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Ratgeber · Versicherung

Leistungen der Rentenversicherung: Das zahlt die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dir mehr als nur die Altersrente. Hier bekommst du einen Überblick über alle wichtigen Leistungen, von der Erwerbsminderungs­rente bis zur Rehabilitation.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Rentenversicherung zahlt Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
  • Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor einer Rente.
  • Über das Kundenportal und die Digitale Rentenübersicht verwaltest du deine Ansprüche digital.
  • Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren und bietet dir als Versichertem eine Reihe von Pflichtleistungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Sozialversicherungszweig, der nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Die Beiträge der aktuell Beschäftigten werden dabei direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Für dich bedeutet das: Deine Beiträge sichern nicht dein eigenes Sparkonto, sondern die Ansprüche der heutigen Rentnerinnen und Rentner.

Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum umfasst mehr als nur die Altersrente. Dazu gehören Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, Rehabilitation sowie Beratung und Information für Versicherte und Betriebe. Die Rentenversicherung begleitet dich vom Berufsanfang bis ins Rentenalter und hilft auch, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig bist.

Die allgemeine Wartezeit für eine Rente beträgt in der Regel fünf Jahre. In dieser Zeit musst du mindestens Beiträge gezahlt oder bestimmte Anrechnungszeiten gesammelt haben, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben.

Kurz erklärt

Gesetzliche Rentenversicherung

Ein Sozialversicherungszweig, der im Umlageverfahren finanziert wird. Die Beiträge der aktuell Beschäftigten werden direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet.

Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum umfasst Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, Rehabilitation sowie Beratung.

02 · Vergleich

Welche Rentenarten zahlt die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung zahlt nicht nur die klassische Altersrente. Je nach Lebenslage und Versicherungsverlauf kommen verschiedene Rentenarten für dich infrage.

Die wichtigsten sind die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente.

Die Altersrente sichert deinen Lebensunterhalt nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters. Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze oder einer besonderen Altersgrenze sowie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn du vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst.

Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt: Du bist weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich erhältst du eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt 5 Jahre.

Die Hinterbliebenenrente unterstützt Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod eines Versicherten. Verlierst du deinen Ehepartner oder Lebenspartner, bekommst du eine Witwen- oder Witwerrente. Verlierst du deine Eltern oder ein Elternteil, steht dir eine Waisenrente beziehungsweise Halbwaisenrente zu.

Die wichtigsten Rentenarten im Überblick
AltersrenteErwerbsminderungs­renteHinterbliebenenrente
ZweckAbsicherung des Lebensunterhalts nach dem Erreichen des RenteneintrittsaltersAbsicherung bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung vor dem RentenalterFinanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod eines Versicherten
VoraussetzungErreichen der Regelaltersgrenze oder einer besonderen Altersgrenze, allgemeine Wartezeit von 5 JahrenArbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden (volle EM-Rente) oder 3 bis unter 6 Stunden (teilweise EM-Rente) täglich, allgemeine Wartezeit von 5 JahrenTod eines versicherten Ehepartners, Lebenspartners oder Elternteils
Leistungs­umfangMonatliche Rentenzahlung in Abhängigkeit von den erworbenen EntgeltpunktenMonatliche Rentenzahlung, die die entgangenen Erwerbseinkünfte teilweise ersetztMonatliche Rentenzahlung als Prozentsatz der Rente des Verstorbenen

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Rentenanpassung

Deine Rente bleibt nicht automatisch gleich. Einmal im Jahr wird sie überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Beschäftigten in Deutschland.

Aus der Lohnentwicklung und weiteren Faktoren wird der aktuelle Rentenwert berechnet. Dieser Wert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden alle laufenden Renten auf Basis des neuen Rentenwerts angepasst.

Die Rentenanpassung ist nicht garantiert. Sie hängt von der Lohnentwicklung ab und kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch ausbleiben. Du wirst über deine neue Rentenhöhe informiert, sobald die Anpassung erfolgt ist.

01

Beobachtung der Lohnentwicklung

Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Beschäftigten in Deutschland.

02

Festlegung des neuen Rentenwerts

Aus der Lohnentwicklung und weiteren Faktoren wird der aktuelle Rentenwert berechnet. Dieser Wert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist.

03

Anpassung der Renten

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden alle laufenden Renten auf Basis des neuen Rentenwerts angepasst. Du wirst über deine neue Rentenhöhe informiert.

04 · Was gilt

Was zahlt die Rentenversicherung bei Krankheit und Unfall?

Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, prüft die Rentenversicherung, ob deine Arbeitsfähigkeit durch Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Diese Leistungen haben Vorrang.

Diese Leistungen haben Vorrang vor den Rentenleistungen. Die Rentenversicherung übernimmt Heilbehandlungen für Erwerbsgeminderte oder von Erwerbsminderung bedrohte Versicherte, um ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten.

Die Leistungen zur Teilhabe umfassen medizinische Rehabilitation in spezialisierten Kliniken, berufliche Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch Präventionsprogramme wie RV Fit für Berufstätige gehören dazu. Mitmachen können alle, die mindestens seit sechs Monaten aktiv berufstätig sind.

Akutbehandlungen im Krankenhaus zahlt die Rentenversicherung nicht. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kuren ohne medizinische Notwendigkeit sind keine Leistungen der Rentenversicherung.

Das zahlt die Rentenversicherung

·Medizinische Rehabilitation in spezialisierten Kliniken
·Berufliche Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
·Präventionsprogramme wie RV Fit für Berufstätige
·Heilbehandlungen für Erwerbsgeminderte oder von Erwerbsminderung bedrohte Versicherte

Das zahlt sie nicht

·Akutbehandlungen im Krankenhaus
·Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
·Kuren ohne medizinische Notwendigkeit
·Behandlungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse fallen

05 · Checkliste

Digitale Services: Kundenportal und Online-Dienste

Viele Angelegenheiten mit der Rentenversicherung kannst du bequem von zu Hause aus erledigen. Das Kundenportal bündelt die wichtigsten Funktionen an einem Ort.

Du erledigst deine Rentenangelegenheiten sicher und bequem, ohne Papierkram und ohne Postweg.

Der Zugang ist rund um die Uhr möglich, vom Smartphone oder Computer. Du kannst einen Beratungstermin vereinbaren, Unterlagen anfordern oder deinen Rentenantrag online stellen. Auch die Formularsuche ist online verfügbar, wenn du ein bestimmtes Formular oder Formularpaket benötigst.

  • Du kannst deinen Versicherungsverlauf einsehen und prüfen, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind.
  • Du kannst die Digitale Rentenübersicht abrufen und deine Ansprüche aus allen Säulen der Altersvorsorge zentral ansehen.
  • Du kannst Beratungstermine vereinbaren und Unterlagen anfordern, ohne zu einer Beratungsstelle gehen zu müssen.

Das kannst du online erledigen

01

Beratungstermin vereinbaren

02

Unterlagen anfordern

03

Rentenantrag online stellen

04

Formulare suchen und herunterladen

05

Versicherungsverlauf einsehen

06

Digitale Rentenübersicht abrufen

06 · Hintergrund

Digitale Rentenübersicht: Alle Ansprüche auf einen Blick

Die Digitale Rentenübersicht zeigt dir deine Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gebündelt an. So behältst du den Überblick über deine gesamte Altersvorsorge.

Du meldest dich sicher mit deinem Personalausweis und deiner persönlichen Identifikationsnummer an. Nach der Anmeldung fragst du mit einem Klick deine gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche an. Du erhältst eine Übersicht über die Prognosen deiner Altersvorsorge.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein zentraler Zugang zu allen deinen Altersvorsorgeansprüchen. Sie hilft dir, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und deine Altersvorsorge gezielt zu planen.

Über die Digitale Rentenübersicht kannst du deine Altersvorsorgeansprüche zentral abfragen. Du meldest dich sicher mit deinem Personalausweis und deiner persönlichen Identifikationsnummer an.

Nach der Anmeldung fragst du mit einem Klick deine gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche an. Du erhältst eine Übersicht über die Prognosen deiner Altersvorsorge, ohne dich bei verschiedenen Anbietern einzeln einloggen zu müssen.

07 · Im Vertrag

Grundsicherung: Hilfe, wenn die Rente nicht reicht

Reicht dein Einkommen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt, kannst du Grundsicherung beantragen. Sie ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung.

Sie ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung und keine Leistung der Rentenversicherung selbst. Anspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.

Die Höhe orientiert sich am Regelbedarf und wird individuell unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen berechnet. Zuständig sind in der Regel die örtlichen Sozialämter oder die jeweiligen kommunalen Träger. Du stellst den Antrag also nicht bei der Rentenversicherung, sondern bei deiner Kommune.

Die Grundsicherung ist keine Rente, sondern eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Sie greift nur, wenn deine Rente und dein sonstiges Einkommen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.

Wichtige Fakten zur Grundsicherung

AnspruchVoraussetzungAnspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.
LeistungshöheBerechnungDie Höhe orientiert sich am Regelbedarf und wird individuell unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen berechnet.
TrägerZuständigkeitZuständig sind in der Regel die örtlichen Sozialämter oder die jeweiligen kommunalen Träger.

08 · Checkliste

Broschüren der Rentenversicherung: Komplexe Themen verständlich erklärt

Die Rentenversicherung stellt zu vielen Themen kostenlose Broschüren bereit. Sie helfen dir, dich vor einer Entscheidung umfassend zu informieren.

Die Broschüren sind über den Warenkorb bestellbar oder direkt online lesbar.

Für dich als Studierende sind besonders die Broschüren zur Altersrente und zur Erwerbsminderungsrente relevant. Sie erklären, wann und unter welchen Voraussetzungen du in Rente gehen kannst und was du bei gesundheitlichen Einschränkungen beachten musst.

  • Die Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ informiert über die verschiedenen Altersrenten und ihre Voraussetzungen.
  • Die Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ erklärt, wann du eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten kannst.
  • Die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ beschreibt die finanzielle Unterstützung nach dem Tod eines Angehörigen.

Nützliche Broschüren für dich

01

Die richtige Altersrente für Sie

02

Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle

03

Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten

04

Broschüren zu Rehabilitation und Teilhabe

05

Informationen zur Grundsicherung

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Thema Rentenversicherungs­leistungen

Viele Missverständnisse rund um die Rentenversicherung lassen sich vermeiden, wenn du die Fakten kennst. Diese Punkte werden oft falsch eingeschätzt.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die gesetzliche Rente decke den letzten Lohn vollständig ab. Sie ist eine Basisabsicherung und ersetzt nur einen Teil des vorherigen Einkommens.

Ein weiterer Irrtum betrifft die Rehabilitation. Sie ist keine freiwillige Leistung, sondern hat Vorrang vor einer Rente und wird von der Rentenversicherung aktiv geprüft. Bevor du eine Erwerbsminderungsrente erhältst, wird immer geprüft, ob deine Arbeitsfähigkeit durch Rehabilitation wiederhergestellt werden kann.

Für eine Erwerbsminderungsrente gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie diese Wartezeit erfüllen müssen, bevor sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen können.

Auch die Rentenanpassung wird oft falsch eingeschätzt. Sie ist nicht garantiert, sondern hängt von der Lohnentwicklung ab. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann sie auch ausbleiben.

Diese Irrtümer solltest du vermeiden

·Annahme, die gesetzliche Rente decke den letzten Lohn vollständig ab. Sie ist eine Basisabsicherung und ersetzt nur einen Teil des vorherigen Einkommens.
·Glaube, Rehabilitation sei eine freiwillige Leistung. Sie hat Vorrang vor einer Rente und wird von der Rentenversicherung aktiv geprüft.
·Unkenntnis über die Wartezeiten. Für eine Erwerbsminderungsrente gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.
·Annahme, die Rentenanpassung sei garantiert. Sie hängt von der Lohnentwicklung ab und kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch ausbleiben.

10 · Grundlagen

Renteneintrittsalter und Rentenwert: Die wichtigsten Kennzahlen

Zwei zentrale Größen bestimmen deine Rente: das Renteneintrittsalter und der aktuelle Rentenwert. Beide sind gesetzlich geregelt und werden regelmäßig angepasst.

Das Renteneintrittsalter ist das Alter, ab dem du eine Altersrente beziehen kannst.

Die Regelaltersgrenze wird schrittweise angehoben und hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für langjährig Versicherte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfreie Altersrenten vor der Regelaltersgrenze. Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist.

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli neu festgelegt. Er basiert auf der Lohnentwicklung und weiteren Faktoren. Deine Rentenhöhe ergibt sich aus der Anzahl deiner Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.

Kurz erklärt

Renteneintrittsalter

Das Alter, ab dem du eine Altersrente beziehen kannst. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise angehoben und hängt von deinem Geburtsjahrgang ab.

Für langjährig Versicherte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfreie Altersrenten vor der Regelaltersgrenze.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026