Lebensversicherung kündigen Schritt-für-Schritt-Anleitung
Lebensversicherung kündigen: Kündigungsfristen, Rückkaufswert & Alternativen einfach erklärt – & junge Erwachsene.
- Häufige Gründe: Beiträge im Studium nicht mehr leistbar, Versicherungszweck hat sich geändert, bessere Alternativen für Berufsunfähigkeitsschutz gefunden
- Unterschied zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung: unterschiedliche finanzielle Konsequenzen bei Kündigung
- Typische Situation junger Erwachsener: Eltern haben Vertrag abgeschlossen – was jetzt?
- Kündigung ist nicht immer die beste Lösung – Alternativen müssen vorab geprüft werden
Lebensversicherung kündigen: Was du vorab unbedingt wissen musst
Häufige Gründe: Beiträge nicht mehr leistbar, Versicherungszweck hat sich geändert, bessere Alternativen für Berufsunfähigkeitsschutz gefunden
Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte vorher genau wissen, welche Art von Vertrag er hält, wie hoch der tatsächliche Rückkaufswert ist und ob eine Kündigung wirklich die beste Option darstellt – denn Alternativen wie die Beitragsfreistellung können finanziell deutlich vorteilhafter sein.
AUF EINEN BLICK
- Unterschied zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung: unterschiedliche finanzielle Konsequenzen bei Kündigung
- Typische Situation: Ein Vertrag wurde vor Jahren abgeschlossen – was jetzt?
- Kündigung ist nicht immer die beste Lösung – Alternativen müssen vorab geprüft werden
Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?
Schätze deinen monatlichen Bedarf mit den Reglern – Orientierung, kein Angebot.
Bedarfs-Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?
Wann macht eine Kündigung der Lebensversicherung Sinn?
Kapitallebensversicherung (KLV): Spar- und Todesfallschutz kombiniert – Kündigung löst Rückkaufswert aus, meist mit Verlust
Im Alltag ist Geld oft knapp. Ein Beitrag zur Lebensversicherung, der monatlich vom Konto abgebucht wird, wirkt da schnell wie ein unnötiger Luxus – besonders wenn der Vertrag vor langer Zeit abgeschlossen wurde und der ursprüngliche Versicherungszweck längst nicht mehr zur eigenen Lebenssituation passt. Viele Verbraucher:innen stehen genau vor dieser Frage: Soll ich den Vertrag kündigen, beitragsfrei stellen oder einfach weiterführen? Die richtige Antwort hängt stark vom Vertragstyp ab.
Typisch ist folgende Konstellation: Eltern schließen kurz nach der Geburt ihres Kindes eine Kapitallebensversicherung ab, um Altersvorsorge und Todesfallschutz zu kombinieren. Jahre später ist das Kind erwachsen, hat vielleicht ein wechselhaftes Einkommen und fragt sich, ob dieser Vertrag noch sinnvoll ist. Hinzu kommt: Viele dieser älteren Policen bieten keinen zeitgemäßen Berufsunfähigkeitsschutz oder enthalten ihn nur als schwachen Zusatzbaustein. Wenn man dann feststellt, dass eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich besser schützen würde, rückt die Kündigung der alten Lebensversicherung in den Fokus.
Wichtig ist aber: Eine Kündigung ist nicht automatisch die beste Lösung. Gerade bei Kapitallebensversicherungen entstehen durch die Kündigung oft erhebliche finanzielle Verluste, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits in den ersten Vertragsjahren vollständig verrechnet wurden. Wer voreilig kündigt, verliert bares Geld. Deshalb gilt: Vor einer Kündigung müssen alle Alternativen ernsthaft geprüft werden. Die Frage „Lebensversicherung kündigen – ja oder nein?" ist immer eine individuelle Entscheidung, die von Vertragstyp, Laufzeit, Rückkaufswert und persönlicher Situation abhängt.
Außerdem spielt der Unterschied zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung eine entscheidende Rolle: Während die Kündigung einer Risikolebensversicherung finanziell in der Regel unkompliziert ist (es gibt schlicht keinen Rückkaufswert), kann die Kündigung einer Kapitallebensversicherung zu spürbaren Verlusten führen. Diese beiden Vertragsarten verlangen also grundlegend unterschiedliche Überlegungen.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kapitallebensversicherung (KLV): Spar- und Todesfallschutz kombiniert – Kündigung löst Rückkaufswert aus, meist mit Verlust | , |
| Risikolebensversicherung (RLV): Kein Sparanteil | kein Rückkaufswert – Kündigung beendet lediglich den Todesfallschutz |
| Fondsgebundene Lebensversicherung: Rückkaufswert hängt von Fondsperformance ab | , |
| Direktversicherung / betriebliche Altersvorsorge: gesonderte Regelungen, Kündigung in der Regel nicht möglich – Beitragsfreistellung prüfen | , |
Arten der Lebensversicherung und ihre Besonderheiten bei der Kündigung
Definition Rückkaufswert: ausgezahlter Betrag nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornoabzügen
Die Kapitallebensversicherung (KLV) verbindet einen Sparanteil mit einem Todesfallschutz. Das klingt auf den ersten Blick praktisch, hat aber einen entscheidenden Haken: Die Abschlusskosten werden in der sogenannten Zillmerung auf die frühen Vertragsjahre verteilt, was bedeutet, dass in den ersten Jahren kaum Sparkapital aufgebaut wird. Wer kündigt, bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt – also das angesparte Kapital abzüglich Stornoabzüge und Verwaltungskosten. Gerade in den ersten fünf bis zehn Vertragsjahren ist dieser Betrag oft deutlich niedriger als die Summe der tatsächlich eingezahlten Beiträge.
Die Risikolebensversicherung (RLV) funktioniert anders: Hier gibt es keinen Sparanteil, der Beitrag zahlt ausschließlich für den Todesfallschutz. Entsprechend einfach ist die Kündigung – es gibt keinen Rückkaufswert, der Schutz endet schlicht mit dem Ende des Vertrags. Wer eine RLV kündigt, verliert also kein angespartes Kapital, aber eben auch seinen Todesfallschutz. Ob das sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Absicherungssituation ab.
Die fondsgebundene Lebensversicherung ähnelt der KLV, investiert den Sparanteil aber in Fonds. Der Rückkaufswert ist deshalb nicht fest kalkulierbar, sondern hängt von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fonds ab. In Phasen schlechter Börsenentwicklung kann der Rückkaufswert besonders niedrig sein – ein weiterer Grund, den Zeitpunkt einer Kündigung sorgfältig zu wählen.
Ein Sonderfall ist die Direktversicherung oder betriebliche Altersvorsorge (bAV): Diese Verträge unterliegen besonderen arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen. Eine ordentliche Kündigung ist hier in der Regel gar nicht möglich. Stattdessen kommt meist nur eine Beitragsfreistellung oder der Fortführung durch den neuen Arbeitgeber in Frage. Wer eine solche Police hat, sollte unbedingt mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einem Steuerberater sprechen, bevor er irgendwelche Schritte einleitet.
AUF EINEN BLICK
- Rückkaufswert ist fast immer niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge – besonders in den ersten Vertragsjahren
- Überschussbeteiligung: Anspruch auf bereits gutgeschriebene Überschüsse bleibt erhalten (BGH-Rechtsprechung
- Rückkaufswert beim Versicherer schriftlich anfragen, bevor eine Entscheidung getroffen wird
- Steuerliche Hinweise: Bei Verträgen, die bestimmte Haltefristen nicht erfüllen, kann der Ertrag steuerpflichtig sein – Steuerberater konsultieren
Rückkaufswert: Was bekomme ich bei Kündigung wirklich ausgezahlt?
Gesetzliche Mindestvoraussetzung: Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 168 VVG
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer im Falle einer Kündigung an dich auszahlt. Er ergibt sich aus dem angesammelten Deckungskapital abzüglich der noch nicht getilgten Abschlusskosten, der laufenden Verwaltungskosten und eines möglichen Stornoabzugs. Das Ergebnis ist fast immer: Du bekommst weniger zurück, als du eingezahlt hast – manchmal erheblich weniger. Besonders schmerzhaft ist das in den ersten Vertragsjahren, weil die Abschlusskosten in dieser Phase den größten Teil des Kapitals aufzehren.
Dazu kommt der Stornoabzug: Viele Versicherer behalten bei Kündigung einen zusätzlichen Betrag ein, der vertraglich vereinbart ist. Dieser soll die durch die vorzeitige Kündigung entstehenden Kosten ausgleichen. Die Höhe dieses Abzugs variiert je nach Versicherer und Vertrag erheblich. Ein wichtiger Punkt: Bereits gutgeschriebene Überschussbeteiligungen stehen dir zu – das hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klargestellt. Der Versicherer darf dir diese Überschüsse nicht einfach durch überhöhte Stornoabzüge entziehen.
Bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du daher unbedingt beim Versicherer schriftlich nach dem aktuellen Rückkaufswert fragen. Viele Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, dir diese Information zur Verfügung zu stellen. Fordere außerdem eine Aufschlüsselung an, aus der hervorgeht, wie sich der Rückkaufswert zusammensetzt – also welcher Betrag auf das Deckungskapital entfällt, welche Kosten abgezogen werden und ob ein Stornoabzug berechnet wird. Nur mit diesen Informationen kannst du eine fundierte Entscheidung treffen.
AUF EINEN BLICK
- Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen beachten – im Versicherungsschein nachsehen
- Kündigung per Einschreiben mit Rückschein empfohlen, um Zugang nachweisen zu können
- Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben: Versicherungsnummer, vollständiger Name, Geburtsdatum, Bitte um schriftliche Bestätigung und Angabe des Rückkaufswerts
- Muster-Kündigungsschreiben als Orientierung verwenden (im Artikel verlinkt
Kündigungsfristen und formale Anforderungen: So gehst du rechtssicher vor
Beitragsfreistellung: Vertrag bleibt bestehen, keine weiteren Einzahlungen, reduzierte Versicherungssumme – kein Verlust durch Stornoabzüge
Eine Lebensversicherung zu kündigen ist rechtlich klar geregelt: Gemäß § 168 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht wirksam. Achte außerdem auf die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die du im Versicherungsschein findest. Typischerweise beträgt die Frist einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode, aber das kann je nach Vertrag variieren.
Damit du den Zugang deines Kündigungsschreibens im Streitfall nachweisen kannst, empfiehlt es sich dringend, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So hast du einen dokumentierten Beleg, dass das Schreiben den Versicherer tatsächlich erreicht hat. Hebe die Einschreibequittung und den Rückschein gut auf.
Das Kündigungsschreiben selbst sollte folgende Angaben enthalten: deine vollständige Versicherungsnummer (findest du im Versicherungsschein), deinen vollständigen Namen und dein Geburtsdatum, sowie eine klare Erklärung, dass du den Vertrag fristgemäß zum nächstmöglichen Termin kündigen möchtest. Füge außerdem die Bitte hinzu, dass der Versicherer die Kündigung schriftlich bestätigt und dir gleichzeitig den aktuellen Rückkaufswert sowie den Auszahlungstermin mitteilt. Das gibt dir Sicherheit und schafft Transparenz über die zu erwartende Auszahlung.
AUF EINEN BLICK
- Beitragsreduzierung: Monatsbeitrag auf ein leistbares Minimum senken
- Verkauf der Police (Policenankauf): am Sekundärmarkt ggf. mehr als den Rückkaufswert erzielen – Angebote vergleichen
- Beleihung der Police: Versicherung als Sicherheit für einen Kredit nutzen – selten sinnvoll
- Vertrag auf eine andere Person übertragen (Zessionsabtretung): in Sonderfällen möglich
Alternativen zur Kündigung – diese Optionen solltest du zuerst prüfen
Schritt 1: Versicherungsunterlagen und Versicherungsschein heraussuchen
Die Kündigung ist häufig die teuerste Lösung. Bevor du diesen Schritt gehst, lohnt es sich, die Alternativen sorgfältig zu prüfen. Die wichtigste Alternative ist die Beitragsfreistellung: Dabei bleibst du Versicherungsnehmer, zahlst aber keine weiteren Beiträge ein. Der Vertrag läuft mit einer reduzierten Versicherungssumme weiter, und das bereits angesammelte Kapital bleibt investiert. Der entscheidende Vorteil gegenüber der Kündigung: Es fällt kein Stornoabzug an. Gerade für Verbraucher, die vorübergehend über weniger Einkommen verfügen, ist dies oft die sinnvollere Option.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsreduzierung: Viele Versicherer erlauben es, den monatlichen Beitrag auf ein Minimum zu senken, ohne den Vertrag zu kündigen oder vollständig beitragsfrei zu stellen. So bleibt der Versicherungsschutz in reduzierter Form bestehen, und die monatliche Belastung sinkt auf ein leistbares Maß. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass sich die finanzielle Situation wieder verbessert.
Weniger bekannt, aber interessant ist der Verkauf der Police auf dem sogenannten Sekundärmarkt (Policenankauf). Dabei kauft ein Unternehmen deine Police und zahlt dir in der Regel mehr als der Rückkaufswert des Versicherers. Der Käufer führt den Vertrag dann weiter und kassiert später die Versicherungssumme. Für dich bedeutet das: potenziell mehr Geld als bei der Kündigung. Allerdings ist dieser Markt in Deutschland noch nicht sehr groß, und du solltest Angebote sorgfältig vergleichen und die Seriosität des Anbieters prüfen.
Die Beleihung der Police – also die Nutzung der Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit – ist zwar theoretisch möglich, für viele Versicherungsnehmer aber in der Praxis selten sinnvoll. Der Wert vieler Policen ist in jungen Jahren schlicht noch zu gering, um als ernstzunehmende Kreditsicherheit zu dienen. Außerdem entstehen durch den Kredit zusätzliche Kosten. Diese Option ist daher nur in sehr spezifischen Situationen eine echte Alternative.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Art der Police bestimmen (KLV, RLV, fondsgeb.) und Vertragslaufzeit prüfen
- Schritt 3: Aktuellen Rückkaufswert und Stornoabzüge beim Versicherer anfragen
- Schritt 4: Alternativen (Beitragsfreistellung, Verkauf) kalkulieren und vergleichen
- Schritt 5: Entscheidung treffen und ggf. schriftliche Kündigung per Einschreiben versenden
Lebensversicherung kündigen: So gehst du strukturiert vor
Verträge, die vor einem bestimmten Datum abgeschlossen wurden, können steuerlich begünstigt sein – genaue Grenzwerte beim Finanzamt oder Steuerberater erfragen
Schritt 1: Versicherungsunterlagen heraussuchen. Suche zunächst deinen Versicherungsschein und alle Nachträge heraus. Dort findest du die Versicherungsnummer, die Art der Police, die Laufzeit, die vereinbarte Versicherungssumme und die geltenden Kündigungsfristen. Wenn du die Unterlagen nicht findest, wende dich schriftlich an deinen Versicherer und bitte um eine Kopie des Versicherungsscheins.
Schritt 2: Art der Police und Laufzeit bestimmen. Handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, eine Risikolebensversicherung oder eine fondsgebundene Police? Wie lange läuft der Vertrag bereits, und wie lange würde er noch laufen? Diese Informationen sind entscheidend dafür, welche Konsequenzen eine Kündigung hat und ob sich eine Alternative wie die Beitragsfreistellung lohnt.
Schritt 3: Rückkaufswert und Stornoabzüge schriftlich anfragen. Schreibe dem Versicherer und bitte um eine verbindliche Auskunft über den aktuellen Rückkaufswert, die Höhe eines eventuellen Stornoabzugs sowie die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschussbeteiligung. Diese Anfrage kostet nichts und liefert dir die entscheidende Grundlage für deine Entscheidung.
Schritt 4: Alternativen kalkulieren und vergleichen. Vergleiche jetzt konkret: Was bekomme ich bei Kündigung (Rückkaufswert minus Stornoabzug)? Was würde mir eine Beitragsfreistellung bringen – wie viel Kapital bleibt dann bis zum Vertragsende bestehen? Gibt es Angebote von Policen-Ankäufern, die mir mehr zahlen würden? Erst wenn du alle Optionen kennst, kannst du eine wirklich informierte Entscheidung treffen.
AUF EINEN BLICK
- Ertragsanteil = Rückkaufswert minus eingezahlte Beiträge – dieser kann abgeltungssteuerpflichtig sein
- Haltefrist-Regelung und Mindestalter des Versicherungsnehmers entscheiden über Steuerpflicht
- Im Zweifel vor der Kündigung steuerliche Beratung einholen – kleine Verschiebung des Kündigungszeitpunkts kann steuerlich großen Unterschied machen
- StudySmarter gibt keine Steuerberatung – dieser Abschnitt dient der Orientierung
Steuerliche Folgen der Kündigung im Überblick
Viele Kapitallebensversicherungen enthalten keinen echten BU-Schutz oder nur unzureichende Zusatzbausteine
Die steuerliche Behandlung des Rückkaufswerts hängt maßgeblich vom Abschlussdatum des Vertrags und von der Haltedauer ab. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Steuerfreiheit – wenn etwa eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eingehalten wurde und Todesfallschutz in ausreichender Höhe enthalten war. Ob dein Vertrag unter diese Regelung fällt, solltest du unbedingt beim Finanzamt oder einem Steuerberater klären, bevor du kündigst.
Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich: Die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und den eingezahlten Beiträgen – also der sogenannte Ertragsanteil – kann steuerpflichtig sein. Auf diesen Gewinn fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Wenn der Vertrag jedoch mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei älteren Verträgen des 60. Lebensjahres) erfolgt, wird die Steuer nur auf die Hälfte des Ertragsanteils berechnet – eine erhebliche Vergünstigung.
Wichtig: Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (für Ledige) beziehungsweise 2.000 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare) kann auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil angerechnet werden, sofern er nicht bereits durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist. Das ist für Verbraucher:innen, die in der Regel wenige weitere Kapitalerträge haben, oft eine relevante Entlastung.
Im Zweifel gilt: Eine kleine Verschiebung des Kündigungszeitpunkts kann steuerlich einen großen Unterschied machen – zum Beispiel wenn dadurch eine bestimmte Haltefrist überschritten wird oder ein Altersmerkmal erfüllt wird. Hol dir deshalb vor der Kündigung steuerliche Beratung ein, zumindest wenn der Rückkaufswert eine nennenswerte Größe erreicht hat. Die Kosten einer Steuerberatung können sich dabei schnell amortisieren.
AUF EINEN BLICK
- Für Verbraucher:innen ist eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung meist sinnvoller als eine KLV
- Je jünger der Eintritt in eine BU-Versicherung, desto günstiger der Beitrag und desto einfacher die Gesundheitsprüfung
- Kündigung der LV und Umschichtung in sinnvolleren Schutz kann langfristig vorteilhafter sein – individuelle Prüfung notwendig
- BU-Bedarfsrechner nutzen, um den eigenen BU-Bedarf einzuschätzen
Lebensversicherung kündigen vs. BU-Schutz aufbauen: Die richtige Priorität setzen
Viele Kapitallebensversicherungen, die Eltern für ihre Kinder abschließen, enthalten entweder gar keinen Berufsunfähigkeitsschutz oder nur einen schwachen Zusatzbaustein mit niedriger Absicherungssumme. Für junge Erwachsene und Berufseinsteiger ist das ein echtes Problem, denn das Berufsunfähigkeitsrisiko ist real: Laut Statistik scheidet ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus. Eine unzureichende Absicherung kann in diesem Fall existenzbedrohend sein.
Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für junge Erwachsene in der Regel die sinnvollere Wahl gegenüber einer Kapitallebensversicherung. Der Grund: Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus – und desto leichter ist die Gesundheitsprüfung zu bestehen. Vorerkrankungen oder Hobbyrisiken, die sich im Laufe des Lebens ansammeln, können die BU-Versicherbarkeit später deutlich erschweren oder verteuern. Wer also früh im Erwerbsleben steht, sollte diesen Vorteil nutzen.
Die Frage ist daher nicht nur „Soll ich meine Lebensversicherung kündigen?", sondern auch: „Was mache ich mit dem freigewordenen Budget?" Wenn der Rückkaufswert ausgezahlt wird und monatliche Beiträge wegfallen, entsteht finanzieller Spielraum. Dieser kann gezielt in einen echten BU-Schutz investiert werden – eine Absicherung, die im Schadenfall tatsächlich greift und die Lebenshaltungskosten sichert. Diese Umschichtung kann langfristig erheblich vorteilhafter sein als das Festhalten an einer unzureichenden Kapitallebensversicherung.
Allerdings sollte diese Entscheidung nie pauschal getroffen werden. Wenn die bestehende Kapitallebensversicherung einen BU-Zusatzbaustein enthält und dieser Baustein bei Kündigung ebenfalls wegfällt, muss zunächst ein adäquater Ersatz organisiert werden – bevor der alte Vertrag gekündigt wird. Andernfalls entsteht eine gefährliche Lücke im Versicherungsschutz. Individuelle Prüfung und gegebenenfalls unabhängige Beratung sind hier unverzichtbar.
🧮 Rechne deinen Fall durch
Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.
Kostenlos starten →Der 5-Minuten-Finanzkurs
Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.
Häufige Fragen
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, endet der Vertrag und die Versicherung zahlt Ihnen den Rückkaufswert aus. Dieser entspricht in der Regel dem angesparten Guthaben abzüglich eventueller Stornoabzüge und noch nicht verrechneter Kosten. Der Versicherungsschutz, etwa für den Todesfall, erlischt mit der Kündigung vollständig.
Die Auszahlung des Rückkaufswerts erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung. Die genaue Dauer hängt von der Bearbeitungszeit Ihres Versicherers ab, die meist zwischen zwei und sechs Wochen liegt. Sie erhalten den Betrag üblicherweise per Überweisung auf Ihr angegebenes Konto.
Ja, Sie können eine Lebensversicherung kündigen, die Ihre Eltern für Sie abgeschlossen haben, sofern Sie die versicherte Person sind und das Bezugsrecht bei Ihnen liegt. Entscheidend ist, wer im Vertrag als Versicherungsnehmer eingetragen ist – sind Ihre Eltern die Versicherungsnehmer, benötigen Sie deren Zustimmung oder eine Umschreibung auf Ihren Namen. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sie über das Vertragsverhältnis verfügen dürfen.
Eine Beitragsfreistellung ist meist besser, wenn Sie den Versicherungsschutz nicht sofort beenden möchten oder der Rückkaufswert gering ist, da der Vertrag ohne weitere Beiträge weiterläuft. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn Sie das Geld dringend benötigen oder den Vertrag endgültig beenden wollen. Beachten Sie, dass bei einer Beitragsfreistellung die spätere Auszahlung deutlich niedriger ausfällt als bei fortgeführter Zahlung.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung muss in der Regel nicht versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Unterschied zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein. Die genaue Steuerpflicht hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und der Vertragslaufzeit ab.
Ja, es gibt einen Stornoabzug, den der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung vom Rückkaufswert abziehen darf. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen und den ungedeckten Abschluss- und Verwaltungskosten. In den ersten Jahren kann der Abzug erheblich sein, weshalb der Rückkaufswert oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
Ja, Sie können Ihre Lebensversicherung verkaufen, statt sie zu kündigen, etwa an spezialisierte Aufkäufer oder auf einem Zweitmarkt. Der Verkaufspreis kann über dem Rückkaufswert liegen, aber unter dem aktuellen Vertragswert, da der Käufer eine Rendite erwartet. Beachten Sie, dass der Verkauf steuerliche Folgen haben kann und Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wenn Sie die Lebensversicherung kündigen, endet in der Regel auch der BU-Zusatzbaustein, da er an den Hauptvertrag gekoppelt ist. Der BU-Schutz erlischt damit vollständig, und Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen mehr. In einigen Fällen können Sie den BU-Schutz als eigenständigen Vertrag fortführen, dies müssen Sie jedoch vor der Kündigung mit Ihrem Versicherer klären.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
Mehr aus Versicherungen
- Private Pflegeversicherung: Steigende Kosten verstehen &
- Tagespflege & Nachtpflege: Leistungen, Kosten und
- Verhinderungspflege: Anspruch, Leistungen und Antrag
- Pflegeapartments als Kapitalanlage: Lohnt sich der Kauf?
- Pflegeimmobilien: Kapitalanlage, Chancen und Risiken
- Pflegezusatzversicherung: Was Verbraucher:innen & junge
- Alterungsrückstellung in der PKV: So funktioniert das
- Anwartschaftsversicherung: Was steckt dahinter und wann