Ratgeber · Versicherung
Rentenversicherung: Ab welchem Alter kannst du in Rente gehen?
Dein Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahr, deinen Versicherungsjahren und der gewählten Rentenart ab. Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise, doch für langjährig Versicherte gibt es Wege, früher in Rente zu gehen.
10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise von 65 auf 67 Jahre, für alle ab Geburtsjahrgang 1964 gilt die 67.
- Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kannst du früher in Rente, zahlst aber dauerhaft 0,3 Prozent Abschlag pro Monat.
- Mit 45 Versicherungsjahren ist die Rente für besonders langjährig Versicherte vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei möglich.
- Für die Regelaltersrente genügen 5 Jahre Wartezeit, für die Altersrente für langjährig Versicherte brauchst du 35 Jahre.
01 · Grundlagen
Was bedeutet das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Das Renteneintrittsalter ist nicht für alle gleich. Es bestimmt, ab wann du eine Altersrente ohne Abschläge beziehen kannst, und hängt von deinem Geburtsjahr sowie der Rentenart ab.
Das Renteneintrittsalter markiert den Zeitpunkt, ab dem du eine Altersrente ohne dauerhafte Abzüge beziehen kannst. Es ist gesetzlich für jede Rentenart festgelegt und wird seit 2012 schrittweise angehoben. Für dich bedeutet das: Je nach Geburtsjahr und Versicherungsverlauf kann dein persönlicher Rentenbeginn deutlich vor oder nach deinem 67. Geburtstag liegen.
Die Anhebung folgt einem klaren Muster. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt die Altersgrenze um einen Monat pro Jahrgang, ab 1959 um zwei Monate pro Jahrgang. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Neben der Regelaltersgrenze gibt es besondere Altersgrenzen für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute. Diese Rentenarten ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Rentenbeginn, teilweise mit Abschlägen.
Regelaltersgrenze: Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du die Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten kannst. Sie wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Kurz erklärt
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du die Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten kannst. Sie wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
02 · Was gilt
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr: Wann du ohne Abschlag in Rente gehst
Dein Geburtsjahr entscheidet, wann du die Regelaltersrente abschlagsfrei bekommst. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten, ab Jahrgang 1959 in Zweimonatsschritten.
Dein Geburtsjahr bestimmt exakt, wann du die Regelaltersrente ohne Abschlag beziehen kannst. Wer 1956 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten. Für den Jahrgang 1958 liegt sie bei 66 Jahren, danach beschleunigt sich die Anhebung.
Ab dem Geburtsjahrgang 1959 steigt die Altersgrenze in Zweimonatsschritten. Das bedeutet: Jahrgang 1959 geht mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente, Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt für alle Versicherten die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Grenzen. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Vertrauensschutzregelungen sorgen dafür, dass die Anhebung niemanden rückwirkend trifft.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr: Jahrgang 1956 erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1959 beginnt die Anhebung in Zweimonatsschritten. Für Jahrgang 1964 und jünger gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Jahrgang 1946 und älter hatte die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Die Jahrgänge 1947 bis 1955 erlebten eine Anhebung um einen Monat pro Jahrgang, die Jahrgänge 1960 bis 1963 um zwei Monate pro Jahrgang.
Gilt für diese Jahrgänge
Gilt nicht für diese Jahrgänge
03 · Vergleich
Altersrente für langjährig Versicherte: Ab 35 Versicherungsjahren früher in Rente
Mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeit kannst du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dafür nimmst du dauerhafte Abschläge in Kauf.
Der früheste Beginn liegt bei 63 Jahren. Dafür nimmst du einen dauerhaften Abschlag in Kauf, der deine Rente für die gesamte Laufzeit mindert.
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den du vor deiner persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehst. Bei zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn sind das 7,2 Prozent weniger Rente. Die Kürzung gilt dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit.
Im Vergleich zur Regelaltersrente unterscheiden sich die Voraussetzungen deutlich: Für die Regelaltersrente genügen fünf Jahre Wartezeit, für die langjährige Rente brauchst du 35 Jahre Versicherungszeit. Beim Hinzuverdienst gibt es keinen Unterschied: Beide Rentenarten erlauben unbegrenztes Hinzuverdienen ohne Anrechnung.
Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte im Vergleich zur Regelaltersrente: Die Regelaltersrente verlangt fünf Jahre Wartezeit, die Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre Versicherungszeit. Der früheste Beginn liegt bei der Regelaltersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze, bei der langjährigen Rente ab 63 Jahre mit Abschlag. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze und gilt dauerhaft. Der Hinzuverdienst ist bei beiden Rentenarten unbegrenzt möglich.
| Regelaltersrente | Altersrente für langjährig Versicherte | |
|---|---|---|
| Mindestversicherungszeit | 5 Jahre Wartezeit | 35 Jahre Versicherungszeit |
| Frühester Beginn | Mit Erreichen der Regelaltersgrenze | Ab 63 Jahre, mit Abschlag |
| Abschlag | Kein Abschlag | 0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze |
| Hinzuverdienst | Unbegrenzt möglich | Unbegrenzt möglich |
04 · Was gilt
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren
Wer 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, gehört zu den besonders langjährig Versicherten. Diese Rente ist vor der Regelaltersgrenze ohne Abzüge möglich.
Diese Rentenart ist die attraktivste Option für alle, die früh mit der Arbeit begonnen haben und durchgehend versichert waren.
Für die 45 Jahre zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr und Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung werden berücksichtigt. Nicht mitgezählt werden Zeiten ohne Beitragszahlung und ohne gesetzliche Anerkennung.
Beiträge aus Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt. Freiwillige Beiträge zählen mit, ebenso Monate mit Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2010. Die genaue Prüfung deiner Versicherungszeiten findest du in deiner Rentenauskunft.
Was zählt für die 45 Jahre Versicherungszeit? Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Monate aus Versorgungsausgleich bei Scheidung und freiwillige Beiträge zählen mit. Monate mit Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2010 zählen ebenfalls. Beiträge aus Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt. Zeiten ohne Beitragszahlung und ohne gesetzliche Anerkennung zählen nicht mit.
Zählt mit
Zählt nicht mit
05 · Schritt für Schritt
So berechnest du deinen Rentenbeginn: Rentenbeginnrechner nutzen
Ein Rentenbeginnrechner zeigt dir den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn für alle Altersrenten. Du brauchst dafür nur dein Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung oder Bergbautätigkeit.
Der Rechner berücksichtigt automatisch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen und zeigt dir alle in Frage kommenden Rentenarten an.
Die Eingabe deines Geburtsdatums ist entscheidend, weil die Altersgrenzen je nach Jahrgang unterschiedlich steigen. Gib außerdem an, ob eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 vorliegt oder ob du im Bergbau tätig bist oder warst. Der Rechner zeigt dir dann für jede Rentenart den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn an.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird zusätzlich der prozentuale Abschlag angezeigt. So kannst du selbst entscheiden, ob du mit finanziellen Einbußen früher in Rente gehen möchtest. Die Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Geburtsdatum eingeben: Der Rechner benötigt dein Geburtsdatum, um die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen korrekt zu berücksichtigen. Besondere Merkmale angeben: Gib an, ob eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 vorliegt oder ob du im Bergbau tätig bist oder warst. Rentenbeginn berechnen: Der Rechner zeigt dir für jede in Frage kommende Altersrente den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn an. Abschläge prüfen: Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird der prozentuale Abschlag angezeigt, damit du die finanziellen Einbußen einschätzen kannst.
Geburtsdatum eingeben
Der Rechner benötigt dein Geburtsdatum, um die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen korrekt zu berücksichtigen.
Besondere Merkmale angeben
Gib an, ob eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 vorliegt oder ob du im Bergbau tätig bist oder warst.
Rentenbeginn berechnen
Der Rechner zeigt dir für jede in Frage kommende Altersrente den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn an.
Abschläge prüfen
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird der prozentuale Abschlag angezeigt, damit du die finanziellen Einbußen einschätzen kannst.
06 · Kosten
Abschläge bei früherer Rente: Was dich die vorzeitige Altersrente kostet
Gehst du vor der Regelaltersgrenze in Rente, wird deine Rente dauerhaft gekürzt. Die Höhe des Abschlags hängt davon ab, wie viele Monate du früher startest.
Pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn werden 0,3 Prozent abgezogen. Das summiert sich schnell: Ein Jahr früher bedeutet 3,6 Prozent weniger Rente, zwei Jahre früher 7,2 Prozent.
Die Abschläge gelten für die gesamte Rentenlaufzeit, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Wer mit 63 statt mit 67 in Rente geht, erhält dauerhaft 14,4 Prozent weniger. Du kannst die Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
Ob sich der Ausgleich lohnt, hängt von deiner Lebenserwartung und deiner finanziellen Situation ab. Eine spezielle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt dir, welchen Betrag du aufwenden müsstest, um deine Rentenminderung auszugleichen. Die Entscheidung solltest du nicht allein an der Abschlagshöhe festmachen.
Dauerhafte Rentenminderung bei vorzeitigem Rentenbeginn: Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Ein Jahr früher bedeutet 3,6 Prozent Abschlag, zwei Jahre früher 7,2 Prozent, drei Jahre früher 10,8 Prozent, vier Jahre früher 14,4 Prozent. Die Abschläge gelten dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit. Du kannst sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
Dauerhafte Rentenminderung bei vorzeitigem Rentenbeginn
07 · Im Vertrag
Rente aufschieben: So bekommst du einen Zuschlag
Du kannst deine Altersrente auch später als zur Regelaltersgrenze beantragen. Dann erhöht sich deine Rente durch einen Zuschlag und weitere Beiträge.
Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und keine Rente beziehst, erhältst du einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein Jahr späterer Rentenbeginn bringt 6 Prozent mehr Rente.
Zusätzlich erhöht sich deine Rente durch die Beiträge, die du während der weiteren Beschäftigung einzahlst. Bei der Regelaltersrente kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass etwas auf die Rente angerechnet wird.
Ob sich der Aufschub lohnt, hängt von deiner Gesundheit, deiner beruflichen Situation und deinen finanziellen Reserven ab. Der Geldwert des Rentenaufschubs sollte gegen die entgangenen Rentenzahlungen abgewogen werden. Wer länger arbeitet, verzichtet zunächst auf Einkommen aus der Rente.
Zuschlag bei späterem Rentenbeginn: Der Zuschlag pro Monat beträgt 0,5 Prozent. Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und keine Rente beziehst, erhältst du 0,5 Prozent mehr Rente. Der Zuschlag pro Jahr beträgt 6 Prozent. Ein Jahr späterer Rentenbeginn bringt 6 Prozent mehr Rente, zusätzlich zu den Beiträgen aus der weiteren Beschäftigung. Der Hinzuverdienst ist unbegrenzt möglich. Bei der Regelaltersrente kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass etwas auf die Rente angerechnet wird.
Zuschlag bei späterem Rentenbeginn
08 · Checkliste
Mindestversicherungszeit: Diese Wartezeiten gelten für deine Rente
Für jede Altersrente brauchst du eine bestimmte Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Sie setzt sich aus verschiedenen Zeiten zusammen.
Die Wartezeit ist die Grundvoraussetzung für jeden Rentenanspruch.
Für die Regelaltersrente genügen fünf Jahre Wartezeit. Für die Altersrente für langjährig Versicherte brauchst du 35 Jahre Versicherungszeit, für die besonders langjährig Versicherte 45 Jahre. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verlangt ebenfalls 35 Jahre Versicherungszeit.
Zur Wartezeit zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie freiwillige Beiträge. Auch Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung und bestimmte Ersatzzeiten werden berücksichtigt. Deine Rentenauskunft zeigt dir, ob du die Wartezeiten bereits erfüllst.
Wartezeiten für Altersrenten im Überblick: Die Regelaltersrente verlangt fünf Jahre Wartezeit. Die Altersrente für langjährig Versicherte verlangt 35 Jahre Versicherungszeit. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre Versicherungszeit. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verlangt 35 Jahre Versicherungszeit. Die Erwerbsminderungsrente verlangt fünf Jahre allgemeine Wartezeit.
Wartezeiten für Altersrenten im Überblick
Regelaltersrente: 5 Jahre Wartezeit
Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Jahre Versicherungszeit
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre Versicherungszeit
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Versicherungszeit
Erwerbsminderungsrente: 5 Jahre allgemeine Wartezeit
09 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler beim Thema Renteneintrittsalter vermeiden
Viele Missverständnisse rund um das Renteneintrittsalter lassen sich vermeiden, wenn du die Regeln genau kennst. Diese Punkte solltest du prüfen.
Viele Missverständnisse rund um das Renteneintrittsalter entstehen durch ungenaue Annahmen. Ein häufiger Irrtum ist, dass alle Versicherten mit 67 in Rente gehen. Tatsächlich liegt die Regelaltersgrenze für Jahrgänge vor 1964 niedriger, teils deutlich darunter.
Ein weiterer Fehler ist der Glaube, dass die Rente mit 63 immer abschlagsfrei ist. Das gilt nur für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit. Wer mit 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente geht, zahlt dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat.
Viele übersehen auch, dass Kindererziehungszeiten für die Wartezeit zählen, und zwar bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Und die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig mit Abschlag beantragt werden. Wer früher in Rente will, braucht eine andere Rentenart wie die Altersrente für langjährig Versicherte.
Typische Irrtümer zum Renteneintrittsalter: Die Annahme, dass alle mit 67 in Rente gehen, ist falsch, denn für Jahrgänge vor 1964 liegt die Regelaltersgrenze niedriger. Der Glaube, dass die Rente mit 63 immer abschlagsfrei ist, stimmt nicht, denn nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit haben darauf Anspruch. Viele vergessen, dass Abschläge dauerhaft gelten und die Kürzung für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen bleibt. Übersehen wird oft, dass Kindererziehungszeiten für die Wartezeit zählen und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt werden. Falsch ist auch die Annahme, dass man die Regelaltersrente vorzeitig mit Abschlag bekommen kann.
Typische Irrtümer zum Renteneintrittsalter
10 · Hintergrund
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Früher in Rente mit GdB 50
Mit einer Schwerbehinderung kannst du früher in Rente gehen. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zusätzlich ist eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich. Auch hier gilt: Pro Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderung eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Der Rentenbeginnrechner berücksichtigt diese Rentenart, wenn du die Schwerbehinderung angibst. So siehst du auf einen Blick, wann du frühestmöglich und regulär in Rente gehen kannst und mit welchen Abschlägen du bei vorzeitigem Beginn rechnen musst.
Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten besondere Altersgrenzen. Die abschlagsfreie Altersrente wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Zusätzlich ist eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich. Auch hier gilt: Pro Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderung eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Der Rentenbeginnrechner berücksichtigt diese Rentenart, wenn du die Schwerbehinderung angibst.
Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten besondere Altersgrenzen. Die abschlagsfreie Altersrente wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zusätzlich ist eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich. Auch hier gilt: Pro Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen.
Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderung eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Der Rentenbeginnrechner berücksichtigt diese Rentenart, wenn du die Schwerbehinderung angibst.
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