MagazineFinanzenKostenlos starten
MagazineFinanzenVersicherung Krankentagegeld Steuererklärung
FinanzbildungVersicherung9 Min.

Krankentagegeld Steuererklärung: So holst du dir dein Geld zurück

Wer Krankentagegeld erhält, muss das in der Steuererklärung angeben. Das klingt erstmal nach Pflicht, ist aber oft eine Chance: Denn die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Wir zeigen dir, wie du 2026 keine Fehler machst.

SteuererklärungKrankentagegeldVorsorgeaufwendungen
Muss ich das angeben?
Ja, immer.
Das Krankentagegeld ersetzt deinen Arbeitslohn und ist daher steuerpflichtig.
Kann ich was absetzen?
Ja, die Beiträge.
Deine gezahlten Versicherungsbeiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar.
Wo eintragen?
In der Anlage N.
Das Krankentagegeld gehört in Zeile 14 bei den sonstigen Einkünften.

Warum betrifft dich das Thema Krankentagegeld und Steuer?

Vielleicht denkst du jetzt: Krankentagegeld? Das betrifft mich doch gar nicht, ich bin doch gesund. Aber halt: Jeder, der arbeitet und nicht Beamter ist, kann in die Situation kommen, länger zu erkranken. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach sechs Wochen Krankheit kein Gehalt mehr, sondern nur noch 70 Prozent deines Bruttogehalts als Krankengeld, und das auch nur für maximal 78 Wochen.

Eine Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Sie springt ein, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Du bekommst dann von deinem Versicherer ein tägliches Krankentagegeld ausgezahlt, das deinen Verdienstausfall teilweise oder ganz ausgleicht. Diese Zahlung ist eine Versicherungsleistung, aber steuerlich gesehen ist sie eine Ersatzleistung für deinen Arbeitslohn.

Und genau hier kommt die Steuererklärung ins Spiel. Weil das Krankentagegeld deinen Lohn ersetzt, wird es als sogenannte Lohnersatzleistung eingestuft. Das Finanzamt will davon wissen. Das klingt nach lästiger Bürokratie, ist aber auch eine Chance: Denn die Beiträge, die du für diese Versicherung zahlst, kannst du in der Steuererklärung angeben und mindern so deine Steuerlast.

Wer das Thema ignoriert, riskiert eine Nachzahlung mit Zinsen. Wer es richtig macht, kann im Gegenzug Steuern sparen. Deshalb lohnt es sich für dich, die Grundlagen zu verstehen und zu wissen, wie du konkret vorgehst.

42 Tage
beträgt die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung bei längerer Erkrankung.
90%
des Nettoeinkommens sind bei den meisten Tarifen als Tagesgeld maximal versicherbar.
1.000 Euro
Freigrenze pro Jahr, bis zu der sonstige Einkünfte steuerfrei bleiben.

Die Grundlagen: Was ist Krankentagegeld überhaupt?

Lass uns ganz von vorne anfangen. Das Krankentagegeld ist eine freiwillige Versicherungsleistung. Du schließt einen Vertrag mit einem Versicherer ab, zum Beispiel einer privaten Krankenversicherung. Im Vertrag legst du einen bestimmten Tagessatz fest, den du im Krankheitsfall ausgezahlt bekommst, zum Beispiel 50, 100 oder 150 Euro pro Tag.

Der entscheidende Punkt ist der Auslöser: Die Versicherung zahlt erst, wenn du arbeitsunfähig bist und dein Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet. Das ist in der Regel nach sechs Wochen der Fall. Ab dem 43. Tag der Krankschreibung bekommst du also dein Krankentagegeld von der Versicherung, nicht von deinem Chef.

Wichtig zu wissen: Das Krankentagegeld ist nicht dasselbe wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld ist eine Pflichtleistung, die du automatisch bekommst, wenn du gesetzlich versichert bist. Das Krankentagegeld ist eine Zusatzversicherung, die du selbst abschließen und bezahlen musst. Viele Selbstständige und Gutverdiener nutzen sie, um ihren Lebensstandard zu halten.

Für die Steuer bedeutet das: Das Krankengeld der gesetzlichen Kasse ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Krankentagegeld der privaten Versicherung ist dagegen voll steuerpflichtig, weil es als Ersatz für den Arbeitslohn gilt. Diese Unterscheidung ist der Kern des Themas und erklärt, warum du dich damit beschäftigen musst.

So funktioniert die Steuerpflicht beim Krankentagegeld

Jetzt wird es konkret: Wie wirkt sich das Krankentagegeld auf deine Steuererklärung aus? Grundsätzlich gilt: Alle Einnahmen, die deinen Arbeitslohn ersetzen, sind steuerpflichtig. Dazu gehören neben dem Krankentagegeld auch Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Das Finanzamt nennt diese Zahlungen Lohnersatzleistungen.

Du musst das Krankentagegeld in deiner Steuererklärung in der Anlage N eintragen. Das ist das Formular für deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dort gibt es ein Feld für sonstige Bezüge, in das du die Summe des erhaltenen Krankentagegeldes einträgst. Deine Versicherung stellt dir dafür eine Bescheinigung aus, auf der der ausgezahlte Betrag steht.

Der Haken dabei: Das Krankentagegeld erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Das kann dazu führen, dass du in eine höhere Steuerklasse rutschst oder dass du Steuern nachzahlen musst. Das ist der unangenehme Teil. Aber es gibt auch einen positiven Aspekt, den viele übersehen: den Progressionsvorbehalt.

Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Krankentagegeld zwar deinen Steuersatz erhöht, aber nicht direkt mit dem vollen Betrag besteuert wird. Es wird nur zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Du zahlst also nicht automatisch auf das gesamte Krankentagegeld Steuern, sondern dein normaler Lohn wird mit einem höheren Prozentsatz besteuert.

Kosten und Beiträge: So setzt du die Versicherung ab

Nun zur guten Nachricht: Die Beiträge für deine Krankentagegeldversicherung kannst du in der Steuererklärung absetzen. Das senkt deine Steuerlast und gleicht die Steuerpflicht auf der Leistungsseite zumindest teilweise aus. Die Beiträge gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt. Diese Höchstbeträge sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen, also auch für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Wenn du also viele verschiedene Versicherungen hast, kann es sein, dass du nicht alle Beiträge absetzen kannst.

Ein weiterer Punkt: Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind Teil der Basisabsicherung. Das bedeutet, sie werden wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung behandelt. Allerdings gibt es einen Unterschied: Während die Basisabsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unbegrenzt absetzbar ist, gilt für die private Krankentagegeldversicherung eine Begrenzung.

Konkret heißt das: Du kannst die Beiträge nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen, der für das Jahr 2026 festgelegt ist. Alles, was darüber hinausgeht, verfällt steuerlich. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Versicherungsbeiträge sorgfältig sammelst und in der Steuererklärung angibst. Dein Versicherer schickt dir dazu jährlich eine Beitragsbescheinigung.

Worauf du bei der Steuererklärung 2026 besonders achten solltest

Wenn du Krankentagegeld erhalten hast, gibt es einige Fallstricke, die du vermeiden solltest. Der erste und häufigste Fehler: Das Krankentagegeld wird vergessen oder absichtlich weggelassen. Das Finanzamt bekommt aber von der Versicherung eine Meldung über die ausgezahlten Leistungen. Wenn du die Zahlung nicht angibst, droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Der zweite Punkt betrifft die zeitliche Zuordnung. Wichtig ist, in welchem Jahr du das Krankentagegeld erhalten hast, nicht in dem Jahr, in dem du erkrankt bist. Wenn du also im Dezember 2025 krank geworden bist und das Geld erst im Januar 2026 ausgezahlt wurde, gehört es in die Steuererklärung 2026. Achte darauf, dass du die Bescheinigungen der Versicherung dem richtigen Jahr zuordnest.

Drittens: Die Freigrenze beachten. Es gibt eine Freigrenze für sonstige Einkünfte. Liegt dein Krankentagegeld unter dieser Grenze, musst du es nicht versteuern. Die Grenze liegt bei 410 Euro im Jahr, das ist die sogenannte Freigrenze für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Erst wenn du darüber liegst, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Viertens: Den Progressionsvorbehalt nicht unterschätzen. Auch wenn du unter der Freigrenze liegst, kann das Krankentagegeld deinen Steuersatz erhöhen. Das passiert, wenn dein Einkommen insgesamt über dem Grundfreibetrag liegt. Das Finanzamt berechnet das automatisch, aber du solltest es wissen, um keine böse Überraschung bei der Steuernachzahlung zu erleben.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Ein Klassiker ist die Verwechslung von Krankentagegeld und Krankengeld. Viele denken, beides sei steuerfrei. Das ist falsch. Das Krankengeld der gesetzlichen Kasse ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das private Krankentagegeld ist dagegen voll steuerpflichtig. Wer das verwechselt, macht schnell Fehler in der Steuererklärung.

Ein weiterer Fehler ist das Weglassen der Beiträge. Manche denken, wenn die Leistung steuerpflichtig ist, kann man die Beiträge nicht absetzen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar und mindern deine Steuerlast. Wer sie nicht angibt, verschenkt bares Geld.

Auch die Höhe der Beiträge wird oft falsch eingetragen. Du darfst nur den Anteil absetzen, der für die Krankentagegeldversicherung selbst ist. Wenn in deinem Vertrag auch andere Leistungen enthalten sind, zum Beispiel eine Pflegetagegeldversicherung, musst du die Beiträge aufteilen. Dein Versicherer weist das auf der Bescheinigung aus.

Zu guter Letzt: Die Frist nicht versäumen. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss in der Regel bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Wenn du einen Steuerberater hast, verlängert sich die Frist automatisch. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge. Also: Rechtzeitig kümmern und alle Unterlagen sammeln.

So gehst du Schritt für Schritt vor: Dein Fahrplan

Schritt eins: Sammle alle Unterlagen. Dazu gehören deine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, die Bescheinigung deiner Krankentagegeldversicherung über die ausgezahlten Leistungen und die Beitragsbescheinigung über die gezahlten Beiträge. Ohne diese Dokumente geht nichts.

Schritt zwei: Besorge dir die Formulare. Die Steuererklärung kannst du bequem online mit ELSTER machen, dem kostenlosen Programm des Finanzamts. Alternativ nutzt du Steuersoftware wie WISO oder Taxfix, die dich Schritt für Schritt durch die Eingaben führen. Auch ein Steuerberater ist eine Option, wenn du dir unsicher bist.

Schritt drei: Trage die Werte korrekt ein. In der Anlage N trägst du das Krankentagegeld bei den sonstigen Bezügen ein. In der Anlage Vorsorgeaufwand trägst du die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung ein. Achte darauf, dass du die Beträge aus den Bescheinigungen exakt übernimmst.

Schritt vier: Prüfe den Bescheid. Nach einigen Wochen bekommst du deinen Steuerbescheid. Prüfe, ob das Finanzamt das Krankentagegeld korrekt berücksichtigt hat und ob die Beiträge angerechnet wurden. Wenn du Fehler findest, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. So stellst du sicher, dass du nicht zu viel zahlst.

Was bedeutet das für deine Steuerlast konkret?

Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen führt das Krankentagegeld nicht zu einer riesigen Steuernachzahlung. Das liegt am Progressionsvorbehalt und an der Anrechnung der Beiträge. Viele Arbeitnehmer erhalten sogar eine Erstattung, weil die gezahlten Beiträge höher sind als die Steuer auf das Krankentagegeld.

Die schlechte Nachricht: Es gibt Fälle, in denen es zu einer Nachzahlung kommt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du ein hohes Krankentagegeld vereinbart hast und dein reguläres Einkommen ohnehin schon hoch ist. Dann kann der Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz deutlich erhöhen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn du 3.000 Euro brutto im Monat verdienst und drei Monate lang 100 Euro Krankentagegeld pro Tag bekommst, sind das 9.000 Euro zusätzlich. Das erhöht dein zu versteuerndes Einkommen und kann deinen Steuersatz von 25 auf 30 Prozent anheben. Das bedeutet eine höhere Steuer auf deinen normalen Lohn.

Deshalb ist es so wichtig, dass du das Thema ernst nimmst und die Zahlen korrekt angibst. Nur so kannst du sicher sein, dass du nicht zu viel zahlst und alle Vorteile nutzt. Wenn du unsicher bist, lohnt sich der Gang zum Steuerberater, der die Rechnung für dich durchspielt.

Häufige Fragen rund um Krankentagegeld und Steuererklärung

Viele Leser fragen sich, ob sie das Krankentagegeld in der Steuererklärung angeben müssen, wenn sie es nur für wenige Tage erhalten haben. Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich schon, aber nur wenn der Gesamtbetrag über der Freigrenze von 410 Euro liegt. Bei nur wenigen Tagen und einem niedrigen Tagessatz kann das durchaus unter der Grenze bleiben.

Eine weitere Frage betrifft die Beiträge: Kann ich die Beiträge absetzen, auch wenn ich kein Krankentagegeld erhalten habe? Ja, das ist sogar der Normalfall. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind immer als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, unabhängig davon, ob du Leistungen bekommen hast oder nicht. Das ist ein Vorteil, den viele nicht kennen.

Und schließlich: Was passiert, wenn ich das Krankentagegeld nicht angebe? Dann droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Das Finanzamt erhält von den Versicherungen automatisch Meldungen über ausgezahlte Leistungen. Die Daten werden maschinell abgeglichen. Wer hier schummelt, wird fast immer erwischt. Also: Immer ehrlich angeben.

Wenn du diese Punkte beachtest, bist du auf der sicheren Seite. Das Thema Krankentagegeld und Steuererklärung ist komplex, aber mit den richtigen Informationen gut zu bewältigen. Nutze die Chance, Steuern zu sparen, und vermeide die typischen Fehler.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Erhältst du aktuell Krankentagegeld von deiner Versicherung?
Hast du im letzten Jahr Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung gezahlt?
Warst du 2025 länger als 6 Wochen am Stück krankgeschrieben?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Ja, Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist als Lohnersatzleistung steuerpflichtig. Es muss in der Anlage N bei den sonstigen Bezügen eingetragen werden. Es erhöht dein zu versteuerndes Einkommen und kann deinen Steuersatz beeinflussen.

Ja, die Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Du trägst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Es gelten jedoch Höchstbeträge, die du nicht überschreiten darfst.

Das Krankentagegeld gehört in die Anlage N unter dem Punkt 'Sonstige Bezüge'. Dort gibt es ein spezielles Feld für Lohnersatzleistungen. Die ausgezahlte Summe findest du auf der Bescheinigung deiner Versicherung.

Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Krankentagegeld deinen Steuersatz erhöht, aber nicht direkt besteuert wird. Es wird nur zur Berechnung des Steuersatzes auf dein übriges Einkommen herangezogen. Das kann zu einer höheren Steuerlast führen.

Ja, es gibt eine Freigrenze von 410 Euro pro Jahr für sonstige Einkünfte. Liegt dein Krankentagegeld darunter, bleibt es steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Das Finanzamt erhält automatisch Meldungen von der Versicherung. Wenn du die Leistung nicht angibst, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Du solltest das Krankentagegeld daher immer korrekt angeben.

Der 5-Minuten-Finanzkurs

Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

SR

StudySmarter-Redaktion

Finanzredaktion · StudySmarter
Wir machen Finanzthemen fuer Studierende verständlich, von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.