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Ratgeber · Versicherung

Hausratversicherung Leistungen: Was dein Schutz wirklich abdeckt

Die Hausratversicherung ersetzt deinen Besitz nach Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Einbruch und Sturm. Entscheidend ist, dass du die vereinbarten Leistungen und Grenzen genau kennst.

12 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Versichert ist dein gesamter Hausrat zum Neuwert, nicht nur einzelne Gegenstände.
  • Einbruchdiebstahl ist abgedeckt, einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung jedoch nicht automatisch.
  • Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind nur bis zu festgelegten Entschädigungsgrenzen geschützt.
  • Schäden durch Hochwasser oder Starkregen erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

01 · Grundlagen

Was ist der Versicherungs­schutz der Hausratversicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst alle beweglichen Sachen in deiner Wohnung, die du für den privaten Gebrauch nutzt. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektronik und Haushaltsgeräte, nicht aber fest eingebaute Gebäudebestandteile.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle beweglichen Sachen, die in deinem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu gehören Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltswaren und auch Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld, letztere jedoch nur im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Nicht versichert sind fest eingebaute Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen oder sanitäre Anlagen, denn diese fallen in den Bereich der Gebäudeversicherung.

Der Schutz gilt in der im Versicherungsschein genannten Wohnung. Zum Versicherungsort zählen auch Keller- und Dachbodenräume, Terrassen, Balkone, Loggien, Gemeinschaftsräume wie der Waschkeller sowie Nebengebäude auf demselben Grundstück. Garagen sind bis zu einer Entfernung von 3 Kilometern Luftlinie mitversichert.

  • Arbeitszimmer in der versicherten Wohnung sind eingeschlossen, wenn sie privat genutzt werden.
  • Bei Sturm und Hagel gilt das gesamte Grundstück als Versicherungsort.
  • Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist über die Außenversicherung geschützt.

Kurz erklärt

Versicherungs­schutz

Der Schutz deines gesamten Hausrats gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel.

Der Schutz gilt in der im Vertrag genannten Wohnung und erstreckt sich auch auf Keller, Dachboden, Balkon und Nebengebäude auf demselben Grundstück.

02 · Was gilt

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Die Basisabsicherung greift bei den klassischen Gefahren, die deinen Hausrat zerstören oder beschädigen können. Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Naturgefahren.

Die Basisabsicherung umfasst Schäden durch Brand, Detonation, Explosion, Implosion und Verpuffung. Auch Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß sind eingeschlossen. Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz gehören ebenfalls zum Standardumfang vieler Tarife.

Bei Leitungswasser zahlt die Versicherung für Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus fest verlegten Rohren oder angeschlossenen Geräten. Typische Fälle sind Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen. Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch sind versichert, einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren dagegen nicht.

  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel unabhängig von der Windstärke sind abgedeckt.
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Anprall eines Straßen- oder Schienenfahrzeugs zählen zu den versicherten Gefahren.
  • Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Starkregen erfordern einen zusätzlichen Elementarschutz.

Da zahlt sie

·Brand, Blitzschlag, Explosion und Verpuffung
·Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder geplatzte Schläuche
·Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
·Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
·Überspannungsschäden durch Blitz

Da zahlt sie nicht

·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
·Einfacher Diebstahl ohne Einbruch (z. B. Trickdiebstahl)
·Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Starkregen ohne Zusatzbaustein
·Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger
·Gebäudebestandteile wie Fenster oder Türen

03 · Vergleich

Neuwert oder Wiederbeschaffungs­wert: Was bekommst du ersetzt?

Im Schadenfall erhältst du den Betrag, den du für neue, gleichwertige Sachen bezahlen müsstest. Dieser Neuwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.

Im Schadenfall erhältst du den Neuwert deiner zerstörten oder gestohlenen Sachen. Das ist der Betrag, den du heute für neue, gleichwertige Gegenstände bezahlen müsstest. Ein Abzug für Alter oder Abnutzung erfolgt bei der Hausratversicherung nicht, sofern die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wurde.

Der Neuwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Voraussetzung für den vollen Ersatz ist eine Versicherungssumme, die den tatsächlichen Wert deines gesamten Hausrats abdeckt. Liegt die vereinbarte Summe darunter, besteht Unterversicherung und die Versicherung ersetzt nur einen anteiligen Teil des Schadens.

  • Bei einer zu niedrigen Versicherungssumme bleibst du auf der Differenz sitzen.
  • Die Versicherungswirtschaft empfiehlt eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Schätze den Wert deines Hausrats realistisch ein, um weder zu hohe Beiträge zu zahlen noch unterversichert zu sein.
Neuwert und Wiederbeschaffungswert im Vergleich
NeuwertWiederbeschaffungs­wert
DefinitionBetrag für den Kauf neuer, gleichwertiger GegenständePreis für Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand
Erstattung im SchadenfallVoller Ersatz ohne Abzug für Alter oder AbnutzungEntspricht dem Neuwert, wenn die Versicherungssumme ausreicht
VoraussetzungAusreichend hohe Versicherungssumme, sonst droht UnterversicherungVersicherungssumme muss den Neuwert des gesamten Hausrats abdecken

04 · Was gilt

Leitungs­wasserschaden: Wann zahlt die Versicherung?

Leitungswasser ist eine der häufigsten Schadensursachen im Haushalt. Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus fest verlegten Rohren oder angeschlossenen Geräten.

Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen im Haushalt. Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus fest verlegten Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Geräten. Dazu zählen Rohrbrüche an Zu- und Ableitungsrohren sowie geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen.

Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt, ebenso Schäden durch Wasserbetten und Aquarien. Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Rückstau aus dem Kanal, sofern kein Elementarschutz vereinbart wurde. Undichte Fugen oder Silikonfugen fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

  • Die Kosten für die Entsorgung beschädigter Möbel nach einem Leitungswasserschaden werden übernommen.
  • Reparaturkosten für Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten in gemieteten Räumen sind bei Leitungswasserschäden eingeschlossen.
  • Ein Zusatzbaustein für Elementarschäden deckt Überschwemmung und Rückstau ab.

Versichert

·Rohrbrüche an Zu- und Ableitungsrohren
·Geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen
·Frostschäden an sanitären Anlagen
·Schäden durch Wasserbetten und Aquarien

Nicht versichert

·Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser
·Schäden durch Rückstau aus dem Kanal ohne Elementarschutz
·Schäden durch undichte Fugen oder Silikon

05 · Was gilt

Einbruchdiebstahl: Welche Leistungen gelten?

Einbruchdiebstahl ist nur versichert, wenn der Täter in die Wohnung eindringt. Einfacher Diebstahl, etwa wenn du bestohlen wirst, ohne dass eingebrochen wurde, ist nicht abgedeckt.

Auch das Eindringen mit einem widerrechtlich beschafften Schlüssel fällt unter den Versicherungsschutz. Raub, also die Wegnahme von Gegenständen unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, ist ebenfalls abgedeckt.

Vandalismusschäden nach einem Einbruch sind versichert, etwa wenn Einbrecher aus Wut die Einrichtung zerstören oder Wände beschmieren. Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren, zum Beispiel Trickdiebstahl an der Wohnungstür, ist nicht abgedeckt. Lässt du Fenster oder Türen unverschlossen, musst du für die Folgen selbst einstehen.

  • Ein neues Türschloss wird übernommen, wenn Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind.
  • Diebstahl aus dem Auto ohne Aufbruchspuren ist nicht versichert.
  • Diebstahl aus dem Hotelzimmer ohne Einbruchspuren fällt nicht unter den Schutz.

Einbruchdiebstahl

·Aufbrechen von Türen oder Fenstern
·Eindringen mit einem widerrechtlich beschafften Schlüssel
·Raub mit Gewalt oder Drohung
·Vandalismus nach einem Einbruch

Einfacher Diebstahl

·Trickdiebstahl an der Wohnungstür
·Diebstahl aus dem Auto ohne Aufbruchspuren
·Diebstahl aus dem Hotelzimmer ohne Einbruchspuren

06 · Im Vertrag

Wertsachen: Welche Entschädigungs­grenzen gelten?

Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Urkunden gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen liegen meist bei 20 Prozent der Versicherungssumme pro Versicherungsfall.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Das bedeutet: Bei einer Versicherungssumme von 65.000 Euro sind Wertsachen bis maximal 13.000 Euro abgedeckt.

Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, beispielsweise in einem verschlossenen Schrank oder Safe. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge fallen ebenfalls unter die Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere sind in dieser Grenze eingeschlossen.

  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins zählen zu den Wertsachen mit besonderen Grenzen.
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind, unterliegen ebenfalls der Begrenzung.
  • Die Sicherung in einem Geldschrank oder verschlossenen Behältnis ist Voraussetzung für den vollen Ersatz.

Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Bargeld und GeldkartenEntschädigungsgrenzeBargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind je Versicherungsfall in der Entschädigung begrenzt.
Schmuck und EdelsteineSicherungSchmuck, Edelsteine und Perlen müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Geldschrank.
Urkunden und WertpapiereEntschädigungsgrenzeUrkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere fallen ebenfalls unter die Entschädigungsgrenze für Wertsachen.

07 · Was gilt

Fahrraddiebstahl: Wann ist dein Rad versichert?

Fahrräder sind im Hausrat versichert, wenn sie aus der Wohnung, dem Keller oder der Garage gestohlen werden. Für Diebstahl außerhalb des Hauses brauchst du oft einen Zusatzbaustein.

Voraussetzung ist, dass der Diebstahl mit einem Einbruch in das Gebäude verbunden ist. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren, etwa aus einem unverschlossenen Fahrradkeller, ist nicht abgedeckt.

Für Diebstahl außerhalb des Hauses, zum Beispiel am Bahnhof oder auf der Straße, benötigst du einen zusätzlichen Fahrradschutz. Dieser Baustein erweitert den Schutz auf Diebstahl rund um die Uhr und kann auch Unfall- und Pannenhilfe umfassen. Ohne Zusatzbaustein ist dein Rad unterwegs nicht gegen Diebstahl versichert.

  • Diebstahl aus der Garage auf demselben Grundstück ist eingeschlossen.
  • Diebstahl während einer Radtour erfordert den Zusatzbaustein Fahrradschutz.
  • Diebstahl aus dem Fahrradkeller ohne Einbruchspuren ist nicht versichert.

Versichert

·Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller
·Diebstahl aus der Garage auf dem Grundstück
·Diebstahl bei einem Einbruch in das Gebäude

Nicht automatisch versichert

·Diebstahl am Bahnhof oder auf der Straße
·Diebstahl aus dem Fahrradkeller ohne Einbruchspuren
·Diebstahl während einer Radtour

08 · Was gilt

Sturm, Hagel und Elementarschäden: Was ist abgedeckt?

Sturm und Hagel sind in der Basisabsicherung enthalten. Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Sturm ist ab Windstärke 8 versichert, Hagel unabhängig von der Windstärke. Typische Schadensfälle sind abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fenster durch Hagelkörner oder umgestürzte Bäume, die in die Wohnung eindringen.

Schäden durch Starkregen, Grundwasser, Hochwasser oder Rückstau aus dem Kanal sind in der Basisabsicherung nicht enthalten. Dafür benötigst du eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Dieser Baustein deckt auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab.

  • Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz sind in vielen Tarifen standardmäßig versichert.
  • Der Elementarschutz ist besonders für Haushalte in Hochwasser- oder Starkregengebieten sinnvoll.
  • Die Elementarschadenversicherung kann relativ günstig als Zusatz vereinbart werden.

Basisabsicherung

·Sturm ab Windstärke 8
·Hagel unabhängig von der Windstärke
·Blitzschlag und Überspannungsschäden

Nur mit Elementarschutz

·Überschwemmung durch Starkregen
·Grundwasser und Hochwasser
·Rückstau aus dem Kanal
·Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck

09 · Checkliste

Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine: Was lohnt sich?

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen Teil selbst trägst. Zusatzbausteine erweitern den Schutz gezielt, etwa für Fahrräder oder Glasbruch.

Für Studierende mit begrenztem Budget kann das sinnvoll sein, wenn du kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlen kannst. Die Ersparnis beim Beitrag fällt je nach Höhe der Selbstbeteiligung unterschiedlich aus.

Zusatzbausteine erweitern den Schutz gezielt. Der Fahrradschutz lohnt sich, wenn du ein teures Rad besitzt und es regelmäßig außerhalb der Wohnung abstellst. Eine Glasversicherung deckt Glasbruch an Möbeln und Ceranfeldern ab, ist aber kein existenzielles Risiko. Der Elementarschutz ist der wichtigste Zusatzbaustein, weil er existenzbedrohende Schäden durch Hochwasser und Starkregen absichert.

  • Wähle eine Selbstbeteiligung nur, wenn du die Summe im Schadenfall problemlos aufbringen kannst.
  • Eine Reisegepäckversicherung ist als Zusatz meist verzichtbar, da die Außenversicherung bereits Grundschutz bietet.
  • Prüfe, ob dein Fahrrad über die Hausratversicherung hinaus ausreichend geschützt ist.

Zusatzbausteine und Selbstbeteiligung prüfen

01

Fahrradschutz für Diebstahl außerhalb der Wohnung

02

Glasversicherung für Glasbruch an Möbeln und Ceranfeldern

03

Elementarschadenversicherung für Hochwasser und Starkregen

04

Selbstbeteiligung wählen, wenn du kleinere Schäden selbst tragen kannst

05

Reisegepäckversicherung für Diebstahl unterwegs

10 · Fehler vermeiden

Grobe Fahrlässigkeit: Wann kürzt die Versicherung?

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung kürzen. Das passiert etwa, wenn du Fenster oder Türen unverschlossen lässt und dadurch ein Einbruch ermöglicht wird.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Typische Fälle sind offen gelassene Fenster oder nicht abgeschlossene Türen, die Einbrechern den Zugang erleichtern.

Lässt du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen und es kommt zum Brand, kann die Versicherung ebenfalls kürzen. Auch Wertsachen, die offen sichtbar im Auto liegen und gestohlen werden, fallen unter grobe Fahrlässigkeit. Viele Tarife verzichten jedoch bei einfacher Fahrlässigkeit auf eine Kürzung und zahlen den vollen Schaden.

  • Schließe Fenster und Türen immer ab, auch wenn du nur kurz weg bist.
  • Lösche Kerzen, bevor du den Raum verlässt oder schlafen gehst.
  • Lasse Wertsachen nicht sichtbar im Auto liegen, auch nicht für kurze Zeit.

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit

·Wohnungstür nicht abgeschlossen und Einbrecher gelangt hinein
·Fenster auf Kipp gelassen während längerer Abwesenheit
·Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen
·Wertsachen offen sichtbar im Auto liegen lassen

11 · Was gilt

Glasbruch: Wann ist Glas versichert?

Glasbruch ist in der Basisabsicherung nur bei versicherten Gefahren wie Feuer oder Einbruch abgedeckt. Für Schäden an Möbelglas oder Ceranfeldern brauchst du eine Glasversicherung.

Glasbruch ist in der Basisabsicherung nur dann versichert, wenn er durch eine versicherte Gefahr verursacht wird. Dazu gehören Glasbruch durch Feuer, Explosion, Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel. Schlägt ein Einbrecher ein Fenster ein oder zerstört Hagel eine Scheibe, zahlt die Versicherung den Ersatz.

Für Glasbruch an Möbeln wie Vitrinen, Tischplatten oder Spiegeln sowie an Ceranfeldern benötigst du eine separate Glasversicherung. Diese deckt auch Glasbruch an Aquarien ab, wenn keine versicherte Gefahr vorliegt. Die Glasversicherung ist ein optionaler Zusatz, der kein existenzielles Risiko absichert.

  • Glasbruch durch Einbruchdiebstahl ist in der Basisabsicherung eingeschlossen.
  • Glasbruch an Ceranfeldern erfordert die Glasversicherung.
  • Glasbruch an Aquarien ohne versicherte Gefahr ist nur mit Zusatzbaustein abgedeckt.

Basisabsicherung

·Glasbruch durch Feuer oder Explosion
·Glasbruch durch Einbruchdiebstahl
·Glasbruch durch Sturm oder Hagel

Nur mit Glasversicherung

·Glasbruch an Möbeln wie Vitrinen oder Tischplatten
·Glasbruch an Ceranfeldern
·Glasbruch an Aquarien ohne versicherte Gefahr

12 · Im Vertrag

Reisegepäck: Welcher Schutz gilt unterwegs?

Dein Hausrat ist im Rahmen der Außenversicherung weltweit geschützt, wenn du ihn vorübergehend außerhalb der Wohnung mitführst. Für Reisegepäck gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen.

Die Dauer ist meist auf 3 Monate begrenzt. Das gilt für Gegenstände, die du auf Reisen mitführst, aber auch für Kleidung in der Reinigung oder eine Kamera im Hotelzimmer.

Für Reisegepäck gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen, die niedriger sind als für den Hausrat in der Wohnung. Diebstahl von Reisegepäck ist nur bei Einbruch in das Hotelzimmer oder bei Raub versichert. Einfacher Diebstahl, etwa wenn dein Koffer am Flughafen verschwindet, ist ohne Zusatzbaustein nicht abgedeckt.

  • Die Außenversicherung gilt weltweit für vorübergehend mitgeführte Sachen.
  • Diebstahl aus dem Hotelzimmer ist nur bei Einbruchspuren versichert.
  • Für verschollenes Reisegepäck am Flughafen benötigst du einen Zusatzbaustein.

Außenversicherung für Reisegepäck

AußenversicherungWeltweitHausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist weltweit versichert, meist bis zu 3 Monate.
ReisegepäckEntschädigungsgrenzeFür Reisegepäck gelten oft niedrigere Entschädigungsgrenzen als für den Hausrat in der Wohnung.
DiebstahlEinbruchDiebstahl von Reisegepäck ist nur bei Einbruch in das Hotelzimmer oder bei Raub versichert.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026