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Krankentagegeld für Beamte: Wann es sich lohnt und wann nicht

Als Beamter oder Beamtin erhältst du im Krankheits­fall in der Regel deutlich länger Geld als Angestellte. Eine Krankentagegeldversicherung ist deshalb nur in bestimmten Situationen sinnvoll, etwa als Beamtenanwärter oder bei einer Nebentätigkeit.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beamte auf Lebenszeit bekommen ihre Bezüge bei Krankheit meist sehr lange weitergezahlt.
  • Klassisches Krankentagegeld ist für die meisten Lebenszeitbeamten weniger relevant als für Angestellte.
  • Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und bestimmte Sonderfälle sollten ihre Regelungen genau prüfen.
  • Das größere finanzielle Risiko für Beamte ist die dauerhafte Dienstunfähigkeit, nicht die kurze Erkrankung.

01 · Grundlagen

Was ist Krankentagegeld für Beamte?

Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld zahlt. Für Beamte ist sie anders zu bewerten als für Angestellte, weil die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall anders geregelt ist.

Anders als bei Angestellten ist diese Absicherung für die meisten Beamten auf Lebenszeit jedoch nicht zwingend notwendig, weil dein Dienstherr deine Bezüge im Krankheitsfall deutlich länger weiterzahlt als ein Arbeitgeber bei Angestellten. Die Versicherung zielt darauf ab, Einkommenslücken zu schließen, die entstehen, wenn deine regulären Bezüge gekürzt werden oder ganz entfallen.

Für dich als Beamten ist die Frage nach Krankentagegeld also immer eine Frage deines individuellen Status. Als Lebenszeitbeamter hast du in der Regel keinen plötzlichen Einkommensausfall nach sechs Wochen, wie ihn Angestellte erleben. Anders sieht es aus, wenn du dich noch in der Ausbildung befindest oder eine Nebentätigkeit ausübst, die von der Bezügefortzahlung nicht erfasst wird.

Krankentagegeld ist eine private Versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld zahlt und Einkommenslücken schließen soll.

Kurz erklärt

Krankentagegeld für Beamte

Eine private Versicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Tagegeld zahlt. Sie soll Einkommenslücken schließen, wenn die regulären Bezüge gekürzt werden oder entfallen.

Für Beamte auf Lebenszeit ist sie oft weniger relevant, weil die Dienstbezüge im Krankheitsfall lange weitergezahlt werden.

02 · Schritt für Schritt

Lohnfortzahlung bei Angestellten: Die 6-Wochen-Regel

Angestellte erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, das unter dem Nettogehalt liegt.

Diese Entgeltfortzahlung greift, wenn die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist, wobei die Rechtsprechung ein Verschulden nur in Ausnahmefällen annimmt. Selbst Sportunfälle bei Risikosportarten wie Kickboxen oder Drachenfliegen lassen den Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Regel nicht entfallen.

Nach Ablauf der sechs Wochen springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L gilt eine Besonderheit: Sie erhalten zusätzlich zum Krankengeld einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber, sodass sie insgesamt auf ihr Nettoentgelt kommen, und zwar bis maximal zur 39. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

  • In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter.
  • Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts.
  • Beschäftigte nach TVöD oder TV-L erhalten zusätzlich einen Krankengeldzuschuss bis zur 39. Woche.
01

Woche 1 bis 6

Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz).

02

Ab Woche 7

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoentgelts.

03

Krankengeldzuschuss im öffentlichen Dienst

Beschäftigte nach TVöD oder TV-L erhalten zusätzlich einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber. Zusammen mit dem Krankengeld ergibt sich das Nettoentgelt, und zwar bis zur 39. Woche.

03 · Vergleich

Bezügefortzahlung bei Beamten: Deutlich länger als bei Angestellten

Beamte auf Lebenszeit erhalten ihre Dienstbezüge im Krankheitsfall grundsätzlich über einen sehr langen Zeitraum weitergezahlt. Ein plötzlicher Einkommensausfall wie bei Angestellten nach sechs Wochen tritt im Regelfall nicht ein.

Die genaue Dauer der Bezügefortzahlung hängt vom jeweiligen Landesrecht oder Bundesrecht ab und kann im Detail variieren.

Für die meisten aktiven Beamten ist klassisches Krankentagegeld zur Absicherung kurzfristiger Erkrankungen deshalb weniger relevant als für Angestellte. Dein Dienstherr zahlt deine Bezüge weiter, während ein Angestellter nach sechs Wochen auf das niedrigere Krankengeld angewiesen ist. Diese strukturelle Differenz ist der Hauptgrund, warum Krankentagegeld für Beamte eine andere Bewertung erfordert.

Beamte auf Lebenszeit erhalten ihre Bezüge im Krankheitsfall meist deutlich länger fortgezahlt als Angestellte.

Krankheitsabsicherung im Vergleich
AngestellteBeamte auf Lebenszeit
Fortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn6 Wochen volle LohnfortzahlungDeutlich länger, oft viele Monate
Leistung danachKrankengeld der Krankenkasse, oft plus KrankengeldzuschussWeiterhin Dienstbezüge, keine Lücke
Bedarf an KrankentagegeldHäufig sinnvollMeist nicht notwendig

04 · Was gilt

Wann Krankentagegeld für Beamte trotzdem sinnvoll sein kann

Es gibt Konstellationen, in denen die lange Bezügefortzahlung nicht greift. Dann kann eine Krankentagegeldversicherung eine echte Lücke schließen.

Das betrifft vor allem Beamtenanwärter und Widerrufsbeamte, deren Bezügefortzahlung anders geregelt ist als bei Lebenszeitbeamten. Auch Beamte auf Probe können in bestimmten Konstellationen eingeschränkte Ansprüche haben, die eine individuelle Prüfung sinnvoll machen.

Eine weitere Gruppe sind Angestellte im öffentlichen Dienst, die später verbeamtet werden sollen, aber aktuell noch nach TVöD bezahlt werden. Für sie gelten die Regeln der Entgeltfortzahlung mit der Sechs-Wochen-Frist, nicht die lange Bezügefortzahlung der Beamten. Ebenso relevant wird Krankentagegeld, wenn du eine selbstständige Nebentätigkeit ausübst, deren Einkommen von der Bezügefortzahlung deines Dienstherrn nicht erfasst wird.

  • Beamtenanwärter und Widerrufsbeamte mit abweichenden Regelungen zur Bezügefortzahlung.
  • Beamte auf Probe in bestimmten Konstellationen mit eingeschränkten Ansprüchen.
  • Angestellte im öffentlichen Dienst, die aktuell noch nach TVöD bezahlt werden.
  • Selbstständige Nebentätigkeiten, die von der Bezügefortzahlung nicht erfasst werden.

Prüfung sinnvoll

·Beamtenanwärter und Widerrufsbeamte, deren Bezügefortzahlung anders geregelt ist
·Beamte auf Probe in bestimmten Konstellationen mit eingeschränkten Ansprüchen
·Angestellte im öffentlichen Dienst, die später verbeamtet werden sollen, aber aktuell noch nach TVöD bezahlt werden
·Selbstständige Nebentätigkeiten, die von der Bezügefortzahlung nicht erfasst werden

Meist nicht nötig

·Beamte auf Lebenszeit mit langer Bezügefortzahlung
·Beamte, die ausschließlich ihre reguläre Besoldung beziehen

05 · Grundlagen

Nettoentgelt: Was Angestellte im Krankheits­fall wirklich bekommen

Das Nettoentgelt ist die zentrale Größe, wenn es um die Höhe von Krankengeld und Krankengeldzuschuss geht. Es beschreibt das Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Im Krankheitsfall dient es als Referenzwert für die Berechnung der Leistungen, die du als Beschäftigter im öffentlichen Dienst erhältst.

Für Beschäftigte nach TVöD oder TV-L gilt: Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung erhalten sie eine Kombination aus Krankengeld und Krankengeldzuschuss, die zusammen das Nettoentgelt ergeben. Der Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld der Krankenkasse. Bei privat versicherten Beschäftigten wird für die Berechnung der Krankengeldhöchstsatz zugrunde gelegt, der bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten würde.

Das Nettoentgelt ist der Referenzwert, auf den Krankengeld und Krankengeldzuschuss im öffentlichen Dienst aufstocken.

Kurz erklärt

Nettoentgelt

Das Entgelt, das nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Im Krankheitsfall dient es als Referenzwert für die Berechnung von Krankengeld und Krankengeldzuschuss.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten nach der Lohnfortzahlung Krankengeld plus Krankengeldzuschuss in Höhe des Nettoentgelts.

06 · Kosten

Krankengeldzuschuss: Die Lücke zum Krankengeld schließen

Der Krankengeldzuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst. Er ergänzt das Krankengeld der Krankenkasse, damit Beschäftigte im Krankheitsfall nicht unter das Nettoentgelt fallen.

Er sorgt dafür, dass Beschäftigte nach TVöD oder TV-L im Krankheitsfall nicht unter ihr Nettoentgelt fallen. Die Leistung greift ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit und wird bis maximal zur 39. Woche gezahlt.

Die Berechnung erfolgt als Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld, das die Krankenkasse leistet. Bei privat versicherten Beschäftigten wird dabei der Krankengeldhöchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung als fiktiver Wert angesetzt. Für Beschäftigte, die früher unter den BAT fielen, gelten teils abweichende Regelungen, bei denen das Nettokrankengeld als Referenz dient.

Der Krankengeldzuschuss stockt das Krankengeld auf 100 Prozent des Nettoentgelts auf, und zwar bis zur 39. Woche.

Einkommen im Krankheitsfall bei Beschäftigten nach TVöD oder TV-L

Nettoentgelt100 % des Nettoentgelts
Krankengeld der KrankenkasseBruttokrankengeld
Krankengeldzuschuss des ArbeitgebersDifferenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld

07 · Im Vertrag

Dienstunfähigkeit: Das größere Risiko für Beamte

Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit greift ein anderes System als bei kurzer Krankheit. Dann geht es um Ruhestandsversetzung und Versorgungsbezüge, nicht um Krankentagegeld.

Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen oder geistigen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. In diesem Fall wird er in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgungsbezüge statt Dienstbezüge.

Das eigentliche finanzielle Risiko für dich als Beamten ist meist nicht die kurzfristige Erkrankung, sondern die langfristige Dienstunfähigkeit. Die Versorgungsbezüge fallen bei früher Dienstunfähigkeit oft deutlich geringer aus als die letzten aktiven Bezüge. Für dieses Risiko ist nicht Krankentagegeld, sondern eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung das passende Instrument.

Für das langfristige Risiko der Dienstunfähigkeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung relevant, nicht Krankentagegeld.

Dienstunfähigkeit und ihre Folgen

DienstunfähigkeitDefinitionEin Beamter ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen oder geistigen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.
RuhestandsversetzungFolgeBei dauerhafter Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt. Er erhält Versorgungsbezüge statt Dienstbezüge.
VersorgungslückeRisikoDie Versorgungsbezüge fallen bei früher Dienstunfähigkeit oft deutlich geringer aus als die letzten aktiven Bezüge.
DienstunfähigkeitsversicherungAbsicherungFür das langfristige Risiko der Dienstunfähigkeit ist eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung das passende Instrument, nicht Krankentagegeld.

08 · Checkliste

Beamtenanwärter und Beamte auf Probe: Besondere Regeln prüfen

Für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe gelten teils andere Regelungen zur Bezügefortzahlung als für Lebenszeitbeamte. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die dienstrechtlichen Vorschriften.

Deine Anwärterbezüge oder Dienstbezüge können im Krankheitsfall nach bestimmten Fristen gekürzt werden oder ganz entfallen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die dienstrechtlichen Vorschriften deines Bundeslandes oder des Bundes.

Prüfe zunächst, wie lange deine Bezüge im Krankheitsfall weitergezahlt werden und ob es Kürzungen gibt. Kläre außerdem, ob du Anspruch auf Krankengeld oder Krankengeldzuschuss hast. Erst wenn du diese Punkte geklärt hast, kannst du beurteilen, ob eine Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen würde.

  • Wie lange werden deine Anwärterbezüge oder Dienstbezüge im Krankheitsfall weitergezahlt?
  • Gibt es Kürzungen oder ein vollständiges Entfallen der Bezüge nach einer bestimmten Frist?
  • Besteht Anspruch auf Krankengeld oder Krankengeldzuschuss?
  • Welche Regelungen gelten für Beamte auf Probe in deinem Bundesland oder beim Bund?
  • Würde eine Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen?

Das solltest du als Anwärter oder Beamter auf Probe prüfen

01

Wie lange werden deine Anwärterbezüge oder Dienstbezüge im Krankheitsfall weitergezahlt?

02

Gibt es Kürzungen oder ein vollständiges Entfallen der Bezüge nach einer bestimmten Frist?

03

Besteht Anspruch auf Krankengeld oder Krankengeldzuschuss?

04

Welche Regelungen gelten für Beamte auf Probe in deinem Bundesland oder beim Bund?

05

Würde eine Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen?

09 · Was gilt

Beihilfe und private Krankenversicherung: Was sie abdecken und was nicht

Beihilfe und private Krankenversicherung übernehmen Behandlungskosten. Sie zahlen aber kein Einkommen, wenn du wegen Krankheit nicht arbeiten kannst.

Die Beihilfe zahlt einen Teil der medizinisch notwendigen Leistungen, die private Krankenversicherung übernimmt den Rest. Beide Systeme zahlen jedoch kein Einkommen, wenn du wegen Krankheit nicht arbeiten kannst.

Diese Unterscheidung ist zentral: Behandlungskosten und Einkommensersatz sind zwei verschiedene Baustellen. Wenn deine Dienstbezüge im Krankheitsfall gekürzt werden, hilft dir die Beihilfe nicht weiter, weil sie nur Kosten erstattet, die durch die Behandlung entstehen. Für den Einkommensausfall brauchst du eine separate Absicherung wie Krankentagegeld oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beihilfe und private Krankenversicherung zahlen Behandlungskosten, aber kein Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit.

Zahlt Behandlungskosten

·Beihilfe übernimmt einen Teil der Behandlungskosten
·Private Krankenversicherung übernimmt den Rest der Behandlungskosten

Zahlt kein Einkommen

·Beihilfe zahlt kein Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
·Private Krankenversicherung zahlt kein Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit

10 · Schritt für Schritt

Krankentagegeldversicherung: So funktioniert sie

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld, wenn du krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist. Du legst selbst fest, ab welchem Tag und in welcher Höhe die Leistung greift.

Du legst selbst fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit die Leistung greifen soll. Üblich sind Karenzzeiten von 4, 6 oder 8 Wochen, in denen du noch keine Leistung erhältst.

Zusätzlich wählst du die Höhe des Tagessatzes, der bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dieser Tagessatz sollte deine Einkommenslücke decken, also die Differenz zwischen deinem normalen Einkommen und dem, was du im Krankheitsfall tatsächlich noch bekommst. Bist du länger krank als die Karenzzeit, zahlt die Versicherung den vereinbarten Tagessatz für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit.

  • Du bestimmst die Karenzzeit, also den Zeitraum ohne Leistung zu Beginn der Krankheit.
  • Du legst die Höhe des Tagessatzes fest, der deine Einkommenslücke decken soll.
  • Nach Ablauf der Karenzzeit zahlt die Versicherung für jeden weiteren Krankheitstag.
01

Karenzzeit wählen

Du bestimmst, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit die Versicherung zahlen soll. Üblich sind Karenzzeiten von 4, 6 oder 8 Wochen.

02

Tagessatz festlegen

Du wählst die Höhe des Tagessatzes, der bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Er sollte deine Einkommenslücke decken.

03

Leistung im Krankheitsfall

Bist du länger krank als die Karenzzeit, zahlt die Versicherung den vereinbarten Tagessatz für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit.

11 · Fehler vermeiden

Einkommensausfall bei Nebentätigkeiten absichern

Viele Beamte üben eine genehmigte Nebentätigkeit aus. Fällt diese wegen Krankheit aus, greift die Bezügefortzahlung des Dienstherrn nicht für das Nebeneinkommen.

Die Dienstbezüge werden weitergezahlt, aber das Einkommen aus der Nebentätigkeit entfällt ersatzlos.

Dieser Einkommensausfall wird auch nicht durch Krankengeld oder Krankengeldzuschuss aufgefangen, weil diese Leistungen an das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst gekoppelt sind. Eine Krankentagegeldversicherung kann für den Teil deines Einkommens sinnvoll sein, der aus der selbstständigen Nebentätigkeit stammt. So sicherst du dich gegen den Ausfall ab, ohne deine Rücklagen angreifen zu müssen.

Die Bezügefortzahlung des Dienstherrn deckt nur die Dienstbezüge, nicht das Einkommen aus selbstständiger Nebentätigkeit.

Typische Lücken bei Nebentätigkeiten

·Die Bezügefortzahlung des Dienstherrn deckt nur die Dienstbezüge, nicht das Einkommen aus selbstständiger Nebentätigkeit.
·Bei krankheitsbedingtem Ausfall der Nebentätigkeit entsteht ein Einkommensausfall, der nicht durch Krankengeld oder Krankengeldzuschuss aufgefangen wird.
·Eine Krankentagegeldversicherung kann für den Teil des Einkommens sinnvoll sein, der aus der Nebentätigkeit stammt.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankentagegeld für Beamte

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026