Private Krankenversicherung für Beamte Beihilfe, Kosten & Einstieg als Anwärter:in
Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfe, Restkostenversicherung & Einstieg als Beamtenanwärter:in. Kompakt erklärt & junge Beamte.
- Beamte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV – stattdessen gewährt der Dienstherr Beihilfe.
- Die Beihilfe übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der Krankheitskosten; die PKV versichert den verbleibenden Rest (Restkostenversicherung).
- In der GKV müssten Beamte den vollen Beitrag alleine tragen, da kein Arbeitgeber-Anteil fließt – das macht GKV für die meisten unwirtschaftlich.
- Beamte auf Widerruf (Anwärter:innen) und Beamte auf Probe sind von Beginn an beihilfeberechtigt.
Beamte und Krankenversicherung: Warum die PKV für die meisten die logische Wahl ist
Beamte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV – stattdessen gewährt der Dienstherr Beihilfe.
Wer verbeamtet wird, steht vor einer der wichtigsten Finanzentscheidungen der frühen Karriere: Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Für die allermeisten Beamtinnen und Beamten lautet die wirtschaftliche Antwort eindeutig: private Krankenversicherung – und zwar aus einem ganz bestimmten Grund, der im Beamtenstatus selbst liegt: der Beihilfe.
AUF EINEN BLICK
- Die Beihilfe übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der Krankheitskosten; die PKV versichert den verbleibenden Rest (Restkostenversicherung).
- In der GKV müssten Beamte den vollen Beitrag alleine tragen, da kein Arbeitgeber-Anteil fließt – das macht GKV für die meisten unwirtschaftlich.
- Beamte auf Widerruf (Anwärter:innen) und Beamte auf Probe sind von Beginn an beihilfeberechtigt.
- Ausnahme: Wer vor der Verbeamtung freiwillig GKV-Mitglied bleibt, kann unter bestimmten Bedingungen dort verbleiben.
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| GKV-Beitragssatz | 14,6 % |
| GKV-Zusatzbeitrag Ø | 2,9 % (Spanne ca. 2,2–4,3 %) |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (AN/AG je 1,8 %) |
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Warum Beamte fast immer privat krankenversichert sind
Beihilfe ist eine staatliche Krankenkostenerstattung durch den Dienstherrn (Bund oder Land) – kein Versicherungsvertrag, sondern ein Rechtsanspruch.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft teilen sich den GKV-Beitrag mit ihrem Arbeitgeber – je zur Hälfte. Dieses Prinzip gilt für Beamte nicht. Der Dienstherr – also Bund, Land oder Kommune – zahlt keinen direkten Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen existiert ein eigenes System: die Beihilfe. Sie ist kein Versicherungsvertrag, sondern ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der Beamtinnen und Beamten kraft Gesetzes zusteht. Der Dienstherr beteiligt sich damit direkt an anfallenden Krankheitskosten – jedoch nie vollständig.
Genau diese Lücke zwischen Beihilfeleistung und tatsächlichen Krankheitskosten muss durch eine private Krankenversicherung geschlossen werden. Man spricht hier von einer Restkostenversicherung: Die PKV versichert nicht das volle Kostenrisiko, sondern exakt den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das macht PKV-Tarife für Beamte strukturell günstiger als Vollkostentarife für Selbstständige oder Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze – und gleichzeitig wirtschaftlich attraktiver als die GKV, bei der kein Beihilfeanspruch greift.
Wer als Beamtin oder Beamter freiwillig in der GKV versichert wäre, müsste den Gesamtbeitrag von aktuell 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Für die meisten – insbesondere junge und gesunde Beamtenanwärterinnen und -anwärter – ist das schlicht unwirtschaftlich. Besonders wichtig: Beamte auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) und Beamte auf Probe sind von Beginn ihres Dienstverhältnisses an beihilfeberechtigt. Der ideale Zeitpunkt für den PKV-Einstieg liegt also oft bereits im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes.
AUF EINEN BLICK
- Der Beihilfesatz hängt vom Familienstand und der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder ab: für Beamte selbst, für Ehepartner:innen und für Kinder gelten unterschiedliche Quoten.
- Anerkannte Aufwendungen: ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Hilfsmittel – jeweils nach Beihilfeverordnung (BhV Bund bzw. Landesverordnung).
- Beihilfe deckt nie 100 % – die verbleibende Lücke (in der Regel der sogenannte Bemessungssatz-Restbetrag) muss durch eine private Restkostenversicherung geschlossen werden.
- Bund und Länder haben teils abweichende Beihilfeverordnungen; maßgeblich ist immer der zuständige Dienstherr.
Was Beihilfe ist – und wie das Erstattungssystem funktioniert
Für Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder gilt ein Beihilfesatz von in der Regel 50 % (Bundesbeihilfe); mit zwei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern steigt er auf in der Regel 70 %.
Beihilfe ist keine Versicherung im privatrechtlichen Sinne, sondern ein Rechtsanspruch gegen den Dienstherrn. Die gesetzliche Grundlage bilden auf Bundesebene die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie auf Landesebene die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen – diese können sich in Details teils erheblich unterscheiden. Beamtinnen und Beamte reichen nach einer ärztlichen Behandlung Rechnungen beim Dienstherrn ein; dieser erstattet dann einen definierten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht alle Kosten sind automatisch beihilfefähig: Maßgeblich sind die Regelungen der jeweils geltenden Beihilfeverordnung.
Zu den anerkannten Aufwendungen zählen typischerweise: ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte, verschreibungspflichtige Medikamente sowie bestimmte Hilfsmittel. Nicht beihilfefähig sind beispielsweise viele nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder bestimmte Vorsorgebehandlungen, die über den definierten Leistungsrahmen hinausgehen. Es ist daher essenziell, die Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn genau zu kennen – und den PKV-Restkostentarif so zu wählen, dass er nahtlos ergänzt.
Die Beihilfe deckt niemals 100 % der Kosten. Die verbleibende Lücke – der sogenannte Bemessungssatz-Restbetrag – muss zwingend durch eine private Restkostenversicherung geschlossen werden. Ohne PKV würden Beamtinnen und Beamte auf einem erheblichen Eigenanteil sitzenbleiben, sobald eine ernstere Erkrankung auftritt. Wer in der GKV verbliebe, hätte zwar vollständigen Versicherungsschutz, würde aber von der Beihilfe weitgehend ausgeschlossen – ein doppelter Nachteil.
AUF EINEN BLICK
- Für berücksichtigungsfähige Ehepartner:innen beträgt der Beihilfesatz in der Regel 70 %.
- Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Beihilfesatz in der Regel 80 %.
- Im Ruhestand (Pensionäre) steigt der eigene Beihilfesatz in der Regel auf 70 %.
- Länderspezifische Abweichungen sind möglich – immer die eigene Beihilfeverordnung prüfen.
Beihilfesätze: Wer bekommt wie viel erstattet?
Beamtenanwärter:innen (Beamte auf Widerruf) sind sofort beihilfeberechtigt – der ideale Zeitpunkt für den PKV-Einstieg, da Gesundheitsprüfungen in jungen Jahren meist unkompliziert sind.
Die Höhe der Beihilfe ist nicht einheitlich, sondern richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Auf Bundesebene gilt als Grundregel: Beamtinnen und Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in der Regel einen Beihilfesatz von 50 % auf ihre eigenen beihilfefähigen Aufwendungen. Wer zwei oder mehr kindergeldberechtigte Kinder hat, für die Kindergeld bezogen wird, kann in der Regel einen erhöhten Beihilfesatz von 70 % beanspruchen. Dieser Unterschied ist finanziell bedeutsam: Er verändert direkt, welchen Anteil der PKV-Restkostentarif abdecken muss – und damit die Beitragshöhe.
Für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen und Ehepartner beträgt der Beihilfesatz in der Regel 70 %, sofern sie selbst nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für berücksichtigungsfähige Kinder liegt der Beihilfesatz grundsätzlich bei 80 % – was bedeutet, dass Kinder von Beamten über die Beihilfe deutlich besser abgesichert sind als durch eine GKV-Familienversicherung, die zwar beitragsfrei, aber in den Leistungen standardisiert ist. Für Pensionärinnen und Pensionäre steigt der eigene Beihilfesatz in der Regel auf 70 %, was den Übergang in den Ruhestand finanziell abfedert. Auch hier gilt: Landesregelungen können abweichen, weshalb ein Blick in die konkrete Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn unverzichtbar ist.
Diese Sätze sind der Schlüssel zur richtigen Tarifwahl. Ein Restkostentarif muss exakt auf den Beihilfesatz abgestimmt sein: Beträgt die Beihilfe 50 %, muss die PKV die verbleibenden 50 % absichern. Stimmt dieses Verhältnis nicht, drohen Versorgungslücken oder unnötige Doppelabsicherungen. Viele PKV-Anbieter bieten daher speziell strukturierte Beamtentarife an, die in unterschiedlichen Beihilfesatz-Varianten erhältlich sind.
AUF EINEN BLICK
- Wer als Student:in ein duales Studium im Beamtenverhältnis absolviert, hat ebenfalls Beihilfeanspruch – GKV-Familienversicherung endet damit in der Regel.
- Gesundheitsprüfung: PKV-Anbieter stellen Fragen zu Vorerkrankungen; vorhandene Erkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
- Offenbarungspflicht: Alle Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – falsche Angaben können zur Vertragsanfechtung führen.
- Tipp: Einstieg vor Beginn des Beamtenverhältnisses ist nicht möglich; die Beihilfeberechtigung muss nachgewiesen werden.
Einstieg als Beamtenanwärter:in – warum früh oft besser ist
Der Restkostentarif schließt genau die Lücke, die Beihilfe nicht abdeckt – er ersetzt also nicht 100 %, sondern den verbleibenden Anteil.
Der Beginn des Beamtenverhältnisses – häufig als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – ist aus versicherungstechnischer Sicht ein strategisch bedeutsamer Moment. Ab dem ersten Tag besteht Beihilfeberechtigung. Gleichzeitig sind junge Anwärterinnen und Anwärter in der Regel gesund, haben wenig oder keine Vorerkrankungen und können die Gesundheitsprüfung der PKV problemlos bestehen. Das wirkt sich direkt auf den Beitrag aus: Je jünger und gesünder beim Eintritt, desto günstiger der Beitrag – und desto weniger wahrscheinlich sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Wer ein duales Studium im Beamtenverhältnis absolviert, ist ebenfalls beihilfeberechtigt. Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV der Eltern endet in diesem Fall in der Regel, da ein eigenes Dienstverhältnis besteht. Das bedeutet: Auch hier ist ein zeitnaher PKV-Abschluss sinnvoll, um Versorgungslücken zu vermeiden. Besonders günstig sind in dieser Phase sogenannte Anwärter-Tarife, die speziell für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst konzipiert sind und nach der endgültigen Verbeamtung nahtlos in reguläre Beamtentarife überführt werden können.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Gesundheitsprüfung. PKV-Anbieter stellen bei Antragstellung Fragen zu bestehenden Erkrankungen, Behandlungen der vergangenen Jahre und dauerhaft eingenommenen Medikamenten. Bestehende Erkrankungen können zu Risikozuschlägen (höherer Beitrag) oder Leistungsausschlüssen (bestimmte Behandlungen werden nicht erstattet) führen. Entscheidend ist dabei: Es gilt eine vollständige Offenbarungspflicht. Wer Vorerkrankungen verschweigt oder falsch angibt, riskiert die spätere Anfechtung des Vertrages – mit gravierenden Folgen für den Versicherungsschutz im Ernstfall. Sorgfalt und Vollständigkeit beim Ausfüllen des Antrags sind daher keine Formalität, sondern eine rechtliche Pflicht.
AUF EINEN BLICK
- Wichtige Leistungsbausteine: ambulante Behandlung, stationäre Behandlung (inkl. Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung), Zahnersatz, Sehhilfen.
- Beitragsgestaltung: Restkostentarife sind günstiger als Vollkosten-PKV, da Beihilfe bereits einen Großteil trägt.
- Altersrückstellungen: PKV-Beiträge steigen im Alter; im aktiven Dienst werden Rückstellungen gebildet, die im Pensionsalter den Beitrag dämpfen.
- Selbstbehalt: Manche Tarife bieten Selbstbehalt-Optionen mit niedrigerem Beitrag – das lohnt sich nur bei guter Gesundheit und ausreichend Rücklage.
PKV-Restkostentarif: Was der Tarif leisten muss – und was er kostet
Freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist möglich, aber Beamte zahlen den vollen Beitrag selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss.
Der PKV-Restkostentarif für Beamte ist kein gewöhnlicher Vollkostentarif. Er ist darauf ausgelegt, präzise die Lücke zu schließen, die die Beihilfe offen lässt. Das bedeutet: Versicherungsschutz für den jeweils nicht durch Beihilfe abgedeckten Anteil – also typischerweise 50 % (oder 30 % bei erhöhtem Beihilfesatz). Gute Restkostentarife decken ambulante Behandlungen beim Arzt, stationäre Krankenhausaufenthalte inklusive optionaler Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer, zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz sowie Sehhilfen und Hilfsmittel ab.
Weil die Beihilfe bereits einen wesentlichen Teil der Kosten trägt, sind Restkostentarife strukturell günstiger als Vollkosten-PKV-Tarife, wie sie Selbstständige oder gut verdienende Angestellte abschließen. Für junge, gesunde Beamtenanwärterinnen und -anwärter können die monatlichen Beiträge erheblich niedriger liegen als der GKV-Beitrag bei Selbstzahlung – wobei konkrete Beitragszahlen vom Anbieter, dem gewählten Leistungsumfang, dem Einstiegsalter und dem individuellen Gesundheitszustand abhängen. Ein direkter Beitragsvergleich über ein unabhängiges Rechner-Tool ist daher empfehlenswert.
Wichtig zu verstehen ist das Prinzip der Altersrückstellungen: PKV-Beiträge steigen im Laufe des Lebens, weil das Krankheitsrisiko zunimmt. Um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen, bilden PKV-Gesellschaften während der aktiven Dienstzeit Altersrückstellungen. Das bedeutet: Wer früh einsteigt, zahlt nicht nur zunächst günstigere Beiträge, sondern baut auch über einen längeren Zeitraum Rückstellungen auf, die im Pensionsalter den Beitragsanstieg abfedern. Zudem ist zu beachten: Auch PKV-versicherte Beamtinnen und Beamte sind zur privaten Pflegepflichtversicherung verpflichtet. Diese wird separat abgeschlossen, ist aber häufig im PKV-Paket enthalten oder als günstiger Zusatzbaustein erhältlich.
AUF EINEN BLICK
- GKV kann sinnvoll sein bei: Vorerkrankungen, die PKV-Aufnahme erschweren; wenn Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden sollen; bei chronischen Erkrankungen mit hohem Leistungsbedarf.
- Seit einigen Bundesländern gibt es pauschale Beihilfe (Wahloption): Beamte können auf Beihilfe verzichten und erhalten stattdessen einen pauschalen Zuschuss zur GKV – Verfügbarkeit je nach Bundesland prüfen.
- GKV-Rückkehr: Wer einmal in die PKV gewechselt ist, kann im Regelfall nicht mehr in die GKV zurück (Ausnahme: Pflichtversicherung durch Arbeitgeberwechsel oder Einkommensunterschreitung).
- Fazit: Der GKV-Verbleib ist die Ausnahme – für die meisten Beamten ist PKV mit Beihilfe wirtschaftlich deutlich vorteilhafter.
GKV als Beamte:r – wann die gesetzliche Krankenversicherung trotzdem sinnvoll sein kann
Restkostentarife für junge, gesunde Beamte sind in der Regel deutlich günstiger als ein vergleichbarer GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil.
So klar die wirtschaftliche Logik für die PKV bei den meisten Beamtinnen und Beamten ist – es gibt Situationen, in denen die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die bessere Wahl sein kann. Der wichtigste Anwendungsfall: Vorerkrankungen, die eine Aufnahme in die PKV erschweren oder zu erheblichen Risikozuschlägen führen würden. Wer aufgrund des Gesundheitszustands in der PKV nur zu ungünstigen Konditionen versicherbar ist, kann im Einzelfall in der GKV besser aufgehoben sein – obwohl der volle Beitrag dann selbst zu tragen ist.
Ein weiteres Szenario: Familien, in denen mehrere Familienmitglieder versichert werden müssen. In der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder möglich – ohne zusätzliche Kosten pro Person. In der PKV hingegen zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Je nach Familienkonstellation kann die GKV deshalb trotz fehlenden Arbeitgeberanteils günstiger ausfallen. Auch bei chronischen Erkrankungen mit dauerhaft hohem Leistungsbedarf, die in der PKV zu Leistungsausschlüssen führen würden, verdient die GKV eine ernsthafte Prüfung.
In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile die sogenannte pauschale Beihilfe als Wahloption: Beamtinnen und Beamte können auf die individuelle Beihilfe verzichten und erhalten stattdessen einen pauschalen Zuschuss zur GKV. Ob und unter welchen Bedingungen diese Option verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab – eine eigenständige Prüfung beim zuständigen Dienstherrn ist daher unerlässlich. Wer einmal in die PKV gewechselt ist, sollte zudem wissen: Eine Rückkehr in die GKV ist im Regelfall nur möglich, wenn eine Pflichtversicherung entsteht – etwa durch einen Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro jährlich (Stand 2026). Für aktive Beamtinnen und Beamte ist dieser Weg in der Praxis kaum gangbar.
AUF EINEN BLICK
- Beitragshöhe hängt ab von: Einstiegsalter, Geschlecht (seit Unisex-Tarif 2012 einheitlich), Gesundheitszustand, gewähltem Tarif und Leistungsumfang.
- Beamtenanwärter:innen haben oft besonders günstige Anwärter-Tarife, die nach der Verbeamtung in reguläre Tarife übergehen.
- Pflegepflichtversicherung: Auch PKV-Versicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen – diese ist separat, aber oft im Paket enthalten.
- Konkrete Beitragszahlen sind anbieter- und tarifabhängig und müssen über offizielle Quellen (GDV, BaFin) oder individuelle Beratung ermittelt werden.
Was zahlt ein:e junge:r Beamte:r wirklich? Beiträge und Einflussfaktoren
Beihilfeberechtigung offiziell bestätigen lassen (Bescheid des Dienstherrn).
Eine pauschale Beitragsangabe wäre an dieser Stelle unseriös – PKV-Beiträge sind hochgradig individuell und hängen von mehreren Faktoren ab: dem Einstiegsalter, dem gewählten Tarif und Leistungsumfang, dem Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie dem Beihilfesatz des Dienstherrn. Was sich aber sagen lässt: Restkostentarife für junge, gesunde Beamtenanwärterinnen und -anwärter liegen strukturell deutlich unter dem, was ein GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil kosten würde – selbst wenn man den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag von derzeit 2,9 % berücksichtigt.
Seit der Einführung des Unisex-Tarifs im Jahr 2012 dürfen PKV-Beiträge nicht mehr nach Geschlecht differenzieren – ein wichtiger Gleichstellungsschritt, der vor allem Frauen zugutekam, die zuvor höhere Beiträge zahlten. Relevante Einflussgröße bleibt hingegen das Einstiegsalter: Je früher man einsteigt, desto günstiger der Einstiegsbeitrag und desto länger die Ansparphase für Altersrückstellungen. Viele Anbieter halten spezielle Anwärter-Tarife bereit, die auf die besondere Einkommenssituation im Vorbereitungsdienst zugeschnitten sind und nach der vollständigen Verbeamtung in Standardtarife umgewandelt werden – häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Nicht vergessen werden sollte die private Pflegepflichtversicherung: Auch als PKV-Versicherte:r besteht gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Diese ist oft bereits im PKV-Paket enthalten oder wird als separater, vergleichsweise günstiger Baustein angeboten. Im Gesamtbeitrag sollte diese Position stets mitberücksichtigt werden, wenn man PKV- und GKV-Kosten vergleicht.
AUF EINEN BLICK
- Beihilfesatz des eigenen Dienstherrn (Bund oder Land) ermitteln – dieser bestimmt, wie viel der Tarif abdecken muss.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – Unterlagen vom Arzt bereithalten.
- Tarif auf Lückenlosigkeit prüfen: Deckt der Restkostentarif exakt den nicht von Beihilfe gedeckten Anteil ab?
- Pflegepflichtversicherung einschließen.
Checkliste: Das solltest du vor dem PKV-Abschluss als Beamte:r prüfen
Bevor du einen PKV-Restkostentarif abschließt, lohnt eine strukturierte Vorbereitung. Der erste Schritt: Lass dir vom Dienstherrn die Beihilfeberechtigung offiziell schriftlich bestätigen. Ohne diesen Bescheid ist unklar, ob und in welchem Umfang Beihilfe gewährt wird. Direkt damit verbunden ist die Klärung des konkreten Beihilfesatzes – also ob 50 %, 70 % oder ein anderer Satz gilt. Dieser Wert bestimmt, welchen Anteil dein PKV-Tarif abdecken muss.
Zweiter wichtiger Schritt: Bereite die Beantwortung der Gesundheitsfragen sorgfältig vor. Hole dir dazu gegebenenfalls Unterlagen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten, damit du alle relevanten Diagnosen, Behandlungen und Medikamente vollständig und korrekt angeben kannst. Falsche oder unvollständige Angaben können später zur Vertragsanfechtung führen – auch dann, wenn der Fehler unbeabsichtigt war. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich vorab von einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen.
Dritter Schritt: Prüfe den gewählten Tarif auf Lückenlosigkeit. Deckt er exakt den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt? Gibt es Leistungsbereiche, die weder von Beihilfe noch von der PKV abgedeckt sind? Besonders relevante Bereiche sind dabei Zahnersatz, Sehhilfen und stationäre Wahlleistungen. Ein Tarifvergleich – am besten mit einem unabhängigen Rechner-Tool – hilft dabei, Angebote strukturiert gegenüberzustellen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für die eigene Situation zu finden.
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Häufige Fragen
Nein, Beamte müssen nicht zwingend in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Sie können sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen. Der Wechsel in die PKV ist jedoch für viele Beamte attraktiv, weil der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe übernimmt.
Beihilfeberechtigt sind Sie als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter in der Regel ab dem ersten Tag Ihrer Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt Beihilfeleistungen für Ihre Krankheitskosten beantragen können. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland oder Bund leicht variieren.
Wenn Sie nicht verbeamtet bleiben, endet in der Regel Ihre Beihilfeberechtigung, und Sie müssen sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Ihre private Krankenversicherung besteht fort, aber Sie müssen dann die vollen Beiträge selbst tragen, da der Beihilfeanteil wegfällt. In bestimmten Fällen, etwa bei einer Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis, können Sie unter Umständen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Ja, Ihre Kinder können in der Regel beitragsfrei in Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Höchstalter, das meist bei 25 Jahren liegt, und die fehlende eigene berufliche Absicherung. Beachten Sie, dass die Mitversicherung in der PKV nicht automatisch erfolgt, sondern Sie diese bei Ihrem Versicherer beantragen müssen.
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu Ihren Krankheitskosten, der auf gesetzlicher Grundlage gewährt wird und einen bestimmten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen abdeckt. Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt den restlichen Teil Ihrer Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt. Während die Beihilfe keine Beiträge kostet, zahlen Sie für die PKV einen individuellen, risikobasierten Beitrag.
Vorerkrankungen können sich auf Ihren PKV-Antrag auswirken, indem der Versicherer Risikozuschläge erhebt oder bestimmte Leistungen ausschließt. In schwerwiegenden Fällen kann der Versicherer den Antrag auch ablehnen. Seit der Einführung des Basistarifs haben Sie jedoch einen Anspruch auf Versicherung im Basistarif, wenn Sie wegen Vorerkrankungen keinen anderen Vertrag erhalten.
Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Beamte nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel müssen Sie dafür eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder bestimmte Altersgrenzen unterschreiten. Ein einfacher Wechsel aus freien Stücken ist meist nicht möglich, daher sollten Sie sich vor einem Wechsel in die PKV gut beraten lassen.
Ja, auch für privat krankenversicherte Beamte besteht eine Pflegeversicherungspflicht. Sie müssen also eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, die den gesetzlichen Mindestleistungen entspricht. Diese ist in der Regel an Ihre private Krankenversicherung gekoppelt und wird gemeinsam mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgerechnet.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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