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Rentenversicherung im Alter: So planst du deinen Ruhestand richtig

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die wichtigste Säule deiner Altersvorsorge. Entscheidend ist, dass du die Regeln zu Renteneintrittsalter, Wartezeiten und Abschlägen kennst, bevor du deinen Antrag stellst.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre, für alle ab Jahrgang 1964 gilt sie voll.
  • Mit 35 Versicherungsjahren kannst du früher in Rente gehen, musst aber dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat einkalkulieren.
  • Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann als besonders langjährig Versicherter vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei Rente beziehen.
  • Den Rentenantrag stellst du am besten online und rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung im Alter?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt dir im Alter eine monatliche Rente, wenn du die Mindestversicherungszeit erfüllt hast. Sie ist für die meisten Menschen die zentrale Einnahmequelle im Ruhestand.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Beschäftigten finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Deine eigenen Ansprüche entstehen dadurch, dass du während deines Arbeitslebens Beitragszeiten und andere anrechenbare Zeiten sammelst.

Für die meisten Menschen ist sie die wichtigste Einnahmequelle im Ruhestand, weil sie lebenslang gezahlt wird und unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte ist. Zusätzlich sichert sie dich bei Erwerbsminderung ab und zahlt im Todesfall eine Hinterbliebenenrente an deine Familie.

Die Höhe deiner späteren Rente hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl deiner Beitragsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Wer über viele Jahre ein durchschnittliches oder höheres Einkommen erzielt, baut entsprechend höhere Rentenansprüche auf.

Fünf Jahre Mindestversicherungszeit genügen, um überhaupt einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu erwerben. Diese Wartezeit erreichst du auch durch Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Beispiel: Wenn du nach dem Studium nur wenige Jahre Vollzeit gearbeitet und dann zwei Kinder erzogen hast, zählen die Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre pro Kind mit. Damit kannst du die Wartezeit von fünf Jahren auch ohne lange Beitragszahlung erfüllen.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt für dich als Studierende relevant, auch wenn du aktuell noch keine Beiträge zahlst. Zeiten einer späteren Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege bauen deine Ansprüche von Beginn an auf.

Kurz erklärt

Gesetzliche Rentenversicherung

Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige, die im Alter, bei Erwerbsminderung oder an Hinterbliebene eine monatliche Rente zahlt.

Die Höhe deiner Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge ab.

02 · Vergleich

Renteneintrittsalter: Wann kannst du in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahrgang und der Art der Altersrente ab. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Für den Geburtsjahrgang 1956 liegt sie bei 65 Jahren und zehn Monaten, für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und zwei Monaten.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt für alle Versicherten die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das betrifft dich, wenn du nach 1963 geboren bist, unabhängig davon, wie viele Beitragsjahre du gesammelt hast.

Für bestimmte Altersrenten gelten niedrigere Eintrittsalter. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren ist von der Anhebung auf 67 Jahre ausgenommen, auch für sie steigen die Altersgrenzen aber stufenweise an.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute steigt die Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr.

Du kannst deine Regelaltersrente nicht vorzeitig mit Abschlägen beziehen. Wenn du früher in Rente gehen möchtest, brauchst du mindestens 35 Versicherungsjahre und wählst dann die Altersrente für langjährig Versicherte.

Beispiel: Bist du im Jahr 2026 genau 63 Jahre alt und hast 35 Versicherungsjahre erreicht, kannst du die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beantragen. Deine Regelaltersgrenze liegt dann bei 67 Jahren, der frühere Start kostet dich einen dauerhaften Abschlag.

Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgang für die Regelaltersrente
GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze
Jahrgang 1956195665 Jahre und 10 Monate
Jahrgang 1959195966 Jahre und 2 Monate
Jahrgang 1964 oder später1964 oder später67 Jahre

03 · Schritt für Schritt

Altersrente für langjährig Versicherte: So funktioniert der frühere Start

Mit 35 Versicherungsjahren kannst du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Der frühere Start kostet dich jedoch einen dauerhaften Abschlag auf deine Monatsrente.

Mit 35 Versicherungsjahren kannst du die Altersrente für langjährig Versicherte vor der Regelaltersgrenze beantragen. Der früheste Start ist mit 63 Jahren möglich, für alle ab Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter bei 67 Jahren.

Für jeden Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, werden dir 0,3 Prozent von deiner Monatsrente abgezogen. Das ergibt 3,6 Prozent pro Jahr, maximal sind 14,4 Prozent Abzug möglich.

Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen und wird nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze gestrichen. Du kannst ihn durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen, das lohnt sich aber nicht in jedem Fall.

Für die 35 Jahre zählen alle Monate, in denen du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst. Dazu gehören Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, bestimmte Zeiten des Krankengeldbezugs und Monate der nicht erwerbsmäßigen Pflege.

Beispiel: Gehst du zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze in Rente und deine Monatsrente würde 1.000 Euro brutto betragen, verringert sie sich um 7,2 Prozent auf 928 Euro. Der Abschlag von 72 Euro bleibt dir dauerhaft erhalten.

  • Prüfe deinen Versicherungsverlauf auf alle anrechenbaren Zeiten, bevor du die 35 Jahre als erfüllt ansiehst.
  • Berechne den dauerhaften Abschlag für deinen geplanten Rentenbeginn und vergleiche ihn mit deinem finanziellen Bedarf.
  • Lass dir von der Rentenversicherung eine Auskunft über die Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung geben, wenn du den Abschlag ausgleichen möchtest.
01

35 Versicherungsjahre prüfen

Zähle alle Monate zusammen, in denen du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst. Dazu gehören Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten und bestimmte Zeiten wie Krankengeldbezug.

02

Frühesten Rentenbeginn bestimmen

Du kannst die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter bei 67 Jahren.

03

Abschlag berechnen

Für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Der maximale Abschlag bei einem Start mit 63 Jahren beträgt 14,4 Prozent.

04

Antrag stellen

Stelle deinen Rentenantrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Die Online-Antragstellung ermöglicht dir, den Antrag jederzeit zu speichern und Nachweise digital hochzuladen.

04 · Was gilt

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfrei mit 45 Jahren

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann deutlich früher ohne Abzüge in Rente gehen. Diese Altersrente ist von der schrittweisen Anhebung auf 67 Jahre ausgenommen, auch für sie gelten aber höhere Eintrittsalter als früher.

Für die 45 Jahre zählen Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und Ersatzzeiten wie politische Verfolgung in der DDR.

Beiträge aus Minijobs, die du zusammen mit deinem Arbeitgeber gezahlt hast, werden berücksichtigt. Beiträge für Minijobs, die allein dein Arbeitgeber gezahlt hat, zählen nur anteilig.

Nicht alle Zeiten ohne eigene Beitragszahlung werden anerkannt. Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs oder der Schul- und Studienzeit zählen für die 45 Jahre nur eingeschränkt oder gar nicht, anders als bei der Wartezeit von 35 Jahren.

Beispiel: Hast du mit 20 Jahren eine Ausbildung begonnen und durchgehend Beiträge gezahlt, erreichst du die 45 Versicherungsjahre mit 65. Dein abschlagsfreier Rentenbeginn liegt dann vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die genaue Altersgrenze hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bei 65 Jahren.

Zählt mit

·Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
·Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre
·Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
·Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
·Beiträge aus Minijobs, die du zusammen mit deinem Arbeitgeber gezahlt hast

Zählt nicht

·Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
·Beiträge für Minijobs, die nur dein Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt
·Zeiten ohne Beitragszahlung und ohne gesetzliche Anerkennung

05 · Was gilt

Regelaltersrente: Die reguläre Rente für alle

Die Regelaltersrente ist die Standardrente für alle, die das maßgebende Alter erreicht und die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Sie kann nicht vorzeitig mit Abschlägen bezogen werden.

Für den Anspruch genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Diese erreichst du durch Beiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder einen Versorgungsausgleich bei Scheidung.

Beiträge aus Minijobs, die du zusammen mit deinem Arbeitgeber gezahlt hast, zählen mit. Beiträge für Minijobs, die nur dein Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt und reichen allein oft nicht aus.

Wenn du eine Regelaltersrente beziehst, kannst du unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet, anders als bei Renten wegen Erwerbsminderung oder bei Hinterbliebenenrenten.

Stelle deinen Rentenantrag rund drei Monate vor Rentenbeginn, damit die Zahlung pünktlich startet. Ohne Antrag zahlt die Rentenversicherung keine Rente, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Beispiel: Hast du nach dem Studium fünf Jahre in Teilzeit gearbeitet und dabei Beiträge gezahlt, erfüllst du die Wartezeit. Deine Regelaltersrente beginnt dann mit Erreichen deiner persönlichen Altersgrenze, für dich als Jahrgang 1964 oder später mit 67 Jahren.

Erfüllt

·Du hast das maßgebende Renteneintrittsalter erreicht
·Du hast die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt
·Du hast Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit gezahlt
·Du hast Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre

Nicht erfüllt

·Du möchtest die Regelaltersrente vorzeitig mit Abschlägen beziehen
·Du hast nur Beiträge aus Minijobs, die allein dein Arbeitgeber gezahlt hat

06 · Vergleich

Erwerbsminderungs­rente: Schutz bei gesundheitlichen Einschränkungen

Die Erwerbsminderungsrente sichert dich ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Lebensjahr angehoben.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du pro Tag weniger als 3 Stunden arbeiten kannst. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist.

Für beide Rentenarten gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Diese musst du erfüllt haben, bevor die Erwerbsminderung eintritt, sonst besteht kein Anspruch.

Die Rentenhöhe unterscheidet sich deutlich: Die volle Erwerbsminderungsrente ist höher, weil der volle Leistungsanspruch besteht. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird deine Restleistungsfähigkeit berücksichtigt, die Rente fällt niedriger aus.

Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn deine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist. Eine vorübergehende Erkrankung begründet keinen Anspruch.

Beispiel: Kannst du nach einer schweren Erkrankung dauerhaft nur noch 4 Stunden pro Tag arbeiten, kommt die teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Arbeitest du weniger als 3 Stunden, hast du Anspruch auf die volle Rente.

07 · Was gilt

Hinterbliebenenrente: Absicherung für Witwen und Witwer

Die Hinterbliebenenrente zahlt deiner Partnerin oder deinem Partner eine monatliche Rente, wenn du verstirbst. Die Altersgrenze für die große Witwen- bzw. Witwerrente wird abhängig vom Todesjahr des Versicherten auf das 47. Lebensjahr erhöht.

Voraussetzung ist, dass du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hast oder bereits eine Rente bezogen hast.

Die Altersgrenze für die große Witwen- bzw. Witwerrente wird abhängig vom Todesjahr des Versicherten auf das 47. Lebensjahr erhöht. Wer jünger ist und kein Kind erzieht, erhält nur die kleine Witwen- bzw. Witwerrente, die zeitlich befristet ist.

Anspruch auf die große Rente hast du, wenn du das 47. Lebensjahr vollendet hast oder ein Kind der verstorbenen Person erziehst. Auch eine Erwerbsminderung bei dir kann den Anspruch begründen.

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben. Wurde die Ehe erst nach dem Rentenbeginn der verstorbenen Person geschlossen, kann der Anspruch eingeschränkt sein.

Heiratest du wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Du erhältst dann eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten.

Beispiel: Stirbt dein Ehemann mit 55 Jahren und du bist 48 Jahre alt, hast du Anspruch auf die große Witwenrente. Bist du 40 Jahre alt und erziehst ein gemeinsames Kind, besteht der Anspruch ebenfalls.

Anspruch möglich

·Du warst mit der verstorbenen Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
·Die verstorbene Person hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
·Du erziehst ein Kind der verstorbenen Person
·Du hast das 47. Lebensjahr vollendet (große Witwen- bzw. Witwerrente)

Kein Anspruch

·Die Ehe wurde erst nach dem Rentenbeginn der verstorbenen Person geschlossen
·Du hast wieder geheiratet

08 · Kosten

Abschläge und Zuschläge: So verändert sich deine Rente

Dein Rentenbeginn beeinflusst die Höhe deiner Monatsrente. Wer früher geht, zahlt mit dauerhaften Abzügen, wer später geht, erhält Zuschläge.

Für jeden Monat vorzeitiger Rente werden dir 0,3 Prozent abgezogen, pro Jahr also 3,6 Prozent. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen und wird nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze gestrichen.

Gehst du später in Rente, bekommst du pro Monat des Aufschubs 0,5 Prozent Zuschlag, pro Jahr also 6 Prozent. Zusätzlich erhöhen die Beiträge, die du während der weiteren Beschäftigung einzahlst, deine Rente.

Du kannst Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich nicht immer, weil du den Ausgleichsbetrag erst über viele Jahre Rentenbezug wieder hereinholst.

Beispiel: Gehst du zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze in Rente und deine Rente würde 1.000 Euro brutto betragen, verringert sie sich um 7,2 Prozent auf 928 Euro. Der Abschlag von 72 Euro bleibt dir dauerhaft erhalten.

Bei einem späteren Rentenbeginn um ein Jahr erhöht sich deine Rente um 6 Prozent. Aus 1.000 Euro werden 1.060 Euro, plus die zusätzlichen Rentenansprüche aus deinen weiter gezahlten Beiträgen.

Rentenabschlag und Rentenzuschlag im Überblick

Abschlag pro Monat vorzeitiger Rente0,3 Prozent
Abschlag pro Jahr vorzeitiger Rente3,6 Prozent
Zuschlag pro Monat späterer Rente0,5 Prozent
Zuschlag pro Jahr späterer Rente6 Prozent

09 · Schritt für Schritt

Online-Antragstellung: So beantragst du deine Rente digital

Du kannst deinen Rentenantrag vollständig online stellen. Das spart Zeit und du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.

Für den Online-Antrag brauchst du deine Versicherungsnummer, deine persönlichen Daten und Angaben zu deinen Versicherungszeiten. Nachweise wie Geburtsurkunde, Nachweise über Kindererziehungszeiten oder ein Schwerbehindertenausweis kannst du digital hochladen.

Die Rentenversicherung führt dich Schritt für Schritt durch die Eingaben. Du kannst den Antrag zwischenspeichern, wenn du Unterlagen nachreichen oder Angaben prüfen musst.

Stelle den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn, damit die Zahlung pünktlich startet. Ohne Antrag zahlt die Rentenversicherung keine Rente, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Nach dem Absenden bestätigt dir die Rentenversicherung den Eingang. Fehlende Unterlagen kannst du digital nachreichen, ohne den Antrag neu zu stellen.

Beispiel: Du möchtest zum 1. Juli in Rente gehen. Dann stellst du den Antrag idealerweise Anfang April, damit die Bearbeitung vor dem Rentenbeginn abgeschlossen ist.

01

Antrag online starten

Rufe den Online-Dienst der Deutschen Rentenversicherung auf und starte einen neuen Rentenantrag. Du wirst Schritt für Schritt durch die Eingaben geführt.

02

Daten eingeben und speichern

Trage deine persönlichen Daten und Versicherungszeiten ein. Du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und später fortsetzen.

03

Nachweise hochladen

Lade digitale Nachweise wie Geburtsurkunde, Nachweise über Kindererziehungszeiten oder Schwerbehindertenausweis hoch.

04

Antrag absenden

Prüfe alle Angaben und sende den Antrag ab. Die Rentenversicherung bestätigt dir den Eingang und bearbeitet deinen Antrag.

10 · Im Vertrag

Ersatzzeiten: Diese Zeiten zählen für deine Rente mit

Ersatzzeiten sind Zeiten, in denen du aus politischen oder militärischen Gründen keine Beiträge zahlen konntest. Sie werden bei der Wartezeit und Rentenberechnung berücksichtigt.

Sie werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.

Monate der politischen Verfolgung in der DDR zählen als Ersatzzeiten für deine Rentenversicherung. Auch Zeiten des Kriegsdienstes oder der Kriegsgefangenschaft können anerkannt werden.

Zeiten der Vertreibung oder Flucht können unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzzeiten berücksichtigt werden. Die Anerkennung hängt von deinem Geburtsjahrgang und den konkreten Umständen ab.

Ersatzzeiten wirken sich auf deine Wartezeit aus und können dir helfen, die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zu erfüllen. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren zählen sie ebenfalls mit.

Beispiel: Hast du in der DDR politische Verfolgung erlitten und konntest deshalb keine Beiträge zahlen, werden diese Monate als Ersatzzeiten anerkannt. Sie erhöhen deine Versicherungsjahre und damit deine Rentenansprüche.

Für dich als Studierende sind Ersatzzeiten meist nicht relevant, weil du keine politisch bedingten Ausfallzeiten hast. Sie werden aber wichtig, wenn du ältere Familienangehörige bei der Rentenplanung unterstützt.

Anerkannte Ersatzzeiten

Politische Verfolgung in der DDRErsatzzeitMonate der politischen Verfolgung in der DDR zählen als Ersatzzeiten für deine Rentenversicherung.
Kriegsdienst oder KriegsgefangenschaftErsatzzeitZeiten des Kriegsdienstes oder der Kriegsgefangenschaft können als Ersatzzeiten anerkannt werden.
Vertreibung oder FluchtErsatzzeitZeiten der Vertreibung oder Flucht können unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzzeiten berücksichtigt werden.

11 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Renten­planung vermeiden

Viele Versicherte verschenken Rentenansprüche, weil sie Fristen versäumen oder Zeiten nicht prüfen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Diese Fehler solltest du vermeiden, auch wenn dein Rentenbeginn noch weit entfernt ist.

Ein häufiger Fehler ist, den Rentenantrag zu spät zu stellen. Ohne Antrag zahlt die Rentenversicherung keine Rente, und für verspätete Anträge gibt es keine rückwirkende Zahlung über den Antragsmonat hinaus.

Viele prüfen ihren Versicherungsverlauf nicht auf fehlende Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege. Diese Zeiten können deine Wartezeit erfüllen und deine Rentenhöhe deutlich erhöhen.

Wer mit 63 Jahren in Rente geht, ohne den dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent zu bedenken, erlebt oft eine böse Überraschung. Der Abzug bleibt lebenslang bestehen und summiert sich über die Jahre erheblich.

Der Unterschied zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren wird häufig unterschätzt. Mit 45 Jahren kannst du abschlagsfrei früher in Rente gehen, mit 35 Jahren nur mit dauerhaften Abzügen.

Manche gleichen Abschläge durch Zusatzbeiträge aus, ohne zu prüfen, ob sich das für sie lohnt. Der Ausgleichsbetrag muss erst über viele Jahre Rentenbezug wieder hereingeholt werden.

  • Prüfe deinen Versicherungsverlauf regelmäßig auf fehlende Zeiten und kläre Lücken frühzeitig.
  • Stelle deinen Rentenantrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
  • Berechne den dauerhaften Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn und entscheide bewusst.
  • Lass dir vor einem Ausgleich von Abschlägen eine individuelle Auskunft der Rentenversicherung geben.

Typische Fehler bei der Rentenversicherung im Alter

·Du stellst den Rentenantrag zu spät und verlierst dadurch Rentenmonate.
·Du prüfst deinen Versicherungsverlauf nicht auf fehlende Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege.
·Du gehst mit 63 Jahren in Rente, ohne den dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent zu bedenken.
·Du kennst den Unterschied zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren nicht und wählst die falsche Altersrente.
·Du gleiche Abschläge durch Zusatzbeiträge aus, ohne zu prüfen, ob sich das für dich lohnt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026