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Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll? Der ehrliche Check für deine Reise

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland oft nur einen Teil oder gar nichts. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke und kostet meist weniger als 20 Euro im Jahr.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland keine Rücktransporte und oft nicht die vollen Behandlungskosten.
  • Eine Jahrespolice für die Auslandsreisekrankenversicherung gibt es bereits ab etwa 10 bis 20 Euro.
  • Achte auf einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung und mit Rücktransport bei medizinisch sinnvoller Notwendigkeit.
  • Auch innerhalb der EU mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können hohe Restkosten bei dir hängen bleiben.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung für Reisen. Sie springt ein, wenn deine gesetzliche oder private Krankenversicherung im Ausland nicht oder nur eingeschränkt zahlt.

Diese Police übernimmt Krankheitskosten, die während einer vorübergehenden Reise ins Ausland entstehen. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und in guten Tarifen auch der Rücktransport nach Deutschland. Für gesetzlich Versicherte ist sie fast immer sinnvoll, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur eingeschränkten Schutz bietet.

Die Versicherung gilt für Reisen mit einer festgelegten Höchstdauer, bei Jahrespolicen meist sechs oder acht Wochen pro Reise. Du kannst sie als Einzelperson oder als Familie abschließen, wobei Familientarife oft günstiger sind als mehrere Einzelverträge.

Eine Jahrespolice kostet für Singles oft nur 10 bis 20 Euro. Dafür bist du bei jeder Reise im Jahr abgesichert, ohne dich vor jedem Urlaub neu kümmern zu müssen.

  • Die Police zahlt die tatsächlichen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland.
  • Sie übernimmt auch Such- und Bergungskosten, wenn du zum Beispiel beim Wandern verunglückst.
  • Im Todesfall sind Überführung nach Deutschland oder Bestattung im Reiseland in guten Tarifen enthalten.

Kurz erklärt

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine private Versicherung, die Krankheitskosten, Rücktransporte und oft auch Such- oder Bergungskosten während einer vorübergehenden Reise ins Ausland übernimmt.

Sie ist für gesetzlich Versicherte fast immer sinnvoll, weil die GKV im Ausland nur eingeschränkten Schutz bietet.

02 · Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung vs. private Auslandsreisekrankenversicherung

Der Unterschied liegt vor allem im Umfang der Kostenübernahme. Während die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur nach den Regeln des Gastlandes oder deutschen Sätzen zahlt, übernimmt die private Police die tatsächlichen Kosten.

Behandlungen bei privaten Ärzten oder in Privatkliniken werden oft nur teilweise erstattet, und du bleibst auf der Differenz sitzen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dagegen die tatsächlichen Kosten laut Tarif.

Ein entscheidender Unterschied ist der Rücktransport. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ihn nie, die private Police zahlt ihn, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Gerade bei schweren Unfällen oder Erkrankungen im Ausland können dafür schnell fünfstellige Beträge fällig werden.

Außerhalb der EU zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gar nichts. In den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Marokko, Tunesien, der Schweiz und der Türkei hast du Anspruch auf Leistungen wie die Versicherten des jeweiligen Landes, aber nicht auf mehr.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt bei stationärer Behandlung im EU-Ausland oft eine vorherige Genehmigung.
  • Die private Police zahlt auch dann, wenn du im Ausland als Privatpatient behandelt wirst.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet keine Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.
Leistungen im Ausland im Vergleich
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Auslandsreisekrankenversicherung
Ambulante Behandlung im EU-AuslandKostenübernahme wie für Versicherte des Reiselandes, Differenz zu höheren Privatkosten bleibt offenErstattet Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden
Stationäre Behandlung im EU-AuslandKostenübernahme wie für Versicherte des Reiselandes, Differenz zu höheren Privatkosten bleibt offenErstattet Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden
Rücktransport nach DeutschlandNicht versichertVersichert, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
Behandlung außerhalb der EUIn Ländern mit Sozialversicherungsabkommen eingeschränkter Schutz, sonst kein SchutzWeltweiter Schutz je nach Tarif

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Kostenübernahme im Ausland

Im Ausland musst du oft in Vorkasse treten. Die private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet dir die Kosten, wenn du die Rechnung einreichst.

In vielen Ländern wirst du als Privatpatient geführt und musst die Rechnung direkt vor Ort bezahlen. Das gilt besonders außerhalb der EU, aber auch in EU-Ländern, wenn du zu einem privaten Arzt oder in eine Privatklinik gehst. Die private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet dir diese Kosten, wenn du die Belege einreichst.

Für die Erstattung brauchst du eine offizielle Rechnung mit Diagnose, Einzelpreisen, Arztname und Datum. Bewahre auch Rezepte für Medikamente auf, denn die Versicherung kann sie anfordern. Die Einreichung funktioniert bei den meisten Anbietern per App, E-Mail oder Post.

Bei besonders teuren Behandlungen solltest du dir vorab per Fax oder E-Mail die Kostenübernahme bestätigen lassen. So vermeidest du, dass du auf hohen Summen sitzen bleibst, falls die Versicherung später Einwände hat.

  • Du wirst ambulant oder stationär behandelt und zahlst die Rechnung oft direkt vor Ort.
  • Du sammelst alle Belege, Rechnungen und Rezepte und reichst sie bei deiner Versicherung ein.
  • Die Versicherung prüft die Unterlagen und überweist dir die erstattungsfähigen Kosten.
01

Behandlung im Ausland

Du wirst ambulant oder stationär behandelt. In vielen Ländern zahlst du die Rechnung direkt vor Ort, besonders wenn du als Privatpatient geführt wirst.

02

Rechnung und Belege sammeln

Du erhältst eine offizielle Rechnung mit Diagnose, Einzelpreisen, Arztname und Datum. Bewahre auch Rezepte und Belege für Medikamente auf.

03

Einreichen bei der Versicherung

Du reichst die Belege bei deiner Auslandsreisekrankenversicherung ein. Das geht meist per App, E-Mail oder Post.

04

Erstattung

Die Versicherung prüft die Unterlagen und überweist dir die erstattungsfähigen Kosten. Bei sehr hohen Beträgen kann eine Kostenübernahme vorab bestätigt werden.

04 · Was gilt

Wann die Europäische Krankenversicherungs­karte reicht und wann nicht

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist kein Ersatz für eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie sichert dich nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungen des Reiselandes ab.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sichert dich in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Marokko, Tunesien, der Schweiz und der Türkei ab. Du erhältst dort dieselben Leistungen zu denselben Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Das klingt gut, hat aber Lücken.

Die EHIC zahlt nur bei Ärzten und Kliniken, die mit der dortigen gesetzlichen Kasse abrechnen. In Ländern mit hoher Dichte an Privatkrankenhäusern wirst du im Notfall oft dorthin gebracht, und dann übernimmt die EHIC nur einen Teil der Kosten. Den Rest zahlst du selbst.

Der Rücktransport nach Deutschland ist mit der EHIC nie versichert. Auch Kosten, die über die Sätze des Reiselandes hinausgehen, und Behandlungen in Ländern ohne Abkommen sind nicht abgedeckt.

  • Die EHIC übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen des Reiselandes.
  • Sie zahlt nicht für private Ärzte oder Privatkliniken zu vollen Kosten.
  • Sie übernimmt keine Such- und Bergungskosten und keine Überführung im Todesfall.

Das übernimmt die EHIC

·Ambulante und stationäre Behandlungen in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Marokko, Tunesien, der Schweiz und der Türkei
·Leistungen zu denselben Kosten wie für Versicherte des jeweiligen Landes
·Behandlung bei Ärzten und Kliniken, die mit der dortigen gesetzlichen Kasse abrechnen

Das übernimmt die EHIC nicht

·Rücktransport nach Deutschland
·Behandlung durch private Ärzte oder in Privatkliniken zu vollen Kosten
·Kosten, die über die Sätze des Reiselandes hinausgehen
·Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen

05 · Kosten

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Preise für eine Jahrespolice sind überschaubar. Entscheidend ist, dass du auf versteckte Selbstbeteiligungen achtest.

Jahrespolicen für Singles gibt es bereits ab etwa 10 bis 20 Euro. Für Familien beginnen die Angebote bei rund 20 Euro pro Jahr. Damit sind mehrere Reisen pro Jahr abgedeckt, jeweils mit einer Dauer von sechs oder acht Wochen je nach Tarif.

Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind groß, und teurere Tarife sind nicht automatisch besser. Ein Vergleich lohnt sich, denn manche Angebote kosten mehr als das Doppelte und haben trotzdem schlechtere Bedingungen als günstigere Policen.

Meide Tarife mit Selbstbeteiligung, auch wenn sie auf den ersten Blick günstiger wirken. Im Schadensfall zahlst du sonst trotz Versicherung drauf, und der vermeintliche Preisvorteil ist schnell aufgebraucht.

  • Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für Reisen über mehrere Monate sind deutlich teurer.
  • Ältere Menschen müssen je nach Anbieter ab 60 oder erst ab 70 Jahren Zuschläge zahlen.
  • Manche Versicherungen nehmen gar keine Senioren mehr auf.

Typische Kosten für eine Jahrespolice

Jahrespolice für Singles10 bis 20 EUR
Jahrespolice für Familienab 20 EUR
Langzeit-Auslandskrankenversicherungdeutlich teurer

06 · Im Vertrag

Wichtige Klauseln in den Versicherungs­bedingungen

Der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Klauseln entscheiden, ob deine Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt.

Die meisten Verträge ähneln sich, aber in einigen Policen stecken unbequeme Klauseln. Achte besonders auf die Formulierung zum Rücktransport. Die Versicherung sollte den Transport bereits dann zahlen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, nicht erst wenn er medizinisch notwendig ist.

Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur, wenn das Gastland nicht die medizinischen Möglichkeiten hat, dich mit Aussicht auf Erfolg zu behandeln. Diese Voraussetzung ist fast nie erfüllt, deshalb solltest du Anbieter meiden, die nur in diesem Fall zahlen.

Einige wenige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung. Von solchen Abschlüssen solltest du die Finger lassen, damit du im Schadensfall nicht draufzahlst.

  • Die Nachleistungsfrist sollte nicht befristet sein oder lange gewährt werden, falls du wegen Krankheit nicht wie geplant zurückreisen kannst.
  • Die Kosten für eine Begleitperson sollten übernommen werden, wenn Kinder mitreisen und ins Krankenhaus müssen.
  • Transport zum Arzt oder Krankenhaus und zurück zur Unterkunft sollte in den Leistungen enthalten sein.

Diese Klauseln solltest du kennen

Rücktransportmedizinisch sinnvollDie Versicherung sollte den Rücktransport bereits dann zahlen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Meide Policen, die nur bei medizinisch notwendigem Transport zahlen, denn diese Voraussetzung ist fast nie erfüllt.
SelbstbeteiligungvermeidenEinige wenige Anbieter verlangen eine Selbstbeteiligung. Von solchen Verträgen solltest du die Finger lassen, damit du im Schadensfall nicht draufzahlst.
NachleistungsfristwichtigWenn du wegen Krankheit nicht wie geplant zurückreisen kannst, sollte die Versicherung die Kosten weiter übernehmen, auch wenn die maximale Reisedauer überschritten wird.
Chronische KrankheitenAusschluss prüfenEinige Gesellschaften zahlen bei bestehenden chronischen Erkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung sechs Monate vor Reiseantritt wegen akuter Verschlechterung nötig war oder bereits feststand.

07 · Checkliste

Checkliste: Worauf du beim Abschluss achten solltest

Diese Punkte helfen dir, einen passenden Tarif zu finden und böse Überraschungen im Ausland zu vermeiden.

Bevor du eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, prüfe die Bedingungen anhand einiger zentraler Punkte. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleibst.

Der wichtigste Punkt ist der Rücktransport. Er sollte bereits dann gezahlt werden, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Achte außerdem darauf, dass keine Selbstbeteiligung verlangt wird und die Nachleistungsfrist bei ungeplanter Verlängerung der Reise nicht zu kurz ist.

Weltweiter Schutz ist ein Muss, nicht nur für EU-Länder. Viele Reisen gehen in Länder außerhalb der EU, und genau dort entstehen oft die höchsten Kosten.

  • Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  • Nachleistungsfrist bei ungeplanter Verlängerung der Reise.
  • Kostenübernahme für eine Begleitperson, wenn Kinder mitreisen.
  • Transport zum Arzt oder Krankenhaus und zurück zur Unterkunft.
  • Such- und Bergungskosten sowie Überführung im Todesfall.

Das sollte deine Police leisten

01

Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

02

Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall

03

Nachleistungsfrist bei ungeplanter Verlängerung der Reise

04

Kostenübernahme für eine Begleitperson, wenn Kinder mitreisen

05

Transport zum Arzt oder Krankenhaus und zurück zur Unterkunft

06

Such- und Bergungskosten sowie Überführung im Todesfall

07

Weltweiter Schutz, nicht nur für EU-Länder

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Auslandsreisekrankenversicherung

Viele Reisende verlassen sich auf die falsche Absicherung oder übersehen wichtige Ausschlüsse. Diese Fehler kannst du vermeiden.

Viele Reisende verlassen sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte und vergessen, dass sie weder Rücktransport noch Privatkliniken abdeckt. Andere wählen einen Tarif mit Selbstbeteiligung, um ein paar Euro zu sparen, und zahlen im Schadensfall drauf.

Ein häufiger Fehler ist auch, die maximale Reisedauer von sechs oder acht Wochen zu übersehen. Wer länger unterwegs ist, steht ohne Schutz da, obwohl er eine Jahrespolice abgeschlossen hat. Für Langzeitreisen brauchst du eine spezielle Police, die deutlich teurer ist.

Rundum-Sorglos-Pakete von Buchungsportalen sind in der Regel nicht empfehlenswert. Sie enthalten oft Versicherungen, die du gar nicht brauchst, und sind teurer als eine gezielte Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Sich nur auf die EHIC verlassen und Rücktransport sowie Privatkliniken vergessen.
  • Einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen, um ein paar Euro zu sparen.
  • Die maximale Reisedauer übersehen und ohne Schutz im Ausland bleiben.
  • Bei chronischen Krankheiten die Ausschlussklauseln nicht lesen und im Notfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Diese Fehler solltest du nicht machen

·Sich nur auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen und Rücktransport sowie Privatkliniken vergessen
·Einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen, um ein paar Euro zu sparen
·Die maximale Reisedauer von sechs oder acht Wochen übersehen und ohne Schutz im Ausland bleiben
·Bei chronischen Krankheiten die Ausschlussklauseln nicht lesen und im Notfall auf den Kosten sitzen bleiben
·Rundum-Sorglos-Pakete von Buchungsportalen buchen, die unnötige Versicherungen enthalten

09 · Hintergrund

Auslandsreisekrankenversicherung für chronisch Kranke

Chronisch Kranke haben es beim Abschluss schwerer, aber nicht unmöglich. Entscheidend ist der Blick in die Versicherungsbedingungen.

Kein Reiseversicherer zahlt bei vorhersehbaren Behandlungen. Das ist besonders für chronisch Kranke ein Problem, denn eine geplante Kontrolle oder eine absehbare Therapie ist nicht versichert. Trotzdem können chronisch Kranke bei vielen Gesellschaften eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Wichtig ist der Blick auf die Ausschlusskriterien. Unerwartet eintretende akute Verschlechterungen gelten laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2011 als Neuerkrankungen und sind dann versichert. Einige Gesellschaften zahlen bei bestehenden chronischen Erkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung sechs Monate vor Reiseantritt wegen akuter Verschlechterungen erforderlich war oder die Behandlung bereits vor Reiseantritt feststand.

Lass dir vor der Abreise eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt geben. Das hilft dir, im Streitfall nachzuweisen, dass die Reise aus medizinischer Sicht unbedenklich war.

  • Chronisch Kranke sollten einen Vertrag wählen, der unerwartete akute Verschlechterungen als Neuerkrankungen behandelt.
  • Erhalten sie keinen privaten Schutz, sollten sie mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse über eine ausnahmsweise Absicherung im Urlaubsland sprechen.
  • Die Unbedenklichkeitserklärung des Arztes solltest du zur Sicherheit mitnehmen.

Kein Reiseversicherer zahlt bei vorhersehbaren Behandlungen. Das ist besonders für chronisch Kranke ein Problem, denn eine geplante Kontrolle oder eine absehbare Therapie ist nicht versichert.

Trotzdem können chronisch Kranke bei vielen Gesellschaften eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Wichtig ist, auf die Ausschlusskriterien zu achten. Unerwartet eintretende akute Verschlechterungen gelten laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs als Neuerkrankungen und sind dann versichert.

Einige Gesellschaften zahlen bei bestehenden chronischen Erkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung sechs Monate vor Reiseantritt wegen akuter Verschlechterung erforderlich war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Chronisch Kranke sollten einen solchen Vertrag abschließen.

Vor der Abreise kann eine Unbedenklichkeitserklärung des behandelnden Arztes sinnvoll sein. Sie dokumentiert, dass die Reise aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.

10 · Hintergrund

Lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung für privat Versicherte?

Auch privat Krankenversicherte sind im Ausland nicht automatisch umfassend geschützt. Der Rücktransport ist oft die entscheidende Lücke.

Privat Krankenversicherte sind meistens auf Reisen in der EU ausreichend abgesichert. Im EU-Ausland ist die Aufenthaltsdauer, bis zu der der Versicherungsschutz geht, jedoch meist begrenzt. Die Verträge unterscheiden sich hier und sollten geprüft werden.

Eine wichtige Frage ist, ob der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport in den Leistungen des privaten Vertrags inbegriffen ist. Ist das nicht der Fall, lohnt sich eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung. Auch wenn der Rücktransport enthalten ist, kann eine zusätzliche Police sinnvoll sein, um die Selbstbeteiligung im Notfall zu schonen.

Für Reisen außerhalb der EU ist eine zusätzliche Police auch für privat Versicherte oft sinnvoll. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind im außereuropäischen Ausland häufig eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft.

  • Prüfe, wie lange dein privater Schutz im EU-Ausland gilt.
  • Prüfe, ob der Rücktransport in deinem privaten Vertrag enthalten ist und unter welchen Bedingungen er gezahlt wird.
  • Für Reisen außerhalb der EU solltest du eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung in Betracht ziehen.

Privat Krankenversicherte sind meistens auf Reisen in der EU ausreichend abgesichert. Im EU-Ausland ist die Aufenthaltsdauer, bis zu der der Versicherungsschutz geht, jedoch meist begrenzt. Die Verträge unterscheiden sich hier und sollten geprüft werden.

Eine wichtige Frage ist, ob der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport in den Leistungen des privaten Vertrags inbegriffen ist. Ist das nicht der Fall, lohnt sich eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung.

Auch wenn der Rücktransport im privaten Vertrag enthalten ist, kann eine zusätzliche Police sinnvoll sein, um die Selbstbeteiligung des privaten Vertrags zu schonen.

11 · Was gilt

Reisedauer und Geltungs­bereich: Was deine Police abdeckt

Die meisten Jahrespolicen begrenzen die Reisedauer pro Reise. Für längere Auslandsaufenthalte brauchst du eine spezielle Police.

Die meisten Jahrespolicen decken mehrere Reisen pro Jahr ab, jeweils mit einer Dauer von sechs oder acht Wochen. Für Langzeitreisen über mehrere Monate brauchst du eine spezielle Police, die deutlich teurer ist. Das betrifft zum Beispiel junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen möchten.

Der Geltungsbereich sollte weltweit sein, nicht nur für EU-Länder. Viele Policen schließen Behandlungen aus, die bereits vor Reiseantritt feststanden. Auch Unfälle bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport sind in manchen Tarifen nicht versichert.

Achte darauf, bis zu welchem Alter mitversicherte Kinder Versicherungsschutz genießen. Die Versicherer haben hier sehr unterschiedliche Regelungen, und das kann im Familienurlaub entscheidend sein.

  • Mehrere Reisen pro Jahr mit jeweils bis zu sechs oder acht Wochen Dauer sind typischerweise versichert.
  • Weltweiter Schutz, auch außerhalb der EU, sollte Standard sein.
  • Langzeitreisen über mehrere Monate erfordern eine spezielle Police.
  • Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststanden, sind oft nicht versichert.

Das ist typischerweise versichert

·Mehrere Reisen pro Jahr mit jeweils bis zu sechs oder acht Wochen Dauer
·Weltweiter Schutz, auch außerhalb der EU
·Mitversicherte Kinder bis zu einem bestimmten Alter

Das ist oft nicht versichert

·Langzeitreisen über mehrere Monate ohne spezielle Police
·Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststanden
·Unfälle bei Wettkämpfen oder Vereinssport in manchen Tarifen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026