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Pflegeversicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge richtig ab

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Welche Beträge das Finanzamt anerkennt und wo du sie einträgst, hängt von der Art der Pflegeversicherung ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sind in tatsächlicher Höhe absetzbar.
  • Beiträge zur freiwilligen Pflegezusatzversicherung wirken sich oft nicht aus, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist.
  • Alle Pflegeversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung.
  • Auch für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder kannst du Pflegeversicherungsbeiträge absetzen, wenn du sie gezahlt hast.

01 · Vergleich

Welche Pflegeversicherungen sind steuerlich absetzbar?

Nicht jede Pflegeversicherung wird steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Zusatzversicherung handelt.

Die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung werden vom Finanzamt in tatsächlicher Höhe anerkannt. Das gilt auch dann, wenn die allgemeinen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen überschritten werden. Bei der privaten Pflegezusatzversicherung sieht es anders aus: Sie ist nur bis zum jeweiligen Höchstbetrag absetzbar.

Für dich als Studierende bedeutet das: Deine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung kannst du vollständig als Sonderausgaben geltend machen. Eine freiwillige Pflegezusatzversicherung wirkt sich dagegen oft nicht steuermindernd aus, weil der Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.

  • Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist in tatsächlicher Höhe absetzbar.
  • Die private Pflegepflichtversicherung wird ebenfalls vollständig anerkannt.
  • Die private Pflegezusatzversicherung ist nur bis zum Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Steuerliche Behandlung von Pflegeversicherungsbeiträgen
Gesetzliche PflegepflichtversicherungPrivate PflegepflichtversicherungPrivate Pflegezusatzversicherung
Absetzbar alsSonstige VorsorgeaufwendungenSonstige VorsorgeaufwendungenSonstige Vorsorgeaufwendungen
Umfang der AbsetzbarkeitIn tatsächlicher HöheIn tatsächlicher HöheNur bis zum Höchstbetrag
Höchstbetrag relevantNein, wird vollständig anerkanntNein, wird vollständig anerkanntJa, oft bereits ausgeschöpft
Eintragung in Anlage VorsorgeaufwandZeile 13 oder 18Zeile 24Zeile 27

02 · Grundlagen

Was zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?

Pflegeversicherungsbeiträge gehören steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für diese Kategorie gelten Höchstbeträge, die du kennen solltest.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge, die nicht zur Basisabsicherung zählen. Dazu gehören unter anderem Haftpflicht-, Unfall- und bestimmte Lebensversicherungen sowie freiwillige Pflegezusatzversicherungen. Für diese Kategorie gelten feste Höchstbeträge.

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind von diesen Höchstbeträgen ausgenommen und unbegrenzt absetzbar. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zählen nicht zu den begrenzten sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Freiwillige Pflegezusatzversicherungen fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Der Höchstbetrag beträgt 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.

Kurz erklärt

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge, die nicht zu den Basisabsicherungen wie Kranken- und Pflegepflichtversicherung zählen. Dazu gehören unter anderem Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- oder bestimmten Lebensversicherungen sowie Beiträge zu freiwilligen Pflegezusatzversicherungen.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge: 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner, 2.800 Euro für Selbstständige. Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind davon ausgenommen und unbegrenzt absetzbar.

03 · Schritt für Schritt

So trägst du die Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein

Die Eintragung erfolgt je nach Art der Pflegeversicherung in unterschiedlichen Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand. Arbeitgeberzuschüsse werden separat erfasst.

Alle Beiträge zur Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung. Die konkrete Zeile hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und ob es sich um eine Pflicht- oder Zusatzversicherung handelt.

Als Arbeitnehmerin trägst du deine Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Zeile 13 ein. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, nutzt du Zeile 18. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung gehören in Zeile 24, Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen in Zeile 27.

  • Öffne die Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung.
  • Trage die Beiträge je nach Versicherungsart in die passende Zeile ein.
  • Vergiss nicht, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse separat zu erfassen.
01

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

In deiner Steuererklärung wählst du die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort werden alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen.

02

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung eintragen

Als Arbeitnehmer trägst du deine Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Zeile 13 ein. Bist du freiwillig versichert, nutzt du Zeile 18.

03

Private Pflegepflichtversicherung eintragen

Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung gehören in Zeile 24. Sie werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.

04

Private Pflegezusatzversicherung eintragen

Beiträge zu freiwilligen Pflegezusatzversicherungen trägst du in Zeile 27 ein. Sie wirken sich nur aus, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.

05

Arbeitgeberzuschüsse angeben

Zuschüsse deines Arbeitgebers zur Pflegeversicherung trägst du in Zeile 36 ein. Diese Angabe ist wichtig, damit das Finanzamt die steuerfreien Zuschüsse korrekt berücksichtigt.

04 · Kosten

Welche Höchstbeträge gelten für Vorsorgeaufwendungen?

Für die meisten Vorsorgeaufwendungen gelten feste Höchstbeträge. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind davon jedoch ausgenommen.

Arbeitnehmer, Beamte und Rentner können bis zu 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich der Betrag.

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind von diesen Höchstbeträgen ausgenommen. Sie werden unabhängig von den genannten Beträgen vollständig anerkannt. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Pflegepflichtversicherung.

  • Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer.
  • Selbstständige können bis zu 2.800 Euro geltend machen.
  • Pflegepflichtversicherungsbeiträge werden unbegrenzt anerkannt.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Steuerjahr 2026

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner1.900 Euro
Selbstständige2.800 Euro

05 · Was gilt

Was gilt für Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung?

Dein Arbeitgeber beteiligt sich an deiner gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Zuschüsse sind steuerfrei, müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden.

Sie werden in Zeile 36 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Ab dem Steuerjahr 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dein Arbeitgeber ruft diese Daten automatisch ab. Du musst dann keine Papierbescheinigung mehr vorlegen.

  • Trage die Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 36 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
  • Übernimm die Werte aus deiner Lohnsteuerbescheinigung.
  • Hinterlege deine Steueridentifikationsnummer beim Versicherer, damit die elektronische Übermittlung funktioniert.

So gehst du richtig vor

·Trage die Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 36 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
·Übernimm die Werte aus deiner Lohnsteuerbescheinigung.
·Prüfe, ob die elektronisch übermittelten Daten ab 2026 korrekt sind.
·Hinterlege deine Steueridentifikationsnummer beim Versicherer, damit die Daten elektronisch übermittelt werden können.

Das solltest du vermeiden

·Lasse die Arbeitgeberzuschüsse weg, weil sie steuerfrei sind.
·Trage die Zuschüsse als eigene Vorsorgeaufwendungen ein.
·Versuche, fehlerhafte elektronische Daten selbst über die Steuererklärung zu korrigieren.
·Vergiss, die Steueridentifikationsnummer beim Versicherer zu hinterlegen.

06 · Was gilt

Kannst du Pflegeversicherungs­beiträge für Angehörige absetzen?

Zahlst du Pflegeversicherungsbeiträge für deinen Ehepartner, Lebenspartner oder deine Kinder, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Auch Beiträge für deine Kinder sind absetzbar, wenn du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast.

Für unterhaltsberechtigte Kinder, die selbst keine Steuererklärung abgeben können, kannst du die Beiträge ebenfalls ansetzen. Voraussetzung ist, dass du die Beiträge gezahlt oder deinem Kind erstattet hast. Volljährige Kinder, die selbst Steuern zahlen, setzen ihre Beiträge dagegen selbst ab.

  • Beiträge für deinen Ehe- oder Lebenspartner sind absetzbar, wenn du sie gezahlt hast.
  • Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch kannst du in der Anlage Kind eintragen.
  • Beiträge für volljährige Kinder, die selbst Steuern zahlen, sind nicht absetzbar.

Abzugsfähig

·Beiträge für deinen Ehe- oder Lebenspartner, wenn du sie tatsächlich gezahlt hast
·Beiträge für deine Kinder, wenn du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast
·Beiträge für unterhaltsberechtigte Kinder, die selbst keine Steuererklärung abgeben können
·Beiträge, die du deinem Kind erstattet hast, wenn es selbst versichert ist

Nicht abzugsfähig

·Beiträge für volljährige Kinder, die selbst Steuern zahlen und die Beiträge selbst absetzen können
·Beiträge für Eltern, sofern du nicht unterhaltspflichtig bist
·Beiträge für den Ehepartner, wenn dieser die Beiträge selbst trägt
·Beiträge für Kinder, für die du keinen Kindergeldanspruch und keinen Kinderfreibetrag hast

07 · Hintergrund

Was ändert sich ab 2026 bei der elektronischen Übermittlung?

Ab dem Steuerjahr 2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Das hat Auswirkungen auf deine Steuererklärung.

Ab dem Steuerjahr 2026 übermitteln private Kranken- und Pflegeversicherer die Beiträge ihrer Versicherten elektronisch an die Finanzverwaltung. Die Daten werden in deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt. Dein Arbeitgeber ruft sie automatisch ab.

Du musst in diesem Fall keine Papierbescheinigung mehr bei deinem Arbeitgeber einreichen. Wichtig ist, dass deine Steueridentifikationsnummer beim Versicherer hinterlegt ist, damit die Zuordnung funktioniert. Fehlerhafte Daten kannst du nicht selbst korrigieren, sondern nur der Versicherer über das Datenaustauschverfahren.

  • Die elektronische Übermittlung ersetzt ab 2026 die Papierbescheinigung.
  • Dein Arbeitgeber ruft die Daten automatisch ab.
  • Korrekturen können nur noch vom Versicherer vorgenommen werden.

Ab dem Steuerjahr 2026 übermitteln private Kranken- und Pflegeversicherer die Beiträge ihrer Versicherten elektronisch an die Finanzverwaltung. Die Daten werden in deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt, die dein Arbeitgeber automatisch abruft.

Du musst in diesem Fall keine Papierbescheinigung mehr bei deinem Arbeitgeber einreichen. Wichtig ist, dass deine Steueridentifikationsnummer beim Versicherer hinterlegt ist, damit die Zuordnung funktioniert.

Stellst du fest, dass die übermittelten Daten fehlerhaft sind, kannst du sie nicht selbst in der Steuererklärung korrigieren. Die Korrektur muss über den Versicherer im Datenaustauschverfahren erfolgen.

08 · Grundlagen

Welche Rolle spielt die Steueridentifikations­nummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist das zentrale Zuordnungsmerkmal für deine Versicherungsdaten. Ohne korrekte Hinterlegung kann die elektronische Übermittlung fehlschlagen.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jede Person in Deutschland einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Sie bleibt ein Leben lang gültig und dient der eindeutigen Zuordnung steuerlicher Daten.

Hinterlege deine Steueridentifikationsnummer bei deinem Versicherer, damit deine Beiträge ab 2026 korrekt elektronisch übermittelt werden. Ohne diese Nummer kann die Zuordnung scheitern und deine Beiträge werden möglicherweise nicht berücksichtigt.

  • Die Steueridentifikationsnummer ist elfstellig und lebenslang gültig.
  • Sie dient der eindeutigen Zuordnung deiner Versicherungsdaten.
  • Ohne korrekte Hinterlegung kann die elektronische Übermittlung fehlschlagen.

Kurz erklärt

Steueridentifikations­nummer

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jede Person in Deutschland einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Sie bleibt ein Leben lang gültig und dient der eindeutigen Zuordnung steuerlicher Daten.

Hinterlege deine Steueridentifikationsnummer bei deinem Versicherer, damit deine Beiträge ab 2026 korrekt elektronisch übermittelt werden. Ohne diese Nummer kann die Zuordnung scheitern.

09 · Fehler vermeiden

Wie wirken sich Beitragsrückerstattungen auf die Steuer aus?

Erstattet dir deine private Kranken- oder Pflegeversicherung Beiträge zurück, musst du diese in der Steuererklärung berücksichtigen. Die Rückerstattung mindert deine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

Du kannst also nicht die vollen Beiträge absetzen, wenn du einen Teil zurückerhalten hast.

Ein typischer Fehler ist, die Beitragsrückerstattung zu vergessen oder im falschen Jahr anzugeben. Die Rückerstattung wird in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie dir zugeflossen ist. Verwechsle sie nicht mit einem Gesundheitsbonus, der anders behandelt wird.

  • Beitragsrückerstattungen mindern deine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.
  • Gib die Rückerstattung in dem Jahr an, in dem sie dir zugeflossen ist.
  • Verwechsle Beitragsrückerstattung nicht mit einem Gesundheitsbonus.

Typische Fehler bei Beitragsrückerstattungen

·Du vergisst, die Beitragsrückerstattung in der Steuererklärung anzugeben.
·Du setzt die vollen Beiträge ab, ohne die Rückerstattung gegenzurechnen.
·Du verwechselst Beitragsrückerstattung mit einem Gesundheitsbonus.
·Du gibst die Rückerstattung im falschen Jahr an, obwohl sie dir erst im Folgejahr zugeflossen ist.

10 · Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung.

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Beiträge sind in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt absetzbar. Die Pflegezusatzversicherung ist dagegen eine freiwillige Zusatzabsicherung, deren Beiträge nur bis zum Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können.

In der Praxis wirkt sich die Pflegezusatzversicherung oft nicht auf deine Steuerlast aus, weil der Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist. Die Pflegepflichtversicherung ist dagegen immer steuermindernd.

  • Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und unbegrenzt absetzbar.
  • Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und nur bis zum Höchstbetrag absetzbar.
  • Die Pflegepflichtversicherung wirkt sich immer steuermindernd aus.
Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung im Vergleich
PflegepflichtversicherungPflegezusatzversicherung
Gesetzliche GrundlageGesetzlich vorgeschriebenFreiwillige Zusatzabsicherung
Steuerliche AbsetzbarkeitIn tatsächlicher Höhe, unbegrenztNur bis zum Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Häufige Auswirkung auf die SteuerlastImmer steuerminderndOft keine Auswirkung, da Höchstbetrag ausgeschöpft
Eintragung in Anlage VorsorgeaufwandZeile 13, 18 oder 24Zeile 27

11 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Pflegeversicherung in der Steuererklärung vermeiden?

Bei der Eintragung von Pflegeversicherungsbeiträgen passieren häufig Fehler, die zu Nachzahlungen oder verschenktem Steuersparpotenzial führen.

Ein häufiger Fehler ist, die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung nicht in tatsächlicher Höhe einzutragen, sondern sie um vermeintliche Höchstbeträge zu kürzen. Die Pflegepflichtversicherung ist jedoch unbegrenzt absetzbar. Auch das Vergessen der Arbeitgeberzuschüsse führt zu fehlerhaften Angaben.

Setze Beiträge zur Pflegezusatzversicherung nicht ab, wenn der Höchstbetrag bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist. Trage Beiträge für Angehörige nur ein, wenn du sie tatsächlich gezahlt hast. Beachte außerdem, dass ab 2026 die elektronische Übermittlung der Beiträge gilt.

  • Kürze die Pflegepflichtversicherungsbeiträge nicht um vermeintliche Höchstbeträge.
  • Vergiss nicht, die Arbeitgeberzuschüsse anzugeben.
  • Trage Beiträge für Angehörige nur ein, wenn du sie tatsächlich gezahlt hast.

Häufige Fehler bei der Absetzung von Pflegeversicherungsbeiträgen

·Du trägst die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung nicht in tatsächlicher Höhe ein, sondern kürzt sie um vermeintliche Höchstbeträge.
·Du vergisst, die Arbeitgeberzuschüsse anzugeben, obwohl sie in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.
·Du setzt Beiträge zur Pflegezusatzversicherung ab, obwohl der Höchstbetrag bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist.
·Du trägst Beiträge für Angehörige ein, ohne sie tatsächlich gezahlt zu haben.
·Du übersiehst, dass ab 2026 die elektronische Übermittlung der Beiträge die Papierbescheinigung ersetzt.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegeversicherung in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026