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Gesetzliche Krankenversicherung: Wann zahlt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Vorsorge und viele verordnete Leistungen. Entscheidend ist fast immer, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt und ob die Leistung zum Pflichtkatalog gehört.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die GKV zahlt bei Krankheit, Schwangerschaft und für medizinisch notwendige Vorsorge.
  • Für viele Leistungen wie Medikamente, Krankenhaus oder Heilmittel fallen gesetzliche Zuzahlungen an.
  • Ohne ärztliche Verordnung oder bei rein privaten Wunschleistungen zahlt die Kasse in der Regel nicht.
  • Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.

01 · Grundlagen

Das Grundprinzip: Wann die gesetzliche Krankenversicherung leistet

Die Leistungspflicht der GKV ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Sie greift, wenn eine Krankheit behandelt werden muss oder eine medizinisch anerkannte Vorsorgeuntersuchung ansteht.

Für dich als Studierende oder Studentin gilt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erst nach einer Wartezeit. Dein Anspruch auf Krankenbehandlung entsteht mit der Mitgliedschaft, also ab dem ersten Tag deiner Versicherung. Entscheidend ist allein, ob eine Leistung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern.

Dabei macht die Kasse keinen Unterschied nach der Höhe deines Beitrags. Alle gesetzlich Versicherten haben den gleichen Versorgungsanspruch, unabhängig davon, ob sie als Studierende einen vergünstigten Beitrag zahlen oder als Arbeitnehmerin den vollen Satz. Ausgenommen sind nur Leistungen, die gesetzlich ausgeschlossen sind oder die deine Kasse freiwillig als Satzungsleistung anbietet.

Für dich bedeutet das im Alltag: Solange eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung für notwendig hält und sie zum Pflichtkatalog gehört, zahlt die Kasse. Du musst nicht erst einen Antrag stellen oder auf eine Genehmigung warten, wenn du eine normale vertragsärztliche Behandlung in Anspruch nimmst.

Leistungsanspruch in der GKV: Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu zählen auch Leistungen zur Früherkennung und medizinischen Rehabilitation. Der Anspruch entsteht mit der Mitgliedschaft, nicht erst nach einer Wartezeit. Ausgenommen sind Leistungen, die gesetzlich ausgeschlossen oder auf Satzungsleistungen beschränkt sind.

Kurz erklärt

Leistungs­anspruch in der GKV

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu zählen auch Leistungen zur Früherkennung und medizinischen Rehabilitation.

Der Anspruch entsteht mit der Mitgliedschaft, nicht erst nach einer Wartezeit. Ausgenommen sind Leistungen, die gesetzlich ausgeschlossen oder auf Satzungsleistungen beschränkt sind.

02 · Was gilt

Ärztliche Behandlung und Vorsorge: Diese Kosten übernimmt die Kasse

Bei der ambulanten Versorgung zahlt die GKV die vertragsärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass du eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchst, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.

Du kannst deine Haus- oder Fachärztin frei wählen, solange sie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das erkennst du am Hinweis „Alle Kassen“ auf dem Praxisschild. Die Behandlung wird dann direkt zwischen Praxis und Krankenkasse abgerechnet, du musst nichts vorstrecken.

Zur Pflichtleistung gehören auch Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sowie alle Standardimpfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie. Für die Krebsvorsorge gilt: Frauen haben ab 20 Jahren Anspruch auf die empfohlenen Untersuchungen, Männer ab 35 Jahren. Diese Altersgrenzen sind fest im Leistungskatalog verankert.

Nicht übernommen werden Behandlungen durch reine Privatärzte ohne Kassenzulassung. Auch individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, musst du selbst zahlen, wenn sie nicht medizinisch notwendig sind. Reisemedizinische Impfungen, die nicht zu den Standardimpfungen zählen, gehören ebenfalls nicht zum Pflichtkatalog.

Kostenübernahme bei Arztbesuch und Vorsorge: Die GKV zahlt die haus- und fachärztliche Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten, Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Standardimpfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie sowie Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 und Männer ab 35 Jahren. Nicht gezahlt werden Behandlungen durch reine Privatärzte ohne Kassenzulassung, individuelle Gesundheitsleistungen ohne medizinische Notwendigkeit, reisemedizinische Impfungen außerhalb der Standardimpfungen und ärztliche Zweitmeinungen ohne Überweisung oder besonderen Anlass.

Zahlt die GKV

·Haus- und fachärztliche Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten
·Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
·Standardimpfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie
·Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 und Männer ab 35 Jahren

Zahlt die GKV nicht

·Behandlung durch reine Privatärzte ohne Kassenzulassung
·Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ohne medizinische Notwendigkeit
·Reisemedizinische Impfungen, die nicht zu den Standardimpfungen zählen
·Ärztliche Zweitmeinungen ohne Überweisung oder besondere Regelung

03 · Kosten

Medikamente und Hilfsmittel: Was die Kasse zahlt und was du zuzahlst

Verschreibungspflichtige Arzneimittel und verordnete Hilfsmittel gehören zum Pflichtkatalog. Für dich fallen gesetzliche Zuzahlungen an, die je nach Produktgruppe unterschiedlich hoch sind.

Verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt deine Kasse größtenteils, du zahlst aber eine gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 Prozent vom Preis, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen diese Zuzahlungen vollständig.

Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Prothesen oder Rollstühlen gilt dieselbe Zuzahlungsregel: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wichtig ist, dass du Hilfsmittel immer in Absprache mit deiner Krankenkasse bestellst, damit die Kostenübernahme gesichert ist. Für Verbrauchsmittel wie Insulinspritzen zahlst du 10 Prozent pro Packung, maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie haben eine eigene Zuzahlungslogik. Hier zahlst du 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung. Diese Kombination aus prozentualem Anteil und fester Gebühr macht Heilmittel für dich oft teurer als Medikamente.

Gesetzliche Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel: Bei Medikamenten zahlst du 10 Prozent vom Preis, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung. Bei Hilfsmitteln gilt dieselbe Spanne von 5 bis 10 Euro. Heilmittel kosten dich 10 Prozent plus 10 Euro pro Verordnung. Im Krankenhaus fallen 10 Euro pro Tag an, maximal für 28 Tage im Jahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den meisten Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Gesetzliche Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel

Medikamente: 10 % vom Preis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR5 bis 10 EUR
Hilfsmittel: 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR5 bis 10 EUR
Heilmittel: 10 % der Kosten plus 10 EUR pro Verordnung10 EUR plus 10 %
Krankenhaus: 10 EUR pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahrmax. 280 EUR pro Jahr

04 · Was gilt

Krankenhausaufenthalt: Wann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt

Ein stationärer Aufenthalt wird übernommen, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht. Die Kasse zahlt die medizinische Versorgung, Unterkunft im Mehrbettzimmer und Verpflegung.

Deine Kasse zahlt dann die ärztliche Behandlung, die Pflege, die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Verpflegung. Auch medizinisch notwendige Operationen und Therapien sind vollständig abgedeckt.

Für dich fällt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an, maximal für 28 Tage im Jahr. Das bedeutet: Selbst bei einem längeren Krankenhausaufenthalt zahlst du höchstens 280 Euro pro Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.

Nicht übernommen werden Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung. Diese Komfortleistungen musst du selbst zahlen oder über eine private Zusatzversicherung abdecken. Auch private Zusatzleistungen ohne medizinische Notwendigkeit gehören nicht zum Kassenkatalog.

Leistungen im Krankenhaus: Die Kasse übernimmt ärztliche Behandlung und Pflege, Unterbringung im Mehrbettzimmer, Krankenhausverpflegung sowie medizinisch notwendige Operationen und Therapien. Du zahlst selbst Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, private Zusatzleistungen ohne medizinische Notwendigkeit und eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Übernimmt die Kasse

·Ärztliche Behandlung und Pflege im Krankenhaus
·Unterbringung im Mehrbettzimmer
·Krankenhausverpflegung
·Medizinisch notwendige Operationen und Therapien

Zahlst du selbst

·Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung
·Private Zusatzleistungen ohne medizinische Notwendigkeit
·Zuzahlung von 10 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr

05 · Vergleich

Zahnbehandlung und Zahnersatz: Diese Regeln gelten

Zahnärztliche Behandlungen sind Pflichtleistungen. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen befundabhängigen Festzuschuss, der durch regelmäßige Vorsorge steigt.

Zahnärztliche Behandlungen sind Pflichtleistungen und werden vollständig übernommen, wenn sie der vertragszahnärztlichen Regelversorgung entsprechen. Für dich fällt dabei kein Eigenanteil an. Anders sieht es beim Zahnersatz aus: Hier zahlt die Kasse einen befundabhängigen Festzuschuss.

Der Festzuschuss beträgt etwa 60 Prozent der Kosten einer Standardtherapie, also der einfachen und zweckmäßigen Lösung. Teure Implantate gehören nicht zur Regelversorgung und werden nicht als Standardtherapie bezuschusst. Die Differenz zwischen Festzuschuss und den tatsächlichen Kosten deiner Zahnarztpraxis zahlst du selbst.

Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus. Wenn du dein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führst, steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent. Bei zehn Jahren lückenloser Vorsorge sind es 75 Prozent. Diese Erhöhung gilt nur für den Festzuschuss, nicht für die gesamten Behandlungskosten.

Kassenleistung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz: Die Zahnbehandlung wird vollständig übernommen, beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen Festzuschuss von etwa 60 Prozent der Standardtherapie. Dein Eigenanteil ist die Differenz zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten. Durch Vorsorge steigt der Zuschuss auf 70 Prozent bei 5 Jahren und 75 Prozent bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft. Implantate sind nicht Teil der Regelversorgung und werden nicht als Standardtherapie übernommen.

Kassenleistung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
ZahnbehandlungZahnersatz
KostenübernahmeVolle Übernahme der vertragszahnärztlichen BehandlungFestzuschuss von etwa 60 % der Standardtherapie
EigenanteilKein Eigenanteil für die RegelversorgungDifferenz zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten
Bonus durch Vorsorge70 % bei 5 Jahren, 75 % bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft
ImplantateKeine Übernahme als Standardtherapie

06 · Schritt für Schritt

Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie: Wann die Kasse zahlt

Heilmittel sind äußerliche Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Stimmtherapie. Sie werden nur übernommen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet.

Ohne Verordnung gibt es keine Kostenübernahme.

In der Regel beginnt die Behandlung direkt nach der Verordnung, ohne dass du vorher eine Genehmigung deiner Krankenkasse einholen musst. Nur bei bestimmten Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist eine vorherige Genehmigung nötig. Die Therapie selbst erfolgt bei zugelassenen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden.

Für dich als Erwachsene oder Erwachsenen fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung an. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Die Zuzahlung wird direkt mit der Praxis oder dem Therapiezentrum abgerechnet.

Ärztliche Verordnung: Deine Ärztin oder dein Arzt stellt eine Heilmittelverordnung aus, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Genehmigung durch die Krankenkasse: In der Regel beginnt die Behandlung direkt, nur bei bestimmten Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist eine vorherige Genehmigung nötig. Behandlung durch zugelassene Therapeuten: Die Therapie erfolgt bei zugelassenen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. Zuzahlung leisten: Du zahlst 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

01

Ärztliche Verordnung

Deine Ärztin oder dein Arzt stellt eine Heilmittelverordnung aus, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.

02

Genehmigung durch die Krankenkasse

In der Regel beginnt die Behandlung direkt. Nur bei bestimmten Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig.

03

Behandlung durch zugelassene Therapeuten

Die Therapie erfolgt bei zugelassenen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden.

04

Zuzahlung leisten

Du zahlst 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

07 · Was gilt

Reha und Kuren: Diese Voraussetzungen gelten

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sollen eine drohende Behinderung abwenden oder eine bestehende verbessern. Die GKV bewilligt sie nur auf Antrag und nach Prüfung.

Die GKV bewilligt sie nur auf Antrag und nach Prüfung. Du kannst eine Reha nicht einfach beginnen, sondern musst sie vorher bei deiner Krankenkasse beantragen.

Für eine ambulante Reha gilt: Alle vier Jahre kannst du etwa 15 Behandlungstage in Anspruch nehmen. Die Durchführung findet in wohnortnahen, ambulanten Rehabilitationszentren statt. Genehmigt die Kasse die Maßnahme, übernimmt sie die Arzt- und Behandlungskosten, die Verpflegung und die Fahrtkosten.

Bei einer stationären Reha trägt die Kasse zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Maßnahme wird für drei Wochen bewilligt und kann in der Regel erst nach vier Jahren wiederholt werden. Für Erwachsene fällt eine Reha-Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an, sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Reha.

Reha-Leistungen der GKV: Die Kasse zahlt ambulante Reha mit etwa 15 Behandlungstagen alle vier Jahre, stationäre Reha für drei Wochen mit Wiederholung nach vier Jahren, Arzt- und Behandlungskosten während der Reha sowie Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten bei stationärer Reha. Du zahlst eine Reha-Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für Erwachsene. Nicht gezahlt werden Mutter-Kind-Kuren als reine Erholungsmaßnahmen ohne medizinische Indikation und Reha-Maßnahmen ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung.

Zahlt die Kasse

·Ambulante Reha mit etwa 15 Behandlungstagen alle vier Jahre
·Stationäre Reha für drei Wochen, Wiederholung nach vier Jahren
·Arzt- und Behandlungskosten während der Reha
·Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten bei stationärer Reha

Zahlt die Kasse nicht

·Reha-Zuzahlung von 10 EUR pro Tag für Erwachsene
·Mutter-Kind-Kuren als reine Erholungsmaßnahmen ohne medizinische Indikation
·Reha-Maßnahmen ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung

08 · Schritt für Schritt

Psychotherapie: Wann die gesetzliche Krankenversicherung zahlt

Psychotherapie ist eine Kassenleistung, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Der Weg zur Kostenübernahme führt über ein Antragsverfahren.

Der Weg zur Kostenübernahme führt über ein Antragsverfahren, das du nicht allein gehst. Deine Therapeutin oder dein Therapeut stellt den Antrag bei der Krankenkasse.

Am Anfang steht eine ärztliche Diagnose. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die psychische Erkrankung fest und schließt körperliche Ursachen aus. Danach finden probatorische Sitzungen statt, in denen du und deine Therapeutin oder dein Therapeut die Behandlung planen und prüfen, ob eine Therapie sinnvoll ist.

Erst nach der Bewilligung durch die Kasse beginnt die eigentliche Behandlung. Die Kostenübernahme gilt für eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden. Wenn du danach weitere Stunden brauchst, wird ein Verlängerungsantrag gestellt. Du musst dich also nicht dauerhaft selbst um die Finanzierung kümmern.

Ärztliche Diagnose: Eine Ärztin oder ein Arzt stellt eine psychische Erkrankung fest und schließt körperliche Ursachen aus. Probatorische Sitzungen: Vor der eigentlichen Therapie finden probatorische Sitzungen statt, um die Behandlung zu planen. Antrag bei der Krankenkasse: Die Therapeutin oder der Therapeut stellt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden. Therapie beginnen: Nach der Bewilligung durch die Kasse beginnt die Behandlung, Verlängerungen werden erneut beantragt.

01

Ärztliche Diagnose

Eine Ärztin oder ein Arzt stellt eine psychische Erkrankung fest und schließt körperliche Ursachen aus.

02

Probatorische Sitzungen

Vor der eigentlichen Therapie finden probatorische Sitzungen statt, um die Behandlung zu planen.

03

Antrag bei der Krankenkasse

Die Therapeutin oder der Therapeut stellt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden.

04

Therapie beginnen

Nach der Bewilligung durch die Kasse beginnt die Behandlung. Verlängerungen werden erneut beantragt.

09 · Was gilt

Auslandsschutz: Wann die GKV im Urlaub zahlt

Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Außerhalb der EU übernimmt die GKV nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.

Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC. Mit ihr kannst du medizinisch notwendige Behandlungen in anderen EU-Ländern in Anspruch nehmen, ohne vorher eine Genehmigung deiner Kasse einzuholen. Nur bei Krankenhausbehandlungen ist eine vorherige Zustimmung erforderlich.

Die Erstattung richtet sich nach den Sätzen, die deine Kasse in Deutschland zahlen müsste. Der Leistungsumfang folgt den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, die nicht immer dem deutschen Standard entsprechen. Kosten oberhalb der deutschen Erstattungssätze musst du selbst tragen.

Außerhalb der EU übernimmt die GKV nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Das ist oft nicht der Fall. Ein Rücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht erstattet. Für Reisen außerhalb der EU ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung daher sinnvoll.

Kostenübernahme im Ausland: Die GKV zahlt medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern mit EHIC und Leistungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Krankenhausbehandlungen in der EU benötigen eine vorherige Genehmigung. Nicht gezahlt werden Rücktransport nach Deutschland, Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen und Kosten oberhalb der deutschen Erstattungssätze im Ausland.

Zahlt die GKV

·Medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern mit EHIC
·Leistungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
·Krankenhausbehandlungen in der EU nach vorheriger Genehmigung

Zahlt die GKV nicht

·Rücktransport nach Deutschland
·Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
·Kosten oberhalb der deutschen Erstattungssätze im Ausland

10 · Kosten

Zuzahlungen und Belastungs­grenze: So viel zahlst du selbst

Gesetzlich Versicherte tragen einen Teil der Kosten durch Zuzahlungen. Die Gesamtbelastung ist gedeckelt, damit niemand überfordert wird.

Alle Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaus und Reha werden auf deine jährliche Belastungsgrenze angerechnet. Für Regelversicherte liegt diese Grenze bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens. Was darüber hinausgeht, erstattet dir deine Krankenkasse auf Antrag.

Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Voraussetzung ist, dass du wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung bist und bestimmte Nachweise erbringst. Die Einstufung als chronisch krank nimmt deine Krankenkasse vor.

Für dich als Studierende oder Studentin bedeutet das: Sammle deine Zuzahlungsbelege über das Jahr. Wenn du die Grenze erreichst, stellst du einen Antrag auf Befreiung für den Rest des Jahres. Deine Kasse prüft dann, ob du über der Belastungsgrenze liegst und erstattet den überschießenden Betrag.

Jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen: Regelversicherte zahlen maximal 2 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr, chronisch Kranke 1 Prozent. Alle Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaus und Reha werden auf diese Grenze angerechnet. Was darüber hinausgeht, erstattet die Kasse auf Antrag.

Jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Regelversicherte: 2 % des Bruttoeinkommens2 %
Chronisch Kranke: 1 % des Bruttoeinkommens1 %

11 · Fehler vermeiden

Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt

Nicht alles, was medizinisch sinnvoll erscheint, gehört zum Pflichtkatalog. Einige Leistungen sind gesetzlich ausgeschlossen oder nur als freiwillige Satzungsleistung möglich.

Heilpraktikerbehandlungen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch sinnvoll erscheint oder von einer Ärztin empfohlen wurde. Die Therapie muss stets von zugelassenen Behandlern mit anerkannter Ausbildung erbracht werden.

Potenzmittel wie Viagra werden grundsätzlich nicht übernommen. Auch alternative Therapien gehören nicht zum Pflichtkatalog, einige Krankenkassen zahlen sie jedoch freiwillig als Satzungsleistung. Ob deine Kasse solche Extras anbietet, erfährst du in ihrer Satzung oder bei der Kasse direkt.

Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet, auch nicht innerhalb der EU. Teure Implantate beim Zahnersatz sind keine Standardtherapie und werden nicht bezuschusst. Diese Leistungslücken solltest du kennen, bevor du eine Behandlung beginnst oder eine Reise antrittst.

Typische Leistungslücken der GKV: Heilpraktikerbehandlungen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Potenzmittel wie Viagra werden grundsätzlich nicht übernommen. Alternative Therapien gehören nicht zum Pflichtkatalog, einige Kassen zahlen sie freiwillig. Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet. Teure Implantate beim Zahnersatz sind keine Standardtherapie und werden nicht bezuschusst.

Typische Leistungslücken der GKV

·Heilpraktikerbehandlungen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
·Potenzmittel wie Viagra werden grundsätzlich nicht übernommen.
·Alternative Therapien gehören nicht zum Pflichtkatalog, einige Kassen zahlen sie freiwillig.
·Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet.
·Teure Implantate beim Zahnersatz sind keine Standardtherapie und werden nicht bezuschusst.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026