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Kapitallebensversicherung steuerlich absetzbar: Was heute noch gilt

Ob du Beiträge zu deiner Kapitallebensversicherung von der Steuer absetzen kannst, entscheidet fast immer der Vertragsbeginn. Für die Auszahlung gelten wiederum eigene Regeln, die du kennen solltest.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zu Altverträgen vor 2005 sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, oft aber durch Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft.
  • Für Neuverträge ab 2005 gibt es keinen Sonderausgabenabzug der Beiträge mehr.
  • Die Auszahlung ist bei Neuverträgen mit 25 Prozent Abgeltungsteuer auf den Ertrag belegt.
  • Risikolebensversicherungen folgen anderen Regeln als Kapitallebensversicherungen.

01 · Grundlagen

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang. Anders als bei einer reinen Risikolebensversicherung baust du mit deinen Beiträgen einen Kapitalstock auf.

Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Absicherung deiner Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Aufbau eines Kapitalstocks. Im Gegensatz zur reinen Risikolebensversicherung fließt ein Teil deiner Beiträge in einen Sparanteil, der am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Diese Auszahlung kann als Einmalbetrag oder als monatliche Rente erfolgen.

Für deine Steuererklärung ist vor allem der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend. Er bestimmt, ob du Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst und wie die spätere Auszahlung besteuert wird. Der Stichtag ist der 1. Januar 2005.

Die Kapitallebensversicherung zählt damit zu den Versicherungen, bei denen Altverträge und Neuverträge steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Diese Unterscheidung zieht sich durch alle Fragen rund um den Sonderausgabenabzug und die Besteuerung der Erträge.

  • Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang.
  • Am Vertragsende erhältst du die Leistung als Einmalzahlung oder Rente.
  • Der Vertragsbeginn vor oder nach dem 1. Januar 2005 entscheidet über die Steuerregeln.

Kurz erklärt

Kapitallebensversicherung

Eine Lebensversicherung, die sowohl den Todesfall absichert als auch einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufbaut. Am Vertragsende wird die Leistung als Einmalzahlung oder Rente ausgezahlt.

Der Vertragsabschluss vor oder nach dem 1. Januar 2005 bestimmt, ob Beiträge absetzbar sind und wie die Auszahlung besteuert wird.

02 · Vergleich

Beiträge absetzen: Altvertrag oder Neuvertrag?

Das Datum deines Vertragsabschlusses ist der entscheidende Hebel für den Sonderausgabenabzug. Nur Altverträge kommen überhaupt für den Abzug als Vorsorgeaufwendung in Frage.

Ob du die Beiträge zu deiner Kapitallebensversicherung steuerlich geltend machen kannst, hängt allein vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Hast du den Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, handelt es sich um einen Altvertrag. Nur für solche Altverträge kommt ein Abzug als Vorsorgeaufwendung in Frage.

Für Altverträge gilt der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Er liegt bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 2.800 Euro pro Jahr für Selbständige. Dieser Betrag wird jedoch nicht allein durch deine Kapitallebensversicherung genutzt, sondern gemeinsam mit anderen Versicherungen.

Bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2005 ist der Sonderausgabenabzug komplett ausgeschlossen. Das Finanzamt stuft diese Verträge als Kapitalanlage ein, nicht als Vorsorge. Deine Beiträge kannst du dann in der Steuererklärung nicht als Vorsorgeaufwendungen ansetzen.

  • Altverträge vor 2005 sind bis zum Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendung absetzbar.
  • Neuverträge ab 2005 bieten keinen Abzug der Beiträge.
  • Der Höchstbetrag wird mit anderen Versicherungsbeiträgen geteilt.
Steuerliche Behandlung der Beiträge nach Vertragsbeginn
Altvertrag vor 2005Neuvertrag ab 2005
Abzug als VorsorgeaufwendungJa, bis zum HöchstbetragNein, nicht möglich
Höchstbetrag Arbeitnehmer1.900 Euro pro JahrKein Abzug
Höchstbetrag Selbständige2.800 Euro pro JahrKein Abzug
Eintragung in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand, sonstige VorsorgeaufwendungenNicht vorgesehen

03 · Schritt für Schritt

So wirkst du dich auf den Sonderausgabenabzug aus

Der Abzug der Beiträge als Vorsorgeaufwendung folgt einer klaren Reihenfolge. Zuerst prüfst du den Vertragsbeginn, danach den verbleibenden Spielraum beim Höchstbetrag.

Zuerst prüfst du, ob dein Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Liegt der Abschluss später, entfällt der Sonderausgabenabzug vollständig und du brauchst die weiteren Schritte nicht mehr zu prüfen.

Bei einem Altvertrag summierst du anschließend deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Basisabsicherung wird zuerst auf den Höchstbetrag angerechnet. Liegen deine Beiträge dafür bereits über 1.900 Euro als Arbeitnehmer oder 2.800 Euro als Selbständiger, bleibt kein Raum für die Kapitallebensversicherung.

Nur wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kannst du deine Beiträge zur Kapitallebensversicherung zusätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen. In der Praxis ist der Spielraum häufig bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung belegt.

  • Prüfe zuerst den Vertragsbeginn deiner Kapitallebensversicherung.
  • Addiere deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Trage die Kapitallebensversicherung nur ein, wenn der Höchstbetrag noch Spielraum lässt.
01

Vertragsbeginn prüfen

Liegt der Abschluss vor dem 1. Januar 2005, ist der Abzug grundsätzlich möglich. Bei späteren Verträgen entfällt der Sonderausgabenabzug komplett.

02

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung summieren

Diese Basisabsicherung wird zuerst auf den Höchstbetrag angerechnet. Liegt sie bereits über 1.900 Euro bei Arbeitnehmern oder 2.800 Euro bei Selbständigen, bleibt kein Raum für die Kapitallebensversicherung.

03

Verbleibenden Spielraum nutzen

Nur wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kannst du die Beiträge zur Kapitallebensversicherung zusätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen.

04

Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen

Die Beiträge gehören in den Abschnitt für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen. Dort trägst du den Jahresbeitrag ein, den dein Versicherer bescheinigt hat.

04 · Was gilt

Welche Versicherungen den Höchstbetrag belegen

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Versicherungsarten. Deine Kapitallebensversicherung konkurriert mit anderen Policen um den verbleibenden Abzugsraum.

Das führt oft dazu, dass der Abzug praktisch leerläuft.

Auf den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbständige werden unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur privaten Krankenversicherung in der Basisabsicherung, zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung angerechnet. Auch Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen zählen dazu.

Nicht auf diesen Höchstbetrag angerechnet werden dagegen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Basis-Rente oder zur Riester-Rente. Diese laufen über eigene Abzugssysteme mit eigenen Höchstbeträgen. Die Kranken- und Pflegeversicherung füllt den Topf bei den meisten Steuerpflichtigen bereits vollständig.

  • Kranken- und Pflegeversicherung werden zuerst auf den Höchstbetrag angerechnet.
  • Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung teilen sich den Topf mit deiner Kapitallebensversicherung.
  • Rentenversicherung, Basis-Rente und Riester-Rente laufen über separate Abzugswege.

Zählt auf den Höchstbetrag

·Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
·Beiträge zur privaten Krankenversicherung (Basisabsicherung)
·Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
·Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
·Beiträge zur Risikolebensversicherung
·Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
·Beiträge zur Haftpflichtversicherung
·Beiträge zur Unfallversicherung
·Beiträge zu Altverträgen der Kapitallebensversicherung

Zählt nicht auf den Höchstbetrag

·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
·Beiträge zur Riester-Rente
·Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
·Beiträge zu Neuverträgen der Kapitallebensversicherung ab 2005

05 · Vergleich

Auszahlung der Kapitallebensversicherung: Was das Finanzamt besteuert

Bei der Auszahlung unterscheidet das Steuerrecht ebenfalls zwischen Alt- und Neuverträgen. Entscheidend ist, ob du die Leistung als Einmalzahlung oder als Rente erhältst.

Die Regeln weichen deutlich voneinander ab.

Für Altverträge vor 2005 ist die Einmalzahlung steuerfrei, wenn du mehrere Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehören eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren, eine Beitragszahlung über mindestens fünf Jahre und ein Todesfallschutz von wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge. Fehlt eine dieser Bedingungen, fällt auf den kompletten Ertrag Abgeltungsteuer an.

Bei Neuverträgen ab 2005 ist der Ertrag bei Einmalzahlung immer steuerpflichtig. Es werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Bei einer Rentenzahlung wird bei beiden Vertragsarten nur der Ertragsanteil besteuert, der von deinem Alter bei Rentenbeginn abhängt.

  • Altverträge können bei Einmalzahlung steuerfrei sein, wenn Laufzeit und Todesfallschutz stimmen.
  • Neuverträge unterliegen bei Einmalzahlung immer der Abgeltungsteuer auf den Ertrag.
  • Bei Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil besteuert, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Besteuerung der Auszahlung nach Vertragsbeginn
Altvertrag vor 2005Neuvertrag ab 2005
Steuer auf den Ertrag bei EinmalzahlungSteuerfrei, wenn Mindestlaufzeit und Todesfallschutz erfüllt sind25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Voraussetzung für Steuerfreiheit12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beiträge, Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der BeiträgeKeine Steuerfreiheit vorgesehen
Besteuerung bei RentenzahlungErtragsanteil abhängig vom Alter bei RentenbeginnErtragsanteil abhängig vom Alter bei Rentenbeginn

06 · Vergleich

Risikolebensversicherung: Der steuerliche Unterschied

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallabsicherung ohne Sparanteil. Ihre Beiträge sind unabhängig vom Vertragsbeginn als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Das ist ein zentraler Unterschied zur Kapitallebensversicherung, bei der nur Altverträge vor 2005 abziehbar sind.

Für die Risikolebensversicherung gilt derselbe Höchstbetrag wie für die Kapitallebensversicherung im Altvertrag: 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbständige. Auch hier wird der Topf gemeinsam mit anderen Versicherungen genutzt, vor allem mit der Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung unterliegt keiner Einkommensteuer. Allerdings kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Versicherungssumme den persönlichen Freibetrag des Begünstigten übersteigt. Die Freibeträge reichen von 500.000 Euro für Ehepartner bis 20.000 Euro für Geschwister und andere Personen.

  • Die Risikolebensversicherung ist immer als Vorsorgeaufwendung absetzbar, nicht nur bei Altverträgen.
  • Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen.
  • Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.
Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung im Steuerrecht
RisikolebensversicherungKapitallebensversicherung
Abzug der BeiträgeImmer als Vorsorgeaufwendung möglichNur bei Altverträgen vor 2005
Höchstbetrag1.900 Euro Arbeitnehmer, 2.800 Euro Selbständige1.900 Euro Arbeitnehmer, 2.800 Euro Selbständige bei Altvertrag
Besteuerung der AuszahlungKeine Einkommensteuer, aber mögliche ErbschaftsteuerAbgeltungsteuer auf den Ertrag bei Neuverträgen

07 · Was gilt

Werbungs­kosten bei Kapitallebensversicherungen

Ein Abzug als Werbungskosten kommt bei Kapitallebensversicherungen nur in engen Grenzen in Betracht. Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit Einkünften, etwa bei einer Finanzierung.

Ohne diesen Bezug bleibt es beim Sonderausgabenabzug oder beim fehlenden Abzug.

Als Werbungskosten möglich sind Beiträge für eine Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für ein Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie dient. Auch Beiträge, die in direktem Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen, können abziehbar sein. Bei Selbständigen mit betrieblichem Bezug kommt ein Abzug als Betriebsausgabe in Frage.

Nicht als Werbungskosten abziehbar sind Beiträge zu einer rein privaten Kapitallebensversicherung ohne Einkunftsbezug. Eine Kapitallebensversicherung, die ausschließlich der Altersvorsorge dient, fällt nicht unter die Werbungskosten. Hier gelten allein die Regeln für Vorsorgeaufwendungen.

  • Werbungskosten setzen einen Zusammenhang mit Einkünften voraus, etwa aus Vermietung.
  • Beiträge als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen können abziehbar sein.
  • Rein private Verträge zur Altersvorsorge sind keine Werbungskosten.

Als Werbungskosten möglich

·Beiträge für eine Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für ein Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie dient
·Beiträge, die in direktem Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen
·Beiträge, die als Betriebsausgabe bei Selbständigen mit betrieblichem Bezug abziehbar sind

Nicht als Werbungskosten möglich

·Beiträge zu einer rein privaten Kapitallebensversicherung ohne Einkunftsbezug
·Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, die ausschließlich der Altersvorsorge dient
·Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für ein privates Konsumdarlehen hinterlegt ist

08 · Vergleich

Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung: Abgrenzung in der Steuer

Die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht wird steuerlich ähnlich behandelt wie die Kapitallebensversicherung. Ohne Kapitalwahlrecht gelten dagegen die Regeln für Altersvorsorgeaufwendungen.

Diese Unterscheidung ist für deine Steuererklärung wichtig.

Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind die Beiträge bei Altverträgen zu 88 Prozent als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Der Höchstbetrag liegt wie bei der Kapitallebensversicherung bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbständige. Die Eintragung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht wird dagegen als Altersvorsorgeaufwendung behandelt. Hier sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar, und der Höchstbetrag liegt deutlich höher: 22.172 Euro für Alleinstehende und 44.344 Euro für zusammenveranlagte Paare. Die Eintragung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Altersvorsorgeaufwendungen.

  • Mit Kapitalwahlrecht gelten die Regeln der Kapitallebensversicherung mit 88 Prozent Abzug.
  • Ohne Kapitalwahlrecht sind 100 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendung absetzbar.
  • Die Höchstbeträge unterscheiden sich deutlich: 1.900 bzw. 2.800 Euro gegenüber 22.172 bzw. 44.344 Euro.
Steuerliche Einordnung von Rentenversicherungen
Rentenversicherung mit KapitalwahlrechtRentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
Abzug der Beiträge88 Prozent der Beiträge als Vorsorgeaufwendung bei Altverträgen100 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendung
Höchstbetrag1.900 Euro Arbeitnehmer, 2.800 Euro Selbständige22.172 Euro Alleinstehende, 44.344 Euro zusammenveranlagte Paare
Eintragung in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand, sonstige VorsorgeaufwendungenAnlage Vorsorgeaufwand, Altersvorsorgeaufwendungen

09 · Was gilt

Riester-Rente und betriebliche Alters­versorgung: Eigene Abzugssysteme

Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung laufen steuerlich über separate Wege. Sie konkurrieren nicht mit dem Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Das bedeutet, du kannst sie zusätzlich zu einer absetzbaren Kapitallebensversicherung nutzen.

Die Riester-Rente bietet einen Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro pro Jahr. Die staatlichen Zulagen werden mit dem Steuervorteil verrechnet. Die betriebliche Altersversorgung ist bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Basis-Rente läuft ebenfalls über einen eigenen Abzugsweg als Altersvorsorgeaufwendung. Der Höchstbetrag liegt bei 22.172 Euro für Alleinstehende und 44.344 Euro für zusammenveranlagte Paare. Eine Kapitallebensversicherung ab 2005 hat dagegen keinen eigenen Abzugsweg.

  • Die Riester-Rente bietet einen Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro pro Jahr.
  • Die betriebliche Altersversorgung ist bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • Die Basis-Rente hat einen eigenen Höchstbetrag von 22.172 Euro für Alleinstehende.

Eigener Abzugsweg

·Riester-Rente: Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro pro Jahr, Verrechnung mit Zulagen
·Betriebliche Altersversorgung: Steuerfreiheit der Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
·Basis-Rente: Abzug als Altersvorsorgeaufwendung bis zum Höchstbetrag von 22.172 Euro für Alleinstehende

Kein eigener Abzugsweg

·Kapitallebensversicherung ab 2005: kein eigener Abzugsweg
·Risikolebensversicherung: kein eigener Abzugsweg, sondern gemeinsamer Höchstbetrag
·Berufsunfähigkeitsversicherung: kein eigener Abzugsweg, sondern gemeinsamer Höchstbetrag

10 · Im Vertrag

Berufsunfähigkeits­versicherung: Abzug und Absicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und teilt sich den Höchstbetrag mit der Kapitallebensversicherung. Ihre Leistung greift bei Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbständige absetzbar.

Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Die gesetzliche teilweise Erwerbsminderungsrente greift, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst.

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente setzt weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag voraus.
  • Die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt 5 Jahre.

Wichtige Begriffe zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Private BerufsunfähigkeitsversicherungLeistungLeistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag absetzbar.
Gesetzliche volle ErwerbsminderungsrenteGesetzliche AbsicherungWird gezahlt, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre.
Gesetzliche teilweise ErwerbsminderungsrenteGesetzliche AbsicherungWird gezahlt, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Auch hier gilt die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Absetzen der Kapitallebensversicherung

Viele Steuerpflichtige überschätzen den Abzug ihrer Kapitallebensversicherung. Diese Fehler führen zu Korrekturen durch das Finanzamt oder zu verschenktem Abzugspotenzial.

Ein genauer Blick auf die Regeln lohnt sich.

Ein häufiger Fehler ist, Beiträge zu einem Neuvertrag ab 2005 als Vorsorgeaufwendung einzutragen, obwohl kein Abzug möglich ist. Ebenso problematisch ist es, den Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro als zusätzlichen Abzug zu verstehen, obwohl Kranken- und Pflegebeiträge ihn bereits füllen.

Auch bei der Auszahlung passieren Fehler. Wer die Auszahlung eines Altvertrags als steuerfrei annimmt, ohne die Mindestlaufzeit von 12 Jahren und den Todesfallschutz von 60 Prozent zu prüfen, riskiert eine Nachzahlung. Die Kapitallebensversicherung mit der Risikolebensversicherung zu verwechseln, führt ebenfalls zu falschen Angaben.

  • Trage Beiträge zu Neuverträgen ab 2005 nicht als Vorsorgeaufwendung ein.
  • Prüfe vor der Steuererklärung, ob der Höchstbetrag bereits durch Kranken- und Pflegebeiträge belegt ist.
  • Kontrolliere bei Altverträgen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Auszahlung.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Beiträge zu einem Neuvertrag ab 2005 als Vorsorgeaufwendung eintragen, obwohl kein Abzug möglich ist
·Den Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro als zusätzlichen Abzug verstehen, obwohl Kranken- und Pflegebeiträge ihn bereits füllen
·Die Auszahlung eines Altvertrags als steuerfrei annehmen, ohne die Mindestlaufzeit von 12 Jahren und den Todesfallschutz von 60 Prozent zu prüfen
·Die Kapitallebensversicherung mit der Risikolebensversicherung verwechseln und die Auszahlung falsch deklarieren
·Beiträge zur Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zu 100 Prozent absetzen, obwohl nur 88 Prozent abziehbar sind

Häufige Fragen

Fragen zu Kapitallebensversicherung steuerlich absetzbar

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026