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Ratgeber · Versicherung

Direktversicherung: Wann zahlt die betriebliche Altersvorsorge?

Die Direktversicherung zahlt in der Regel mit Beginn deiner Altersrente, bei Berufsunfähigkeit oder bei einer Kapitalauszahlung zum Vertragsende. Wann genau du über dein Geld verfügen kannst, hängt vom Vertrag und den vereinbarten Leistungs­fällen ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Auszahlung erfolgt meist als lebenslange Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, oft ab 62 oder 67 Jahren.
  • Eine einmalige Kapitalauszahlung ist möglich, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde oder die monatliche Rente unter 59,33 Euro liegt.
  • Bei Berufsunfähigkeit zahlt die Direktversicherung eine vereinbarte Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
  • Während der Ansparphase zahlst du auf Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze keine Sozialabgaben, in der Auszahlphase werden Kranken- und Pflegebeiträge fällig.

01 · Grundlagen

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dein Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf dein Leben ab und du erhältst die Leistungen im Versorgungsfall.

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für dich als versicherte Person abschließt. Sie zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Du kannst sie über Entgeltumwandlung selbst finanzieren oder dein Arbeitgeber übernimmt die Beiträge ganz oder teilweise.

Bei der Entgeltumwandlung wird dein Beitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen und du sparst in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Der Vertrag bleibt auch bei einem Jobwechsel bestehen, entweder durch den neuen Arbeitgeber oder privat.

Kurz erklärt

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für dich als versicherte Person abschließt. Sie zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Du kannst sie über Entgeltumwandlung selbst finanzieren oder dein Arbeitgeber übernimmt die Beiträge ganz oder teilweise.

02 · Was gilt

Wann beginnt die Auszahlung der Direktversicherung?

Der häufigste Auszahlungszeitpunkt ist der im Vertrag vereinbarte Rentenbeginn. Er liegt meist zwischen deinem 62. und 67. Lebensjahr, kann aber flexibel gewählt werden.

Die Direktversicherung zahlt in der Regel zum vereinbarten Rentenbeginn, der meist zwischen deinem 62. und 67. Lebensjahr liegt. Daneben gibt es weitere Leistungsfälle, die eine Auszahlung auslösen können. Dazu zählt die Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung vereinbart wurde.

Eine vorzeitige Auszahlung ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb möglich, wenn deine spätere monatliche Rente unter 59,33 Euro liegt. In diesem Fall kann der Vertrag abgefunden werden. Ohne einen solchen Leistungsfall oder das Erreichen des Rentenbeginns zahlt die Direktversicherung nicht vorzeitig aus.

Da zahlt die Direktversicherung

·Bei Tod an die Hinterbliebenen, wenn eine Todesfallleistung vereinbart ist
·Bei Vertragsende als einmalige Kapitalauszahlung, wenn vertraglich vereinbart
·Bei Ausscheiden aus dem Betrieb, wenn die monatliche Rente unter 59,33 Euro liegt

Da zahlt sie in der Regel nicht

·Vor dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn ohne besonderen Leistungsfall
·Bei Arbeitslosigkeit, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt
·Bei einem Jobwechsel, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt wird
·Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen

03 · Schritt für Schritt

So läuft die Auszahlung ab

Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Welche Form für dich gilt, steht in deinem Versicherungsschein.

Der Ablauf beginnt mit dem Eintritt des Leistungsfalls, also dem Erreichen des Rentenbeginns, einer Berufsunfähigkeit oder einem anderen vertraglich vereinbarten Ereignis. Der Versicherer prüft dann die Voraussetzungen, zum Beispiel den Grad der Berufsunfähigkeit oder das erreichte Alter.

Anschließend erhältst du je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Bei Altverträgen vor 2005 ist die Kapitalauszahlung oft steuerfrei. Auf die Auszahlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, die der Versicherer direkt an deine Krankenkasse abführt.

01

Leistungsfall tritt ein

Du erreichst den vereinbarten Rentenbeginn, wirst berufsunfähig oder ein anderer vertraglich vereinbarter Leistungsfall tritt ein.

02

Versicherer prüft die Voraussetzungen

Der Versicherer prüft, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel den Grad der Berufsunfähigkeit oder das erreichte Alter.

03

Wahl der Auszahlungsform

Je nach Vertrag erhältst du eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Bei Altverträgen vor 2005 ist die Kapitalauszahlung oft steuerfrei.

04

Abzüge werden berechnet

Auf die Auszahlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Bei Verträgen ab 2005 kommt Einkommensteuer hinzu.

05

Auszahlung erfolgt

Die Rente wird monatlich überwiesen oder das Kapital auf dein Konto ausgezahlt. Die Abzüge werden direkt einbehalten.

04 · Vergleich

Rente oder Kapitalauszahlung: Was gilt wann?

Die meisten Direktversicherungen sehen eine lebenslange Rente vor. Eine Kapitalauszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sie bietet dir ein kalkulierbares monatliches Einkommen bis zum Lebensende. Eine Kapitalauszahlung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Steuerlich unterscheiden sich die beiden Formen deutlich. Bei Verträgen ab 2005 wird bei der Rente nur der Ertragsanteil versteuert, bei der Kapitalauszahlung dagegen der volle Betrag. Altverträge vor 2005 sind in beiden Fällen steuerfrei. Sozialabgaben fallen bei der Rente monatlich an, bei der Kapitalauszahlung werden sie auf 120 Monate verteilt berechnet.

Die zwei Auszahlungsformen im Vergleich
Lebenslange RenteEinmalige Kapitalauszahlung
Auszahlungs­zeitraumMonatlich bis zum LebensendeEinmalig zum Vertragsende
Steuerliche BehandlungVolle Besteuerung bei Verträgen ab 2005, steuerfrei bei Altverträgen vor 2005Volle Besteuerung bei Verträgen ab 2005, steuerfrei bei Altverträgen vor 2005
SozialabgabenKranken- und Pflegebeiträge auf den RentenbetragBeiträge werden auf 120 Monate verteilt berechnet

05 · Was gilt

Was passiert bei Berufsunfähigkeit?

Viele Direktversicherungen enthalten eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.

Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen und während der Vertragslaufzeit eingetreten sein.

Keine Leistung erhältst du bei einer Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent oder wenn du noch mehr als 6 Stunden täglich in deinem Beruf arbeiten kannst. Auch eine Berufsunfähigkeit, die bereits vor Vertragsbeginn bestand, ist nicht abgedeckt. Halte die vertraglich vereinbarten Meldefristen ein, damit dein Anspruch nicht verfällt.

06 · Kosten

So wirken sich Beiträge und Zuschüsse aus

Während der Ansparphase profitierst du von Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Dein Arbeitgeber muss seit 2019 einen Zuschuss zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

In der Ansparphase sind Beiträge zur Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Das sind 2026 monatlich 338 Euro. Steuerfrei sind sogar Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 676 Euro pro Monat.

Dein Arbeitgeber muss seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent deines Beitrags zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. In der Auszahlphase fallen dagegen Krankenkassenbeiträge von durchschnittlich 17,5 Prozent an. Der Freibetrag für Versorgungsbezüge liegt 2026 bei 197,75 Euro monatlich.

Abgaben und Zuschüsse in der Ansparphase

Sozialversicherungsfreie Beiträge (4 % der BBG)338 EUR pro Monat
Steuerfreie Beiträge (8 % der BBG)676 EUR pro Monat
Arbeitgeberzuschuss (gesetzlich vorgesehen)15 % des Beitrags
Krankenkassenbeitrag in der Auszahlphaseca. 17,5 %

07 · Im Vertrag

Welche Fristen und Grenzen gelten?

Für die Auszahlung gelten feste Grenzen. Sie entscheiden, ob du eine Rente oder eine einmalige Zahlung erhältst und welche Abgaben anfallen.

Für die Auszahlung gelten feste Grenzen, die über Rente oder Einmalzahlung und die Abgabenlast entscheiden. Liegt deine spätere monatliche Rente unter 59,33 Euro, kann der Vertrag beim Ausscheiden aus dem Betrieb abgefunden werden. Diese Bagatellgrenze verhindert Kleinstrenten mit hohem Verwaltungsaufwand.

Bei den Sozialabgaben gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für die Krankenversicherung. Auf die ersten 197,75 Euro deiner Betriebsrente zahlst du keine Krankenkassenbeiträge. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich dagegen um eine Freigrenze: Liegt deine Rente darüber, zahlst du Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den übersteigenden Teil.

Wichtige Grenzen und Fristen

BagatellgrenzeAuszahlungLiegt deine spätere monatliche Rente unter 59,33 Euro, kann der Vertrag beim Ausscheiden aus dem Betrieb abgefunden werden.
Freibetrag KrankenversicherungSozialabgabenAuf die ersten 197,75 Euro deiner monatlichen Betriebsrente zahlst du keine Krankenversicherungsbeiträge.
Freigrenze PflegeversicherungSozialabgabenLiegt deine Rente über 197,75 Euro, zahlst du Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Verteilung bei KapitalauszahlungSozialabgabenBei einer Einmalzahlung werden die Sozialabgaben auf 120 Monate verteilt berechnet.

08 · Was gilt

Was gilt bei Jobwechsel?

Ein Jobwechsel beendet deine Direktversicherung nicht automatisch. Du hast mehrere Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen.

Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag übernehmen und fortführen. Alternativ kannst du den Vertrag privat weiterführen und die Beiträge selbst zahlen oder ihn beitragsfrei stellen, wobei deine Ansprüche erhalten bleiben.

Wichtig ist, dass du den Versicherungsvertrag nach dem Jobwechsel auf dich umschreiben lässt, wenn du ihn privat weiterführst. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass Sozialabgaben nur auf den Teil der Rente fällig werden, der während der Zeit beim Arbeitgeber angespart wurde. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem Rentenbeginn ohne Leistungsfall ist nicht möglich.

Das ist möglich

·Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und führt ihn fort
·Du führst den Vertrag privat weiter und zahlst die Beiträge selbst
·Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt und die Ansprüche bleiben erhalten
·Du lässt den Vertrag auf dich umschreiben und besparst ihn privat weiter

Das geht nicht

·Eine vorzeitige Auszahlung vor dem Rentenbeginn ohne Leistungsfall
·Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ohne dessen Zustimmung
·Die rückwirkende Kündigung des Vertrags nach dem Jobwechsel

09 · Vergleich

So werden Steuern und Sozialabgaben fällig

In der Auszahlphase fallen auf deine Direktversicherung Sozialabgaben und bei neueren Verträgen auch Steuern an. Die Höhe hängt vom Vertragsabschluss und deinem persönlichen Steuersatz ab.

Die Abgabenlast hängt vom Jahr des Vertragsabschlusses ab. Bei Verträgen ab 2005 wird der Ertragsanteil der Rente mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, bei einer Kapitalauszahlung der volle Betrag. Altverträge vor 2005 sind sowohl bei Rente als auch bei Kapitalauszahlung steuerfrei.

Bei den Sozialabgaben gelten für beide Vertragsarten dieselben Regeln. Auf den übersteigenden Betrag über 197,75 Euro zahlst du den vollen Krankenkassenbeitrag von durchschnittlich 17,5 Prozent. Die Pflegeversicherung wird auf die gesamte Rente fällig, sobald diese über 197,75 Euro liegt. Bei Verträgen vor 2005 wurde in der Ansparphase bereits der Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben gezahlt, was zu einer Doppelbelastung führen kann.

Abgaben je nach Vertragsabschluss
Verträge ab 2005Verträge vor 2005
Einkommensteuer auf RenteVolle Besteuerung mit persönlichem SteuersatzSteuerfrei
Einkommensteuer auf KapitalauszahlungVolle Besteuerung mit persönlichem SteuersatzSteuerfrei
KrankenversicherungVoller Beitragssatz auf den übersteigenden Betrag über 197,75 EuroVoller Beitragssatz auf den übersteigenden Betrag über 197,75 Euro
PflegeversicherungVoller Beitrag auf gesamte Rente, wenn über 197,75 EuroVoller Beitrag auf gesamte Rente, wenn über 197,75 Euro

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Auszahlung

Mit ein paar typischen Fehlern kannst du dir unnötige Abgaben oder Nachteile einhandeln. Diese Punkte solltest du vor der Auszahlung prüfen.

Ein häufiger Fehler ist, die Kapitalauszahlung in einem Jahr vorzunehmen, in dem du noch voll arbeitest und einen hohen Steuersatz hast. Lege die Auszahlung stattdessen in ein Jahr mit geringerem Einkommen, idealerweise nach dem Berufsleben. Das spart in der Regel Steuern.

Ein weiterer Fehler ist, den Versicherungsvertrag nach einem Jobwechsel nicht auf dich umschreiben zu lassen. Dadurch können später Abgaben auf den gesamten Betrag fällig werden, obwohl nur ein Teil während der Arbeitgeberzeit angespart wurde. Beantrage außerdem die Rückerstattung zu viel gezahlter Krankenkassenbeiträge, wenn dein Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro liegt.

Diese Fehler vermeidest du

·Du lässt dir die Kapitalauszahlung in einem Jahr auszahlen, in dem du noch voll arbeitest und einen hohen Steuersatz hast.
·Du vergisst, den Versicherungsvertrag nach einem Jobwechsel auf dich umschreiben zu lassen, wodurch später Abgaben auf den gesamten Betrag fällig werden.
·Du beantragst keine Rückerstattung zu viel gezahlter Krankenkassenbeiträge, obwohl dein Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
·Du kündigst den Vertrag vorzeitig, statt ihn beitragsfrei zu stellen, und verlierst dadurch Ansprüche.
·Du übersiehst, dass bei einer Rente über 197,75 Euro die Pflegeversicherung auf den gesamten Betrag fällig wird, nicht nur auf den übersteigenden Teil.

11 · Checkliste

So planst du die Auszahlung richtig

Mit einer klaren Planung kannst du Steuern sparen und die Abgabenlast reduzieren. Der Zeitpunkt der Auszahlung spielt dabei eine zentrale Rolle.

Prüfe zuerst im Versicherungsschein, ob eine Rente oder Kapitalauszahlung vereinbart ist. Lege eine Kapitalauszahlung möglichst in ein Jahr, in dem du kein oder nur geringes Arbeitseinkommen hast. Das reduziert deinen persönlichen Steuersatz und damit die Steuerlast.

Lasse dir bei einem Jobwechsel den Vertrag auf dich umschreiben, wenn du ihn privat weiterführst. Prüfe, ob deine monatliche Rente unter 197,75 Euro liegt und du damit keine Krankenkassenbeiträge zahlen musst. Beantrage bei deiner Krankenkasse die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, wenn dein Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Checkliste für die Auszahlungsphase

01

Prüfe im Versicherungsschein, ob eine Rente oder Kapitalauszahlung vereinbart ist.

02

Lege eine Kapitalauszahlung möglichst in ein Jahr, in dem du kein oder nur geringes Arbeitseinkommen hast.

03

Lasse dir bei einem Jobwechsel den Vertrag auf dich umschreiben, wenn du ihn privat weiterführst.

04

Prüfe, ob deine monatliche Rente unter 197,75 Euro liegt und du damit keine Krankenkassenbeiträge zahlen musst.

05

Beantrage bei deiner Krankenkasse die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, wenn dein Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

06

Vergleiche bei einer Kapitalauszahlung die Steuerlast mit einer Verrentung, bevor du dich entscheidest.

07

Kläre, ob dein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Direktversicherung zahlt und ob du ihn bei Entgeltumwandlung erhältst.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026