegeldversicherung als steuerbegünstigtes Sparprodukt genutzt wird.

01

Rückkaufswert ermitteln

Der Versicherer zahlt den bis dahin angesparten Betrag abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten aus.

02

Ertrag berechnen

Die Differenz zwischen der Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen ist der steuerpflichtige Ertrag.

03

Steuerliche Einordnung

Der Ertrag unterliegt der Einkommensteuer. Bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Vollendung des 62. Lebensjahres ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern.

10 · Checkliste

Anlage Vorsorgeaufwand: Wo du Altverträge einträgst

Für Altverträge vor 2005 gibt es einen festen Platz in der Steuererklärung. Die Beiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Die Beiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dort wählst du den Bereich für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Beachte, dass du nur die Beiträge angeben darfst, die du als Beitragszahler tatsächlich geleistet hast. Wenn du die Versicherung für eine andere Person abgeschlossen hast, aber nicht selbst zahlst, kannst du keine Beiträge absetzen. Halte einen Beleg über die Beitragszahlungen bereit, falls das Finanzamt nachfragt.

  • Öffne die Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung 2026.
  • Wähle den Bereich für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.
  • Trage die Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Altvertrag ein.
  • Gib nur die Beiträge an, die du als Beitragszahler geleistet hast.
  • Halte einen Beleg über die Beitragszahlungen bereit.

Eintragung in der Steuererklärung 2026

01

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

02

Bereich 'Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen' wählen

03

Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Altvertrag eintragen

04

Nur Beiträge des Beitragszahlers angeben

05

Beleg über die Beitragszahlungen bereithalten

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung

Viele Missverständnisse entstehen durch veraltete Informationen oder die Verwechslung von privater und betrieblicher Vorsorge.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Beiträge zur Sterbegeldversicherung generell absetzbar seien. Das gilt jedoch nur für Altverträge vor 2005, und selbst dort scheitert der Abzug oft an den Höchstbeträgen.

Ein weiterer Fehler ist die Behandlung der Todesfallleistung. Die Auszahlung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Betriebliches Sterbegeld ist dagegen steuerpflichtig und darf nicht als steuerfrei behandelt werden. Auch der Rückkaufswert bei Kündigung wird häufig vergessen: Der darin enthaltene Ertrag ist zu versteuern.

Der häufigste Fehler ist die Eintragung von Beiträgen für Neuverträge nach 2004 als Vorsorgeaufwand. Das Finanzamt erkennt diese Beiträge nicht an und streicht sie ersatzlos. Prüfe daher vor der Eintragung das Abschlussdatum deines Vertrags.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Beiträge für einen Neuvertrag nach 2004 als Vorsorgeaufwand eintragen
·Die Todesfallleistung einer privaten Sterbegeldversicherung in der Einkommensteuererklärung angeben
·Betriebliches Sterbegeld als steuerfrei behandeln
·Den Rückkaufswert bei Kündigung nicht als Ertrag versteuern
·Schenkungsteuer bei Auszahlung an nicht erbberechtigte Dritte ignorieren

Häufige Fragen

Fragen zu Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026