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Krankentagegeld steuerlich absetzen: So gibst du die Beiträge richtig an

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, wirkt sich aber über den Progressionsvorbehalt auf deinen Steuersatz aus.

10 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur Krankentagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro.
  • Das ausgezahlte Krankentagegeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Für Angestellte ist der Höchstbetrag durch die Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung meist bereits ausgeschöpft.

01 · Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Beide Leistungen gleichen Einkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit aus, unterscheiden sich aber in ihrer Quelle und steuerlichen Behandlung.

Das gesetzliche Krankengeld ist eine Pflichtleistung deiner Krankenkasse. Es greift bei Angestellten in der Regel nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und ist in der Höhe gesetzlich festgelegt, also niedriger als dein vorheriges Nettoeinkommen. Das private Krankentagegeld kommt dagegen aus einem Vertrag, den du selbst mit einem Versicherer abschließt.

Bei der privaten Krankentagegeldversicherung bestimmst du die Höhe der Leistung selbst. Du kannst sie so vereinbaren, dass sie zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld dein bisheriges Nettoeinkommen erreicht oder sogar bis zu 100 Prozent davon abdeckt. Der Beginn der Zahlung hängt von der vertraglich festgelegten Karenzzeit ab.

Steuerlich unterscheiden sich die beiden Leistungen nicht. Sowohl das gesetzliche Krankengeld als auch das private Krankentagegeld sind steuerfrei, unterliegen aber beide dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie deinen persönlichen Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen können.

  • Das gesetzliche Krankengeld zahlt deine Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung.
  • Das private Krankentagegeld zahlt dein Versicherer nach der vereinbarten Karenzzeit.
  • Beide Leistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Krankengeld und Krankentagegeld im direkten Vergleich
Gesetzliches KrankengeldPrivate Krankentagegeldversicherung
ZahlerGesetzliche KrankenkassePrivater Versicherer
Beginn der LeistungNach Ende der Lohnfortzahlung, in der Regel nach sechs WochenNach vertraglich vereinbarter Karenzzeit
Höhe der LeistungGesetzlich festgelegt, niedriger als das NettoeinkommenIndividuell vereinbar, bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens
Steuerliche Behandlung der LeistungSteuerfrei, unterliegt dem ProgressionsvorbehaltSteuerfrei
Beiträge absetzbarBeiträge zur Krankenversicherung als Basisabsicherung absetzbarBeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar

02 · Grundlagen

So ordnet das Finanzamt die Krankentagegeldversicherung ein

Steuerrechtlich gehört die Krankentagegeldversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diese Einordnung bestimmt, wo du die Beiträge einträgst und welcher Höchstbetrag gilt.

Für das Finanzamt sind die Beiträge zu deiner Krankentagegeldversicherung keine beliebigen Ausgaben. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Diese Einordnung teilt sich die Krankentagegeldversicherung mit anderen privaten Risikoabsicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Krankenhaustagegeldversicherung.

Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zur Basisabsicherung. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Basisabsicherung vorrangig und in voller Höhe absetzbar. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zu denen deine Krankentagegeldversicherung gehört, sind dagegen nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abziehbar.

Diese Einordnung hat direkte Folgen für deine Steuererklärung. Du kannst die Beiträge nicht unbegrenzt geltend machen, sondern musst prüfen, ob der gemeinsame Topf für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch Platz bietet. Bei den meisten Angestellten ist dieser Topf durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.

Kurz erklärt

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Versicherungsbeiträge, die nicht zur Basisabsicherung gehören, aber der privaten Risikovorsorge dienen. Dazu zählen unter anderem Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, unterliegen aber einem jährlichen Höchstbetrag.

03 · Kosten

Welche Höchstbeträge gelten für deine Vorsorgeaufwendungen?

Der Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen ist gedeckelt. Wie viel du absetzen kannst, hängt von deinem Beschäftigungsstatus und deiner Lebenssituation ab.

Der jährliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt für Angestellte, Rentner, Studierende und Beamte bei 1.900 Euro. Für Selbstständige gilt ein erhöhter Betrag von 2.800 Euro pro Jahr. Diese Grenzen gelten für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen, nicht nur für deine Krankentagegeldversicherung.

Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge nicht automatisch, sondern werden je nach Beschäftigungsstatus kombiniert. Ein Ehepaar, bei dem beide angestellt sind, kann zusammen 3.800 Euro absetzen. Sind beide selbstständig, liegt der gemeinsame Höchstbetrag bei 5.600 Euro. Die Kombination aus einem selbstständigen und einem angestellten Partner ergibt 4.700 Euro.

Für dich als Studierende oder Studierender gilt der gleiche Höchstbetrag wie für Angestellte, also 1.900 Euro. Da du in der Regel über eine studentische Krankenversicherung abgesichert bist, ist dieser Betrag oft nicht vollständig durch andere Vorsorgeaufwendungen belegt. Deine Krankentagegeldversicherung kann dann steuerlich wirksam werden.

  • Angestellte, Rentner, Studierende und Beamte: 1.900 Euro pro Jahr.
  • Selbstständige: 2.800 Euro pro Jahr.
  • Ehepaar, beide angestellt: 3.800 Euro pro Jahr.
  • Ehepaar, beide selbstständig: 5.600 Euro pro Jahr.
  • Ehepaar, selbstständig und angestellt: 4.700 Euro pro Jahr.

Jährliche Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026

Angestellte, Rentner, Studierende, Beamte1.900 EUR
Selbstständige2.800 EUR
Ehepaar, beide angestellt3.800 EUR
Ehepaar, beide selbstständig5.600 EUR
Ehepaar, selbstständig und angestellt4.700 EUR

04 · Fehler vermeiden

Warum deine Beiträge oft keine zusätzliche Steuerersparnis bringen

Die Basisabsicherung hat Vorrang. Erst wenn deren Kosten unter dem Höchstbetrag bleiben, wirken sich weitere Versicherungen steuermindernd aus.

Die häufigste Fehleinschätzung ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung allein aus steuerlichen Gründen. Bei den meisten Angestellten ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Deine Krankentagegeldversicherung bringt dann keine zusätzliche Steuerersparnis.

Ein weiterer Irrtum betrifft die ausgezahlte Leistung. Viele gehen davon aus, dass das Krankentagegeld komplett ohne steuerliche Folgen bleibt. Tatsächlich erhöht es über den Progressionsvorbehalt deinen persönlichen Steuersatz, auch wenn die Leistung selbst steuerfrei ist. Das kann zu einer Nachzahlung führen, wenn du keine Steuererklärung eingeplant hast.

Du solltest auch nicht vergessen, dass Beiträge zur privaten Pflegeversicherung denselben Topf beanspruchen. Wenn du privat krankenversichert bist, zählen deine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und reduzieren den verfügbaren Spielraum für die Krankentagegeldversicherung.

  • Der Höchstbetrag ist bei den meisten Angestellten durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
  • Das ausgezahlte Krankentagegeld erhöht über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.
  • Beiträge zur privaten Pflegeversicherung beanspruchen denselben Höchstbetrag.

Häufige Fehleinschätzungen beim Absetzen der Krankentagegeldversicherung

·Du schließt eine Krankentagegeldversicherung nur ab, um Steuern zu sparen. Der Höchstbetrag ist bei den meisten Angestellten bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
·Du gehst davon aus, dass das ausgezahlte Krankentagegeld komplett ohne steuerliche Folgen bleibt. Es erhöht über den Progressionsvorbehalt deinen persönlichen Steuersatz.
·Du vergisst, dass auch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen zählen und den Höchstbetrag mit beanspruchen.
·Du verwechselst Krankentagegeld mit Krankengeld. Nur das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist eine sonstige Vorsorgeaufwendung, das gesetzliche Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung.

05 · Schritt für Schritt

So wirkt sich das Krankentagegeld auf deinen Steuersatz aus

Die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung ist steuerfrei. Trotzdem kann sie deine Steuerlast erhöhen, weil sie dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Wenn deine Krankentagegeldversicherung leistet, zahlt dein Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld netto aus. Es ist frei von Einkommensteuer und wird dir ohne Abzüge überwiesen. Das gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.

Für die Berechnung deines persönlichen Steuersatzes zählt das Finanzamt die steuerfreie Leistung jedoch zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu. Dadurch steigt dein Gesamteinkommen auf dem Papier, und dein persönlicher Steuersatz erhöht sich. Dein übriges Einkommen wird dann mit diesem höheren Satz besteuert.

Hast du mehr als 410 Euro Krankentagegeld im Jahr erhalten, wirst du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dein Versicherer stellt dir dafür eine Bescheinigung aus, die du für die Anlage N benötigst. Ohne diese Erklärung drohen Verspätungszuschläge.

  • Dein Versicherer zahlt das Krankentagegeld netto und ohne Steuerabzug aus.
  • Das Finanzamt addiert die Leistung für die Steuersatzberechnung zu deinem Einkommen.
  • Ab 410 Euro Krankentagegeld im Jahr bist du zur Steuererklärung verpflichtet.
01

Krankentagegeld wird ausgezahlt

Dein Versicherer zahlt das vereinbarte Krankentagegeld netto aus. Es ist frei von Einkommensteuer.

02

Finanzamt addiert die Leistung zum Einkommen

Für die Berechnung deines persönlichen Steuersatzes zählt das Finanzamt das steuerfreie Krankentagegeld zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu.

03

Steuersatz steigt

Durch das höhere Gesamteinkommen steigt dein persönlicher Steuersatz. Dein übriges Einkommen wird mit diesem höheren Satz besteuert.

04

Steuererklärung wird Pflicht

Hast du mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr erhalten, musst du eine Steuererklärung abgeben. Die Bescheinigung deiner Krankenkasse hilft dir beim Eintragen.

06 · Was gilt

Für wen lohnt sich die Krankentagegeldversicherung besonders?

Nicht jeder braucht eine private Krankentagegeldversicherung. Für manche Gruppen ist sie jedoch eine wichtige Absicherung gegen Einkommensverluste.

Selbstständige und Freiberufler haben in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Für sie ist die private Krankentagegeldversicherung oft die einzige Absicherung gegen Einkommensverluste bei längerer Krankheit. Auch privat Krankenversicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld und müssen sich privat absichern.

Angestellte mit überdurchschnittlichem Einkommen können das gesetzliche Krankengeld mit einer privaten Krankentagegeldversicherung aufstocken. Das gesetzliche Krankengeld ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, sodass Gutverdiener im Krankheitsfall einen spürbaren Einkommensverlust erleiden. Eine private Zusatzversicherung gleicht diese Lücke aus.

Verzichtbar ist die Krankentagegeldversicherung für Angestellte mit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und ausreichendem gesetzlichem Krankengeld. Wer mit dem gesetzlichen Krankengeld seine laufenden Kosten decken kann, braucht keine zusätzliche private Absicherung. Auch bei geringem Einkommen lohnt sich der zusätzliche Beitrag oft nicht.

  • Besonders sinnvoll für Selbstständige, Freiberufler und privat Krankenversicherte.
  • Sinnvoll für Angestellte mit überdurchschnittlichem Einkommen zur Aufstockung des Krankengeldes.
  • Meist verzichtbar für Angestellte mit ausreichendem gesetzlichem Krankengeld.

Besonders sinnvoll

·Selbstständige und Freiberufler ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
·Privat Krankenversicherte, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten
·Angestellte mit überdurchschnittlichem Einkommen, die das gesetzliche Krankengeld aufstocken möchten
·Personen mit hohen laufenden Verpflichtungen, die einen längeren Einkommensausfall nicht überbrücken können

Meist verzichtbar

·Angestellte mit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und ausreichendem gesetzlichem Krankengeld
·Personen mit geringem Einkommen, bei denen die Beiträge den Nutzen übersteigen
·Beamte mit umfassender Absicherung durch den Dienstherrn
·Personen, die nur aus steuerlichen Gründen abschließen möchten

07 · Hintergrund

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler: Das gilt steuerlich

Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld und profitieren von einem höheren steuerlichen Höchstbetrag für ihre Vorsorgeaufwendungen.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hast du in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Fällst du arbeitsunfähig aus, endet dein Einkommen ab dem ersten Tag. Eine private Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke und sichert deinen Lebensunterhalt während der Krankheit.

Steuerlich profitierst du doppelt. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr, also 900 Euro höher als bei Angestellten. Deine Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du bis zu dieser Grenze als Sonderausgaben absetzen, sofern der Topf nicht durch andere Vorsorgeaufwendungen belegt ist.

Achte bei Vertragsabschluss auf die Karenzzeit. Selbstständige und Freiberufler können kürzere Karenzzeiten ab zwei Wochen vereinbaren, während bei Angestellten die Karenzzeit nicht kürzer sein darf als die sechswöchige Lohnfortzahlung. Je kürzer die Karenzzeit, desto früher zahlt die Versicherung im Krankheitsfall.

  • Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung meist keinen Anspruch auf Krankengeld.
  • Der steuerliche Höchstbetrag liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr.
  • Selbstständige können Karenzzeiten ab zwei Wochen vereinbaren.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hast du in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Fällst du arbeitsunfähig aus, endet dein Einkommen ab dem ersten Tag. Eine private Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke.

Steuerlich profitierst du doppelt: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr, also 900 Euro höher als bei Angestellten. Deine Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du bis zu dieser Grenze als Sonderausgaben absetzen.

Achte bei Vertragsabschluss auf die Karenzzeit. Sie bestimmt, ab wann die Versicherung zahlt. Für Selbstständige sind kürzere Karenzzeiten ab zwei Wochen möglich, während bei Angestellten die Karenzzeit mindestens der Lohnfortzahlung von sechs Wochen entsprechen muss.

Auch für dich gilt: Das ausgezahlte Krankentagegeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. In Jahren mit Krankentagegeld kann dein Steuersatz auf dein übriges Einkommen steigen.

08 · Im Vertrag

Krankentagegeld und Pflegeversicherung: So hängen die Beiträge zusammen

Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Krankentagegeldversicherung teilen sich denselben steuerlichen Topf. Das solltest du bei deiner Steuerplanung berücksichtigen.

Das bedeutet: Je mehr du für die Pflegeversicherung zahlst, desto weniger Spielraum bleibt für den Abzug deiner Krankentagegeldversicherung. Beide Positionen zusammen dürfen den jährlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Die Basisabsicherung hat dabei immer Vorrang. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe der Basisabsicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Erst wenn diese Kosten unter dem Höchstbetrag bleiben, können sonstige Vorsorgeaufwendungen wie die Krankentagegeldversicherung steuerlich wirksam werden.

Für privat Krankenversicherte ist dieser Zusammenhang besonders relevant. Deine Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und beanspruchen den Höchstbetrag gemeinsam mit der Krankentagegeldversicherung. Du solltest daher beide Beitragsbescheinigungen zusammen betrachten, bevor du eine Steuerersparnis erwartest.

  • Pflegeversicherung und Krankentagegeldversicherung teilen sich denselben Höchstbetrag.
  • Die Basisabsicherung ist vorrangig und unbegrenzt absetzbar.
  • Privat Krankenversicherte müssen beide Beiträge gemeinsam betrachten.

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen

BasisabsicherungVorrangig absetzbarBeiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe der Basisabsicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Sie haben Vorrang vor sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Sonstige VorsorgeaufwendungenGedeckeltDazu zählen Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Abzug ist auf 1.900 Euro pro Jahr begrenzt, für Selbstständige auf 2.800 Euro.
ProgressionsvorbehaltErhöht SteuersatzSteuerfreie Leistungen wie Krankentagegeld oder Krankengeld werden bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Sie bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Satz für das übrige Einkommen.
KarenzzeitVertraglich vereinbartZeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und erster Auszahlung des Krankentagegeldes. Bei Angestellten mindestens sechs Wochen, bei Selbstständigen kürzer möglich.

09 · Checkliste

Checkliste: So gibst du die Krankentagegeldversicherung korrekt an

Mit dieser Reihenfolge stellst du sicher, dass du keine absetzbaren Beträge vergisst und alle Pflichtangaben machst.

Für die Steuererklärung 2026 brauchst du zuerst alle Beitragsbescheinigungen deiner Krankentagegeldversicherung. Diese erhältst du von deinem Versicherer für das abgelaufene Steuerjahr. Die Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.

Prüfe anschließend, ob deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag bereits ausschöpfen. Bei den meisten Angestellten ist das der Fall, sodass die Krankentagegeldversicherung keine zusätzliche Steuerersparnis bringt. Die Eintragung ist trotzdem sinnvoll, weil das Finanzamt die Beträge automatisch berücksichtigt, falls Spielraum besteht.

Hast du Krankentagegeld erhalten, trägst du die Leistung in der Anlage N unter den Entgeltersatzleistungen ein. Dein Versicherer stellt dir dafür eine Bescheinigung aus, die du für die korrekte Angabe benötigst. Beachte die Pflicht zur Steuererklärung, wenn du mehr als 410 Euro Krankentagegeld im Jahr erhalten hast.

  • Sammle alle Beitragsbescheinigungen deiner Krankentagegeldversicherung für das Steuerjahr.
  • Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.
  • Prüfe, ob deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag bereits ausschöpfen.
  • Trage erhaltenes Krankentagegeld in der Anlage N unter den Entgeltersatzleistungen ein.
  • Beachte die Pflicht zur Steuererklärung ab 410 Euro Krankentagegeld im Jahr.

Deine Schritte für die Steuererklärung 2026

01

Sammle alle Beitragsbescheinigungen deiner Krankentagegeldversicherung für das Steuerjahr.

02

Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.

03

Prüfe, ob deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag bereits ausschöpfen.

04

Hast du Krankentagegeld erhalten, trage die Leistung in der Anlage N unter den Entgeltersatzleistungen ein.

05

Nutze die Bescheinigung deines Versicherers für das Finanzamt, um die Höhe der Leistung korrekt anzugeben.

10 · Schritt für Schritt

Krankentagegeld und Lohnfortzahlung: So greifen die Leistungen ineinander

Die private Krankentagegeldversicherung ergänzt die gesetzliche Lohnfortzahlung und das Krankengeld. Der zeitliche Ablauf bestimmt, welche Leistung wann greift.

Als Angestellter erhältst du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst sechs Wochen lang deinen vollen Lohn vom Arbeitgeber. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und gilt unabhängig von deiner privaten Absicherung. In dieser Zeit zahlt deine Krankentagegeldversicherung noch nicht.

Nach der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es ist niedriger als dein normales Gehalt und wird ohne zeitliche Beschränkung, aber wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen gezahlt. Deine private Krankentagegeldversicherung zahlt nach der vereinbarten Karenzzeit, die bei Angestellten nicht kürzer sein darf als die sechswöchige Lohnfortzahlung.

Die private Krankentagegeldversicherung ergänzt also das gesetzliche Krankengeld. Du kannst die Höhe so wählen, dass beide Leistungen zusammen dein bisheriges Nettoeinkommen erreichen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern greift die private Versicherung dagegen ohne vorherige Lohnfortzahlung, da sie keinen Arbeitgeber haben, der im Krankheitsfall zahlt.

  • In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn.
  • Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld für maximal 78 Wochen.
  • Die private Krankentagegeldversicherung zahlt nach der vereinbarten Karenzzeit.
01

Erste sechs Wochen: Lohnfortzahlung

Als Angestellter erhältst du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst sechs Wochen lang deinen vollen Lohn vom Arbeitgeber. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

02

Danach: Gesetzliches Krankengeld

Nach der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es ist niedriger als dein normales Gehalt und wird ohne zeitliche Beschränkung, aber wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen gezahlt.

03

Parallel: Private Krankentagegeldversicherung

Deine private Krankentagegeldversicherung zahlt nach der vereinbarten Karenzzeit. Bei Angestellten darf die Karenzzeit nicht kürzer sein als die Lohnfortzahlung von sechs Wochen.

04

Aufstockung des Einkommens

Das private Krankentagegeld stockt das gesetzliche Krankengeld auf. Du kannst so bis zu 100 Prozent deines Nettoeinkommens absichern.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026