StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Gesetzliche Krankenkasse wechseln: So sicherst du dir niedrigere Beiträge

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist seit 2021 ohne Kündigung möglich und kann deine Beiträge spürbar senken. Entscheidend sind die zwölfmonatige Bindungs­frist und der Zusatzbeitrag deiner Kasse.

9 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln.
  • Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig, der Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse genügt.
  • Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.
  • Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich gleich, Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Zusatzleistungen.

01 · Schritt für Schritt

So funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Der Wechsel läuft heute über einen einfachen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse. Deine bisherige Kasse musst du nicht selbst kündigen.

Du stellst bei deiner Wunschkasse einen Mitgliedsantrag, eine Kündigung bei der alten Kasse ist seit 2021 nicht mehr nötig. Viele Krankenkassen bieten den Antrag vollständig online an, du kannst ihn aber auch in Papierform einreichen. Die neue Kasse prüft deine Mitgliedschaft und informiert deine bisherige Kasse über den Wechsel, das Meldeverfahren zwischen den Kassen ersetzt die Kündigung.

Nach erfolgreicher Prüfung informiert dich die neue Kasse über den Wechsel. Anschließend musst du deinen Arbeitgeber oder die meldepflichtige Stelle informieren, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden. Selbstständige und Erwerbslose müssen niemanden über den Wechsel informieren.

  • Für die Ausstellung deiner elektronischen Gesundheitskarte reichst du ein aktuelles Lichtbild bei der neuen Kasse ein.
  • Der Wechsel erfolgt ohne Versicherungslücke, deine neue Mitgliedschaft beginnt direkt im Anschluss an die alte.
01

Mitgliedsantrag bei der Wunschkasse stellen

Du füllst den Aufnahmeantrag der neuen Krankenkasse aus, online oder in Papierform. Eine Kündigung bei deiner bisherigen Kasse ist nicht erforderlich.

02

Prüfung durch die neue Krankenkasse

Die neue Kasse prüft deine Mitgliedschaft und informiert deine alte Krankenkasse über den Wechsel. Das Meldeverfahren zwischen den Kassen ersetzt die Kündigung.

03

Arbeitgeber informieren

Nach dem Wechsel informierst du deinen Arbeitgeber oder die meldepflichtige Stelle, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden. Selbstständige und Erwerbslose müssen niemanden informieren.

04

Lichtbild einreichen und Karte erhalten

Für die elektronische Gesundheitskarte reichst du ein aktuelles Lichtbild bei der neuen Kasse ein. Die Mitgliedschaft besteht ohne Versicherungslücke weiter.

02 · Was gilt

Wann ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse möglich?

Für einen regulären Wechsel musst du mindestens zwölf Monate bei deiner aktuellen Kasse Mitglied gewesen sein. Danach gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.

Danach kannst du mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln. Beantragst du den Wechsel beispielsweise im Dezember, endet deine Mitgliedschaft bei der alten Kasse zum 28. Februar und du bist ab 1. März bei der neuen Kasse versichert.

Die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt, wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel mit neuer Wahlfreiheit oder dem erstmaligen Eintritt in die Versicherungspflicht gilt weder die Kündigungs- noch die Bindungsfrist, dann kannst du bis zu 14 Tage nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses wechseln.

  • Bei Schließung oder Insolvenz deiner Kasse hast du sechs Wochen Zeit, eine neue Kasse zu wählen.
  • Innerhalb der ersten zwölf Monate ohne Beitragserhöhung ist ein Wechsel nicht möglich.

Wechsel möglich

·Nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende
·Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags durch deine Kasse, auch innerhalb der Bindungsfrist
·Bei einem Arbeitgeberwechsel mit neuer Wahlfreiheit bis 14 Tage nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses
·Beim erstmaligen Eintritt in die Versicherungspflicht
·Wenn deine Kasse geschlossen wird oder Insolvenz anmeldet, innerhalb von sechs Wochen

Wechsel nicht möglich

·Innerhalb der ersten 12 Monate Mitgliedschaft ohne Beitragserhöhung
·Während der Laufzeit eines Wahltarifs, je nach Tarif zwischen einem und drei Jahren
·Bei einem Wahltarif für gesetzliches Krankengeld, auch wenn der Zusatzbeitrag steigt

03 · Vergleich

Zusatzbeitrag der Krankenkassen im Vergleich

Der Zusatzbeitrag bestimmt deine monatlichen Kosten und ist der wichtigste Hebel beim Sparen. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent.

Einzelne Kassen erheben einen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent, andere verlangen bis zu 4,39 Prozent.

Aus dieser Spanne ergibt sich für Arbeitnehmer eine potenzielle Ersparnis von bis zu 851 Euro pro Jahr. Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Für Selbstständige liegen die Kosten doppelt so hoch, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und den vollen Beitrag allein zahlen.

  • Eine günstige Kasse mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag spart dir gegenüber einer teuren Kasse mit 4,39 Prozent spürbar Geld.
  • Für Selbstständige kann sich die Ersparnis auf mehr als das Doppelte summieren, weil sie den gesamten Beitrag selbst tragen.
Beitragsunterschiede zwischen günstigen und teuren Krankenkassen
Günstige KrankenkasseTeure Krankenkasse
Zusatzbeitrag2,18 Prozent4,39 Prozent
Mögliche Ersparnis pro JahrBis zu 851 Euro0 Euro

04 · Im Vertrag

Sonderkündigungs­recht bei Beitragserhöhung

Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kannst du auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird.

Du musst den Wechsel bei der neuen Kasse bis zum Ablauf des Monats beantragen, für den der Zusatzbeitrag erhöht wird. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.

Deine Kasse muss dich spätestens einen Monat vorher auf das Sonderkündigungsrecht und die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes hinweisen. Übersteigt der erhöhte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, muss die Kasse zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass ein Wechsel in eine günstigere Kasse möglich ist. Auch bei erfolgter Sonderkündigung musst du den erhöhten Zusatzbeitrag bis zum Zeitpunkt des Wechsels zahlen.

  • Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt oder Krankengeld bist du während der Laufzeit gebunden, das Sonderkündigungsrecht gilt für den Krankengeldtarif nicht.
  • Vereinigen sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen Kasse mit höherem Zusatzbeitrag, steht dir ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das gilt beim Sonderkündigungsrecht

FristKündigungDu kannst bis zum Ablauf des Monats wechseln, für den der Zusatzbeitrag erhöht wird. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.
HinweispflichtInformationDeine Kasse muss dich spätestens einen Monat vorher auf das Sonderkündigungsrecht und die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes hinweisen.
WahltarifeAusnahmeBei Wahltarifen mit Selbstbehalt oder Krankengeld bist du während der Laufzeit gebunden. Das Sonderkündigungsrecht gilt für den Krankengeldtarif nicht.
KassenfusionSonderfallVereinigen sich mehrere Krankenkassen und erhebt die neue Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, steht dir ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.

05 · Was gilt

Wahltarife und ihre Bindungs­fristen

Freiwillig Versicherte können Wahltarife abschließen, die den Wechsel zeitweise einschränken. Die Bindungsdauer hängt vom gewählten Tarif ab.

Die Bindungsdauer hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel beträgt sie ein Jahr, bei einem Selbstbehalttarif oder dem Krankengeldtarif sind es drei Jahre.

Während der Laufzeit ist ein Krankenkassenwechsel grundsätzlich nicht möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kannst du trotz Wahltarif mit Sonderkündigungsrecht wechseln, außer beim Krankengeldtarif. Die Satzungen der Krankenkassen müssen für andere Wahltarife ein Sonderkündigungsrecht für besondere Härtefälle vorsehen.

  • Nach Ablauf der regulären Bindungsfrist von einem oder drei Jahren kannst du wieder frei wechseln.
  • Für freiwillig Versicherte mit einem Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld gilt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nicht.

Wechsel trotz Wahltarif möglich

·Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags, außer beim Krankengeldtarif
·Bei besonderen Härtefällen, die in der Satzung der Kasse vorgesehen sind
·Nach Ablauf der regulären Bindungsfrist von einem oder drei Jahren

Wechsel während Laufzeit nicht möglich

·Während der Laufzeit eines Wahltarifs von in der Regel einem Jahr
·Während der Laufzeit eines Selbstbehalttarifs von drei Jahren
·Während der Laufzeit eines Krankengeldtarifs von drei Jahren, auch bei Beitragserhöhung

06 · Checkliste

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick

Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben und bei allen Kassen identisch. Unterschiede gibt es bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und der Beratung.

Diese freiwilligen Leistungen machen den Unterschied und sollten zu deinen persönlichen Bedürfnissen passen.

Vor einer Entscheidung lohnt es, sich von unabhängigen Verbraucherorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest beraten zu lassen. Achte bei der Wahl deiner neuen Kasse auf die folgenden Punkte.

  • Die Höhe des individuellen Zusatzbeitrags deiner Kasse bestimmt deine monatlichen Kosten.
  • Freiwillige Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie können für dich wichtig sein.
  • Bonusprogramme für Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen bieten zusätzliche Vorteile.
  • Wahltarife mit Selbstbehalt oder Krankengeld beeinflussen deine Flexibilität beim Wechsel.
  • Persönliche Beratung vor Ort oder telefonische und Online-Beratung unterscheiden sich je nach Kasse.
  • Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen können deine Versorgung verbessern.

Darauf achtest du bei der Wahl deiner neuen Krankenkasse

01

Höhe des individuellen Zusatzbeitrags deiner Kasse

02

Freiwillige Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie

03

Bonusprogramme für Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen

04

Wahltarife mit Selbstbehalt oder Krankengeld

05

Persönliche Beratung vor Ort oder telefonische und Online-Beratung

06

Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen

07 · Hintergrund

Wechsel bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Wird deine Krankenkasse geschlossen oder stellt sie einen Insolvenzantrag, musst du dich innerhalb von sechs Wochen für eine neue Kasse entscheiden. Keine Kasse darf dich ablehnen.

Wird deine Krankenkasse von der Aufsichtsbehörde geschlossen oder stellt sie einen Insolvenzantrag, muss sie dich unverzüglich darüber informieren. Versicherungspflichtige haben danach sechs Wochen Zeit, eine neue Krankenkasse zu wählen. Keine Krankenkasse darf die Aufnahme eines Mitglieds verweigern.

Das gilt unabhängig davon, welche Erkrankungen vorliegen, wie alt du bist oder wie viel du verdienst. Die neue Krankenkasse muss Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, die die alte Krankenkasse bereits bewilligt hat, weitergewähren.

  • Du musst dich innerhalb von sechs Wochen nach der Information für eine neue Kasse entscheiden.
  • Bereits bewilligte Leistungen werden von der neuen Kasse ohne Unterbrechung fortgeführt.

Deine Krankenkasse muss dich unverzüglich über die Schließung oder den Insolvenzantrag informieren. Versicherungspflichtige haben danach sechs Wochen Zeit, eine neue Krankenkasse zu wählen.

Die neue Krankenkasse muss dich unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Einkommen aufnehmen. Bereits bewilligte Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel werden von der neuen Kasse weitergewährt.

08 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Ein Wechsel ist einfach, aber einige Punkte werden oft übersehen. Diese Fehler können zu Verzögerungen oder unnötigen Kosten führen.

Wenn du sie kennst, vermeidest du unnötigen Aufwand.

  • Du kündigst bei deiner alten Kasse selbst, obwohl das seit 2021 nicht mehr nötig ist und den Wechsel verzögern kann.
  • Du informierst deinen Arbeitgeber nicht über den Wechsel, wodurch Beiträge an die falsche Kasse fließen können.
  • Du übersiehst die Bindungsfrist deines Wahltarifs und stellst einen Wechselantrag, der abgelehnt wird.
  • Du reichst kein aktuelles Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte ein und erhältst deine Karte verspätet.
  • Du achtest nur auf den Zusatzbeitrag und ignorierst Zusatzleistungen, die für dich wichtig sein können.

Diese Fehler vermeidest du beim Krankenkassenwechsel

·Du kündigst bei deiner alten Kasse selbst, obwohl das seit 2021 nicht mehr nötig ist und den Wechsel verzögern kann.
·Du informierst deinen Arbeitgeber nicht über den Wechsel, wodurch Beiträge an die falsche Kasse fließen können.
·Du übersiehst die Bindungsfrist deines Wahltarifs und stellst einen Wechselantrag, der abgelehnt wird.
·Du reichst kein aktuelles Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte ein und erhältst deine Karte verspätet.
·Du achtest nur auf den Zusatzbeitrag und ignorierst Zusatzleistungen, die für dich wichtiger sein können als ein paar Euro Ersparnis.

09 · Was gilt

Krankenkassenwahl für besondere Personengruppen

Nicht jede Kasse steht jedem offen. Für bestimmte Berufsgruppen und Studierende gelten besondere Wahlrechte.

Grundsätzlich kannst du die AOK deines Beschäftigungs- oder Wohnorts wählen, jede Ersatzkasse, auch wenn ihr Name auf bestimmte Berufsgruppen hinweist, sowie geöffnete Betriebs- und Innungskrankenkassen ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit.

Eine Betriebskrankenkasse kannst du wählen, wenn du in dem Betrieb beschäftigt bist oder vor dem Rentenbezug warst, für den eine BKK existiert. Zudem besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse deiner Ehegattin oder deines Ehegatten zu wählen. Studierende können zusätzlich die Ortskrankenkassen am Hochschulort wählen.

  • Die landwirtschaftliche Krankenkasse ist nur für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse wählbar, nicht für andere Personengruppen.
  • Eine geschlossene Betriebskrankenkasse steht dir nur offen, wenn du in dem entsprechenden Betrieb beschäftigt bist oder warst.

Wählbar

·Die AOK deines Beschäftigungs- oder Wohnorts
·Jede Ersatzkasse, auch wenn ihr Name auf bestimmte Berufsgruppen hinweist
·Eine Betriebskrankenkasse, wenn du in dem Betrieb beschäftigt bist oder warst
·Geöffnete Betriebs- und Innungskrankenkassen ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit
·Die Krankenkasse deiner Ehegattin oder deines Ehegatten
·Für Studierende zusätzlich die Ortskrankenkassen am Hochschulort

Nicht wählbar

·Die landwirtschaftliche Krankenkasse, wenn du nicht in der Landwirtschaft tätig bist
·Eine geschlossene Betriebskrankenkasse, wenn du keinen Bezug zum Betrieb hast

Häufige Fragen

Fragen zu Gesetzliche Krankenkasse wechseln

Versicherung

Mehr zu Versicherung

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung wechselnGesetzliche Krankenversicherung WiderrufGilt meine Krankenversicherung im AuslandGesetzliche Krankenversicherung ab welchem AlterGesetzliche Krankenversicherung AusschlüsseGesetzliche Krankenversicherung BeitragsrückerstattungGesetzliche Krankenversicherung Erfahrungen

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026