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Kapitallebensversicherung in der Steuererklärung: So gibst du sie richtig an

Bei der Kapitallebensversicherung entscheidet das Datum deines Vertragsabschlusses darüber, ob du Beiträge absetzen kannst und wie die Auszahlung besteuert wird. Diese Regeln gelten für deine Steuererklärung 2026.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zu Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen, bei neueren Verträgen nicht.
  • Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ist bei Altverträgen oft steuerfrei, bei Neuverträgen fällt Kapitalertragsteuer an.
  • Für die Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn Freibeträge überschritten werden.
  • Bei monatlicher Rentenzahlung aus einer Kapitallebensversicherung versteuerst du den Ertragsanteil mit deinem persönlichen Steuersatz.

01 · Grundlagen

Was ist eine Kapitallebensversicherung steuerlich gesehen?

Die steuerliche Einordnung deiner Kapitallebensversicherung hängt vom Vertragsabschluss ab. Sie entscheidet, ob deine Beiträge als Vorsorge oder als reine Kapitalanlage gelten.

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert den Schutz deiner Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Aufbau eines Kapitalstocks. Erlebst du das Ende der Vertragslaufzeit, wird dir das angesparte Kapital entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt. Diese Doppelfunktion hat direkte Auswirkungen auf deine Steuererklärung.

Für das Finanzamt ist der Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses die zentrale Weiche. Verträge, die du ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, werden steuerlich nicht mehr als Vorsorgeaufwendung anerkannt. Sie gelten in der Ansparphase als reine Kapitalanlage, was den Abzug deiner Beiträge ausschließt.

Für alle Verträge ab 2005 gilt: Deine Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich nicht absetzbar.

Kurz erklärt

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit dem Aufbau eines Kapitalstocks. Erlebst du das Vertragsende, wird das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder Rente ausgezahlt.

Verträge ab dem 1. Januar 2005 gelten steuerlich als Kapitalanlage, nicht als Vorsorgeaufwendung.

02 · Vergleich

Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung: Was gilt in der Steuererklärung?

Die beiden Versicherungsarten werden in der Steuererklärung unterschiedlich behandelt. Ein Vergleich zeigt, wo du Beiträge einträgst und wie die Auszahlung besteuert wird.

Die steuerliche Behandlung beider Versicherungsarten unterscheidet sich grundlegend. Bei einer Risikolebensversicherung kannst du deine Beiträge unabhängig vom Abschlussdatum als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Bei der Kapitallebensversicherung ist dieser Abzug nur für Altverträge vor 2005 möglich.

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei, kann aber als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegen. Die Auszahlung deiner Kapitallebensversicherung wird dagegen als Ertrag aus Kapitalvermögen oder als sonstiger Ertrag besteuert. Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind bei Angestellten oft bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

  • Beiträge zur Risikolebensversicherung trägst du immer in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
  • Beiträge zur Kapitallebensversicherung trägst du nur bei einem Vertragsabschluss vor 2005 ein.
  • Die Auszahlung der Risikolebensversicherung löst keine Einkommensteuer aus, die der Kapitallebensversicherung schon.
Steuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung
KapitallebensversicherungRisikolebensversicherung
Beiträge absetzbarNur bei Vertragsabschluss vor 2005Ja, als sonstige Vorsorgeaufwendung
Eintrag in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand (nur Altverträge)Anlage Vorsorgeaufwand
Besteuerung der AuszahlungKapitalertragsteuer oder ErtragsanteilKeine Einkommensteuer, aber mögliche Erbschaftsteuer

03 · Was gilt

Beiträge zur Kapitallebensversicherung absetzen: Wann geht das?

Ob du deine Beiträge steuerlich geltend machen kannst, entscheidet allein der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Verträge ab 2005 gibt es keinen Sonderausgabenabzug.

Nur wenn dein Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kannst du deine Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendung geltend machen. Für Angestellte gilt dabei ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro. In diesen Höchstbetrag werden auch andere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen eingerechnet.

In der Praxis wirkt sich der Abzug für viele Studierende und Berufseinsteiger nicht aus. Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen und schöpfen den Höchstbetrag häufig bereits vollständig aus. Nur wenn deine gesamten Vorsorgeaufwendungen unter dem Höchstbetrag liegen, reduziert deine Kapitallebensversicherung deine Steuerlast.

Für Verträge mit Abschluss nach dem 31. Dezember 2004 gibt es keinen Sonderausgabenabzug.

Abzug möglich

·Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005
·Eintrag in Anlage Vorsorgeaufwand als sonstige Vorsorgeaufwendung
·Abzug bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige)

Kein Abzug

·Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2004
·Beiträge gelten als private Kapitalanlage
·Keine Berücksichtigung in der Anlage Vorsorgeaufwand

04 · Kosten

Auszahlung der Kapitallebensversicherung: So wird die Kapitalertragsteuer fällig

Bei einer Einmalzahlung aus deiner Kapitallebensversicherung prüft das Finanzamt, ob der Ertrag steuerpflichtig ist. Für Verträge ab 2005 fällt in der Regel Kapitalertragsteuer an.

Bei einer Einmalzahlung aus deiner Kapitallebensversicherung besteuert das Finanzamt den Unterschiedsbetrag zwischen der Auszahlung und der Summe deiner eingezahlten Beiträge. Für Verträge ab 2005 wird auf diesen Ertrag die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Für Altverträge vor 2005 gibt es eine wichtige Ausnahme: Erfüllst du alle gesetzlichen Bedingungen, bleibt die gesamte Auszahlung steuerfrei. Ist nur eine Bedingung nicht erfüllt, wird auch bei Altverträgen der komplette Ertrag mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Die Steuerlast hängt also nicht nur vom Abschlussdatum ab, sondern auch von der konkreten Vertragsgestaltung.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf den Ertrag, nicht auf die gesamte Auszahlung.

Steuerlast auf die Kapitalauszahlung

Altvertrag vor 2005, alle Bedingungen erfüllt0 %
Altvertrag vor 2005, Bedingungen nicht erfüllt25 % Abgeltungsteuer
Neuvertrag ab 2005, volle Besteuerung25 % Kapitalertragsteuer
Neuvertrag ab 2005, nur halber Ertrag25 % auf 50 % des Ertrags

05 · Checkliste

Steuerfreiheit für Altverträge: Diese Bedingungen muss deine Kapitallebensversicherung erfüllen

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Kapitalauszahlung komplett steuerfrei bleiben. Dafür müssen alle Kriterien gemeinsam erfüllt sein.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, kann die Kapitalauszahlung komplett steuerfrei bleiben. Dafür müssen alle fünf Kriterien gemeinsam erfüllt sein. Fehlt auch nur eine Voraussetzung, wird der gesamte Ertrag mit Abgeltungsteuer belastet.

Die Bedingungen betreffen die Auszahlungsform, die Vertragslaufzeit, den Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung, die Beitragsdauer und den Todesfallschutz. Besonders der Todesfallschutz wird in der Praxis häufig übersehen, obwohl er für die Steuerfreiheit entscheidend ist.

  • Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung, nicht als monatliche Rente.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre.
  • Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 gezahlt.
  • Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.
  • Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge.

Voraussetzungen für steuerfreie Auszahlung bei Altverträgen

01

Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung, nicht als monatliche Rente.

02

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre.

03

Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 gezahlt.

04

Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.

05

Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge.

06 · Im Vertrag

Nachgelagerte Besteuerung und Altersvorsorge: Was für Neuverträge ab 2005 gilt

Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 folgen der nachgelagerten Besteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen musst du nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

Das bedeutet, dass deine Beiträge in der Ansparphase nicht gefördert werden, die Erträge in der Auszahlungsphase aber steuerpflichtig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen musst du nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

Für die hälftige Besteuerung muss dein Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen sein und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Bei Neuverträgen ab 2012 gilt die Altersgrenze von 62 Jahren. Zusätzlich muss die Ablaufleistung komplett in einem Betrag ausgezahlt werden und der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfassen.

Für Verträge ab April 2009 gelten zusätzliche Anforderungen an die Risikoleistung, damit die 50-Prozent-Regel greift.

Regeln für die hälftige Besteuerung des Ertrags

Vertragslaufzeit12 JahreDer Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein.
Auszahlungsalter60. bzw. 62. LebensjahrDie Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Neuverträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres.
AuszahlungsartEinmalzahlungDie Ablaufleistung wird komplett in einem Betrag ausgezahlt.
Todesfallschutz50 ProzentDer Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme. Für Verträge ab April 2009 gelten zusätzliche Anforderungen an die Risikoleistung.

07 · Schritt für Schritt

Kapitalabfindung oder monatliche Rente: So versteuerst du den Ertragsanteil

Lässt du dir deine Kapitallebensversicherung als monatliche Rente auszahlen, gilt eine andere Besteuerung als bei der Einmalzahlung. Der Ertragsanteil wird deinem Einkommen zugerechnet.

Dein Versicherer ermittelt den steuerpflichtigen Ertragsanteil deiner Rente anhand deines Alters bei Rentenbeginn. Je früher du die Rente in Anspruch nimmst, desto höher ist in der Regel der Ertragsanteil.

Der ermittelte Ertragsanteil wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommt bei Rentenzahlungen nicht zur Anwendung. Es spielt dabei keine Rolle, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast.

Bei monatlicher Auszahlung wird grundsätzlich der Ertragsanteil mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

01

Versicherer ermittelt den Ertragsanteil

Dein Versicherer berechnet den steuerpflichtigen Ertragsanteil deiner Rente. Er hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab.

02

Ertragsanteil wird dem Einkommen hinzugerechnet

Der ermittelte Ertragsanteil wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert.

03

Besteuerung mit persönlichem Steuersatz

Auf den Ertragsanteil zahlst du deinen individuellen Einkommensteuersatz. Die Abgeltungsteuer kommt hier nicht zur Anwendung.

08 · Was gilt

Erbschafts­teuer bei der Risikolebensversicherung: Diese Freibeträge gelten

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegen. Ob Steuer anfällt, hängt von der Versicherungssumme und deinem Verwandtschaftsverhältnis ab.

Übersteigt die Versicherungssumme deinen persönlichen Freibetrag, muss der übersteigende Betrag versteuert werden.

Die Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben mit 500.000 Euro den höchsten Freibetrag, während entfernte Verwandte und Nichtverwandte nur 20.000 Euro geltend machen können. Zusätzlich gibt es für überlebende Ehegatten und Kinder einen besonderen Versorgungsfreibetrag.

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro.

Hoher Freibetrag

·Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
·Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro
·Enkel: 200.000 Euro

Niedriger Freibetrag

·Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
·Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner und alle anderen: 20.000 Euro

09 · Fehler vermeiden

Unterschiedsbetrag und Einkommensteuer: Typische Fehler in der Steuererklärung

Bei der Angabe deiner Kapitallebensversicherung in der Steuererklärung passieren häufig Fehler. Diese Punkte solltest du prüfen, bevor du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllst.

Ein klassischer Fehler ist der Eintrag von Beiträgen für Verträge mit Abschluss nach 2004 in der Anlage Vorsorgeaufwand. Diese Beiträge sind nicht absetzbar und werden vom Finanzamt gestrichen.

Auch die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen werden oft falsch eingeschätzt. Viele Studierende übersehen, dass ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag bereits ausschöpfen. Bei Rentenzahlungen wird zudem häufig fälschlich die Abgeltungsteuer angewendet, obwohl der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

  • Beiträge für eine Kapitallebensversicherung mit Abschluss nach 2004 als Vorsorgeaufwendung eintragen.
  • Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht beachten, die oft durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.
  • Bei einer Rentenzahlung die Abgeltungsteuer anwenden, obwohl der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
  • Die Frist von drei Monaten zur Meldung einer erbschaftsteuerpflichtigen Versicherungsleistung an das Finanzamt versäumen.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung

·Beiträge für eine Kapitallebensversicherung mit Abschluss nach 2004 als Vorsorgeaufwendung eintragen.
·Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht beachten, die oft durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.
·Bei einer Rentenzahlung die Abgeltungsteuer anwenden, obwohl der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
·Die Frist von drei Monaten zur Meldung einer erbschaftsteuerpflichtigen Versicherungsleistung an das Finanzamt versäumen.

10 · Hintergrund

Kapitallebensversicherung und Riester-Rente: Wo ist der Unterschied in der Steuererklärung?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge und wird in der Steuererklärung anders behandelt als eine klassische Kapitallebensversicherung. Beide Systeme haben eigene Regeln für Beiträge und Auszahlung.

Eine klassische Kapitallebensversicherung mit Abschluss ab 2005 bietet in der Ansparphase keine steuerliche Förderung. Deine Beiträge zahlst du aus dem bereits versteuerten Einkommen, ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich. Die Riester-Rente hingegen wird über Zulagen und einen möglichen Sonderausgabenabzug gefördert.

Deine Riester-Beiträge kannst du bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Anlage AV der Steuererklärung geltend machen. In der Auszahlungsphase unterliegt die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die gesamte Rente im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert wird, während bei der Kapitallebensversicherung nur der Ertrag beziehungsweise der Ertragsanteil besteuert wird.

Die Riester-Rente wird in der Ansparphase gefördert, die klassische Kapitallebensversicherung ab 2005 nicht.

Eine klassische Kapitallebensversicherung mit Abschluss ab 2005 bietet in der Ansparphase keine steuerliche Förderung. Deine Beiträge zahlst du aus dem bereits versteuerten Einkommen, ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich.

Die Riester-Rente hingegen wird über Zulagen und einen möglichen Sonderausgabenabzug gefördert. Deine Beiträge kannst du bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Anlage AV der Steuererklärung geltend machen.

In der Auszahlungsphase unterliegt die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die gesamte Rente im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert wird, während bei der Kapitallebensversicherung nur der Ertragsanteil besteuert wird.

11 · Hintergrund

Rentenversicherung und Kapitalabfindung: So hängen die Regeln zusammen

Die steuerliche Behandlung einer Kapitalabfindung aus einer Rentenversicherung folgt ähnlichen Grundsätzen wie bei der Kapitallebensversicherung. Entscheidend ist auch hier der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kannst du dich am Ende der Laufzeit für eine einmalige Kapitalabfindung statt einer monatlichen Rente entscheiden. Die Besteuerung dieser Abfindung richtet sich nach dem Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Kapitalabfindung unter ähnlichen Bedingungen steuerfrei sein wie bei der Kapitallebensversicherung.

Dazu gehören eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren. Bei neueren Verträgen ab 2005 wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Abfindung und der Summe deiner eingezahlten Beiträge besteuert. Die Regeln ähneln damit stark denen der Kapitallebensversicherung, was die Orientierung erleichtert.

Für Altverträge vor 2005 gelten bei der Kapitalabfindung dieselben Grundsätze wie bei der Kapitallebensversicherung.

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kannst du dich am Ende der Laufzeit für eine einmalige Kapitalabfindung statt einer monatlichen Rente entscheiden. Die Besteuerung dieser Abfindung richtet sich nach dem Vertragsabschluss.

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Kapitalabfindung unter ähnlichen Bedingungen steuerfrei sein wie bei der Kapitallebensversicherung. Dazu gehören eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren.

Bei neueren Verträgen ab 2005 wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Abfindung und den eingezahlten Beiträgen als Ertrag besteuert. Dieser unterliegt der Kapitalertragsteuer, sofern die Voraussetzungen für eine hälftige Besteuerung nicht erfüllt sind.

Häufige Fragen

Fragen zu Kapitallebensversicherung in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026