StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Krankentagegeld in der Steuererklärung: Was du wissen musst

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Anders sieht es beim gesetzlichen Krankengeld aus, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krankentagegeld aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist vollständig steuerfrei.
  • Gesetzliches Krankengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen persönlichen Steuersatz.
  • Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
  • Für Angestellte gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

01 · Vergleich

Krankentagegeld oder Krankengeld: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Leistungen. Für deine Steuererklärung ist die Unterscheidung entscheidend.

Das gesetzliche Krankengeld ist eine Pflichtleistung deiner Krankenkasse für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Es beginnt nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, also ab dem 43. Krankheitstag. Die Höhe ist auf 70 Prozent deines Bruttoeinkommens begrenzt und darf 90 Prozent deines Nettoeinkommens nicht überschreiten.

Das private Krankentagegeld ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie schließt die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und deinem normalen Nettoeinkommen. Den Beginn der Zahlung und die Höhe der versicherten Summe vereinbarst du individuell mit deinem Versicherer, oft beginnt die Leistung ebenfalls ab der siebten Krankheitswoche.

Für deine Steuererklärung ist der Unterschied entscheidend: Das gesetzliche Krankengeld musst du angeben, das private Krankentagegeld nicht.

  • Das gesetzliche Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und ist eine Lohnersatzleistung.
  • Das private Krankentagegeld wird von einer privaten Versicherung gezahlt und ist eine Versicherungsleistung.
  • Nur das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Krankengeld und Krankentagegeld im direkten Vergleich
Gesetzliches KrankengeldPrivate Krankentagegeldversicherung
ZahlerGesetzliche KrankenkassePrivate Versicherung
Beginn der LeistungNach 6 Wochen LohnfortzahlungIndividuell vereinbar, oft ab der 7. Krankheitswoche oder früher
Steuerliche BehandlungSteuerfrei, aber ProgressionsvorbehaltSteuerfrei, kein Progressionsvorbehalt
Angabe in der SteuererklärungPflichtangabeKeine Angabe erforderlich
Wer erhält die Leistung?Gesetzlich versicherte ArbeitnehmerPrivatversicherte, Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte

02 · Grundlagen

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Die Auszahlung aus einer Krankentagegeldversicherung wird vom Staat nicht als Einkommen gewertet. Du musst sie daher nicht versteuern.

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist eine Versicherungsleistung und kein steuerpflichtiges Einkommen. Der Staat behandelt die Zahlung nicht als Verdienst, sondern als Ausgleich für einen versicherten Schaden. Du erhältst die Leistung daher in voller Höhe netto ausgezahlt.

Es fällt keine Einkommensteuer auf das Krankentagegeld an. Auch Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherungsbeiträge werden von der privaten Versicherung nicht einbehalten.

Das private Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es hat keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Kurz erklärt

Steuerfreiheit des Krankentagegelds

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist eine Versicherungsleistung und kein steuerpflichtiges Einkommen. Es bleibt vollständig frei von Einkommensteuer und wird netto ausgezahlt.

Anders als das gesetzliche Krankengeld unterliegt das private Krankentagegeld nicht dem Progressionsvorbehalt. Es hat keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz.

03 · Schritt für Schritt

So wirkt sich gesetzliches Krankengeld auf deine Steuerlast aus

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist zwar steuerfrei, kann aber deinen Steuersatz erhöhen. Das passiert über den sogenannten Progressionsvorbehalt.

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigt. Das Finanzamt addiert die steuerfreie Leistung zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus einen höheren Steuersatz für deine übrigen Einkünfte. Dieses Verfahren heißt Progressionsvorbehalt und ist in §32b Einkommensteuergesetz geregelt.

Deine Krankenkasse meldet die Höhe und den Zeitraum des gezahlten Krankengelds elektronisch an das Finanzamt. Du erhältst eine Information über den gemeldeten Betrag und trägst diesen in deiner Steuererklärung in der Anlage N ein.

Erhältst du in einem Kalenderjahr Krankengeld oder andere Entgeltersatzleistungen von zusammen mehr als 410 Euro, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Meldung der Krankenkasse erfolgt bis Februar des Folgejahres.

  • Das Krankengeld wird in Höhe der Bruttoleistung gemeldet, also vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Das Finanzamt berechnet aus deinem Einkommen plus Krankengeld einen besonderen Steuersatz.
  • Dieser höhere Steuersatz wird dann auf dein zu versteuerndes Einkommen angewendet.
01

Krankengeldbezug im Kalenderjahr

Du erhältst von deiner gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld, weil du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist.

02

Elektronische Meldung an das Finanzamt

Deine Krankenkasse meldet die Höhe und den Zeitraum des gezahlten Krankengelds elektronisch an das Finanzamt. Du erhältst eine Information über den gemeldeten Betrag.

03

Eintragung in der Steuererklärung

Du gibst das Krankengeld in deiner Einkommensteuererklärung an. Es wird in der Anlage N erfasst.

04

Berechnung des besonderen Steuersatzes

Das Finanzamt addiert das steuerfreie Krankengeld zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu. Daraus ergibt sich ein höherer Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird.

04 · Kosten

Krankentagegeldversicherung: Beiträge als Sonderausgaben absetzen

Die Beiträge für deine Krankentagegeldversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Du kannst sie in der Steuererklärung geltend machen.

Du kannst sie in der Steuererklärung geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Die Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge. Angestellte können bis zu 1.900 Euro pro Jahr absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften addiert das Finanzamt die Beträge.

In der Praxis wird der Höchstbetrag oft bereits durch die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dann wirken sich die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steuerlich nicht zusätzlich aus.

  • Zwei Angestellte in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft: 3.800 Euro.
  • Ein Angestellter und ein Selbstständiger: 4.700 Euro.
  • Zwei Selbstständige: 5.800 Euro.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026

Angestellte1.900 Euro
Selbstständige2.800 Euro
Ehepaar: zwei Angestellte3.800 Euro
Ehepaar: ein Angestellter, ein Selbstständiger4.700 Euro
Ehepaar: zwei Selbstständige5.800 Euro

05 · Was gilt

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Nicht jeder braucht eine private Krankentagegeldversicherung. Für manche Gruppen ist sie jedoch eine wichtige Absicherung gegen Einkommensausfall.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Sie stehen im Krankheitsfall ab dem ersten Tag ohne Einkommen da, wenn sie keine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld erst ab der siebten Krankheitswoche.

Privat versicherte Arbeitnehmer benötigen eine Krankentagegeldversicherung, wenn ihr Tarif keine entsprechende Leistung enthält. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung betrifft das Krankentagegeld in der Regel nicht.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bereits einen gesetzlichen Krankengeldanspruch. Für sie ist eine private Krankentagegeldversicherung nur dann sinnvoll, wenn sie die Lücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt schließen möchten.

  • Sinnvoll für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
  • Sinnvoll für privat versicherte Arbeitnehmer ohne Krankentagegeld im Tarif.
  • Meist nicht nötig für pflichtversicherte Arbeitnehmer mit vollem Krankengeldanspruch.

Sinnvoll

·Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
·Privat versicherte Arbeitnehmer, deren Tarif kein Krankentagegeld enthält
·Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit Wahltarif ohne Krankengeldanspruch
·Arbeitnehmer, die die Lücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt schließen möchten

Meist nicht nötig

·Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit vollem Krankengeldanspruch
·Beamte mit bestehender Beihilfe und privater Restkostenversicherung
·Personen mit ausreichendem passivem Einkommen während einer Krankheit

06 · Im Vertrag

Krankentagegeld und Steuererklärung: Diese Regeln gelten

Je nachdem, ob du gesetzliches Krankengeld oder privates Krankentagegeld erhältst, gelten unterschiedliche Pflichten in der Steuererklärung.

Die Steuerfreiheit gilt für beide Leistungen: Sowohl das gesetzliche Krankengeld als auch das private Krankentagegeld werden ohne Abzug von Einkommensteuer ausgezahlt. Du zahlst auf die Auszahlung selbst keine Steuern.

Der entscheidende Unterschied liegt im Progressionsvorbehalt. Das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach §32b Einkommensteuergesetz und erhöht deinen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das private Krankentagegeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nicht.

Eine Erklärungspflicht besteht nur für das gesetzliche Krankengeld. Erhältst du in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Das private Krankentagegeld musst du nicht angeben.

  • Steuerfreiheit: gilt für gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld.
  • Progressionsvorbehalt: gilt nur für gesetzliches Krankengeld.
  • Erklärungspflicht: gilt nur für gesetzliches Krankengeld.

Steuerliche Behandlung im Überblick

SteuerfreiheitGilt für beide LeistungenSowohl das gesetzliche Krankengeld als auch das private Krankentagegeld sind steuerfrei. Du zahlst auf die Auszahlung selbst keine Einkommensteuer.
ProgressionsvorbehaltNur gesetzliches KrankengeldDas gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach §32b Einkommensteuergesetz. Es erhöht deinen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das private Krankentagegeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nicht.
ErklärungspflichtNur gesetzliches KrankengeldErhältst du in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das private Krankentagegeld musst du nicht angeben.
SonderausgabenabzugNur private KrankentagegeldversicherungDie Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zählen zu den Basisabsicherungen.

07 · Fehler vermeiden

Krankentagegeld in der Steuererklärung: Diese Fehler passieren häufig

Bei der steuerlichen Behandlung von Krankentagegeld und Krankengeld gibt es einige typische Missverständnisse. So vermeidest du sie.

Ein häufiger Fehler ist, das private Krankentagegeld in der Steuererklärung anzugeben, obwohl es nicht erklärt werden muss. Das führt zu unnötigem Aufwand und kann beim Finanzamt für Verwirrung sorgen. Die private Versicherungsleistung ist steuerlich irrelevant.

Ein anderer Fehler ist, das gesetzliche Krankengeld zu vergessen. Deine Krankenkasse hat die Zahlung bereits elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Gibst du den Betrag nicht an, fällt die Abweichung bei der Veranlagung auf.

Viele glauben auch, dass das gesetzliche Krankengeld keinerlei steuerliche Auswirkung hat. Tatsächlich erhöht es über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das kann zu einer Nachzahlung führen.

  • Das private Krankentagegeld nicht in der Steuererklärung angeben, da es nicht erklärt werden muss.
  • Das gesetzliche Krankengeld immer angeben, auch wenn die Krankenkasse es bereits gemeldet hat.
  • Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen ansetzen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Das private Krankentagegeld in der Steuererklärung anzugeben, obwohl es nicht erklärt werden muss.
·Das gesetzliche Krankengeld zu vergessen, obwohl die Krankenkasse es bereits elektronisch an das Finanzamt gemeldet hat.
·Zu glauben, dass das gesetzliche Krankengeld keinerlei steuerliche Auswirkung hat, obwohl es den Steuersatz über den Progressionsvorbehalt erhöht.
·Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung nicht als Sonderausgaben anzusetzen, obwohl sie zu den Vorsorgeaufwendungen zählen.
·Zu erwarten, dass die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung immer steuerlich wirksam sind, obwohl der Höchstbetrag oft durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist.

08 · Hintergrund

Krankentagegeld für Selbstständige: Steuerliche Besonderheiten

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und sind auf eine private Krankentagegeldversicherung angewiesen. Auch steuerlich gelten für sie eigene Regeln.

Als Selbstständiger erhältst du im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung von einem Arbeitgeber. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, hast du möglicherweise Anspruch auf Krankengeld, das jedoch erst ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke schließen und zahlt je nach Vertrag bereits ab der zweiten Krankheitswoche.

Das Krankentagegeld aus der privaten Versicherung ist für dich steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst es in deiner Einkommensteuererklärung nicht angeben. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr absetzen.

Die versicherte Summe darf nicht höher sein als deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen aus dem Vorjahr. Wähle die Höhe so, dass sie deine laufenden Kosten und den Verdienstausfall ausreichend abdeckt.

Als Selbstständiger erhältst du im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung von einem Arbeitgeber. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, hast du möglicherweise Anspruch auf Krankengeld, das jedoch erst ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke schließen und zahlt je nach Vertrag bereits ab der zweiten Krankheitswoche.

Das Krankentagegeld aus der privaten Versicherung ist für dich steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst es in deiner Einkommensteuererklärung nicht angeben. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, wobei für Selbstständige ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr gilt.

Beachte, dass die Höhe des vereinbarten Krankentagegelds deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen aus dem Vorjahr nicht übersteigen darf. Die Versicherung dient dazu, deinen Verdienstausfall auszugleichen, nicht aber, dir einen Gewinn zu verschaffen.

09 · Checkliste

Krankentagegeld und andere Versicherungen: So hängt es zusammen

Krankentagegeld ist nur eine Baustein der Absicherung gegen Einkommensausfall. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Versicherungsart.

Die steuerliche Behandlung von Absicherungen gegen Einkommensausfall ist nicht einheitlich. Während das private Krankentagegeld vollständig steuerfrei bleibt und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, gelten für andere Leistungen abweichende Regeln.

Das gesetzliche Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Arbeitslosengeld und Elterngeld werden steuerlich genauso behandelt: Sie sind steuerfrei, erhöhen aber deinen Steuersatz für das übrige Einkommen.

Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sind dagegen steuerpflichtig. Bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten gilt der jeweilige Besteuerungsanteil.

  • Gesetzliches Krankengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt.
  • Private Krankentagegeldversicherung: steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt.
  • Berufsunfähigkeitsrente aus privater Versicherung: steuerpflichtig mit niedrigem Ertragsanteil.
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: steuerpflichtig mit Besteuerungsanteil.
  • Arbeitslosengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt.
  • Elterngeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt.

Steuerliche Behandlung von Absicherungen gegen Einkommensausfall

01

Gesetzliches Krankengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

02

Private Krankentagegeldversicherung: steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt

03

Berufsunfähigkeitsrente aus privater Versicherung: steuerpflichtig mit niedrigem Ertragsanteil

04

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: steuerpflichtig mit Besteuerungsanteil

05

Arbeitslosengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

06

Elterngeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

10 · Hintergrund

Krankentagegeld in der Steuererklärung: Das Wichtigste auf einen Blick

Die steuerliche Behandlung von Krankentagegeld ist eindeutig geregelt. Diese Kernpunkte solltest du dir merken.

Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und hat keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz. Der Versicherer zahlt die Leistung netto aus.

Das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Du musst es in der Steuererklärung angeben, und es kann deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Die Krankenkasse meldet den Betrag elektronisch an das Finanzamt.

Die Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige pro Jahr. In der Praxis wird dieser Betrag oft bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und hat keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz.

Das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Du musst es in der Steuererklärung angeben, und es kann deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.

Die Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige, wird aber oft durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankentagegeld in der Steuererklärung

Versicherung

Mehr zu Versicherung

KrankentagegeldZahnzusatzversicherung SteuererklärungKrankentagegeld steuerlich absetzbarKrankentagegeld TestKrankentagegeld ab welchem AlterKrankentagegeld abstrakte VerweisungKrankentagegeld AusschlüsseKrankentagegeld Erfahrungen

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026