LV Beitragsfreistellung Was du wissen musst
LV Beitragsfreistellung einfach erklärt: Wann lohnt sie sich, was kostet sie dich wirklich – und welche Alternativen gibt es? & junge Erwachsene.
- Definition: Du zahlst keine Prämien mehr, der Vertrag läuft aber weiter – allerdings mit reduzierter Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungssumme, kurz BFSV).
- Abgrenzung zur Kündigung: Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen; bei der Kündigung endet er und du erhältst den Rückkaufswert.
- Abgrenzung zur Beitragsstundung: Gestundete Beiträge müssen nachgezahlt werden – freigestellte nicht.
- Relevanz: Wer im Studium kein oder wenig Einkommen hat, sucht oft schnell nach Wegen, laufende Beiträge zu stoppen.
LV beitragsfrei stellen: Was steckt wirklich dahinter?
Definition: Du zahlst keine Prämien mehr, der Vertrag läuft aber weiter – allerdings mit reduzierter Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungssumme, kurz BFSV).
Wer plötzlich feststellt, dass der monatliche Beitrag zur Lebensversicherung das eigene Budget sprengt – etwa nach einem Jobverlust oder einer längeren Elternzeit –, fragt sich schnell: Muss ich den Vertrag jetzt kündigen – oder gibt es einen weniger drastischen Weg? Die Beitragsfreistellung ist genau dieser Mittelweg. Du hörst auf zu zahlen, der Vertrag läuft aber weiter. Der Haken: Die Versicherungssumme sinkt spürbar.
AUF EINEN BLICK
- Abgrenzung zur Kündigung: Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen; bei der Kündigung endet er und du erhältst den Rückkaufswert.
- Abgrenzung zur Beitragsstundung: Gestundete Beiträge müssen nachgezahlt werden – freigestellte nicht.
- Relevanz: Wer vorübergehend wenig oder kein Einkommen hat, sucht oft schnell nach Wegen, laufende Beiträge zu stoppen.
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Was bedeutet Beitragsfreistellung bei einer Lebensversicherung wirklich?
Der vorhandene Rückkaufswert (angesammeltes Kapital) wird intern in eine beitragsfreie Versicherungssumme umgerechnet.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung (Kapital-LV) oder fondsgebundene Lebensversicherung besteht aus zwei Komponenten: einem Sparanteil und einem Risikoanteil (z. B. Todesfallschutz). Wenn du die Beitragsfreistellung beantragst, stellst du die laufenden Einzahlungen ein – der Vertrag selbst bleibt jedoch rechtlich in Kraft. Die bis dahin angesammelten Beiträge werden intern umgerechnet und ergeben die beitragsfreie Versicherungssumme. Diese ist in aller Regel erheblich niedriger als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme, weil das vorhandene Kapital allein die verbleibende Laufzeit tragen muss.
Die Abgrenzung zur Kündigung ist entscheidend: Wer kündigt, beendet den Vertrag endgültig und erhält den aktuellen Rückkaufswert ausgezahlt. Wer beitragsfrei stellt, behält den Vertragsstatus und damit auch den Versicherungsschutz – wenn auch in reduzierter Höhe. Das ist besonders dann relevant, wenn der Vertrag noch viele Jahre läuft und man erwartet, die Beitragszahlung später wieder aufnehmen zu können. Steuerliche Altverträge (Abschluss vor 2005) können zudem besondere Steuervorteile haben, die bei einer Kündigung endgültig verloren gehen würden.
Noch eine wichtige Abgrenzung: die Beitragsstundung. Hier vereinbarst du mit dem Versicherer, die Beiträge vorübergehend auszusetzen – musst sie aber später vollständig nachzahlen, oft inklusive Zinsen. Die Stundung eignet sich daher nur für wirklich kurze Engpässe von wenigen Monaten. Die Beitragsfreistellung hingegen ist endgültig: Was nicht eingezahlt wurde, wird auch nicht nachgefordert. Für alle, die über einen längeren Zeitraum wenig oder kein Einkommen haben, etwa nach einem Jobverlust oder in einer Familienphase, ist die Freistellung deshalb oft die realistischere Option. Wer nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, erzielt nach aktuellem Stand bis zu 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) ohne sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht – das lässt wenig Spielraum für laufende Versicherungsprämien. Wer eine längere Auszeit plant, sollte sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Beitragsfreistellung informieren, auch im Hinblick auf eine spätere Wiederaufnahme der Zahlungen.
AUF EINEN BLICK
- Rechenlogik: Je länger der Vertrag bereits bespart wurde, desto höher fällt die BFSV aus.
- Mindest-BFSV: Versicherer dürfen eine Mindestgrenze fordern – liegt sie darunter, kann der Vertrag in manchen Fällen nur gekündigt werden (§ 165 VVG).
- Abschlusskosten, die bereits verrechnet wurden, mindern den Rückkaufswert und damit die erreichbare BFSV.
- Fondsgebundene Lebensversicherungen (FLV): Das Fondsguthaben bleibt investiert; Kursrisiken laufen weiter.
Wie die Beitragsfreistellung technisch berechnet wird
Sinnvoll: Temporäre Engpässe (berufliche Auszeit, Elternzeit, Jobwechsel), wenn der Vertrag noch langfristig fortgeführt werden soll.
Wenn du die Beitragsfreistellung beantragst, greift der Versicherer auf den aktuellen Rückkaufswert deines Vertrags zurück. Dieser Wert entspricht grob dem angesammelten Kapital abzüglich noch nicht amortisierter Abschluss- und Verwaltungskosten. Mit diesem Rückkaufswert wird intern eine beitragsfreie Versicherungssumme errechnet: Das Kapital wird so eingesetzt, als wäre es eine Einmalzahlung, die den Vertrag bis zum vereinbarten Ende trägt. Je mehr Kapital vorhanden ist, desto höher fällt die BFSV aus – weshalb lange laufende Verträge mit viel eingezahltem Kapital deutlich besser abschneiden als junge Verträge.
Abschlusskosten spielen dabei eine besonders unangenehme Rolle. Bei klassischen Lebensversicherungen werden die Abschlusskosten nach dem sogenannten Zillmerungsverfahren zu Beginn der Laufzeit verrechnet. Das bedeutet: In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert besonders niedrig, weil die Kosten bereits vollständig abgezogen wurden, während das Kapital erst langsam anwächst. Wer also eine Versicherung abgeschlossen hat und sie nach zwei oder drei Jahren beitragsfrei stellen möchte, wird feststellen, dass die erreichbare BFSV erschreckend gering ist.
Hinzu kommt die gesetzliche Mindest-BFSV-Klausel: Versicherer dürfen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine Mindestgrenze für die beitragsfreie Versicherungssumme festlegen. Liegt die rechnerisch erreichbare BFSV darunter, kann der Versicherer die Freistellung verweigern – dann bleibt als einzige Option die Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts. Diese Regelung ist in § 165 VVG verankert. Es lohnt sich daher, vor dem Antrag schriftlich zu erfragen, wie hoch die BFSV tatsächlich ausfallen würde.
AUF EINEN BLICK
- Sinnvoll: Wenn der Rückkaufswert für eine spürbare BFSV ausreicht und die Laufzeit noch lang ist.
- Nicht sinnvoll: Wenn die Versicherung sowieso nicht zur eigenen Lebenssituation passt – dann ist Kündigung oder Verkauf zu prüfen.
- Nicht sinnvoll: Bei sehr jungen Verträgen, da kaum Rückkaufswert aufgebaut wurde und die BFSV minimal ausfällt.
- Achtung Steuern: Auszahlungen aus freigestellten Verträgen können steuerlich anders behandelt werden – Beratung empfehlenswert.
Wann die Beitragsfreistellung sinnvoll ist – und wann du besser andere Wege gehst
Schritt 1: Vertrag & Policennummer bereithalten und Originalunterlagen prüfen (Mindestvertragslaufzeit für Freistellung beachten).
Die Beitragsfreistellung ist dann sinnvoll, wenn es sich um einen temporären finanziellen Engpass handelt und du den Vertrag langfristig fortführen möchtest. Klassische Situationen sind eine berufliche Auszeit, eine Elternzeit oder ein Jobwechsel mit vorübergehend geringerem Einkommen. Wenn der Vertrag bereits mehrere Jahre bespart wurde und ein spürbarer Rückkaufswert vorhanden ist, kann die Freistellung den Vertragsstatus erhalten und spätere Wiederaufnahme ermöglichen. Besonders bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und steuerliche Vorteile genießen, ist das Erhalten des Vertrags oft wertvoller als ein vorzeitiger Ausstieg.
Weniger sinnvoll ist die Beitragsfreistellung, wenn der Vertrag grundsätzlich nicht zur eigenen Lebenssituation passt. Wer als junger Mensch feststellt, dass er eigentlich keinen Todesfallschutz benötigt und keine Notwendigkeit für kapitalbildende Versicherungsprodukte sieht, sollte ernsthaft über eine Kündigung oder den Verkauf auf dem Zweitmarkt nachdenken. Auch bei sehr jungen Verträgen – wenn erst ein oder zwei Jahre eingezahlt wurde – ist die erreichbare BFSV so minimal, dass sie kaum einen Mehrwert gegenüber einer Kündigung bietet. In diesen Fällen ist es oft sinnvoller, den Rückkaufswert auszuzahlen und das Geld in flexiblere und kostengünstigere Anlageformen umzuschichten.
Ein weiterer kritischer Punkt: Passt die Versicherung überhaupt zu deinen aktuellen Bedürfnissen? Viele Verbraucher:innen haben eine Kapital-LV abgeschlossen oder als Berufsanfänger:in begonnen, ohne vollständig zu verstehen, was das Produkt leistet und kostet. Verbraucherzentralen empfehlen häufig, Altersvorsorge und Risikoschutz zu trennen: also eine kostengünstige Risikolebensversicherung für den Todesfall und separate ETF-Sparpläne für den Vermögensaufbau. Wer sich in dieser Situation befindet, sollte die Beitragsfreistellung nicht als dauerhaften Ausweg betrachten, sondern als Denkpause – um in Ruhe zu entscheiden, ob der Vertrag weitergeführt oder beendet werden soll.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Versicherer kontaktieren – per Kundenportal, E-Mail oder schriftlichem Antrag (am besten mit Einschreiben).
- Schritt 3: Angebot anfordern: Lass dir die zu erwartende BFSV schriftlich bestätigen, bevor du zustimmst.
- Schritt 4: Widerrufsfristen beachten – prüfe die Vertragsunterlagen und das Anschreiben des Versicherers.
- Schritt 5: Kontoabbuchung einstellen erst, wenn die schriftliche Bestätigung vorliegt, um Mahngebühren zu vermeiden.
So beantragst du die Beitragsfreistellung – konkret und richtig
§ 165 VVG gibt Versicherungsnehmern das gesetzliche Recht, jederzeit die Beitragsfreistellung zu verlangen.
Bevor du irgendeinen Antrag stellst, solltest du deine Vertragsunterlagen vollständig sichten. Suche nach der Policennummer, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem letzten Jahreskonto, das die Versicherung dir zugesandt hat. Wichtig ist, die dort verzeichnete Mindestvertragslaufzeit für eine Freistellung zu prüfen: Einige Versicherer schreiben vor, dass der Vertrag mindestens zwei oder drei Jahre bestanden haben muss, bevor eine Beitragsfreistellung möglich ist. Diese Frist ist nicht gesetzlich einheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den individuellen AVB.
Kontaktiere anschließend deinen Versicherer über den offiziellen Weg – idealerweise schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. Viele Versicherer bieten auch Online-Portale oder E-Mail-Wege an. Fordere in jedem Fall vor deiner Zustimmung ein schriftliches Angebot an, das dir die konkrete BFSV nennt, die dir zusteht. Unterschreibe nichts, bevor du diese Zahl kennst. Das ist dein gutes Recht und ein seriöser Versicherer wird dir dieses Angebot problemlos ausliefern.
Wenn du das Angebot erhalten hast, prüfe die genannte BFSV sorgfältig. Vergleiche sie mit dem aktuellen Rückkaufswert: Wäre es – bei vollständiger Aufgabe des Vertrags – möglicherweise sinnvoller zu kündigen? Wenn du dich für die Freistellung entscheidest, achte auf die Widerrufsfristen. Das Anschreiben des Versicherers muss diese ausweisen; schau auch in deinen Vertrag. Nach Eingang der Bestätigung vom Versicherer werden die Lastschriften gestoppt – stelle sicher, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen und melde dich umgehend, wenn doch ein Beitrag eingezogen wurde.
AUF EINEN BLICK
- Voraussetzung: Der Vertrag muss einen Rückkaufswert haben (kapitalbildende LV, keine reine RLV).
- Mindest-BFSV-Klausel: Liegt die errechnete BFSV unterhalb des vertraglichen Mindestwerts, kann der Versicherer die Freistellung ablehnen – in diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer nur die Kündigung zu.
- Wiederinkraftsetzung: § 165 Abs. 2 VVG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Reaktivierung).
- BaFin-Aufsicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung – Beschwerden sind dort möglich.
Was § 165 VVG für dich bedeutet
Zinseszinseffekt: Eingefrorenes Kapital wächst nicht mehr durch laufende Einzahlungen – der Unterschied zur regulären Fortführung kann über Jahre erheblich sein.
Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Versicherungsnehmern mit § 165 VVG ein gesetzlich verankertes Recht auf Beitragsfreistellung. Du kannst dieses Recht jederzeit geltend machen – der Versicherer darf dich nicht einfach auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten oder ablehnen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung: Der Vertrag muss einen Rückkaufswert haben. Das gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen und fondsgebundene Policen, nicht jedoch für reine Risikolebensversicherungen (RLV), die kein Kapital ansparen.
Die einzige legale Ausnahme ist die Mindest-BFSV-Klausel. Wenn die rechnerisch erreichbare BFSV unterhalb der im Vertrag festgelegten Mindestgrenze liegt, darf der Versicherer die Freistellung ablehnen. In diesem Fall steht dir nach § 165 VVG nur die Kündigung zu, verbunden mit der Auszahlung des Rückkaufswerts. Achte darauf, dass der Versicherer in diesem Fall die genaue Begründung schriftlich liefert – du hast ein Recht auf Transparenz.
Besonders relevant für alle, die ihren Vertrag nur vorübergehend pausieren möchten: § 165 Abs. 2 VVG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Wiederinkraftsetzung des Vertrags, also die Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Ob und unter welchen Konditionen das möglich ist, hängt jedoch stark von den individuellen AVB des jeweiligen Versicherers ab. Einige Anbieter erlauben die Reaktivierung nur innerhalb bestimmter Fristen oder verlangen eine erneute Gesundheitsprüfung. Kläre das unbedingt im Vorfeld – sonst könnte die Beitragsfreistellung de facto eine dauerhafte Statusänderung bedeuten.
AUF EINEN BLICK
- Überschussbeteiligung: Freigestellte Verträge können anders an Überschüssen beteiligt werden – prüfe die Versicherungsbedingungen.
- Kosten laufen weiter: Verwaltungsgebühren und Risikokosten (z. B. für Todesfallschutz) werden weiterhin aus dem Vertragsguthaben entnommen.
- Fondsgebundene LV: Fondskosten (TER) laufen unabhängig vom Beitragsstatus weiter.
- Opportunitätskosten: Überlege, ob das freigestellte Kapital bei Kündigung und alternativer Anlage (z. B. ETF-Sparplan) langfristig besser arbeitet.
Was du wirklich verlierst – und was weiterläuft
Beitragsstundung: Temporäre Aussetzung mit späterer Nachzahlung – gut bei absehbar kurzen Engpässen.
Der offensichtlichste Verlust bei einer Beitragsfreistellung ist der Zinseszinseffekt auf zukünftige Einzahlungen. Solange du keine neuen Beiträge einzahlst, wächst das Kapital nur noch durch die laufende Verzinsung des vorhandenen Guthabens – neue Einzahlungen, die sich ihrerseits verzinsen würden, entfallen. Über eine lange Restlaufzeit kann der Unterschied zwischen einem fortgeführten und einem beitragsfrei gestellten Vertrag erheblich sein. Bei fondsgebundenen Policen kommt hinzu, dass die laufenden Fondskosten (Total Expense Ratio, TER) weiterhin vom Vertragsguthaben abgezogen werden – unabhängig davon, ob du Beiträge zahlst oder nicht.
Auch die Überschussbeteiligung ist ein oft übersehener Faktor. Klassische Lebensversicherungen beteiligen Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers. Bei beitragsfrei gestellten Verträgen kann die Art der Überschussbeteiligung abweichen – einige Versicherer beteiligen freigestellte Verträge weniger oder anders als aktiv besparende. Lies dazu die Versicherungsbedingungen genau oder frage beim Versicherer explizit nach, wie sich das auf deinen Vertrag auswirkt.
Ein weiterer Punkt, den viele unterschätzen: Laufende Kosten werden auch im beitragsfreien Zustand aus dem Vertragsguthaben entnommen. Verwaltungsgebühren, Risikokosten für den Todesfallschutz und bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten laufen weiter. Das kann – insbesondere bei kleinen Rückkaufswerten – dazu führen, dass das Guthaben über die Zeit erodiert. Wenn der Vertrag noch sehr viele Jahre laufen soll und der Rückkaufswert ohnehin gering ist, kann im Extremfall das Guthaben aufgezehrt werden, bevor die Laufzeit endet. Lass dir vom Versicherer eine Hochrechnung geben, wie sich das Guthaben bei Nulleinzahlung entwickelt.
Steuerlich gilt: Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagte) gilt auch hier. Eine Beitragsfreistellung ändert nichts an der späteren Besteuerung – der steuerliche Status des Vertrags bleibt erhalten. Relevant wird das erst, wenn du den Vertrag irgendwann auflöst oder die Auszahlung erhältst.
AUF EINEN BLICK
- Beitragsreduzierung: Beitrag auf das versicherungsvertragliche Minimum absenken, statt komplett zu stoppen.
- Kündigung + Rückkaufswert: Sofortiger Kapitalabruf, aber endgültiger Verlust des Versicherungsschutzes und oft erheblicher Wertverlust.
- Verkauf / Übertragung: Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen können Verträge verkauft werden – oft höherer Erlös als Rückkaufswert.
- Policendarlehen: Beleihung des Rückkaufswerts, ohne den Vertrag zu verändern – Zinsen fallen an.
Beitragsfreistellung oder doch eine dieser Optionen?
Niedrigzinsphase und Garantiezins: Der Garantiezins für Neuverträge ist stark gesunken – ältere Verträge können lukrativer sein.
Wer einen kurzfristigen Engpass von wenigen Monaten überbrücken muss, sollte zuerst die Beitragsstundung in Betracht ziehen. Dabei werden die Beiträge für einen vereinbarten Zeitraum ausgesetzt, müssen aber später vollständig nachgezahlt werden – häufig mit einem Zinsaufschlag. Der Vorteil: Der Vertrag läuft unverändert weiter, die Versicherungssumme bleibt erhalten. Der Nachteil: Du musst die Rückstände begleichen, sobald deine finanzielle Situation sich wieder verbessert. Für eine Person, die in zwei Jahren eine berufliche Neuorientierung abschließt und danach ein höheres Einkommen erwartet, kann das durchaus attraktiv sein.
Eine weitere Option ist die Beitragsreduzierung: Viele Versicherer erlauben es, den monatlichen Beitrag auf ein vertraglich definiertes Minimum abzusenken, ohne den Vertrag vollständig beitragsfrei zu stellen. Das ist ein guter Mittelweg, wenn du weiterhin etwas einzahlen kannst, aber weniger als bisher. Die Versicherungssumme sinkt moderat, der Spareffekt bleibt teilweise erhalten, und du verhinderst die vollständige Erosion durch laufende Kosten.
Wenn feststeht, dass du den Vertrag dauerhaft nicht weiterführen möchtest oder kannst, gibt es zwei härtere Optionen: Kündigung und Verkauf. Bei der Kündigung erhältst du den Rückkaufswert ausgezahlt – dieser liegt bei jungen Verträgen oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschlusskosten bereits verrechnet wurden. Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen bieten spezialisierte Aufkäufer in der Regel mehr als den Rückkaufswert, da sie den Vertrag selbst weiterführen. Dieser Weg ist jedoch aufwendiger und nicht für alle Vertragstypen oder -größen attraktiv. Verbraucherzentralen raten, beide Angebote einzuholen und sorgfältig zu vergleichen.
AUF EINEN BLICK
- Abschlusskosten bei jungen Verträgen: Wer erst wenige Jahre eingezahlt hat, hat kaum nennenswerten Rückkaufswert aufgebaut.
- Alternative für junge Menschen: Staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester, bAV) oder kostengünstige ETF-Sparpläne werden von Verbraucherzentralen oft bevorzugt.
- Berufsunfähigkeitsschutz (BU): Für Berufseinsteiger und Personen in der ersten Karrierephase ist eine eigenständige BU-Versicherung häufig sinnvoller als eine Kapital-LV – hier bietet StudySmarter einen spezialisierten Check an.
- Fazit: Lass bestehende Verträge von einer unabhängigen Stelle bewerten, bevor du eine Entscheidung triffst.
Lohnt sich eine Lebensversicherung überhaupt noch?
Diese Frage ist berechtigt und wird von Verbraucherschützern seit Jahren intensiv diskutiert. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gesunken. Ältere Verträge – insbesondere jene, die vor 2005 abgeschlossen wurden – genießen höhere Garantieverzinsungen und steuerliche Vorteile, die bei Neuverträgen nicht mehr existieren. Wer einen solchen Altvertrag besitzt und ihn beitragsfrei stellen oder kündigen möchte, sollte das sehr sorgfältig abwägen, weil diese Vorteile unwiederbringlich verloren gehen.
Für Verbraucher:innen, die noch keinen solchen Altvertrag besitzen oder gerade erst in die Berufswelt einsteigen, sieht die Rechnung anders aus. Eine klassische Kapital-LV als Altersvorsorgeprodukt ist für die meisten Menschen heute kaum noch die erste Wahl – zu hoch sind die internen Kosten, zu starr ist die Struktur, zu niedrig der garantierte Ertrag. Verbraucherzentralen empfehlen stattdessen häufig staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester, betriebliche Altersvorsorge) oder kostengünstige ETF-Sparpläne, bei denen die Kosten transparent und die Flexibilität deutlich höher sind.
Ein separater, aber wichtiger Punkt ist der Berufsunfähigkeitsschutz. Viele Kapital-LV-Verträge enthalten eine BU-Zusatzversicherung. Das klingt praktisch, ist aber oft teuer und bietet weniger Schutz als eine eigenständige BU-Police. Für alle, die sich neu absichern möchten, ist eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung in aller Regel sinnvoller als eine kombinierte Kapital-LV mit BU-Rider – schon allein deshalb, weil im Fall einer Kündigung der LV auch der BU-Schutz endet, und eine erneute Absicherung mit zunehmendem Alter oder bei verschlechtertem Gesundheitszustand teurer oder gar unmöglich wird.
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Häufige Fragen
Ja, in der Regel kannst du deine Lebensversicherung beitragsfrei stellen und später wieder Beiträge zahlen. Die genauen Bedingungen dafür stehen in deinen Vertragsunterlagen, und du solltest die Wiederaufnahme rechtzeitig bei deinem Versicherer beantragen.
Bei einer Beitragsfreistellung wird der Todesfallschutz in der Regel auf das Niveau reduziert, das dem bis dahin angesparten Vertragsguthaben entspricht. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme sinkt und im Todesfall nur noch der reduzierte Betrag ausgezahlt wird.
Eine Mindestlaufzeit für die Beitragsfreistellung gibt es in der Regel nicht, du kannst sie meist nach der ersten Beitragszahlung beantragen. Allerdings kann eine sehr frühe Freistellung dazu führen, dass die Vertragskosten die angesparte Summe übersteigen und der Vertrag wertlos wird.
Die Bearbeitungsdauer eines Beitragsfreistellungsantrags hängt vom jeweiligen Versicherer ab und kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. In der Regel erhältst du nach der Prüfung eine schriftliche Bestätigung mit den neuen Vertragsdaten.
Die steuerlichen Vorteile deiner Lebensversicherung können durch eine Beitragsfreistellung erhalten bleiben, sofern der Vertrag weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist, dass die Vertragslaufzeit und die Auszahlungsmodalitäten unverändert bleiben und du keine Beiträge zurückforderst.
Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du keine weiteren Beiträge, der Vertrag bleibt aber bestehen und das angesparte Kapital wird weiterhin verzinst. Bei einer Kündigung wird der Vertrag aufgelöst und du erhältst den Rückkaufswert ausgezahlt, womit der Versicherungsschutz endet.
Ja, du kannst deine Lebensversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn du staatliche Förderung beziehst, da dies keine direkte Auswirkung auf deinen Förderanspruch hat. Allerdings solltest du prüfen, ob das angesparte Kapital als Vermögen bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt wird, was je nach Freibetrag relevant sein kann.
Eine Beitragsfreistellung ist in der Regel finanziell günstiger als eine Kündigung, weil der Vertrag weiterläuft und das Kapital sich weiterentwickeln kann. Bei einer Kündigung erhältst du nur den Rückkaufswert, der oft unter den eingezahlten Beiträgen liegt, während du bei der Freistellung den Versicherungsschutz und die Chance auf spätere Erträge behältst.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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