Ratgeber · Versicherung
Hausratversicherung: Was ist das und wann zahlt sie?
Die Hausratversicherung ersetzt dein bewegliches Eigentum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm beschädigt oder zerstört wird. Sie ist für Mieter und Eigentümer sinnvoll, deren Einrichtung einen höheren Wert hat.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Versichert ist dein gesamter Hausrat in der Wohnung, im Keller und in der Garage.
- Im Schadensfall bekommst du den Neuwert ersetzt, also den heutigen Wiederbeschaffungspreis.
- Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck sind nur bis zu festgelegten Entschädigungsgrenzen abgesichert.
- Schäden durch Starkregen oder Hochwasser brauchen eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
01 · Grundlagen
Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt dein bewegliches Eigentum in der Wohnung. Sie springt ein, wenn dein Hab und Gut durch bestimmte Gefahren beschädigt, zerstört oder gestohlen wird.
Im Schadensfall erhältst du den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Versichert ist der gesamte Hausrat, also alle Sachen, die in deinem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen Möbel, Kleidung, elektronische Geräte, Bücher, Geschirr und sogar das Futter für deine Haustiere. Auch Gegenstände in Nebenräumen wie Keller oder Garage sind mitversichert, zum Beispiel Werkzeug oder ein Rasenmäher.
Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen gehören dazu. Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind nur dann versichert, wenn sie ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Für wen die Hausratversicherung sinnvoll ist, hängt vom Wert deines Besitzes ab. Viele unterschätzen den tatsächlichen Wert ihres gesamten Hausrats. Je wertvoller deine Einrichtung ist, desto wichtiger ist die Police.
Kurz erklärt
Hausratversicherung
Eine Sachversicherung, die den gesamten Hausrat in deiner Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Sturm absichert.
Im Schadensfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt.
02 · Checkliste
Was zählt zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in deinem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Auch Gegenstände in Nebenräumen wie Keller oder Garage sind mitversichert.
Das umfasst nicht nur Möbel und Elektrogeräte, sondern auch Alltagsgegenstände, die du vielleicht nicht sofort als versicherungswürdig einstufst. Auch Gegenstände in Nebenräumen wie Keller oder Garage sind mitversichert.
Typischerweise sind diese Dinge über die Hausratversicherung abgedeckt:
- Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Sofa, Bett, Schränke und Tische.
- Kleidung und Schuhe, die sich in deiner Wohnung befinden.
- Elektronische Geräte wie Computer, Fernseher, Küchengeräte und Unterhaltungselektronik.
- Bücher, Geschirr, Teppiche und Lampen.
- Kinderspielzeug und Haushaltswaren.
- Werkzeug und Rasenmäher im Keller oder in der Garage.
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden und Wertpapiere zählen ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen, die meist bei 20 Prozent der Versicherungssumme liegen. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind häufig nur bis 1.000 bis 2.000 Euro versichert.
Wenn du unsicher bist, ob ein Gegenstand zum Hausrat zählt, hilft eine einfache Überlegung: Alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest, gehört in der Regel dazu. Fest verbaute Dinge wie eine Einbauküche oder ein Wandregal sind dagegen oft nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.
Diese Dinge sind typischerweise über die Hausratversicherung abgedeckt
Möbel und Einrichtungsgegenstände
Kleidung und Schuhe
Elektronische Geräte wie Computer, Fernseher und Küchengeräte
Bücher, Geschirr, Teppiche und Lampen
Kinderspielzeug und Haushaltswaren
Werkzeug und Rasenmäher im Keller oder in der Garage
03 · Was gilt
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
Der Versicherungsschutz greift bei bestimmten Gefahren. Dazu zählen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm, aber nicht jeder Schaden ist automatisch versichert.
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch bestimmte Gefahren ab, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu zählen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Sturm. Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert, und es gibt klare Ausschlüsse.
Der Feuerschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion sowie Anprall oder Absturz von Flugzeugen. Auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen sind versichert. Ein Beispiel: Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung ersetzt dann sowohl die Schäden am Hausrat durch das Feuer als auch die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.
Bei Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht in allen Fällen. Typische Schadensursachen, für die Versicherer einstehen, sind Rohrbrüche und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt. Schäden durch Grund- oder Hochwasser sind dagegen nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Einbruchdiebstahl ist versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Bricht ein Täter Türen auf oder schlägt Fenster ein, handelt es sich um einen Einbruch und damit um einen Versicherungsfall. Wer aber Fenster und Türen unverschlossen lässt, muss für die Folgen selbst einstehen. Vandalismus nach einem Einbruch ist ebenfalls versichert, ebenso Raub, wenn dir jemand mit Gewalt droht oder sie anwendet und dir Gegenstände wegnimmt.
Sturmschäden sind ab Windstärke 8 versichert. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Typische Schadenursachen sind ein Sturm, der das Dach abdeckt, oder Hagelkörner, die Scheiben einschlagen. Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser werden von vielen Hausratversicherungen nicht bezahlt, hierfür gibt es die Elementarschadenversicherung als Zusatz.
Da zahlt sie
Da zahlt sie nicht
04 · Grundlagen
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Die Hausratversicherung arbeitet mit dem Neuwertprinzip. Das bedeutet, du bekommst den Betrag, den du heute für einen gleichwertigen neuen Gegenstand zahlen müsstest.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du aufwenden musst, um eine zerstörte oder gestohlene Sache in gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Er entspricht dem heutigen Neupreis eines vergleichbaren Gegenstands, nicht dem Zeitwert oder dem ursprünglichen Kaufpreis. Die Hausratversicherung arbeitet mit dem Neuwertprinzip.
Das bedeutet: Wenn dein fünf Jahre alter Fernseher durch einen Brand zerstört wird, bekommst du nicht den damaligen Kaufpreis oder den aktuellen Gebrauchtwert. Du erhältst den Betrag, den du heute für einen gleichwertigen neuen Fernseher zahlen müsstest. Das gilt auch für Möbel, Kleidung und andere Hausratgegenstände.
Voraussetzung für die volle Entschädigung ist, dass deine Versicherungssumme den Neuwert deines gesamten Hausrats abdeckt. Hast du eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, besteht Unterversicherung und du bekommst im Schadensfall nur einen Teil ersetzt. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Neuwert deines Hausrats entsprechen.
Für beschädigte, aber noch nutzbare Gegenstände zahlt die Versicherung eine Wertminderung. Bei irreparabel beschädigten oder gestohlenen Sachen erhältst du den Wiederbeschaffungspreis. Reparaturkosten für beschädigten Hausrat werden ebenfalls übernommen.
Kurz erklärt
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den du aufwenden musst, um eine zerstörte oder gestohlene Sache in gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Er entspricht dem heutigen Neupreis eines vergleichbaren Gegenstands.
Du erhältst den Wiederbeschaffungspreis, nicht den Zeitwert oder den ursprünglichen Kaufpreis.
05 · Kosten
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme muss den Neuwert deines gesamten Hausrats abdecken. Ist sie zu niedrig, besteht Unterversicherung und du bekommst im Schadensfall nur einen Teil ersetzt.
Auf dem Rest bleibst du selbst sitzen. Eine zu hohe Versicherungssumme führt dagegen zu unnötig hohen Beiträgen.
Viele Versicherer empfehlen eine bestimmte Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche. Diese beträgt meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer Wohnung mit 60 Quadratmetern wären das also 39.000 Euro. Diese Faustformel dient als Orientierung, ersetzt aber keine realistische Einschätzung deines tatsächlichen Hausratwerts.
Schätze den Wert deines Hausrats realistisch ein. Gehe dabei Raum für Raum vor und notiere, was du an Möbeln, Elektronik, Kleidung und anderen Gegenständen besitzt. Viele unterschätzen den Gesamtwert, weil sich über Jahre hinweg viele Einzelanschaffungen summieren. Eine zu niedrige Summe führt im Schadensfall zu Abzügen bei der Entschädigung.
Wenn du teure Wertsachen zu Hause hast, kannst du mit deinem Versicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Beachte aber, dass für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Urkunden besondere Entschädigungsgrenzen gelten, die unabhängig von der Gesamtsumme sind.
Kurz erklärt
Empfohlene Mindestversicherungssumme
Orientierung für die Mindestversicherungssumme
650 EUR je qm
06 · Im Vertrag
Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert. Diese Grenzen liegen meist bei einem festen Prozentsatz der Versicherungssumme.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für einzelne Kategorien von Wertsachen gelten zusätzlich unterschiedliche Grenzen.
Zu den Wertsachen zählen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin. Auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind, gehören dazu.
Für Bargeld liegt die Höchstgrenze häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher. Schmuck, Edelsteine und Sachen aus Gold oder Platin müssen besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank, damit die Versicherung zahlt.
Die konkreten Entschädigungsgrenzen hängen vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Wenn du teure Wertsachen zu Hause hast, solltest du prüfen, ob die vereinbarten Grenzen ausreichen. Gegebenenfalls kannst du mit deinem Versicherer eine höhere Versicherungssumme für Wertsachen vereinbaren oder eine separate Wertsachenversicherung abschließen.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
07 · Was gilt
Was ist die Außenversicherung?
Dein Hausrat ist nicht nur in der Wohnung versichert. Die Außenversicherung schützt dein Eigentum auch, wenn es sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet.
Das ist meist bis zu 3 Monate der Fall. Die Entschädigungsgrenzen sind dabei oft niedriger als innerhalb der Wohnung, aber der Schutz gilt weltweit.
Typische Fälle für die Außenversicherung sind Kleidung, die du in die Reinigung gegeben hast, oder eine Kamera, die du auf Reisen mitnimmst und die aus dem Hotelzimmer gestohlen wird. Auch Hausrat, der sich während eines Umzugs in der alten und neuen Wohnung befindet, ist versichert. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.
Nicht versichert sind Gegenstände, die dauerhaft in einer Zweitwohnung gelagert werden. Auch Hausrat, der ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt wird, fällt nicht unter die Außenversicherung. Wenn du häufig reist und Wertsachen außerhalb der Wohnung mitführst, solltest du prüfen, ob die Außenversicherung deiner Police ausreichend ist.
Einen Umzug solltest du der Versicherung rechtzeitig melden. Während des Transports ruht der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung in der Regel. Sobald du ganz in der neuen Wohnung lebst, solltest du den Vertrag aktualisieren.
Mitversichert
Nicht versichert
08 · Im Vertrag
Was ist die Glasversicherung?
Die Glasversicherung ist ein zusätzlicher Baustein, den du separat zur Hausratversicherung abschließen kannst. Sie deckt Schäden an Glas ab, die nicht durch die Standardgefahren verursacht wurden.
Sie übernimmt Bruchschäden an Glas, zum Beispiel an Fensterscheiben, Glastüren oder Ceran-Kochfeldern. Solche Schäden sind über die Standarddeckung der Hausratversicherung nicht abgedeckt, es sei denn, sie wurden durch eine versicherte Gefahr wie Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht.
Glasschäden durch Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl sind bereits über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Glasversicherung springt also nur dann ein, wenn die Ursache nicht in den Standardgefahren liegt, zum Beispiel wenn dir ein schwerer Gegenstand auf die Ceran-Kochfläche fällt.
Auf Glasversicherungen kannst du in der Regel verzichten. Sie sichern keine Risiken ab, die deine wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Kosten für den Austausch einer einzelnen Scheibe oder eines Kochfelds sind meist überschaubar und lassen sich aus dem laufenden Budget bezahlen. Eine Glasversicherung lohnt sich höchstens bei sehr großen oder teuren Glasflächen.
Glasversicherung als Zusatzbaustein
09 · Was gilt
Was ist die Elementarschadenversicherung?
Die Elementarschadenversicherung ergänzt deine Hausratversicherung um Naturgefahren. Sie ist ein optionaler Zusatzbaustein, der Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und andere Naturereignisse abdeckt.
Sie ist ein optionaler Zusatzbaustein, den du separat vereinbaren kannst. Immer mehr Versicherer bieten die Hausratversicherung inklusive Elementarschutz an, bei anderen musst du ihn aktiv hinzuwählen.
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ganz besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle im Rahmen dieses Bausteins mitversichert werden. Dieses Risiko besteht für jeden Hausrat und kann relativ günstig versichert sein.
Schäden durch Sturm und Hagel sind bereits in der Basisdeckung der Hausratversicherung enthalten und müssen nicht über die Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Schäden durch Krieg oder innere Unruhen sind grundsätzlich nicht versichert.
Wenn dein Haus durch Hochwasser bedroht ist, solltest du den Elementarschutz ernsthaft in Betracht ziehen. Ohne diesen Zusatz bleiben Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser unversichert, und die Kosten für die Wiederbeschaffung deines Hausrats trägst du dann selbst.
Versichert
Nicht versichert
10 · Was gilt
Was ist bei Leitungswasserschäden versichert?
Leitungswasserschäden gehören zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Allerdings zahlt die Versicherung nicht in allen Fällen.
Typische Schadensursachen, für die Versicherer einstehen, sind Rohrbrüche an Wasserleitungen und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt.
Bei Leitungswasserschäden in gemieteten Räumen übernimmt die Versicherung auch Reparaturkosten für Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten. Das ist wichtig, weil diese Schäden oft nicht nur den Hausrat betreffen, sondern auch die Mietsache selbst. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden an der Wohnung sind dann mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden durch Grund- oder Hochwasser ohne Elementarschutz. Auch Schäden durch undichte Fugen oder Silikonfugen sowie Schäden durch Abnutzung oder mangelnde Wartung fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt nur für plötzlich auftretende Schäden, nicht für allmähliche Verschleißerscheinungen.
Wenn du einen Leitungswasserschaden bemerkst, solltest du schnell handeln und den Schaden dokumentieren. Bevor du Handwerker beauftragst, frage immer deinen Versicherer, ob er die Kosten übernimmt. So vermeidest du, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht versichert sind.
Da zahlt sie
Da zahlt sie nicht
11 · Grundlagen
Was ist die Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadensfall selbst trägst. Sie wird im Versicherungsvertrag vereinbart und reduziert die Versicherungsprämie.
Die Selbstbeteiligung ist der festgelegte Betrag, den du bei jedem versicherten Schaden selbst zahlst. Die Versicherung übernimmt nur den darüber hinausgehenden Schaden. Sie wird im Versicherungsvertrag vereinbart und reduziert die Versicherungsprämie.
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber auch höhere Kosten im Schadensfall. Du solltest die Selbstbeteiligung so wählen, dass du sie im Ernstfall problemlos aus deinem laufenden Budget bezahlen kannst. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist bei vielen Hausratversicherungen üblich, es gibt aber auch Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsfall. Wenn du also zweimal im Jahr einen Schaden hast, zahlst du sie auch zweimal. Bei kleinen Schäden, die unter der Selbstbeteiligung liegen, lohnt sich eine Meldung an die Versicherung nicht, weil du die Kosten ohnehin selbst trägst.
Beachte, dass die Selbstbeteiligung unabhängig von den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gilt. Auch wenn dein Schaden die Selbstbeteiligung übersteigt, können bei Wertsachen zusätzlich die Höchstgrenzen greifen, sodass du nicht den vollen Schaden ersetzt bekommst.
Kurz erklärt
Selbstbeteiligung
Der festgelegte Betrag, den du bei jedem versicherten Schaden selbst zahlst. Die Versicherung übernimmt nur den darüber hinausgehenden Schaden.
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber auch höhere Kosten im Schadensfall.
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