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Riester-Rente in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge und Renten richtig ab

Die Riester-Rente bietet dir in der Ansparphase Steuervorteile, verlangt aber in der Auszahlphase die nachgelagerte Besteuerung. Hier erfährst du, wie du deine Riester-Rente korrekt in der Steuererklärung angibst und welche Fallstricke es gibt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.
  • Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und vergleicht deinen Steuervorteil mit den erhaltenen Zulagen.
  • In der Ansparphase trägst du deine Beiträge in die Anlage AV ein, in der Auszahlphase in die Anlage R-AV/bAV.
  • Die Auszahlung der Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und ist in voller Höhe zu versteuern, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruht.

01 · Grundlagen

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie kombiniert direkte Zulagen mit einem möglichen Sonderausgabenabzug in deiner Steuererklärung.

Du kannst sie als Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung abschließen. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, etwa an einen jährlichen Mindestbeitrag.

Für dich als Studierende oder Berufseinsteigerin kann die Riester-Rente interessant sein, wenn du bereits rentenversicherungspflichtig bist oder unmittelbar förderberechtigt. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in deinen Vertrag und erhöhen dein angespartes Kapital.

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Personen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern durch die Zulagen. Gutverdiener profitieren dagegen vor allem vom Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.

Kurz erklärt

Riester-Rente

Eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, etwa die Einzahlung eines Mindestbeitrags.

Die Riester-Rente ist besonders für Personen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern durch die Zulagen attraktiv, während Gutverdiener vor allem vom Sonderausgabenabzug profitieren.

02 · Vergleich

Ansparphase und Auszahlphase: So funktioniert die Besteuerung

Die steuerliche Behandlung der Riester-Rente unterscheidet sich grundlegend zwischen der Zeit, in der du einzahlst, und der Zeit, in der du die Rente bekommst.

In der Ansparphase zahlst du Beiträge in deinen Riester-Vertrag ein und kannst diese als Sonderausgaben absetzen. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt dadurch, was deine Steuerlast reduziert. In der Auszahlphase dreht sich das Prinzip um: Die Rentenzahlungen erhöhen als sonstige Einkünfte dein zu versteuerndes Einkommen.

Diese nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass du die Steuerersparnis aus jungen Jahren im Alter teilweise oder ganz zurückzahlst. Da dein persönlicher Steuersatz im Ruhestand oft niedriger ist als während des Erwerbslebens, bleibt unter dem Strich häufig eine echte Steuerentlastung.

Die Abgeltungsteuer fällt bei Riester-Verträgen weder in der Ansparphase noch in der Auszahlphase an. Das gilt auch für Zinsen und Dividenden aus Riester-Fondssparplänen.

Steuerliche Behandlung der Riester-Rente im Vergleich
AnsparphaseAuszahlphase
Steuerliche WirkungBeiträge mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde EinkommenRentenzahlungen erhöhen als sonstige Einkünfte das zu versteuernde Einkommen
Besteuerungs­prinzipSteuerersparnis durch Abzug der BeiträgeNachgelagerte Besteuerung der gesamten Rente
Relevante AnlageAnlage AVAnlage R-AV/bAV
Abgeltungs­teuer auf ErträgeFällt nicht anFällt nicht an

03 · Was gilt

Welche Zulagen und Boni fließen in die Riester-Rente?

Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus mehreren Bausteinen. Diese Zulagen werden bei der Günstigerprüfung deinem Steuervorteil gegenübergestellt.

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für ein nach 2008 geborenes Kind kommen 300 Euro Kinderzulage hinzu. Der Berufseinsteigerbonus wird einmalig gewährt, wenn du vor deinem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließt.

Alle Zulagen werden bei der Günstigerprüfung deinem Steuervorteil gegenübergestellt. Das Finanzamt ermittelt dann, ob du durch die Zulagen oder durch den Sonderausgabenabzug mehr Geld erhältst.

  • Die Grundzulage wird jedem förderberechtigten Sparer gutgeschrieben, der den Mindestbeitrag einzahlt.
  • Die Kinderzulage erhalten Eltern für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage für junge Sparer unter 25 Jahren.

Zählt zur Förderung

·Grundzulage
·Kinderzulage
·Berufseinsteigerbonus
·Sonderausgabenabzug

Zählt nicht zur Förderung

·Abgeltungsteuer auf Erträge
·Beiträge oberhalb des Höchstbetrags
·Einzahlungen in nicht zertifizierte Verträge

04 · Schritt für Schritt

So gibst du die Riester-Rente in der Anlage AV an

Damit das Finanzamt deine Beiträge berücksichtigen kann, musst du sie jährlich in der Anlage AV eintragen. Die Angaben beziehen sich immer auf das abgelaufene Jahr.

Du benötigst dafür deine Steuernummer sowie die Bescheinigung deines Anbieters über die geleisteten Beiträge und erhaltenen Zulagen.

In den Zeilen 1 bis 3 trägst du deinen Namen, Vornamen und deine Steuernummer ein. In Zeile 4 markierst du, ob du unmittelbar begünstigt bist, was die Voraussetzung für die Förderung ist. In den Zeilen 5 bis 13 gibst du deine Einnahmen des Vorjahres an, die das Finanzamt für die Günstigerprüfung benötigt.

Du trägst deine geleisteten Beiträge sowie die beantragten Zulagen ein, damit das Finanzamt den absetzbaren Betrag berechnen kann. Die Eintragung ist auch ohne Erfahrung mit der Anlage AV gut machbar.

01

Persönliche Angaben machen

Trage in den Zeilen 1 bis 3 der Anlage AV deinen Namen, Vornamen und deine Steuernummer ein.

02

Begünstigung angeben

In Zeile 4 markierst du, ob du unmittelbar begünstigt bist. Das ist die Voraussetzung für die Förderung.

03

Einkommen des Vorjahres eintragen

In den Zeilen 5 bis 13 gibst du deine Einnahmen des Vorjahres an. Diese Daten benötigt das Finanzamt für die Günstigerprüfung.

04

Beiträge und Zulagen erfassen

Du trägst deine geleisteten Beiträge sowie die beantragten Zulagen ein. Das Finanzamt berechnet daraus den absetzbaren Betrag.

05 · Im Vertrag

Günstigerprüfung: Zulage oder Steuervorteil?

Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug mehr bringt. Du musst dafür nichts weiter tun.

Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch, sobald du deine Riester-Beiträge in der Anlage AV angibst. Es vergleicht die Höhe deiner erhaltenen Zulagen mit der Steuerersparnis, die sich aus dem Sonderausgabenabzug deiner Beiträge ergibt. Du musst dafür nichts weiter tun.

Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird dir die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Das ist meist nur bei einem hohen zu versteuernden Einkommen der Fall. Bei niedrigem Einkommen überwiegen in der Regel die Zulagen.

Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass du immer die für dich günstigere Förderung erhältst. Du bekommst also mindestens die Zulagen, bei hohem Einkommen zusätzlich eine Steuererstattung.

So funktioniert die Günstigerprüfung

Automatische PrüfungAblaufDas Finanzamt vergleicht die Höhe deiner erhaltenen Zulagen mit der Steuerersparnis, die sich aus dem Sonderausgabenabzug deiner Beiträge ergibt.
ErgebnisAuszahlungIst der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird dir die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt.
VoraussetzungEinkommenEin höherer Steuervorteil als die Zulagen ergibt sich meist nur bei einem hohen zu versteuernden Einkommen.

06 · Was gilt

Nachgelagerte Besteuerung: Was in der Auszahlphase gilt

In der Auszahlphase musst du deine Riester-Rente versteuern. Wie viel Steuern anfallen, hängt davon ab, ob deine Beiträge gefördert wurden oder nicht.

Auszahlungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen sowie Erträge und Wertsteigerungen daraus sind in voller Höhe zu versteuern.

Nicht geförderte Beiträge werden anders behandelt: Bei einer lebenslangen Rente erfolgt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, der sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn richtet. Bei einer Einmalkapitalauszahlung werden die Leistungen wie Leistungen aus Lebensversicherungen besteuert.

Beruhen deine Auszahlungen ausschließlich auf geförderten Beiträgen, unterliegt der gesamte Auszahlungsbetrag der Besteuerung. Das gilt auch für gutgeschriebene Zulagen und erzielte Erträge.

Voll zu versteuern

·Auszahlungen aus geförderten Beiträgen
·Auszahlungen aus Zulagen
·Erträge und Wertsteigerungen aus geförderten Beiträgen

Nur teilweise zu versteuern

·Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen als lebenslange Rente (Besteuerung mit Ertragsanteil)
·Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen als Einmalkapital (Besteuerung wie Lebensversicherung)

07 · Schritt für Schritt

So trägst du die Rente in der Anlage R-AV/bAV ein

Seit 2019 übermittelt dein Anbieter die steuerpflichtigen Leistungen elektronisch an das Finanzamt. In der Regel musst du in der Anlage R-AV/bAV keine Angaben mehr machen.

Dein Anbieter informiert dich zu Beginn der Leistung und bei Änderungen mit einer Leistungsmitteilung.

In deinem ELSTER-Konto kannst du die vom Anbieter übermittelten Werte automatisch in deine Steuererklärung übernehmen. Nur wenn du von den übermittelten Daten abweichen möchtest, musst du die Werte selbst in der Anlage R-AV/bAV eintragen.

Die elektronische Übermittlung durch den Anbieter erspart dir die manuelle Eintragung in der Steuererklärung. Du solltest die Leistungsmitteilung dennoch auf Richtigkeit prüfen.

01

Datenübermittlung durch den Anbieter

Dein Riester-Anbieter meldet die Höhe deiner steuerpflichtigen Leistungen direkt an die Finanzverwaltung.

02

Automatische Übernahme in ELSTER

In deinem ELSTER-Konto kannst du die vom Anbieter übermittelten Werte automatisch in deine Steuererklärung übernehmen.

03

Manuelle Eintragung nur bei Abweichung

Nur wenn du von den übermittelten Daten abweichen möchtest, musst du die Werte selbst in der Anlage R-AV/bAV eintragen.

08 · Fehler vermeiden

Förderschädliche Verwendung: Wann du Steuern zurückzahlen musst

Wenn du Geld vorzeitig aus deinem Riester-Vertrag entnimmst und es nicht für die Altersvorsorge verwendest, kann das teuer werden.

Das kann passieren, wenn du den Vertrag kündigst oder dir Kapital auszahlen lässt, bevor die Auszahlungsphase beginnt.

In diesem Fall musst du alle erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen. Auch die Steuervorteile, die du durch den Sonderausgabenabzug erhalten hast, werden zurückgefordert. Zusätzlich müssen die über die Jahre angesammelten Zinsen und Erträge versteuert werden.

Eine förderschädliche Verwendung kann die gesamte staatliche Förderung rückwirkend zunichtemachen. Überlege daher genau, bevor du deinen Riester-Vertrag vorzeitig auflöst.

Das passiert bei förderschädlicher Verwendung

·Du musst alle erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen.
·Du musst die Steuervorteile zurückzahlen, die du durch den Sonderausgabenabzug erhalten hast.
·Die über die Jahre angesammelten Zinsen und Erträge müssen zusätzlich versteuert werden.

09 · Kosten

Steuervorteile in der Ansparphase: So viel kannst du absetzen

Der Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente ist auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Deine Zulagen werden dabei mit eingerechnet.

Bei gemeinsam Veranlagten sind es 4.200 Euro. Deine Zulagen werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet, du kannst also nicht 2.100 Euro plus Zulagen absetzen.

Der Gesamtbetrag aus deinen Beiträgen und den Zulagen ist auf 2.100 Euro gedeckelt. Der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr gilt als Mindestbeitrag, den du einzahlen musst, um die Förderung zu erhalten. Auch wer nur den Sockelbetrag einzahlt, kann von der Steuerersparnis profitieren.

Der Höchstbetrag von 2.100 Euro umfasst deine Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen zusammen. Überzahlungen oberhalb dieses Betrags sind steuerlich nicht absetzbar.

Steuerlich absetzbare Beträge für die Riester-Rente (2026)

Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug2.100 EUR
Grundzulage175 EUR
Kinderzulage (für ein nach 2008 geborenes Kind)300 EUR
Sockelbetrag (Mindestbeitrag)60 EUR

10 · Hintergrund

Riester-Rente für Berufseinsteiger: Der Bonus im Überblick

Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, profitiert von einem zusätzlichen staatlichen Anreiz. Der Berufseinsteigerbonus wird einmalig gewährt.

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage für junge Sparer, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Er wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt und erhöht die staatliche Förderung in den ersten Jahren der Ansparphase. Der Bonus wird deinem Riester-Vertrag gutgeschrieben und nicht als laufende Zahlung ausgezahlt.

Der Berufseinsteigerbonus zählt zu den geförderten Beiträgen und unterliegt damit in der Auszahlphase der vollen nachgelagerten Besteuerung. Bei der Günstigerprüfung wird er wie die anderen Zulagen behandelt und deinem Steuervorteil gegenübergestellt.

Für dich als Berufseinsteigerin kann der Bonus die staatliche Förderung in den ersten Jahren deutlich erhöhen. Voraussetzung ist der Vertragsabschluss vor deinem 25. Geburtstag.

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage für junge Sparer, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Er wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt und erhöht die staatliche Förderung in den ersten Jahren der Ansparphase.

Der Bonus wird nicht als laufende Zahlung ausgezahlt, sondern deinem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Er zählt zu den geförderten Beiträgen und unterliegt damit in der Auszahlphase der vollen nachgelagerten Besteuerung.

Bei der Günstigerprüfung wird der Berufseinsteigerbonus wie die anderen Zulagen behandelt. Er wird also deinem Steuervorteil gegenübergestellt, wenn das Finanzamt prüft, welche Förderung für dich günstiger ist.

Häufige Fragen

Fragen zu Riester-Rente in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026