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Ratgeber · Versicherung

Hausratversicherung: Wann zahlt die Police?

Die Hausratversicherung ersetzt dein bewegliches Eigentum nach Feuer, Leitungs­wasser, Einbruch oder Sturm. Entscheidend ist, ob der Schaden unter den Versicherungs­schutz fällt und ob du fahrlässig gehandelt hast.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert, damit du dir gleichwertige Sachen neu kaufen kannst.
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung nach Quote gekürzt werden, bei Vorsatz entfällt sie komplett.
  • Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck sind nur bis zu festgelegten Entschädigungsgrenzen abgesichert.
  • Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, nicht die Hausratversicherung.

01 · Grundlagen

Was zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall?

Die Hausratversicherung ersetzt deinen Hausrat zum Neuwert, also zu dem Preis, den du heute für einen gleichwertigen Gegenstand zahlen würdest. Das gilt für gestohlene, zerstörte oder irreparabel beschädigte Sachen.

Das ist der Betrag, den du heute für einen gleichwertigen Gegenstand im Neuzustand bezahlen müsstest, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Bei beschädigten, aber noch nutzbaren Gegenständen zahlt die Versicherung die Reparaturkosten oder eine Wertminderung.

Für die Regulierung musst du nachweisen, welche einzelnen Gegenstände zerstört oder gestohlen wurden. Kaufbelege, Fotos deiner Wohnungseinrichtung und Kopien persönlicher Papiere helfen dir, die Verluste im Schadenprotokoll oder in der Stehlgutliste konkret zu beziffern. Du erhältst so viel Geld, dass du einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu kaufen kannst.

  • Die Erstattung erfolgt zum Wiederbeschaffungspreis, nicht zum Zeitwert.
  • Der ursprüngliche Kaufpreis ist für die Entschädigung nicht maßgeblich.
  • Bei beschädigten, aber weiter nutzbaren Sachen ist eine Wertminderung ersatzfähig.

Kurz erklärt

Neuwertentschädigung

Du bekommst so viel Geld, dass du einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu kaufen kannst. Der ursprüngliche Kaufpreis ist nicht maßgeblich.

Die Erstattung erfolgt zum Wiederbeschaffungspreis, nicht zum Zeitwert.

02 · Vergleich

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?

Nicht jeder selbst verursachte Schaden führt automatisch zur Leistungskürzung. Versicherer unterscheiden zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Ob deine Versicherung bei einem selbst verursachten Schaden zahlt, hängt vom Grad deines Verschuldens ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit, etwa wenn du eine Kerze kurz unbeaufsichtigt lässt, leisten viele Tarife ohne Abzug. Bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel wenn du die Spülmaschine während deiner Abwesenheit laufen lässt, kürzen die meisten Versicherer die Entschädigung nach einer Quote.

Die Quote entspricht dem Grad des Verschuldens: Je schwerer der Verstoß, desto höher fällt die Kürzung aus. Manche Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und zahlen auch dann, wenn du dich an vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften gehalten hast. Bei Vorsatz, also wenn du den Schaden bewusst und willentlich herbeiführst, musst du selbst für den gesamten Schaden aufkommen.

  • Einfache Fahrlässigkeit führt in der Regel zur vollen Zahlung.
  • Große Fahrlässigkeit kann eine anteilige Erstattung je nach Schwere des Verstoßes bedeuten.
  • Vorsatz schließt eine Leistung der Hausratversicherung aus.
So wirkt sich dein Verhalten auf die Entschädigung aus
Einfache FahrlässigkeitGrobe FahrlässigkeitVorsatz
DefinitionKleine Unachtsamkeit, z. B. Kerze kurz unbeaufsichtigtDeutliche Sorgfaltsverletzung, z. B. Spülmaschine bei Abwesenheit laufen lassenSchaden bewusst und willentlich herbeigeführt
LeistungKürzung nach Quote möglichKeine Zahlung
RechtsfolgeAnteilige Erstattung je nach Schwere des VerstoßesDu haftest selbst für den gesamten Schaden

03 · Was gilt

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Der Basisschutz umfasst vier große Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannung oder Fahrraddiebstahl.

Der Basisschutz deiner Hausratversicherung umfasst Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Leitungswasser. Auch Überspannungsschäden durch Blitz sind je nach Tarif eingeschlossen. Mit einer Fahrradklausel sind Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h gegen Diebstahl mitversichert, sofern sie mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert waren.

Nicht abgedeckt sind Schäden am Gebäude selbst, denn dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Glasbruch an Möbeln oder Aquarien ohne zusätzliche Glasversicherung sowie Schäden durch Hochwasser ohne Elementarschutz gehören ebenfalls nicht zum Standard. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden zahlt die Hausratversicherung nie.

  • Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
  • Nicht versichert sind Gebäudeschäden, Glasbruch ohne Zusatzbaustein und Hochwasser ohne Elementarschutz.
  • Fahrraddiebstahl ist nur mit Fahrradklausel abgedeckt.

Zahlt die Hausratversicherung

·Feuer und Blitzschlag
·Leitungswasser, z. B. Rohrbruch
·Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
·Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch
·Überspannungsschäden durch Blitz (je nach Tarif)
·Fahrraddiebstahl mit Fahrradklausel

Zahlt sie nicht

·Schäden am Gebäude (Wohngebäudeversicherung)
·Glasbruch ohne Glasversicherung
·Schäden durch Hochwasser ohne Elementarschutz
·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

04 · Vergleich

Wohngebäudeversicherung: Wer zahlt bei Schäden am Haus?

Die Hausratversicherung deckt nur bewegliche Gegenstände ab. Für Schäden an Gebäudeteilen wie Wänden, Böden oder fest eingebauten Küchen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Die Hausratversicherung ersetzt dein bewegliches Eigentum, also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Teppiche. Für fest verbaute Teile wie Wände, Böden, Putz oder eine eingebaute Küche ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese Versicherung benötigen Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, während Mieter für ihren Hausrat selbst eine Police abschließen.

Bei einem Rohrbruch reguliert die Hausratversicherung dein beschädigtes Mobiliar, die Wohngebäudeversicherung die Bausubstanz. Die Hausratversicherung deckt nur bewegliche Gegenstände ab, die Wohngebäudeversicherung nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile.

  • Die Hausratversicherung zahlt für Möbel, Kleidung und Elektrogeräte.
  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Wände, Böden und fest verbaute Teile.
  • Mieter brauchen nur eine Hausratversicherung, Eigentümer beide Policen.
Hausratversicherung vs. Wohngebäudeversicherung
HausratversicherungWohngebäudeversicherung
Versicherte SachenMöbel, Kleidung, Elektrogeräte, TeppicheGebäude, Wände, Böden, fest verbaute Teile
Typischer SchadenWasserschaden am Sofa nach RohrbruchWasserschaden an der Bausubstanz
Wer braucht sie?Mieter und EigentümerEigentümer von Häusern oder Wohnungen

05 · Kosten

Wertsachen: Wie viel zahlt die Hausratversicherung?

Bargeld, Schmuck, Kunst und andere Wertsachen sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert. Diese Entschädigungsgrenzen liegen meist bei etwa 20 Prozent der Versicherungssumme.

Für Bargeld gelten häufig absolute Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro, während die Grenzen für Schmuck und Edelsteine je nach Tarif individuell festgelegt sind.

Wenn du Wertsachen in einem fest verankerten Tresor aufbewahrst, gelten oft höhere Entschädigungsgrenzen. Die Höchstgrenze für Bargeld liegt häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Teure Einzelstücke solltest du mit deinem Versicherer besprechen, um eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren.

  • Wertsachen gesamt sind meist bis etwa 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.
  • Bargeld ist häufig nur bis 1.000 bis 2.000 Euro versichert.
  • Höhere Grenzen gelten oft bei Aufbewahrung in einem fest verankerten Tresor.

Typische Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Wertsachen gesamt (ca. 20 % der Versicherungssumme)20 %
Bargeld (häufig 1.000 bis 2.000 Euro)1.000–2.000 EUR

06 · Was gilt

Glasversicherung: Zahlt die Hausrat bei Glasbruch?

Glasschäden an Möbeln oder Aquarien sind nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt. Eine separate Glasversicherung schließt diese Lücke.

Über die Hausratversicherung sind Glasschäden nur dann versichert, wenn sie durch eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen.

Zerbrochene Fensterscheiben nach einem Einbruch gehören zum Beispiel zum versicherten Schaden. Glasbruch an Möbeln oder Aquarien ohne Zusatzbaustein zahlt die Hausratversicherung nicht.

  • Über die Hausratversicherung sind Glasschäden durch Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl abgedeckt.
  • Nicht versichert sind Glasbruch an Möbeln, Spiegeln oder Aquarien ohne Zusatzbaustein.
  • Eine separate Glasversicherung deckt auch Glasbruch durch Unachtsamkeit ab.

Über Hausrat versichert

·Glasschäden durch Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl
·Zerbrochene Fensterscheiben nach Einbruch

Nicht über Hausrat versichert

·Glasbruch an Möbeln, Spiegeln oder Aquarien ohne Zusatzbaustein
·Glasschäden durch Unachtsamkeit

07 · Was gilt

Überspannungs­schäden: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Überspannungsschäden an Elektrogeräten entstehen oft durch Blitzschlag. Viele Hausratversicherungen decken diese Schäden ab, wenn der Blitz direkt oder in der Nähe einschlägt.

Viele Hausratversicherungen decken Schäden an Elektrogeräten durch direkten Blitzschlag ab. Je nach Tarif ist auch Überspannung durch einen Blitz in der Nähe versichert, wenn die Spannungsspitze über das Stromnetz in deine Geräte gelangt.

Überspannung durch Netzschwankungen ohne Blitzschlag ist in der Regel nicht versichert. Schäden an Geräten ohne Blitzschlag als Ursache fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung.

  • Versichert sind Schäden an Elektrogeräten durch direkten Blitzschlag.
  • Überspannung durch Blitz in der Nähe ist je nach Tarif abgedeckt.
  • Nicht versichert sind Überspannungen durch Netzschwankungen ohne Blitz.

Versichert

·Schäden an Elektrogeräten durch direkten Blitzschlag
·Überspannung durch Blitz in der Nähe (je nach Tarif)

Nicht versichert

·Überspannung durch Netzschwankungen ohne Blitz
·Schäden an Geräten ohne Blitzschlag

08 · Schritt für Schritt

Rohrbruch: Zahlt die Hausratversicherung bei Leitungs­wasser?

Leitungswasserschäden sind ein klassischer Fall für die Hausratversicherung. Sie zahlt, wenn Wasser aus Rohren, Heizkörpern oder angeschlossenen Geräten austritt und dein Eigentum beschädigt.

Nach einem Rohrbruch solltest du die betroffenen Gegenstände fotografieren und notieren, was beschädigt wurde.

Melde den Schaden deinem Hausratversicherer und reiche die Schadenliste ein. Die Versicherung ersetzt die beschädigten Sachen zum Wiederbeschaffungswert.

  • Wasser tritt aus einem gebrochenen Rohr oder einer undichten Leitung aus.
  • Dokumentiere die betroffenen Gegenstände mit Fotos und einer Liste.
  • Informiere deinen Versicherer und reiche die Schadenliste ein.
01

Wasser tritt aus

Ein Rohr bricht oder eine Leitung wird undicht. Wasser verteilt sich in der Wohnung.

02

Schaden dokumentieren

Fotografiere die betroffenen Gegenstände und notiere, was beschädigt wurde.

03

Versicherer informieren

Melde den Schaden deinem Hausratversicherer und reiche die Schadenliste ein.

04

Neuwert erhalten

Die Versicherung ersetzt die beschädigten Sachen zum Wiederbeschaffungswert.

09 · Checkliste

Schadensfall: Was musst du tun, damit die Hausrat zahlt?

Nach einem Schaden musst du nachweisen, welche Gegenstände zerstört oder gestohlen wurden. Eine gute Dokumentation mit Fotos und Kaufbelegen beschleunigt die Regulierung.

Bei einem Einbruchdiebstahl ist außerdem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

Fülle die Stehlgutliste oder das Schadenprotokoll deines Versicherers vollständig aus und halte Quittungen bereit. Beauftrage keine Reparaturen ohne Zustimmung deines Versicherers, sonst riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

  • Melde den Schaden sofort deinem Versicherer.
  • Erstatte bei Einbruchdiebstahl Anzeige bei der Polizei.
  • Fülle Stehlgutliste oder Schadenprotokoll aus und halte Kaufbelege bereit.

Checkliste für den Schadensfall

01

Schaden sofort dem Versicherer melden

02

Bei Einbruchdiebstahl Polizei informieren und Anzeige erstatten

03

Stehlgutliste oder Schadenprotokoll ausfüllen

04

Kaufbelege, Fotos und Quittungen bereithalten

05

Keine Reparaturen ohne Zustimmung des Versicherers beauftragen

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler, die die Zahlung gefährden

Bestimmte Verhaltensweisen können dazu führen, dass die Hausratversicherung nicht oder nur anteilig zahlt. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Falsche Angaben bei der Schadenmeldung sind ein häufiger Grund für Leistungskürzungen. Auch wer Sicherheitsvorschriften missachtet, etwa die Heizung im Winter komplett abstellt ohne die Wasserleitungen zu entleeren, riskiert eine Kürzung nach Quote.

Wertsachen solltest du ausreichend sichern, zum Beispiel in einem fest verankerten Tresor. Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Versicherer zu starten, kann dazu führen, dass die Kosten nicht übernommen werden.

  • Falsche Angaben bei der Schadenmeldung gefährden die Zahlung.
  • Sicherheitsvorschriften wie das Beheizen im Winter solltest du einhalten.
  • Melde Schäden rechtzeitig und starte keine Reparaturen ohne Zustimmung.

Häufige Fehler im Schadensfall

·Falsche Angaben bei der Schadenmeldung machen
·Sicherheitsvorschriften missachten, z. B. Heizung im Winter abstellen
·Wertsachen nicht ausreichend sichern
·Schaden zu spät melden
·Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Versicherer starten

11 · Was gilt

Außenversicherung: Zahlt die Hausrat auch unterwegs?

Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf Gegenstände, die du vorübergehend außerhalb der Wohnung bei dir hast. Das betrifft zum Beispiel Reisegepäck oder Arbeitsgeräte.

Gepäck auf Reisen ist bis zu bestimmten Grenzen mitversichert.

Nicht mitversichert sind Gegenstände in dauerhaft genutzten Zweitwohnungen oder Fahrräder ohne Fahrradklausel. Die Außenversicherung gilt nur für vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Sachen.

  • Mitversichert sind Gegenstände im Hotelzimmer während einer Reise.
  • Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz sind je nach Tarif abgedeckt.
  • Nicht mitversichert sind Gegenstände in dauerhaft genutzten Zweitwohnungen.

Mitversichert

·Gegenstände im Hotelzimmer während einer Reise
·Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz (je nach Tarif)
·Gepäck auf Reisen bis zu bestimmten Grenzen

Nicht mitversichert

·Gegenstände in dauerhaft genutzten Zweitwohnungen
·Fahrräder ohne Fahrradklausel

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026