Ratgeber · Versicherung
Rürup-Rente wechseln: So gelingt der Anbieterwechsel in der Basisrente
Ein Wechsel der Rürup-Rente ist grundsätzlich möglich, aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind die Zustimmung des alten Anbieters und ein neuer Vertrag, der alle Regeln der Basisrente erfüllt.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Eine Rürup-Rente ist gesetzlich nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar.
- Ein Anbieterwechsel mit Kapitalübertragung funktioniert nur, wenn beide Versicherer zustimmen.
- Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn der alte Vertrag hohe Kosten oder einen niedrigen Rentenfaktor hat.
- Die steuerliche Förderung bleibt bei einem korrekten Wechsel in einen neuen Basisrentenvertrag erhalten.
01 · Grundlagen
Was bedeutet ein Wechsel der Rürup-Rente rechtlich?
Die Rürup-Rente ist als Basisrente besonders streng reguliert. Anders als bei einer Riester-Rente gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung des angesparten Kapitals.
Die gesetzliche Grundlage in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG schließt Kündigung, Beleihung und Übertragung einer Basisrente grundsätzlich aus. Ein Wechsel ist daher keine reguläre Vertragsänderung, sondern eine Ausnahme, die Anbieter individuell prüfen. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dein angespartes Kapital zu einem anderen Versicherer mitzunehmen.
Für eine steuerunschädliche Übertragung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Dein alter Anbieter muss der Übertragung ausdrücklich zustimmen, und der neue Vertrag muss unmittelbar in Kraft treten und alle Voraussetzungen der Basisrente erfüllen. Blockiert eine Seite, ist der Wechsel nicht möglich. In der Praxis bedeutet das: Du bist auf die Kooperationsbereitschaft beider Versicherer angewiesen.
Ein Wechsel der Rürup-Rente bedeutet, das gebildete Kapital aus einem bestehenden Basisrentenvertrag steuerunschädlich auf einen neuen Anbieter zu übertragen. Dies ist nur mit Zustimmung des alten und des neuen Versicherers möglich.
Kurz erklärt
Rürup-Rente wechseln
Ein Wechsel der Rürup-Rente bedeutet, das gebildete Kapital aus einem bestehenden Basisrentenvertrag steuerunschädlich auf einen neuen Anbieter zu übertragen. Dies ist nur mit Zustimmung des alten und des neuen Versicherers möglich.
Die gesetzliche Grundlage in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG schließt Kündigung, Beleihung und Übertragung grundsätzlich aus. Ein Wechsel ist daher eine Ausnahme, die Anbieter individuell prüfen.
02 · Checkliste
Wann lohnt sich ein Anbieterwechsel in der Ansparphase?
Ein Wechsel ist vor allem dann sinnvoll, wenn dein aktueller Vertrag dauerhaft teuer ist oder schlechtere Leistungen bietet, als du bei einem Neuabschluss bekommen würdest.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn dein aktueller Vertrag dauerhaft hohe laufende Kosten verursacht oder dein Anbieter keine kostengünstigen ETFs für die Kapitalanlage bereitstellt. Auch ein deutlich niedrigerer garantierter Rentenfaktor im Vergleich zu aktuellen Angeboten ist ein häufiger Wechselgrund. Je früher du in der Ansparphase reagierst, desto weniger Kapital bleibt langfristig durch Verwaltungskosten belastet.
Prüfe deinen Vertrag anhand dieser Punkte, bevor du einen Wechsel planst:
- Die laufenden Verwaltungskosten deines aktuellen Vertrags sind im Vergleich zu Nettotarifen hoch.
- Der garantierte Rentenfaktor liegt deutlich unter dem Niveau aktueller Angebote.
- Dein Anbieter stellt keine kostengünstigen ETFs für die Kapitalanlage bereit.
- Du hast die Abschlussprovisionen deines Altvertrags bereits vollständig bezahlt.
- Das übertragbare Deckungskapital ist hoch genug, damit sich der Aufwand lohnt.
Das übertragbare Deckungskapital sollte in der Regel mindestens 10.000 Euro betragen, damit neue Anbieter eine Übernahme ernsthaft prüfen. Bei kleineren Beträgen ist die Bereitschaft der Versicherer oft gering, sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Prüfe diese Punkte, bevor du einen Wechsel der Rürup-Rente planst
Die laufenden Verwaltungskosten deines aktuellen Vertrags sind im Vergleich zu Nettotarifen hoch.
Der garantierte Rentenfaktor liegt deutlich unter dem Niveau aktueller Angebote.
Dein Anbieter stellt keine kostengünstigen ETFs für die Kapitalanlage bereit.
Du hast die Abschlussprovisionen deines Altvertrags bereits vollständig bezahlt.
Das übertragbare Deckungskapital ist hoch genug, damit sich der Aufwand lohnt.
03 · Was gilt
Welche Anbieter erlauben die Übertragung einer Rürup-Rente?
Nicht jeder Versicherer nimmt Kapital aus fremden Basisrentenverträgen an. Die Bereitschaft hängt oft vom Einzelfall und der Höhe des Übertragungswerts ab.
Die Zahl der Versicherer, die grundsätzlich einen Wechsel des Rürup-Anbieters ermöglichen, ist überschaubar. Dazu zählen unter anderem die Basisrenten von Deka, Raisin Pension, DWS, Aspecta, CosmosDirekt, Europa, Hannoversche Leben, HanseMerkur und Zurich. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und gerade bei älteren Verträgen ist die Haltung des Anbieters oft nicht klar geregelt.
Einige Anbieter nehmen Kapital aus Altverträgen nach individueller Prüfung an. Dazu gehören die Condor Lebensversicherung mit dem Tarif C79-H, die myLife Lebensversicherung mit dem Tarif Invest Rente und die Europa Lebensversicherung mit dem Tarif E-BRI. Bei der Sutor Bank beziehungsweise Raisin Pension ist eine formale Übernahme alter Verträge nicht vorgesehen, du kannst dort aber parallel einen neuen Vertrag anlegen.
Eine Übernahme ist fast immer eine Einzelanfrage, keine standardisierte Übertragung wie bei der Riester-Rente. Der neue Anbieter prüft individuell, ob eine steuerunschädliche Kapitalübertragung möglich ist und ob dein Altvertrag alle Voraussetzungen erfüllt.
Wechsel möglich
Sutor Bank / Raisin Pension (ETF-Basisrente): Übernahme formal nicht vorgesehen, Neuanlage parallel möglich
04 · Kosten
Welche Kosten entstehen beim Wechsel der Rürup-Rente?
Ein Wechsel ist nicht kostenlos. Neben möglichen Gebühren des alten Anbieters können auch im neuen Vertrag Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen.
Welche Kosten beim Wechsel einer Rürup-Rente anfallen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Praxis verlangen viele Versicherer eine pauschale Bearbeitungsgebühr, meist zwischen 50 und 250 Euro. Diese Gebühr erhebt in der Regel der alte Anbieter für die Prüfung und Abwicklung der Übertragung.
Im neuen Vertrag können zusätzlich Abschlusskosten anfallen. Bei einem Nettotarif auf Honorarbasis zahlst du keine Provision im Vertrag, dafür aber die Beratung separat. Bei einem klassischen Provisionstarif können die Abschlusskosten bis zu 2,5 Prozent der Beitragssumme betragen. Bei Honorartarifen entfallen Provisionen im Vertrag, du zahlst die Beratung separat.
Kurz erklärt
Bearbeitungsgebühr alter Anbieter
Typische Kosten beim Wechsel einer Rürup-Rente
50 bis 250 EUR
05 · Schritt für Schritt
Wie läuft der Wechsel einer Rürup-Rente ab?
Der Wechsel ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem du zuerst die Zustimmung deines alten Anbieters einholen musst. Danach prüft der neue Anbieter, ob er das Kapital übernimmt.
Ohne schriftliche Zusage beider Seiten ist eine Übertragung nicht möglich.
Gehe in dieser Reihenfolge vor:
Je höher das übertragbare Kapital ist, desto größer ist die Bereitschaft des neuen Anbieters, sich mit deinem Fall zu beschäftigen. Bei Beträgen ab etwa 10.000 Euro steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Übernahme deutlich.
Vertrag prüfen
Sieh dir deine letzte Standmitteilung an und ermittle das übertragbare Deckungskapital sowie die laufenden Kosten.
Alten Anbieter anfragen
Frage deinen aktuellen Versicherer schriftlich, ob er einer Übertragung des Kapitals auf einen neuen Basisrentenvertrag zustimmt.
Neuen Anbieter wählen
Suche einen Anbieter, der Kapital aus Altverträgen annimmt und einen kostengünstigen Tarif mit passendem Rentenfaktor bietet.
Einzelanfrage stellen
Der neue Anbieter prüft individuell, ob eine steuerunschädliche Übernahme möglich ist. Je höher das Kapital, desto größer die Bereitschaft.
Übertragung durchführen
Nach Zustimmung beider Seiten wird das Kapital direkt übertragen. Der neue Vertrag tritt unmittelbar in Kraft und erfüllt alle Basisrentenbedingungen.
06 · Im Vertrag
Welche Rolle spielt der Rentenfaktor beim Wechsel?
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente du pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhältst. Ein niedriger Rentenfaktor im Altvertrag ist ein häufiger Wechselgrund.
Vor jedem Wechsel solltest du den garantierten Rentenfaktor deines alten Tarifs mit dem des neuen Tarifs vergleichen.
Beachte dabei auch das übertragbare Deckungskapital. Bei provisionsbasierten Altverträgen ist es oft niedriger als die Summe deiner Einzahlungen, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits abgezogen wurden. Nur das tatsächlich vorhandene und nicht durch Kosten belastete Kapital kann übertragen werden.
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel garantierte Monatsrente du pro 10.000 Euro Vertragsguthaben bekommst. Ein Vergleich zwischen altem und neuem Tarif lohnt sich vor jedem Wechsel.
Wichtige Vertragsklauseln beim Rürup-Wechsel
07 · Hintergrund
Was passiert mit dem Sonderausgabenabzug beim Wechsel?
Der Steuervorteil der Rürup-Rente bleibt bei einem korrekten Wechsel erhalten. Wichtig ist, dass die Übertragung direkt zwischen den Anbietern erfolgt und kein Geld an dich ausgezahlt wird.
Beiträge zur Rürup-Rente kannst du in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzen. Im Jahr 2026 sind 100 Prozent der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare abziehbar. Dieser Steuervorteil bleibt bei einem korrekten Wechsel erhalten.
Bei einem Anbieterwechsel wird das Kapital direkt vom alten auf den neuen Versicherer übertragen. Dadurch gilt der Vorgang steuerlich nicht als Auszahlung, und dein Sonderausgabenabzug bleibt unangetastet. Achte darauf, dass der neue Vertrag alle Voraussetzungen der Basisrente erfüllt, damit die steuerliche Förderung in vollem Umfang erhalten bleibt.
Der neue Vertrag muss unmittelbar in Kraft treten und ausschließlich die Voraussetzungen der Basisrente erfüllen. Nur dann bleibt die steuerliche Förderung in vollem Umfang erhalten.
Beiträge zur Rürup-Rente kannst du in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzen. Die abziehbaren Höchstbeträge werden jährlich angepasst.
Bei einem Anbieterwechsel wird das Kapital direkt vom alten auf den neuen Versicherer übertragen. Dadurch gilt der Vorgang steuerlich nicht als Auszahlung, und dein Sonderausgabenabzug bleibt unangetastet.
Achte darauf, dass der neue Vertrag alle Voraussetzungen der Basisrente erfüllt. Nur dann bleibt die steuerliche Förderung in vollem Umfang erhalten. Eine Auszahlung an dich selbst würde dagegen zu einer nachträglichen Steuerpflicht führen.
08 · Vergleich
Welche Alternativen gibt es, wenn der Wechsel scheitert?
Nicht jeder Anbieter stimmt einer Übertragung zu. In diesem Fall hast du mehrere Optionen, um mit deinem bestehenden Vertrag umzugehen.
Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, die Beiträge reduzieren oder parallel einen neuen Vertrag abschließen.
Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das Kapital im Vertrag und entwickelt sich weiter, wird aber durch laufende Verwaltungskosten belastet. Du zahlst keine neuen Beiträge ein, daher entsteht auch kein neuer Sonderausgabenabzug. Bei einer Beitragsreduzierung kannst du den Abzug nur für die reduzierten Beiträge geltend machen. Ein neuer Vertrag parallel ermöglicht dir den Abzug für die neuen Beiträge, während das Altkapital separat bestehen bleibt.
Ein neuer Vertrag parallel ist oft die einzige Möglichkeit, wenn der alte Anbieter die Übertragung verweigert. Das Altkapital bleibt dann im alten Vertrag, neues Kapital wird separat angespart.
| Beitragsfreistellung | Beitrag reduzieren | Neuer Vertrag parallel | |
|---|---|---|---|
| Was passiert mit dem Kapital? | Bleibt im Vertrag und entwickelt sich weiter, wird aber durch Kosten belastet | Bleibt im Vertrag, du zahlst weniger ein | |
| Kosten | Laufende Verwaltungskosten werden weiter aus dem Guthaben bezahlt | Laufende Kosten bleiben bestehen | |
| Sinnvoll bei | Wenn du nicht mehr einzahlen kannst oder möchtest | Vorübergehenden finanziellen Engpässen |
09 · Fehler vermeiden
Welche Fehler solltest du beim Wechsel der Rürup-Rente vermeiden?
Ein übereilter Wechsel kann teuer werden. Diese typischen Fehler führen dazu, dass du Geld verlierst oder die steuerliche Förderung gefährdest.
Vermeide sie, indem du jeden Schritt schriftlich dokumentierst und alle Kosten vollständig vergleichst.
- Den Altvertrag kündigen, bevor der neue Anbieter die Übernahme zugesagt hat. Eine Kündigung ist bei der Basisrente gesetzlich ausgeschlossen.
- Sich auf mündliche Zusagen des alten Anbieters verlassen. Die Zustimmung zur Übertragung muss schriftlich erfolgen.
- Die Kosten des Altvertrags mit den Kosten des Neutarifs nicht vollständig vergleichen. Achte auf Abschlussprovisionen, Verwaltungskosten und den Rentenfaktor.
- Eine kombinierte Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, ohne den BU-Schutz separat zu prüfen. Der BU-Anteil geht bei einer Übertragung oft verloren.
Verlasse dich niemals auf mündliche Zusagen, sondern fordere jede Zustimmung schriftlich an. Nur so hast du im Streitfall eine belastbare Grundlage.
Häufige Fehler beim Rürup-Wechsel
10 · Was gilt
Wie wirkt sich der Wechsel auf Hinterbliebenenschutz und BU aus?
Die Rürup-Rente bietet standardmäßig keinen Hinterbliebenenschutz. Wenn du eine Zusatzabsicherung in deinem Altvertrag hast, musst du diese beim Wechsel gesondert betrachten.
Das gilt besonders für kombinierte Produkte aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei Kombiprodukten geht der BU-Anteil bei einer Übertragung oft verloren, weil der neue Anbieter nur das reine Altersvorsorgekapital übernimmt. Prüfe deshalb vor jedem Wechsel, ob dein BU-Schutz separat fortgeführt werden kann oder ob du eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen musst. Die steuerliche Förderung des Kapitals bleibt bei direkter Übertragung erhalten, ebenso der Sonderausgabenabzug für zukünftige Beiträge in den neuen Vertrag.
Bei Kombiprodukten geht der BU-Anteil bei einer Übertragung oft verloren. Prüfe deinen Berufsunfähigkeitsschutz deshalb separat, bevor du den Wechsel einleitest.
Bleibt erhalten
Geht verloren oder ist nicht vorgesehen
11 · Hintergrund
Für wen ist ein Wechsel der Rürup-Rente besonders relevant?
Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung nutzen die Rürup-Rente oft als Basis ihrer Altersvorsorge. Für sie ist ein kosteneffizienter Vertrag besonders wichtig.
Selbstständige sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen entweder freiwillig einzahlen oder privat vorsorgen. Die Rürup-Rente ist für sie eine Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Für sie ist ein kosteneffizienter Vertrag besonders wichtig, weil sie oft hohe Beiträge einzahlen.
Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto größer ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ein Wechsel in einen kostengünstigen Nettotarif kann bei hohen Beiträgen über die Laufzeit mehrere tausend Euro an Gebühren sparen. Auch für Angestellte und Beamte kann ein Wechsel sinnvoll sein, wenn der Altvertrag teuer ist oder schlechte Leistungen bietet.
Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto größer ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ein Wechsel in einen kostengünstigen Nettotarif kann bei hohen Beiträgen über die Laufzeit mehrere tausend Euro an Gebühren sparen.
Selbstständige sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen entweder freiwillig einzahlen oder privat vorsorgen. Die Rürup-Rente ist für sie eine Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen.
Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto größer ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ein Wechsel in einen kostengünstigen Nettotarif kann bei hohen Beiträgen über die Laufzeit mehrere tausend Euro an Gebühren sparen.
Auch für Angestellte und Beamte kann ein Wechsel sinnvoll sein, wenn der Altvertrag teuer ist. Allerdings solltest du prüfen, ob du die Rürup-Rente überhaupt als zentralen Baustein deiner Altersvorsorge benötigst oder ob andere Anlageformen wie ein ETF-Sparplan flexibler sind.
Häufige Fragen
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