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EHIC oder Auslandskrankenversicherung: Was du für deine Reise brauchst

Die Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC) sichert dich im EU-Ausland medizinisch ab, deckt aber längst nicht alle Kosten. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt genau diese Lücken.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die EHIC steckt auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte und gilt in allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
  • Mit der EHIC hast du Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des Gastlandes, zahlst aber oft Zuzahlungen selbst.
  • Krankenrücktransport, private Kliniken und Such- oder Bergungskosten übernimmt die EHIC nicht, dafür brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung.
  • Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina benötigst du statt der EHIC einen Auslandskrankenschein deiner Krankenkasse.

01 · Grundlagen

Was ist die Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC)?

Die EHIC ist kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung, sondern dein Nachweis, dass du in Deutschland gesetzlich versichert bist. Sie ermöglicht dir im europäischen Ausland den Zugang zum dortigen öffentlichen Gesundheitssystem.

Die EHIC ist auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Du musst sie also nicht separat beantragen oder mitführen, solange du deine Versichertenkarte dabeihast.

Die Karte hat europaweit einheitliche Merkmale wie das EU-Emblem und eine festgelegte Anordnung der Textfelder. Dadurch erkennen Ärzte und Krankenhäuser in allen teilnehmenden Staaten sofort, dass du gesetzlich versichert bist.

Für die Abrechnung sind auf der Karte dein Name, dein Geburtsdatum, die ersten zehn Stellen deiner Krankenversichertennummer sowie eine Kennnummer deiner Krankenkasse und der Karte selbst gespeichert.

Kurz erklärt

Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC)

Die EHIC ist eine auf der Rückseite der deutschen elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckte Karte. Sie bestätigt deinen Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.

Du musst die EHIC nicht beantragen, sie ist automatisch auf deiner Versichertenkarte vorhanden.

02 · Vergleich

EHIC oder Auslandskrankenversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Beide Absicherungen greifen auf Reisen, haben aber völlig verschiedene Aufgaben. Die EHIC verschafft dir Zugang zur Grundversorgung, die private Police übernimmt Restkosten und Sonderfälle.

Die EHIC verschafft dir Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes, mehr nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt dagegen Kosten, die das jeweilige staatliche System nicht trägt.

Der wichtigste Unterschied zeigt sich beim Krankenrücktransport: Die EHIC zahlt keinen Rückflug nach Deutschland, eine private Police schon. Auch landesübliche Zuzahlungen und Behandlungen in Privatkliniken sind nur über die private Absicherung gedeckt.

Die EHIC kostet dich nichts, weil sie Teil deiner gesetzlichen Krankenversicherung ist. Private Auslandskrankenversicherungen für Studierende gibt es oft schon für unter 20 EUR im Jahr.

EHIC und private Auslandskrankenversicherung im direkten Vergleich
EHICPrivate Auslandskrankenversicherung
Geltungs­bereichEU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien (nur Notfälle)Weltweit, je nach Tarif
KrankenrücktransportNicht enthaltenEnthalten
Zuzahlungen und EigenanteileMusst du selbst zahlenWerden übernommen
Behandlung in PrivatklinikenNicht abgedecktAbgedeckt

03 · Was gilt

In welchen Ländern gilt die EHIC?

Die Karte deckt Reisen innerhalb der Europäischen Union und einiger weiterer Staaten ab. Für Länder außerhalb dieses Bereichs brauchst du zwingend eine private Auslandskrankenversicherung.

Die Karte gilt in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dazu kommen Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bleibt die EHIC auch nach dem Brexit im Rahmen des Austrittsabkommens gültig. Du kannst sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt weiterhin wie in anderen Mitgliedstaaten einsetzen.

In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Notfallleistungen, die nach deiner Einreise auftreten. Für die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina brauchst du stattdessen einen Auslandskrankenschein.

EHIC gilt

·Alle EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien
·Island, Liechtenstein, Norwegen
·Schweiz
·Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (im Rahmen des Austrittsabkommens)
·Nordmazedonien, Montenegro, Serbien (nur für Notfallleistungen nach der Einreise)

EHIC gilt nicht

·USA, Kanada, Australien
·Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina (hier gilt der Auslandskrankenschein)
·Private Kliniken und Ärzte in allen Ländern

04 · Schritt für Schritt

Was tun, wenn du deine EHIC vergessen hast?

Ohne Karte riskierst du, in Vorkasse gehen zu müssen. Deine Krankenkasse kann dir kurzfristig eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Ohne Karte musst du im Behandlungsfall damit rechnen, die Kosten zunächst selbst zu tragen. Deine gesetzliche Krankenkasse kann dir aber kurzfristig eine Provisorische Ersatzbescheinigung ausstellen.

Die Ersatzbescheinigung heißt offiziell PEB und ersetzt die EHIC für einen begrenzten Zeitraum. Sie kann dir per Fax oder E-Mail zugeschickt werden, damit du sie noch im Gastland vorlegen kannst.

  • Wende dich telefonisch oder per E-Mail an deine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.
  • Beantrage die Provisorische Ersatzbescheinigung und lass sie dir an deine Unterkunft oder direkt an die Praxis schicken.
  • Zeige die PEB zusammen mit deinem Ausweis beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus vor.
01

Krankenkasse kontaktieren

Wende dich telefonisch oder per E-Mail an deine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

02

Provisorische Ersatzbescheinigung anfordern

Beantrage die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Sie ersetzt die EHIC für einen begrenzten Zeitraum.

03

Zusendung per Fax oder E-Mail

Die PEB kann dir kurzfristig per Fax oder E-Mail zugeschickt werden, damit du sie im Gastland vorlegen kannst.

04

Beim Arzt vorlegen

Zeige die PEB zusammen mit deinem Ausweis beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus vor.

05 · Kosten

Welche Kosten übernimmt die EHIC im Ausland?

Die EHIC sichert dich zu den Bedingungen des Gastlandes ab. Das heißt, du bekommst die Leistungen, die dort gesetzlich vorgesehen sind, musst aber auch die dort üblichen Eigenanteile tragen.

In vielen EU-Staaten musst du für ärztliche Behandlungen und Medikamente in Vorleistung gehen. Wie viel du zahlen musst und wie die Rückerstattung funktioniert, unterscheidet sich von Land zu Land.

Bewahre alle Rechnungen über medizinische Leistungen im Ausland auf und reiche sie nach deiner Rückkehr bei deiner Krankenkasse ein. Landesübliche Eigenanteile werden dabei nicht erstattet.

Kostenübernahme durch die EHIC

Medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Systemnach den Sätzen des Gastlandes
Landesübliche Zuzahlungen und Eigenanteilezahlst du selbst
Krankenrücktransport nach Deutschlandnicht versichert
Behandlung in Privatklinikennicht versichert

06 · Was gilt

Auslandskrankenschein: Wann brauchst du ihn?

Für einige Länder außerhalb des EHIC-Systems stellt dir deine Krankenkasse einen Auslandskrankenschein aus. Er funktioniert ähnlich wie die EHIC, ist aber ein separates Papierformular.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigst du einen Auslandskrankenschein. Die EHIC gilt in diesen Ländern nicht.

Der Auslandskrankenschein funktioniert ähnlich wie die EHIC, ist aber ein separates Papierformular. Du beantragst ihn vor der Abreise bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

In allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich ist dagegen die EHIC ausreichend.

Auslandskrankenschein nötig

·Bosnien-Herzegowina
·Türkei
·Tunesien

EHIC ausreichend

·Frankreich, Spanien, Italien
·Schweiz, Norwegen, Island
·Vereinigtes Königreich

07 · Fehler vermeiden

Warum eine private Auslandskrankenversicherung trotzdem sinnvoll ist

Die EHIC deckt nur die Grundversorgung ab. Eine private Police schließt die finanziellen Lücken, die im Ernstfall schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Die EHIC deckt nur die Grundversorgung im öffentlichen System ab. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport nach Deutschland kann schnell über 10.000 EUR kosten und ist nicht versichert.

Auch Such- und Bergungsdienste im Gebirge oder auf See übernimmt die EHIC nicht. Wer in den Bergen wandert oder Wassersport treibt, sollte diesen Punkt ernst nehmen.

Behandlungen in privaten Einrichtungen sind ebenfalls ausgeschlossen. In manchen Urlaubsregionen gibt es aber kaum öffentliche Praxen, sodass du auf private Anbieter angewiesen sein kannst.

Typische Kostenfallen, die die EHIC nicht abdeckt

·Krankenrücktransport nach Deutschland: Ein medizinisch begleiteter Rückflug kann über 10.000 EUR kosten.
·Landesübliche Zuzahlungen: In vielen Ländern musst du einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
·Behandlungen in privaten Einrichtungen: Die EHIC gilt nur bei zugelassenen öffentlichen Leistungserbringern.
·Such- und Bergungsdienste: Rettungseinsätze im Gebirge oder auf See sind nicht versichert.
·Weiterbehandlung nach Rückkehr: Kosten für Folgebehandlungen in Deutschland übernimmt die EHIC nicht.

08 · Was gilt

Medizinisch notwendige Leistungen: Was bedeutet das konkret?

Die EHIC deckt nur Behandlungen ab, die während deines Aufenthalts unerwartet notwendig werden. Geplante Eingriffe oder reine Vorsorgeuntersuchungen fallen nicht darunter.

Dazu zählen akute Erkrankungen wie Infektionen, Unfallverletzungen wie Knochenbrüche und Zahnbehandlungen bei starken Beschwerden.

Für chronische Erkrankungen wie Diabetes ist eine fortlaufende Versorgung möglich. Wenn du auf Dialyse angewiesen bist, solltest du das vor der Abreise mit deiner Krankenkasse klären.

Geplante Operationen, reine Vorsorgeuntersuchungen und Schönheitsoperationen fallen nicht unter die EHIC. Wer sich bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheidet, muss die Kostenübernahme vorher mit der Krankenkasse absprechen.

Medizinisch notwendig

·Akute Erkrankungen wie Infektionen oder starke Schmerzen
·Unfallverletzungen wie Knochenbrüche
·Zahnbehandlungen bei akuten Beschwerden
·Fortlaufende Versorgung chronischer Erkrankungen wie Diabetes
·Dialysebehandlungen nach vorheriger Absprache mit der Krankenkasse

Nicht abgedeckt

·Geplante Operationen oder Behandlungen
·Reine Vorsorgeuntersuchungen
·Schönheitsoperationen
·Behandlungen, die du vor der Abreise bereits geplant hattest

09 · Schritt für Schritt

So beantragst du den Auslandskrankenschein

Den Auslandskrankenschein erhältst du unkompliziert bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Plane etwas Vorlauf ein, damit du ihn rechtzeitig vor der Abreise in den Händen hältst.

  • Prüfe, ob dein Zielland einen Auslandskrankenschein verlangt. Das ist nur für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien der Fall.
  • Wende dich telefonisch, online oder in einer Geschäftsstelle an deine gesetzliche Krankenkasse.
  • Die Kasse stellt dir den Schein aus und schickt ihn dir zu oder händigt ihn dir direkt aus.
  • Zeige den Auslandskrankenschein zusammen mit deinem Ausweis beim Arzt oder im Krankenhaus vor.
01

Reiseziel prüfen

Stelle fest, ob dein Zielland einen Auslandskrankenschein verlangt. Das ist nur für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien der Fall.

02

Krankenkasse kontaktieren

Wende dich an deine gesetzliche Krankenkasse, telefonisch, online oder in einer Geschäftsstelle.

03

Auslandskrankenschein erhalten

Die Kasse stellt dir den Schein aus und schickt ihn dir zu oder händigt ihn dir direkt aus.

04

Im Ausland vorlegen

Zeige den Auslandskrankenschein zusammen mit deinem Ausweis beim Arzt oder im Krankenhaus vor.

10 · Schritt für Schritt

Kostenerstattung: So bekommst du dein Geld zurück

Wenn du im Ausland in Vorkasse gehen musstest, erstattet dir deine Krankenkasse die Kosten nach deiner Rückkehr. Wichtig ist, dass du alle Belege vollständig aufbewahrst.

  • Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und ärztlichen Verordnungen aus dem Ausland sorgfältig auf.
  • Reiche die Originalbelege nach deiner Rückkehr bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein.
  • Die Kasse prüft, welche Kosten nach den Regeln des Gastlandes erstattungsfähig sind.
  • Du bekommst den erstattungsfähigen Betrag auf dein Konto überwiesen. Landesübliche Eigenanteile werden nicht erstattet.
01

Rechnungen sammeln

Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und ärztlichen Verordnungen aus dem Ausland sorgfältig auf.

02

Belege bei der Krankenkasse einreichen

Reiche die Originalbelege nach deiner Rückkehr bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein.

03

Prüfung durch die Kasse

Die Kasse prüft, welche Kosten nach den Regeln des Gastlandes erstattungsfähig sind.

04

Erstattung erhalten

Du bekommst den erstattungsfähigen Betrag auf dein Konto überwiesen. Landesübliche Eigenanteile werden nicht erstattet.

11 · Im Vertrag

EG-Verordnungen: Die rechtliche Grundlage der EHIC

Die EHIC basiert auf europäischem Recht. Diese Verordnungen regeln, welche Leistungen du im Ausland beanspruchen kannst und wie die Abrechnung zwischen den Krankenkassen funktioniert.

Die EHIC basiert auf der EG-Verordnung Nr. 883/2004. Sie koordiniert die Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU und legt fest, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt.

Die EG-Verordnung Nr. 987/2009 regelt die praktische Anwendung. Sie bestimmt, wie die Abrechnung zwischen den Krankenkassen der Mitgliedstaaten funktioniert.

Für Länder wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien-Herzegowina gelten separate Sozialversicherungsabkommen. Sie ermöglichen den Auslandskrankenschein als Alternative zur EHIC.

Wichtige Regelwerke für deine Gesundheitsversorgung in Europa

EG-Verordnung Nr. 883/2004BasisKoordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU. Sie legt fest, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt.
EG-Verordnung Nr. 987/2009DurchführungRegelt die praktische Anwendung der Verordnung 883/2004, etwa die Abrechnung zwischen den Krankenkassen der Mitgliedstaaten.
SozialversicherungsabkommenBilateralFür Länder wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien-Herzegowina gelten separate Abkommen, die den Auslandskrankenschein ermöglichen.

Häufige Fragen

Fragen zu EHIC oder Auslandskrankenversicherung

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026