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Ratgeber · Versicherung

Private Krankenversicherung für FSJler: So regelst du deinen Versicherungs­schutz im Freiwilligen­dienst

Während deines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bist du in der Regel gesetzlich versicherungs­pflichtig. Warst du vorher privat krankenversichert, brauchst du eine passende Lösung, um deinen Tarif und deine Ansprüche zu sichern.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Im FSJ übernimmt der Träger die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Deine private Krankenversicherung kann während des FSJ nicht einfach normal weiterlaufen.
  • Mit einer Anwartschaft sicherst du dir die Rückkehr in deinen alten PKV-Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Für privat Versicherte ab 55 Jahren gelten im Freiwilligendienst besondere Regeln.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Versicherungs­pflicht im Freiwilligen Sozialen Jahr?

Das FSJ begründet in der Sozialversicherung eine eigene Mitgliedschaft. Für dich als FSJler heißt das: Du wirst zum eigenständigen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Mit Beginn deines FSJ wirst du in der Sozialversicherung wie ein Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet, du bist nicht mehr über deine Eltern familienversichert und auch nicht mehr privat versichert, sondern wirst eigenständiges Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Beiträge für deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt dabei vollständig dein Träger oder deine Einsatzstelle. Für dich entstehen keine eigenen Kosten, unabhängig davon, wie hoch dein Taschengeld ausfällt.

Wichtig: Diese Versicherungspflicht gilt auch dann, wenn du vorher privat krankenversichert warst. Dein privater Vertrag kann während des FSJ nicht einfach zu den alten Konditionen weiterlaufen.

Kurz erklärt

Versicherungs­pflicht im FSJ

Während deines FSJ bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge übernimmt der Träger oder die Einsatzstelle.

Auch wer vorher privat versichert war, wird für die Dauer des FSJ Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.

02 · Vergleich

Private Krankenversicherung im FSJ: Weiterführen oder ruhend stellen?

Deine private Krankenversicherung kann während des FSJ nicht einfach zu den alten Konditionen weiterlaufen. Du hast aber die Möglichkeit, den Vertrag durch eine Anwartschaft zu sichern.

Für deine private Krankenversicherung hast du während des FSJ zwei realistische Optionen. Du kannst den Vertrag kündigen oder ihn über eine Anwartschaft ruhend stellen.

Die Anwartschaft ist für die meisten privat Versicherten die bessere Wahl. Sie sichert dir den Wiedereinstieg in deinen alten Tarif nach dem Freiwilligendienst, ohne dass du eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen musst. Selbst wenn während des FSJ eine chronische Krankheit diagnostiziert wird, bleibt dein Tarif zu den alten Konditionen erhalten.

Die Kündigung ist nur sinnvoll, wenn du sicher bist, dass du dauerhaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wirst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nach dem FSJ eine sozialversicherungspflichtige Stelle antrittst oder als Student die günstige studentische Krankenversicherung nutzt.

  • Die Anwartschaft kostet einen deutlich reduzierten Beitrag, bietet aber keinen vollen Versicherungsschutz während des FSJ.
  • Die Kündigung beendet deinen privaten Vertrag endgültig, ein späterer Wiedereintritt erfolgt zu aktuellen Konditionen und mit neuer Gesundheitsprüfung.
  • Nach dem FSJ kannst du aus der Anwartschaft heraus ohne erneute Gesundheitsprüfung in deinen alten Tarif zurückwechseln.
Optionen für deine private Krankenversicherung während des FSJ
AnwartschaftKündigung
Rückkehr in den alten TarifNach dem FSJ ohne neue Gesundheitsprüfung zu gleichen Konditionen möglichNicht möglich
Schutz bei KrankheitKein voller Versicherungsschutz, nur AnspruchssicherungKein Schutz aus dem alten Vertrag
Sinnvoll fürAlle, die nach dem FSJ zurück in die PKV möchten oder müssenAlle, die dauerhaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

Mit einer Anwartschaft stellst du deinen privaten Krankenversicherungsvertrag für die Dauer deines Freiwilligendienstes ruhend. So sicherst du dir den Wiedereinstieg zu den alten Bedingungen.

Bevor du eine Anwartschaft abschließt, solltest du klären, ob du nach dem FSJ tatsächlich in die private Krankenversicherung zurückkehren möchtest. Als Student bist du oft in der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger aufgehoben, und als Angestellter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bist du ohnehin versicherungspflichtig.

Die Anwartschaft beantragst du direkt bei deinem privaten Versicherer. Dein Vertrag ruht dann für die gesamte Dauer deines FSJ, und du zahlst nur einen stark reduzierten Beitrag. Gleichzeitig wählst du eine gesetzliche Krankenkasse für die Zeit deines Freiwilligendienstes.

01

Klären, ob du zurück in die PKV möchtest

Überlege vor Beginn des FSJ, ob du nach dem Freiwilligendienst wieder in deinen alten Tarif zurückkehren willst. Als Student oder Angestellter bist du oft gesetzlich versichert.

02

Anwartschaft beim privaten Versicherer beantragen

Stelle den Antrag auf eine Anwartschaft bei deiner privaten Krankenversicherung. Der Vertrag ruht dann für die Dauer deines FSJ.

03

Gesetzliche Krankenkasse wählen

Wähle eine gesetzliche Krankenkasse für die Zeit deines FSJ. Die Beiträge übernimmt dein Träger oder deine Einsatzstelle.

04

Nach dem FSJ zurückwechseln

Endet dein Freiwilligendienst, kannst du die Anwartschaft aktivieren und ohne erneute Gesundheitsprüfung in deinen alten PKV-Tarif zurückkehren.

04 · Was gilt

Wann du während des FSJ familienversichert bleiben kannst

Die Familienversicherung ruht normalerweise, sobald du im FSJ eigenständig versicherungspflichtig wirst. In bestimmten Fällen bleibt sie jedoch bestehen.

Nach dem Freiwilligendienst kannst du sie wieder aufnehmen, wenn du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.

Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen. Zahlt dein Träger oder deine Einsatzstelle kein Taschengeld, brauchst du keine eigenständige Versicherung und kannst über deine Eltern familienversichert bleiben. In diesem Fall wird das FSJ wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft, wodurch sich die Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag verlängern kann.

Unterbricht dein FSJ eine laufende Ausbildung oder ein Studium, verlängert sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate. Das gilt auch dann, wenn du während des Freiwilligendienstes kein eigenes Einkommen hast.

Bleibt bestehen

·Wenn der Träger oder die Einsatzstelle kein Taschengeld zahlt
·Wenn das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium unterbricht und du die Voraussetzungen weiter erfüllst

Ruht oder endet

·Wenn du im FSJ ein Taschengeld erhältst und eigenständig versicherungspflichtig wirst
·Wenn du die Altersgrenze für die Familienversicherung überschritten hast

05 · Checkliste

Krankenkassenwechsel im FSJ: Das musst du beachten

Auch während deines FSJ kannst du die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Die Fristen und Voraussetzungen entsprechen denen anderer Pflichtmitglieder.

Während deines FSJ bist du ein normales Pflichtmitglied deiner gesetzlichen Krankenkasse. Damit gelten für dich dieselben Wechselmöglichkeiten wie für andere versicherungspflichtige Mitglieder.

Ein Wechsel ist nach Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist möglich. Ein Sonderkündigungsrecht hast du zum Beispiel, wenn deine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. In diesem Fall kannst du auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln.

Deinen Wechselwunsch solltest du frühzeitig deinem Träger oder deiner Einsatzstelle mitteilen, da diese die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse übernehmen. Die neue Kasse bestätigt anschließend deine Mitgliedschaft und informiert deinen Träger.

  • Du bist mindestens zwölf Monate Mitglied in deiner aktuellen Krankenkasse.
  • Du hast ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung.
  • Du teilst deinem Träger oder deiner Einsatzstelle die neue Krankenkasse frühzeitig mit.
  • Die neue Krankenkasse bestätigt deine Mitgliedschaft und informiert deinen Träger.

Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel im FSJ

01

Du hast ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung.

02

Du teilst deinem Träger oder deiner Einsatzstelle die neue Krankenkasse frühzeitig mit.

06 · Hintergrund

Private Krankenversicherung im Bundesfreiwilligen­dienst

Auch im Bundesfreiwilligendienst (BFD) gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat Versicherte gelten dieselben Grundregeln wie im FSJ.

Wer am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, muss sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch wer bisher privat krankenversichert war, ist für die Dauer des BFD Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Eine wichtige Ausnahme gilt für privat versicherte Bundesfreiwillige, die 55 Jahre oder älter sind. Sie können in der Regel keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr beitreten und bleiben Mitglied ihrer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge müssen sie zum größten Teil selbst übernehmen.

Für alle anderen bietet sich die Anwartschaft an, um den alten PKV-Tarif zu sichern. Besonders für Kinder von Beamten, die dank Beihilfe oft günstig privat versichert sind, kann die Rückkehr in die private Krankenversicherung nach dem BFD vorteilhaft sein.

Wer am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, muss sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch wer bisher privat krankenversichert war, ist für die Dauer des BFD Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Eine Ausnahme gilt für privat versicherte Bundesfreiwillige, die 55 Jahre oder älter sind. Sie können in der Regel keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr beitreten und bleiben Mitglied ihrer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge müssen sie zum größten Teil selbst übernehmen.

Für alle anderen bietet sich die Anwartschaft an, um den alten PKV-Tarif zu sichern. Nach dem BFD kannst du dann ohne neue Gesundheitsprüfung in deinen früheren Tarif zurückkehren.

07 · Hintergrund

Freiwilliges Ökologisches Jahr: Gleiche Regeln für deine Krankenversicherung

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist sozialversicherungsrechtlich dem FSJ gleichgestellt. Auch hier greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für deine Krankenversicherung gelten daher dieselben Regeln wie im Freiwilligen Sozialen Jahr.

Du wirst eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, und dein Träger übernimmt die Beiträge. Warst du vorher privat versichert, kannst du auch im FÖJ eine Anwartschaft vereinbaren, um dir die Rückkehr in deinen alten Tarif nach dem Freiwilligendienst zu sichern.

Im FÖJ gelten für deine Krankenversicherung dieselben Regeln wie im FSJ. Du wirst eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, und der Träger übernimmt die Beiträge.

Warst du vorher privat versichert, kannst du auch im FÖJ eine Anwartschaft vereinbaren. So sicherst du dir die Rückkehr in deinen alten Tarif nach dem Freiwilligendienst.

08 · Was gilt

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung im FSJ

Dein FSJ wirkt sich nicht nur auf die Krankenversicherung aus. Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bist du während des Freiwilligendienstes versichert.

In der Arbeitslosenversicherung bist du während des FSJ ebenfalls versichert. Das kann sich positiv auf spätere Ansprüche auswirken, auch wenn du nach dem Freiwilligendienst zunächst arbeitslos wirst.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: versichert, Beiträge übernimmt der Träger.
  • Soziale Pflegeversicherung: versichert, Beiträge übernimmt der Träger.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: versichert, Beiträge übernimmt der Träger.
  • Arbeitslosenversicherung: versichert, Beiträge übernimmt der Träger.
  • Private Krankenversicherung als Pflichtversicherung: nicht möglich während des FSJ.
  • Private Pflegeversicherung als Pflichtversicherung: nicht möglich während des FSJ.

Versichert

·Gesetzliche Krankenversicherung
·Soziale Pflegeversicherung
·Gesetzliche Rentenversicherung
·Arbeitslosenversicherung

Nicht versichert

·Private Krankenversicherung als Pflichtversicherung
·Private Pflegeversicherung als Pflichtversicherung

09 · Checkliste

Auslandskrankenversicherung für dein FSJ im Ausland

Leistest du dein FSJ im Ausland ab, gelten besondere Regeln. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist dann oft notwendig.

Leistest du dein FSJ im Ausland ab, reicht deine gesetzliche Krankenversicherung oft nicht aus. In vielen Ländern übernimmt die gesetzliche Kasse keine oder nur eingeschränkte Leistungen.

Kläre vor deiner Abreise, ob dein Träger eine Auslandskrankenversicherung für dich abschließt. Falls nicht, solltest du selbst eine private Auslandskrankenversicherung für die Dauer deines Aufenthalts abschließen.

  • Kläre, ob dein Träger eine Auslandskrankenversicherung für dich abschließt.
  • Prüfe, ob deine gesetzliche Krankenkasse im Zielland leistet.
  • Schließe eine private Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ab.
  • Kläre den Versicherungsschutz für Rücktransporte und medizinische Notfälle.

Das solltest du bei einem FSJ im Ausland prüfen

01

Klärung, ob dein Träger eine Auslandskrankenversicherung für dich abschließt

02

Prüfung, ob deine gesetzliche Krankenkasse im Zielland leistet

03

Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts

04

Klärung des Versicherungsschutzes für Rücktransporte und Notfälle

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Krankenversicherung im FSJ

Einige Fehler können dich im FSJ teuer zu stehen kommen. Achte auf diese Punkte, um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Achte besonders auf den Umgang mit deiner privaten Krankenversicherung und die Fristen für einen Kassenwechsel.

Kündigst du deine private Krankenversicherung ohne Anwartschaft, verlierst du deinen alten Tarif endgültig. Ein späterer Wiedereintritt ist dann nur mit neuer Gesundheitsprüfung und zu aktuellen Konditionen möglich.

  • Private Krankenversicherung ohne Anwartschaft kündigen und später den alten Tarif verlieren.
  • Krankenkassenwechsel zu spät beim Träger melden, sodass die Anmeldung fehlerhaft erfolgt.
  • Familienversicherung nicht prüfen, obwohl kein Taschengeld gezahlt wird.
  • Bei einem FSJ im Ausland auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten.
  • Die Altersgrenze von 55 Jahren für privat Versicherte im BFD ignorieren.

Typische Fehler vermeiden

·Private Krankenversicherung ohne Anwartschaft kündigen und später den alten Tarif verlieren
·Krankenkassenwechsel zu spät beim Träger melden, sodass die Anmeldung fehlerhaft erfolgt
·Familienversicherung nicht prüfen, obwohl kein Taschengeld gezahlt wird
·Bei einem FSJ im Ausland auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026