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Ratgeber · Versicherung

Pflegeversicherung steuerlich absetzen: So trägst du Beiträge richtig ein

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Welche Höchstgrenzen gelten und wo du die Beträge einträgst, erfährst du hier.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die private Pflegezusatzversicherung ist nur bis zur Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar.
  • Alle Pflegeversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Der staatlich geförderte Pflege-Bahr bringt 60 Euro Zulage pro Jahr, wenn du mindestens 10 Euro monatlich einzahlst.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Pflegeversicherung steuerlich absetzen?

Steuerlich absetzen heißt, dass du gezahlte Beiträge in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angibst. Dadurch mindert sich dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.

Wenn du Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst, kannst du diese als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht die Beträge von deinem zu versteuernden Einkommen ab, bevor es die Steuer berechnet. Dadurch sinkt deine Steuerlast im Jahr der Zahlung.

Für die Pflegeversicherung gilt dabei eine Besonderheit: Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Es gibt für sie keine Kürzung und keine Deckelung durch die allgemeinen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Alle Angaben machst du in der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort bündelt das Finanzamt sämtliche Versicherungsbeiträge, die du als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst.

Kurz erklärt

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, die du in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kannst. Für Pflegeversicherungsbeiträge gilt die Anlage Vorsorgeaufwand.

Pflegepflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und ist in voller Höhe abziehbar.

02 · Vergleich

Gesetzliche, private und Zusatzversicherung im Vergleich

Nicht jede Pflegeversicherung ist steuerlich gleich zu behandeln. Die Absetzbarkeit hängt davon ab, ob es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Zusatzversicherung handelt.

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, welche Art von Pflegeversicherung du abgeschlossen hast. Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung kannst du immer in voller Höhe absetzen. Bei der privaten Pflegezusatzversicherung greift dagegen eine Höchstgrenze.

Für Arbeitnehmer gilt: Deine gesetzlichen Pflegebeiträge trägst du in Zeile 13 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, nutzt du Zeile 18. Bei einer privaten Pflegepflichtversicherung ist Zeile 24 vorgesehen, für die private Pflegezusatzversicherung Zeile 27.

Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern in Zeile 36 erfasst. Sie mindern deine abziehbaren Aufwendungen, weil du nur den Teil absetzen kannst, den du selbst getragen hast.

  • Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist in tatsächlicher Höhe absetzbar.
  • Die private Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls in tatsächlicher Höhe absetzbar.
  • Die private Pflegezusatzversicherung wirkt sich oft nicht aus, weil die Höchstgrenze bereits durch Pflichtbeiträge ausgeschöpft ist.
Steuerliche Behandlung der Pflegeversicherungsarten
Gesetzliche PflegepflichtPrivate PflegepflichtPrivate Pflegezusatz
Absetzbar alsSonstige VorsorgeaufwendungenSonstige VorsorgeaufwendungenSonstige Vorsorgeaufwendungen
UmfangIn tatsächlicher HöheIn tatsächlicher HöheNur bis zur Höchstgrenze
Eintrag in Anlage VorsorgeaufwandZeile 13 (Arbeitnehmer) oder 18 (freiwillig Versicherte)Zeile 24Zeile 27

03 · Schritt für Schritt

So trägst du Pflegeversicherungs­beiträge in die Steuererklärung ein

Der Weg in der Steuererklärung führt immer über die Anlage Vorsorgeaufwand. Je nach Versicherungsart und Personengruppe sind unterschiedliche Zeilen vorgesehen.

Dort erfasst du alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Als Arbeitnehmer trägst du deine gesetzlichen Pflegebeiträge in Zeile 13 ein. Bist du privat pflegepflichtversichert, gehört dein Beitrag in Zeile 24. Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung kommen in Zeile 27.

Vergiss nicht, die Arbeitgeberzuschüsse anzugeben. Sie gehören in Zeile 36 und reduzieren den Betrag, den du als Vorsorgeaufwendung abziehen kannst.

  • Öffne in deiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Trage deine Pflegepflichtbeiträge in der passenden Zeile ein, je nach Versicherungsart.
  • Ergänze Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung in Zeile 27.
  • Gib Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 36 an, damit das Finanzamt nur deinen Eigenanteil berücksichtigt.
01

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

In deiner Steuererklärung wählst du die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort werden alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erfasst.

02

Pflegepflichtversicherung eintragen

Als Arbeitnehmer trägst du deine gesetzlichen Beiträge in Zeile 13 ein. Bist du privat pflegepflichtversichert, nutzt du Zeile 24.

03

Pflegezusatzversicherung ergänzen

Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung oder Pflegetagegeldversicherung kommen in Zeile 27.

04

Arbeitgeberzuschüsse angeben

Zuschüsse, die dein Arbeitgeber zur Pflegeversicherung zahlt, trägst du in Zeile 36 ein. Sie mindern deine abziehbaren Aufwendungen.

05

Beiträge für Angehörige erfassen

Übernimmst du Beiträge für Ehepartner oder Kinder, gehören diese in die Zeilen 37 bis 42. Für Kinder mit Kindergeldanspruch nutzt du die Anlage Kind.

04 · Was gilt

Was zählt zu den absetzbaren Pflegeversicherungs­beiträgen?

Nicht nur deine eigenen Beiträge sind absetzbar. Auch Zahlungen für Familienmitglieder kannst du unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen.

Du kannst nicht nur deine eigenen Beiträge absetzen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zahlungen für andere Personen. Beiträge für deinen Ehe- oder Lebenspartner gehören in deine Anlage Vorsorgeaufwand, wenn du sie übernommen hast.

Bei Kindern kommt es auf den Kindergeldanspruch an. Hast du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, gehören die Beiträge in die Anlage Kind. Nur wenn kein solcher Anspruch besteht, kannst du die Kinderbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.

Die staatliche Zulage zum Pflege-Bahr ist steuerfrei. Sie wird nicht als absetzbarer Beitrag behandelt und auch nicht auf die Höchstgrenze angerechnet.

  • Absetzbar sind Beiträge zur eigenen gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung.
  • Absetzbar sind Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung, aber nur bis zur Höchstgrenze.
  • Nicht absetzbar ist die Pflegezusatzversicherung, wenn die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft ist.
  • Nicht absetzbar ist die staatliche Zulage zum Pflege-Bahr, weil sie steuerfrei bleibt.

Absetzbar

·Beiträge zur eigenen gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
·Beiträge zur eigenen privaten Pflegepflichtversicherung
·Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung (bis Höchstgrenze)
·Beiträge für den Ehe- oder Lebenspartner
·Beiträge für Kinder, wenn kein Kindergeldanspruch besteht

Nicht absetzbar

·Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch (diese gehören in die Anlage Kind)
·Pflegezusatzversicherung, wenn die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft ist
·Staatliche Zulage zum Pflege-Bahr (diese ist steuerfrei, aber nicht absetzbar)

05 · Kosten

Höchstgrenzen und ihre Auswirkungen auf die Steuerlast

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt eine jährliche Höchstgrenze. Sie entscheidet darüber, ob sich deine Pflegezusatzversicherung steuerlich überhaupt auswirkt.

Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind davon ausgenommen und immer in voller Höhe abziehbar. Alle weiteren Vorsorgeversicherungen, darunter auch die private Pflegezusatzversicherung, können nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt werden.

In der Praxis bedeutet das: Deine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen oft bereits über 1.900 Euro im Jahr. Damit ist die Höchstgrenze ausgeschöpft und eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung wirkt sich steuerlich nicht mehr aus.

Die staatliche Zulage zum Pflege-Bahr beträgt 60 Euro pro Jahr. Sie ist steuerfrei und wird nicht auf die Höchstgrenze angerechnet, du erhältst sie also unabhängig von deinen sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Steuerliche Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen (pro Jahr)1.900 EUR
Typische Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherungoft über 1.900 EUR
Staatliche Zulage Pflege-Bahr (pro Jahr)60 EUR

06 · Im Vertrag

Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für die private Vorsorge

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Er richtet sich an alle, die eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall aufbauen möchten.

Du musst monatlich mindestens 10 Euro einzahlen, um die Zulage von 5 Euro pro Monat zu erhalten. Das ergibt 60 Euro Förderung im Jahr.

Der Versicherer muss im Pflegegrad 5 eine monatliche Leistung von mindestens 600 Euro vorsehen. Außerdem gilt eine Wartezeit: Die Leistung kannst du erst fünf Jahre nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Ein Vorteil des Pflege-Bahr ist die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Antragsteller nicht wegen gesundheitlicher Risiken oder Vorerkrankungen ablehnen. Auch ein Höchsteintrittsalter gibt es nicht, sodass auch ältere Menschen noch einen Vertrag abschließen können.

  • Du musst monatlich mindestens 10 Euro einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
  • Die Mindestleistung im Pflegegrad 5 beträgt 600 Euro monatlich.
  • Die Wartezeit bis zur ersten Leistung beträgt fünf Jahre.
  • Versicherer müssen jeden Antragsteller annehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand.

Voraussetzungen und Konditionen des Pflege-Bahr

MindestbeitragFörderungDu musst monatlich mindestens 10 Euro einzahlen, um die staatliche Zulage von 5 Euro pro Monat zu erhalten.
MindestleistungLeistungDer Versicherer muss im Pflegegrad 5 eine monatliche Leistung von mindestens 600 Euro vorsehen.
WartezeitFristDie Leistung kannst du erst fünf Jahre nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
AnnahmepflichtVertragVersicherer dürfen Antragsteller nicht wegen gesundheitlicher Risiken oder Vorerkrankungen ablehnen.
Kein HöchsteintrittsalterZugangAuch ältere und kranke Menschen können den Pflege-Bahr abschließen.

07 · Checkliste

Checkliste: So holst du das Maximum aus der Pflegeversicherung heraus

Mit ein paar gezielten Prüfungen stellst du sicher, dass du alle absetzbaren Beträge erfasst und keine Frist verpasst.

Bevor du deine Steuererklärung abgibst, lohnt sich ein systematischer Blick auf deine Unterlagen. So stellst du sicher, dass du alle absetzbaren Beträge erfasst und keine Frist verpasst.

Sammle zuerst die Beitragsbescheinigungen deiner Kranken- und Pflegeversicherung. Übertrage dann die Arbeitgeberzuschüsse aus deiner Lohnabrechnung in die Anlage Vorsorgeaufwand. Prüfe anschließend, ob du Beiträge für Ehepartner oder Kinder korrekt zuordnest.

Bei privater Krankenversicherung gilt ab 2026 die elektronische Übermittlung der Beiträge. Hinterlege deine Steuer-ID beim Versicherer, damit die Daten korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.

  • Halte die Beitragsbescheinigungen deiner Kranken- und Pflegeversicherung bereit.
  • Übertrage die Arbeitgeberzuschüsse aus deiner Lohnabrechnung.
  • Ordne Beiträge für Ehepartner und Kinder der richtigen Anlage zu.
  • Prüfe, ob die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist.
  • Hinterlege bei privater Versicherung deine Steuer-ID für die elektronische Übermittlung ab 2026.

Das solltest du vor der Steuererklärung prüfen

01

Beitragsbescheinigungen deiner Kranken- und Pflegeversicherung bereithalten

02

Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung aus der Lohnabrechnung übertragen

03

Beiträge für Ehepartner und Kinder korrekt zuordnen

04

Prüfen, ob die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Pflichtbeiträge bereits ausgeschöpft ist

05

Bei privater Krankenversicherung: elektronische Übermittlung der Beiträge ab 2026 beachten

06

Steuer-ID beim Versicherer hinterlegen, damit die Daten korrekt übermittelt werden

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Absetzen der Pflegeversicherung

Diese Fehler führen dazu, dass das Finanzamt Beiträge kürzt oder du Geld verschenkst. Ein genauer Blick lohnt sich.

Ein häufiger Fehler ist die falsche Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand. Die private Pflegezusatzversicherung gehört in Zeile 27, nicht in die Zeile für die Pflegepflichtversicherung. Wer das verwechselt, riskiert Rückfragen des Finanzamts.

Auch vergessene Arbeitgeberzuschüsse führen zu Korrekturen. Sie mindern deine abziehbaren Aufwendungen, weil du nur deinen Eigenanteil absetzen kannst. Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch gehören außerdem in die Anlage Kind, nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Beim Pflege-Bahr verlieren viele die komplette Zulage, weil sie weniger als 10 Euro monatlich einzahlen. Es gibt keine anteilige Förderung. Ab 2026 solltest du zudem nicht auf Papierbescheinigungen warten, da die Daten elektronisch übermittelt werden.

  • Trage die Pflegezusatzversicherung immer in Zeile 27 ein.
  • Vergiss nicht die Arbeitgeberzuschüsse, die deine abziehbaren Aufwendungen mindern.
  • Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch gehören in die Anlage Kind.
  • Gehe nicht davon aus, dass sich die Pflegezusatzversicherung immer steuerlich auswirkt.
  • Zahle beim Pflege-Bahr mindestens 10 Euro monatlich, sonst entgeht dir die komplette Zulage.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Pflegezusatzversicherung in der falschen Zeile eintragen, obwohl Zeile 27 vorgesehen ist
·Arbeitgeberzuschüsse vergessen, die die abziehbaren Aufwendungen mindern
·Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch in der Anlage Vorsorgeaufwand statt in der Anlage Kind eintragen
·Davon ausgehen, dass sich die Pflegezusatzversicherung immer steuerlich auswirkt
·Beim Pflege-Bahr weniger als 10 Euro monatlich einzahlen und dadurch die komplette Zulage verlieren
·Ab 2026 auf Papierbescheinigungen warten, obwohl die Daten elektronisch übermittelt werden

09 · Hintergrund

Beitragsrückerstattung und Vorauszahlung: Steuervorteile für privat Versicherte

Wer privat kranken- und pflegeversichert ist, kann mit zwei Strategien zusätzlich Steuern sparen. Beide hängen mit deinen Vorsorgeaufwendungen zusammen.

Zahlst du deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung für mehrere Jahre im Voraus, kannst du sie im Jahr der Zahlung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Das kann in einem Jahr mit hohem Einkommen die Steuerlast spürbar senken.

Reichst du ein Jahr lang keine Rechnungen bei deiner privaten Krankenversicherung ein, erhältst du oft eine Beitragsrückerstattung. Diese mindert deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Folgejahr, weil sie mit den gezahlten Beiträgen verrechnet wird. Beachte: Die Beitragsrückerstattung betrifft die Krankenversicherung, für die Pflegepflichtversicherung gelten andere Regeln.

Zahlst du deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung für mehrere Jahre im Voraus, kannst du sie im Jahr der Zahlung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Das kann in einem Jahr mit hohem Einkommen die Steuerlast spürbar senken.

Reichst du ein Jahr lang keine Rechnungen bei deiner privaten Krankenversicherung ein, erhältst du oft eine Beitragsrückerstattung. Diese mindert deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Folgejahr, weil sie mit den gezahlten Beiträgen verrechnet wird.

Beachte: Die Beitragsrückerstattung betrifft die Krankenversicherung. Für die Pflegepflichtversicherung gelten die gleichen Grundsätze, wenn sie zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen wurde.

10 · Hintergrund

Ab 2026: Elektronische Übermittlung statt Papierbescheinigung

Für privat Versicherte ändert sich im Steuerjahr 2026 der Nachweisweg. Das Finanzamt erhält die Beiträge direkt von deinem Versicherer.

Ab dem Steuerjahr 2026 werden die Beiträge zu deiner privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dein Arbeitgeber ruft die Daten automatisch aus deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab.

Wichtig ist, dass deine Steuer-ID beim Versicherer hinterlegt ist. Korrekturen können nur noch vom Versicherer über das Datenaustauschverfahren vorgenommen werden, nicht mehr durch deinen Arbeitgeber.

Ab dem Steuerjahr 2026 werden die Beiträge zu deiner privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dein Arbeitgeber ruft die Daten automatisch aus deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab.

Du musst keine Papierbescheinigung mehr vorlegen. Wichtig ist, dass deine Steuer-ID beim Versicherer hinterlegt ist. Korrekturen können nur noch vom Versicherer über das Datenaustauschverfahren vorgenommen werden, nicht mehr durch deinen Arbeitgeber.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026