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Ratgeber · Versicherung

Private Krankenversicherung für Praktikanten: Wann sie sinnvoll ist und was du beachten musst

Als Praktikantin oder Praktikant bist du in Deutschland krankenversicherungs­pflichtig. Ob für dich eine private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt vor allem von deinem Status, deinem Einkommen und der Art deines Praktikums ab.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bis zum 25. Geburtstag kannst du über deine Eltern familienversichert bleiben, wenn dein regelmäßiges Einkommen 565 Euro nicht übersteigt.
  • Bei einem Minijob mit Verdienst bis 603 Euro im Monat bleibst du in der Regel versicherungsfrei in der Krankenversicherung.
  • Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist unabhängig vom Entgelt versicherungsfrei in der Sozialversicherung.
  • Bist du privat krankenversichert, bleibt dein Status während eines Minijobs oder eines Pflichtpraktikums in der Regel unverändert bestehen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Versicherungs­freiheit im Praktikum?

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass für dein Praktikum keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Das betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber den Schutz über deine bestehende Krankenversicherung.

Versicherungsfreiheit heißt für dich, dass dein Arbeitgeber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen muss. Auch du selbst zahlst für dieses Praktikum keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Krankenversicherungsschutz bleibt davon unberührt, denn die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht unabhängig von der Sozialversicherungspflicht.

Für deine private Krankenversicherung bedeutet das: Dein Vertrag läuft einfach weiter. Du musst keine Meldung machen und dein Status als privat versicherte Studierende oder privat versicherter Studierender ändert sich nicht.

Typische Fälle für Versicherungsfreiheit sind vorgeschriebene Zwischenpraktika, freiwillige Praktika ohne Entgelt und Schülerpraktika. In diesen Konstellationen entstehen für dich keine zusätzlichen Sozialabgaben.

Versicherungsfreiheit betrifft nur die Sozialversicherung, nicht deinen Krankenversicherungsschutz.

Ein Praktikum ist versicherungsfrei, wenn weder du noch dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Du bleibst dennoch über deine eigene Krankenversicherung, zum Beispiel die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung, abgesichert. Vorgeschriebene Zwischenpraktika, freiwillige Praktika ohne Entgelt und Schülerpraktika sind typische Fälle für Versicherungsfreiheit.

Kurz erklärt

Versicherungs­freiheit

Ein Praktikum ist versicherungsfrei, wenn weder du noch dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Du bleibst dennoch über deine eigene Krankenversicherung, zum Beispiel die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung, abgesichert.

Vorgeschriebene Zwischenpraktika, freiwillige Praktika ohne Entgelt und Schülerpraktika sind typische Fälle für Versicherungsfreiheit.

02 · Vergleich

Minijob-Grenze und Geringfügigkeits­grenze: Was gilt 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Sie entscheidet, ob dein Praktikum als Minijob gilt und welche Folgen das für deine Krankenversicherung hat.

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Verdienst du in deinem Praktikum nicht mehr als diesen Betrag, gilt es als geringfügige Beschäftigung und löst keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Für deine private Krankenversicherung hat das keine Folgen, dein Vertrag bleibt unverändert bestehen.

Für die Familienversicherung gilt eine niedrigere Grenze. Sie liegt bei 565 Euro im Monat und bezieht sich auf dein gesamtes regelmäßiges Einkommen aus allen Jobs. Nur wenn dein Einkommen aus einem Minijob stammt, darfst du bis zu 603 Euro verdienen und bleibst trotzdem familienversichert.

Die Grenze von 565 Euro gilt für alle Einkünfte zusammen, die Minijob-Grenze von 603 Euro nur für Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung.

Auswirkungen der Verdienstgrenzen auf deine Krankenversicherung im Praktikum: Regelmäßiges Einkommen bis 565 Euro erhält deinen Anspruch auf Familienversicherung und löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Ein Minijob bis 603 Euro erhält den Anspruch auf Familienversicherung ebenfalls und führt nicht zur Versicherungspflicht. Bist du privat versichert, bleibt dein Status in beiden Fällen unverändert.

Auswirkungen der Verdienstgrenzen auf deine Krankenversicherung im Praktikum
Regelmäßiges Einkommen bis 565 EuroMinijob bis 603 Euro
FamilienversicherungAnspruch bleibt bestehenAnspruch bleibt bestehen
Private KrankenversicherungStatus bleibt unverändertStatus bleibt unverändert

03 · Was gilt

Haftpflichtversicherung im Praktikum: Wer zahlt bei Schäden?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich vor Forderungen Dritter, wenn du im Praktikum einen Schaden verursachst. Sie ist keine Pflichtversicherung, aber für Praktikanten oft sinnvoll.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich vor Forderungen Dritter, wenn du im Praktikum einen Schaden verursachst. Sie ist keine Pflichtversicherung, aber für Praktikanten oft sinnvoll, weil nicht jeder Schaden über die gesetzliche Unfallversicherung oder den Arbeitgeber abgedeckt ist.

Schäden am Eigentum deines Arbeitgebers durch betriebliche Tätigkeit fallen in der Regel nicht unter deine private Haftpflichtversicherung. Hier greift der innerbetriebliche Schadensausgleich, bei dem Arbeitgeber oft auf Ersatz verzichten oder die Haftung begrenzt ist.

Deine private Haftpflichtversicherung zahlt dagegen bei Schäden an privaten Gegenständen von Kollegen, an gemieteten Wohnungen während des Praktikums oder bei Personenschäden im privaten Umfeld. Vorsätzlich verursachte Schäden sind immer ausgeschlossen.

Schäden am Eigentum des Arbeitgebers durch betriebliche Tätigkeit sind über die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Wann deine Haftpflichtversicherung im Praktikum greift: Sie zahlt bei Schäden an privaten Gegenständen von Kollegen, an gemieteten Wohnungen während des Praktikums und bei Personenschäden im privaten Umfeld. Sie zahlt nicht bei Schäden am Eigentum des Arbeitgebers durch betriebliche Tätigkeit, bei vorsätzlich verursachten Schäden und bei Schäden, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.

Da zahlt sie

·Schäden an privaten Gegenständen von Kollegen
·Schäden an gemieteten Wohnungen während des Praktikums
·Personenschäden im privaten Umfeld

Da zahlt sie nicht

·Schäden am Eigentum des Arbeitgebers durch betriebliche Tätigkeit
·Vorsätzlich verursachte Schäden
·Schäden, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind

04 · Hintergrund

Private Krankenversicherung im Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Es ist unabhängig von der Vergütung versicherungsfrei in der Sozialversicherung, was deinen Status in der privaten Krankenversicherung nicht verändert.

Ein Pflichtpraktikum ist in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Es ist unabhängig von der Vergütung versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Das bedeutet: Auch wenn du ein Entgelt erhältst, löst das Pflichtpraktikum keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Bist du privat krankenversichert, bleibst du in deiner privaten Krankenversicherung. Dein Vertrag läuft unverändert weiter, du musst keine Meldung machen und dein Beitrag ändert sich nicht. Das gilt auch dann, wenn dein Arbeitgeber dir ein Praktikumsgehalt zahlt.

Anders sieht es aus, wenn du vor dem Pflichtpraktikum gesetzlich versichert warst und kein Entgelt bekommst. Dann kannst du unter den üblichen Voraussetzungen in der Familienversicherung bleiben oder dich freiwillig gesetzlich versichern. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Konstellation meist nicht sinnvoll.

Ein Pflichtpraktikum verändert deinen Status in der privaten Krankenversicherung nicht, auch wenn du ein Entgelt erhältst.

Wenn du privat krankenversichert bist und ein Pflichtpraktikum absolvierst, bleibst du in deiner privaten Krankenversicherung. Das gilt auch dann, wenn du ein Entgelt erhältst, denn das Pflichtpraktikum löst keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Anders sieht es aus, wenn du vor dem Pflichtpraktikum gesetzlich versichert warst und kein Entgelt bekommst. Dann kannst du unter den üblichen Voraussetzungen in der Familienversicherung bleiben oder dich freiwillig gesetzlich versichern.

Wenn du privat krankenversichert bist und ein Pflichtpraktikum absolvierst, bleibst du in deiner privaten Krankenversicherung. Das gilt auch dann, wenn du ein Entgelt erhältst, denn das Pflichtpraktikum löst keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Anders sieht es aus, wenn du vor dem Pflichtpraktikum gesetzlich versichert warst und kein Entgelt bekommst. Dann kannst du unter den üblichen Voraussetzungen in der Familienversicherung bleiben oder dich freiwillig gesetzlich versichern. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Konstellation meist nicht nötig.

Für privat versicherte Praktikanten im Pflichtpraktikum ändert sich auch der Beitrag nicht. Du zahlst deine private Krankenversicherung wie bisher weiter, ein Arbeitgeberzuschuss ist bei Pflichtpraktika nicht vorgesehen.

05 · Was gilt

Private Krankenversicherung im freiwilligen Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist nicht in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Hier entscheidet vor allem dein Verdienst, ob du versicherungspflichtig wirst oder privat versichert bleiben kannst.

Ein freiwilliges Praktikum ist nicht in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Hier entscheidet vor allem dein Verdienst, ob du versicherungspflichtig wirst oder privat versichert bleiben kannst. Die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat ist dabei die zentrale Schwelle.

Verdienst du bis 603 Euro im Monat, gilt dein Praktikum als Minijob. Du bleibst versicherungsfrei in der Krankenversicherung und dein Status in der privaten Krankenversicherung ändert sich nicht. Das gilt auch für ein Praktikum ohne Entgelt oder eine kurzfristige Beschäftigung bis zu drei Monaten.

Verdienst du mehr als 603 Euro im Monat, wirst du versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft auch den Bereich zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro, in dem du als Midijobberin oder Midijobber giltst. In diesem Fall musst du deine private Krankenversicherung ruhend stellen oder kündigen.

Überschreitest du im freiwilligen Praktikum 603 Euro im Monat, wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Versicherungsstatus im freiwilligen Praktikum nach Verdienst: Versicherungspflichtig wirst du bei einem Verdienst über 603 Euro im Monat, bei einem Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro als Midijob und bei unbefristeter Beschäftigung mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze. Versicherungsfrei bleibst du bei einem Verdienst bis 603 Euro im Monat als Minijob, bei einem Praktikum ohne Entgelt und bei kurzfristiger Beschäftigung bis zu drei Monaten.

Versicherungspflichtig

·Verdienst über 603 Euro im Monat
·Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro als Midijob
·Unbefristete Beschäftigung mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze

Versicherungsfrei

·Verdienst bis 603 Euro im Monat als Minijob
·Praktikum ohne Entgelt
·Kurzfristige Beschäftigung bis zu drei Monaten

06 · Schritt für Schritt

Zwischenpraktikum: Wann bleibt deine private Krankenversicherung bestehen?

Ein Zwischenpraktikum absolvierst du während deines Studiums. Ob es versicherungsfrei ist, hängt davon ab, ob deine Studienordnung es vorschreibt.

Ein Zwischenpraktikum absolvierst du während deines Studiums. Ob es versicherungsfrei ist, hängt davon ab, ob deine Studienordnung es vorschreibt. Ist das der Fall, bleibt dein Status in der privaten Krankenversicherung unverändert, unabhängig davon, ob du ein Entgelt erhältst.

Ist das Zwischenpraktikum freiwillig, gelten die Regeln für freiwillige Praktika. Bei einem Verdienst bis 603 Euro bleibst du versicherungsfrei, darüber wirst du versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unabhängig von der Versicherungsfreiheit musst du krankenversichert sein. Als privat Versicherte bleibt dein Vertrag bestehen, du musst dich aber vergewissern, dass dein Schutz während des gesamten Praktikums lückenlos ist.

Schreibt deine Studien- oder Prüfungsordnung das Zwischenpraktikum vor, ist es versicherungsfrei und dein Status in der privaten Krankenversicherung bleibt unverändert.

Prüfe zuerst deine Studienordnung. Schreibt sie das Zwischenpraktikum vor, ist es versicherungsfrei und dein Status in der privaten Krankenversicherung bleibt unverändert. Ist das Zwischenpraktikum freiwillig, gelten die Regeln für freiwillige Praktika: Bei einem Verdienst bis 603 Euro bleibst du versicherungsfrei, darüber wirst du versicherungspflichtig. Stelle unabhängig davon sicher, dass dein Krankenversicherungsschutz lückenlos besteht.

01

Prüfe deine Studienordnung

Schreibt deine Studien- oder Prüfungsordnung das Zwischenpraktikum vor, ist es versicherungsfrei. Dein Status in der privaten Krankenversicherung bleibt unverändert.

02

Freiwilliges Zwischenpraktikum einordnen

Ist das Zwischenpraktikum freiwillig, gelten die Regeln für freiwillige Praktika. Bei einem Verdienst bis 603 Euro bleibst du versicherungsfrei, darüber wirst du versicherungspflichtig.

03

Krankenversicherungsschutz sicherstellen

Unabhängig von der Versicherungsfreiheit musst du krankenversichert sein. Als privat Versicherte bleibt dein Vertrag bestehen, du zahlst deine Beiträge weiter.

07 · Hintergrund

Private Krankenversicherung im Schülerpraktikum

Schülerpraktika sind in der Regel versicherungsfrei, auch wenn du ein Taschengeld erhältst. Für deine Krankenversicherung ändert sich dadurch nichts.

Wenn du als Schülerin oder Schüler ein Praktikum machst, bist du in den meisten Fällen über deine Eltern krankenversichert. Das gilt sowohl für die gesetzliche Familienversicherung als auch für eine private Krankenversicherung, wenn deine Eltern privat versichert sind.

Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei. Selbst ein Taschengeld als Anerkennung ändert daran nichts, solange es nicht als regelmäßiges Entgelt gilt. Für deine Krankenversicherung ändert sich durch das Schülerpraktikum nichts.

Bist du privat krankenversichert, bleibt dein Vertrag während des Schülerpraktikums unverändert bestehen. Du musst keine Meldung bei deiner privaten Krankenversicherung machen und es fallen keine zusätzlichen Beiträge an.

Ein Schülerpraktikum ist versicherungsfrei, auch wenn du ein Taschengeld erhältst.

Wenn du als Schülerin oder Schüler ein Praktikum machst, bist du in den meisten Fällen über deine Eltern krankenversichert. Das gilt sowohl für die gesetzliche Familienversicherung als auch für eine private Krankenversicherung, wenn deine Eltern privat versichert sind. Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei, selbst ein Taschengeld als Anerkennung ändert daran nichts. Bist du privat krankenversichert, bleibt dein Vertrag während des Schülerpraktikums unverändert bestehen.

Wenn du als Schülerin oder Schüler ein Praktikum machst, bist du in den meisten Fällen über deine Eltern krankenversichert. Das gilt sowohl für die gesetzliche Familienversicherung als auch für eine private Krankenversicherung, wenn deine Eltern privat versichert sind.

Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei. Selbst ein Taschengeld als Anerkennung ändert daran nichts, solange es nicht als regelmäßiges Entgelt gilt.

Bist du privat krankenversichert, bleibt dein Vertrag während des Schülerpraktikums unverändert bestehen. Du musst keine Meldung bei deiner privaten Krankenversicherung machen, solange sich dein Einkommen nicht dauerhaft ändert.

08 · Checkliste

Private Krankenversicherung im Auslandspraktikum

Für ein Auslandspraktikum reicht deine deutsche Krankenversicherung oft nicht aus. Das gilt besonders für Länder außerhalb der EU, wo du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung brauchst.

Für ein Auslandspraktikum reicht deine deutsche Krankenversicherung oft nicht aus. Das gilt besonders für Länder außerhalb der EU, wo du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung brauchst. Auch innerhalb der EU solltest du prüfen, ob deine private Krankenversicherung die Kosten im Zielland übernimmt.

Deine private Krankenversicherung kann Auslandsaufenthalte abdecken, aber die Dauer des Schutzes ist oft begrenzt. Kläre vor der Abreise, wie lange du im Ausland versichert bist und ob Rücktransporte bei Krankheit oder Unfall übernommen werden.

Informiere deine private Krankenversicherung vor dem Auslandspraktikum über die Dauer und das Zielland. So vermeidest du Lücken im Versicherungsschutz und weißt, welche Leistungen du im Notfall erwarten kannst.

Für Länder außerhalb der EU brauchst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

Checkliste für deine Krankenversicherung im Auslandspraktikum: Prüfe, ob deine private Krankenversicherung Auslandsaufenthalte abdeckt und wie lange der Schutz gilt. Schließe für Länder außerhalb der EU eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. Kläre, ob deine private Krankenversicherung Rücktransporte bei Krankheit oder Unfall übernimmt. Informiere deine private Krankenversicherung vor dem Auslandspraktikum über die Dauer und das Zielland. Beachte, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Auslandspraktika nur unter bestimmten Voraussetzungen greift.

Checkliste für deine Krankenversicherung im Auslandspraktikum

01

Prüfe, ob deine private Krankenversicherung Auslandsaufenthalte abdeckt und wie lange der Schutz gilt

02

Schließe für Länder außerhalb der EU eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab

03

Kläre, ob deine private Krankenversicherung Rücktransporte bei Krankheit oder Unfall übernimmt

04

Informiere deine private Krankenversicherung vor dem Auslandspraktikum über die Dauer und das Zielland

05

Beachte, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Auslandspraktika nur unter bestimmten Voraussetzungen greift

09 · Vergleich

Sozialversicherung im Praktikum: Welche Beiträge fallen an?

Ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt von der Art deines Praktikums und deinem Verdienst ab. In vielen Fällen bist du als Praktikantin oder Praktikant versicherungsfrei.

Ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt von der Art deines Praktikums und deinem Verdienst ab. In vielen Fällen bist du als Praktikantin oder Praktikant versicherungsfrei, vor allem bei Pflichtpraktika und bei freiwilligen Praktika bis 603 Euro im Monat.

Bei einem Pflichtpraktikum fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Dein Krankenversicherungsschutz bleibt über deine bestehende private oder gesetzliche Krankenversicherung bestehen.

Bei einem freiwilligen Praktikum bis 603 Euro zahlst du geringe Beiträge zur Rentenversicherung, von denen du dich als geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigter befreien lassen kannst. Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Bei einem freiwilligen Praktikum mit Verdienst über 603 Euro wirst du in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig.

Bei einem freiwilligen Praktikum mit Verdienst über 603 Euro wirst du in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig.

Sozialversicherungsbeiträge nach Praktikumsart: Beim Pflichtpraktikum bist du versicherungsfrei, dein eigener Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen, und es fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Beim freiwilligen Praktikum bis 603 Euro bist du versicherungsfrei, dein eigener Schutz bleibt bestehen, es fallen geringe Rentenversicherungsbeiträge mit Befreiungsmöglichkeit an, aber keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Sozialversicherungsbeiträge nach Praktikumsart
PflichtpraktikumFreiwilliges Praktikum bis 603 Euro
KrankenversicherungVersicherungsfrei, eigener Schutz bleibt bestehenVersicherungsfrei, eigener Schutz bleibt bestehen
RentenversicherungKeine BeiträgeGeringe Beiträge, Befreiung möglich
ArbeitslosenversicherungKeine BeiträgeKeine Beiträge

10 · Was gilt

Unfallversicherung im Praktikum: Bist du abgesichert?

Während eines Praktikums bist du in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika gleichermaßen, solange du in den Betrieb eingegliedert bist.

Während eines Praktikums bist du in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika gleichermaßen, solange du in den Betrieb eingegliedert bist. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Versichert sind Unfälle während der betrieblichen Tätigkeit, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle und Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen. Nicht versichert sind Unfälle in der Freizeit, auf privaten Umwegen und im Auslandspraktikum außerhalb der EU ohne zusätzlichen Schutz.

Für deine private Krankenversicherung spielt die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Sie übernimmt die Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall, während deine private Krankenversicherung für Krankheiten und Unfälle im privaten Bereich zuständig ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen während der betrieblichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung im Praktikum greift: Versichert sind Unfälle während der betrieblichen Tätigkeit, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle und Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen. Nicht versichert sind Unfälle in der Freizeit, auf privaten Umwegen und im Auslandspraktikum außerhalb der EU ohne zusätzlichen Schutz.

Versichert

·Unfälle während der betrieblichen Tätigkeit
·Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle
·Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen

Nicht versichert

·Unfälle in der Freizeit
·Unfälle auf privaten Umwegen
·Unfälle im Auslandspraktikum außerhalb der EU ohne zusätzlichen Schutz

11 · Checkliste

Familienversicherung oder private Krankenversicherung: Was passt zu dir?

Die Wahl zwischen Familienversicherung und privater Krankenversicherung hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und dem Versicherungsstatus deiner Eltern ab.

Kriterien für deine Entscheidung

01

Bist du unter 25 Jahre alt, kannst du über deine Eltern familienversichert bleiben, wenn dein Einkommen 565 Euro nicht übersteigt

02

Bei einem Minijob bis 603 Euro bleibst du ebenfalls familienversichert

03

Sind deine Eltern privat versichert, gibt es keine Familienversicherung, du brauchst einen eigenen Vertrag

04

Verdienst du regelmäßig mehr als 565 Euro und hast keinen Minijob, endet die Familienversicherung

05

Als privat Versicherte bleibt dein Status während eines versicherungsfreien Praktikums unverändert

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026