Hanseatische Krankenkasse (HEK) Der Guide
Alles zur Hanseatischen Krankenkasse (HEK): Beitrag, Zusatzbeitrag, Leistungen, Wechsel & Anmeldung. Verständlich erklärt für 2026.
- Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Hamburg
- Der Name 'hanseatische' wird oft mit anderen Begriffen verwechselt (z. B. Baugenossenschaft, Rechtsanwaltskammer, Materialverwaltung) – hier geht es um die Krankenkasse
- Als gesetzliche Kasse gelten überall die gleichen gesetzlichen Basisleistungen; Unterschiede liegen im Zusatzbeitrag und in freiwilligen Extraleistungen
- Hanseatische Krankenkasse (HEK): gesetzliche Krankenversicherung
HEK: Was Studierende wirklich wissen müssen
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Hamburg
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenversicherung – und damit eine mögliche Heimat für deine Krankenversicherung im Studium. Ob Beiträge, Leistungen oder Kassenwechsel: Dieser Guide erklärt alles Relevante kompakt und ehrlich.
AUF EINEN BLICK
- Der Name 'hanseatische' wird oft mit anderen Begriffen verwechselt (z. B. Baugenossenschaft, Rechtsanwaltskammer, Materialverwaltung) – hier geht es um die Krankenkasse
- Als gesetzliche Kasse gelten überall die gleichen gesetzlichen Basisleistungen; Unterschiede liegen im Zusatzbeitrag und in freiwilligen Extraleistungen
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| GKV-Beitragssatz | 14,6 % |
| GKV-Zusatzbeitrag Ø | 2,9 % (Spanne ca. 2,2–4,3 %) |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (AN/AG je 1,8 %) |
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Was ist die Hanseatische Krankenkasse (HEK)?
Hanseatische Krankenkasse (HEK): gesetzliche Krankenversicherung
Die Hanseatische Krankenkasse – kurz HEK – ist eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) mit Sitz in Hamburg. Sie gehört zu den bundesweit geöffneten Kassen, was bedeutet: Du kannst ihr beitreten, egal ob du in München, Berlin oder Flensburg studierst. Gegründet wurde sie als Betriebskrankenkasse, hat sich aber schon lange allen Versicherungsgruppen geöffnet – also auch Studierenden, Arbeitnehmer:innen und freiwillig Versicherten quer durch alle Branchen.
Als gesetzliche Kasse unterliegt die HEK dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Das bedeutet: Der gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt für alle GKV-Kassen einheitlich 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt und den der Gesetzgeber regelmäßig anpasst. Weil sich dieser Zusatzbeitrag der HEK jährlich ändern kann, solltest du den aktuellen Wert immer direkt auf der Website der HEK oder beim GKV-Spitzenverband nachschlagen – konkrete Prozentzahlen, die heute stimmen, können morgen schon veraltet sein.
Der Name „hanseatisch" ist historisch: Er verweist auf die Hansestadt Hamburg und die traditionelle Kaufmannskultur des norddeutschen Raums. Das klingt regional, ist aber kein Hindernis für eine bundesweite Mitgliedschaft. Wer in Süddeutschland wohnt und studiert, kann die HEK genauso wählen wie jemand aus Hamburg selbst. Was die Kasse von anderen unterscheidet, sind vor allem ihr Zusatzbeitrag, ihr Serviceangebot und ihre freiwilligen Zusatzleistungen – alles Punkte, auf die wir weiter unten eingehen.
AUF EINEN BLICK
- Hanseatische Baugenossenschaft / Materialverwaltung / Rechtsanwaltskammer sind völlig andere Organisationen ohne Bezug zur Krankenversicherung
- Für dein Studium relevant ist ausschließlich die Krankenkasse
Hanseatische – welche Organisation ist eigentlich gemeint?
Der Beitrag setzt sich aus dem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen
Das Adjektiv „hanseatisch" taucht im deutschen Sprachraum bei erstaunlich vielen Organisationen auf. Wenn du online nach „Hanseatische" suchst, begegnen dir schnell Treffer wie die Hanseatische Baugenossenschaft, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg oder Verweise auf eine Hanseatische Materialverwaltung. All diese Organisationen haben mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) absolut nichts zu tun – weder strukturell noch inhaltlich noch rechtlich.
Die Hanseatische Baugenossenschaft ist eine Wohnungsbaugenossenschaft und beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Wohnraum – ein wichtiges Thema für Studierende, aber kein Krankenversicherungsthema. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist die berufsständische Kammer der Hamburger Anwaltschaft; sie hat mit Krankenversicherung nichts zu tun. Begriffe wie „Hanseatische Materialverwaltung" beziehen sich typischerweise auf behördliche oder militärische Verwaltungsstrukturen.
Für dein Studium und deine Krankenversicherung relevant ist ausschließlich die Hanseatische Krankenkasse (HEK) – erkennbar an der Abkürzung HEK, der offiziellen Website und dem Bezug zum Sozialgesetzbuch V. Wenn du unsicher bist, ob du die richtige Stelle kontaktierst, prüfe immer, ob das Kürzel HEK fällt und ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung im Sinne des SGB V handelt. Diese Klarstellung klingt simpel, erspart dir aber unnötige Anrufe bei der falschen Stelle zum falschen Zeitpunkt – etwa kurz vor dem Semesterstart, wenn die Zeit drängt.
AUF EINEN BLICK
- Für gesetzlich Versicherte Studierende gilt ein bundesweit einheitlicher, ermäßigter Studierendenbeitrag bis zur gesetzlichen Altersgrenze
- Der Zusatzbeitrag der HEK kann sich jährlich ändern – aktuellen Wert immer direkt bei der HEK prüfen
- Familienversicherung ist unter bestimmten Einkommensgrenzen beitragsfrei möglich
Was kostet die HEK?
Familienversicherung: bis zu einer Altersgrenze und unter einer Einkommensgrenze über die Eltern kostenfrei mitversichert
Für Studierende gilt im Rahmen der Studentischen Krankenversicherung (KVdS) ein bundesweit einheitlicher, ermäßigter Beitrag. Dieser Beitrag ist nicht identisch mit dem regulären Arbeitnehmerbeitrag, sondern wird auf Basis einer beitragsrechtlich festgelegten Bemessungsgrundlage berechnet, die deutlich unter dem tatsächlichen Einkommensniveau der meisten Studierenden liegt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % gilt auch hier als Grundlage, wird aber auf diesen reduzierten Sockelbetrag angewandt. Zusätzlich kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der HEK obendrauf – und dieser kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Wichtig: Wenn du ein Nebeneinkommen hast, wird dieses unter Umständen beitragspflichtig. Der Minijob ist dabei eine klassische Ausnahme: Als Minijobber:in kannst du bis zu 603 € monatlich (Stand 2026) bzw. 7.236 € jährlich verdienen, ohne dass dieses Einkommen deinen Krankenkassenbeitrag erhöht. Sobald du die Minijob-Grenze überschreitest und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechselst, verändert sich dein Versicherungsstatus – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Die Familienversicherung ist eine weitere Option, die Kosten auf null reduziert: Bist du über die Eltern familienversichert, zahlst du selbst keinen Beitrag – unter der Voraussetzung, dass dein eigenes Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze bleibt und du die Altersgrenze noch nicht überschritten hast. Diese Grenze liegt aktuell in der Regel bei 25 Jahren (plus Verlängerungsmöglichkeiten etwa durch Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst). Prüfe genau, ob du noch familienversichert sein kannst, bevor du eine eigene Mitgliedschaft bei der HEK beantragst – es könnte dir bares Geld sparen.
AUF EINEN BLICK
- Studentische Pflichtversicherung (KVdS): ab Überschreiten der Altersgrenze oder bei Nebenjob über der Grenze
- Freiwillige Versicherung: für Studierende nach Ende der KVdS-Altersgrenze
- Working Student, Minijob und Werkstudentenstatus beeinflussen deinen Versicherungsstatus
Familienversicherung, KVdS oder freiwillige Versicherung: Was trifft auf dich zu?
Gesetzliche Basisleistungen sind bei allen Kassen gleich – Arztbesuche nie aufschieben, deine Gesundheit hat Vorrang
Das deutsche Krankenversicherungssystem unterscheidet bei Studierenden grob zwischen drei Szenarien: der beitragsfreien Familienversicherung, der günstigen studentischen Pflichtversicherung (KVdS) und der freiwilligen Versicherung. Welcher Status auf dich zutrifft, hängt von Alter, Einkommen und Beschäftigungsstatus ab – und beeinflusst direkt, wie viel du monatlich zahlst.
Familienversicherung: Solange du das 25. Lebensjahr nicht überschritten hast, kein eigenes regelmäßiges Einkommen über der Freigrenze erzielst und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kannst du kostenfrei über die Eltern mitversichert sein – also auch über die HEK, wenn deine Eltern dort Mitglied sind. Diese Option ist die günstigste und sollte ausgeschöpft werden, solange sie möglich ist.
Studentische Pflichtversicherung (KVdS): Sobald du aus der Familienversicherung herausfällst – typischerweise durch Vollendung des 25. Lebensjahres oder Überschreiten der Einkommensgrenze – greift die KVdS. Du bist dann eigenständig versichert, zahlst aber den ermäßigten Studierendenbeitrag. Diese Versicherungsform ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (in der Regel) möglich; Ausnahmen gelten etwa bei Teilzeitstudium, Erkrankung oder Kindererziehung.
Werkstudentenstatus: Wer neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert unter Umständen den Werkstudentenprivileg, das bisher die Sozialversicherungspflicht ausgeschlossen hat. Die genauen Regelungen sind komplex – wenn du als Werkstudent:in bei der HEK versichert bist und deine Stundenzahl erhöhst, solltest du das unbedingt mit der Kasse abstimmen. Falsch eingestufte Versicherungsverhältnisse können zu Nachzahlungen führen. Freiwillige Versicherung schließlich ist die Option für alle, die die Voraussetzungen der KVdS nicht mehr erfüllen, aber in der GKV bleiben möchten – zu höheren, einkommensabhängigen Beiträgen.
AUF EINEN BLICK
- Freiwillige Extras können z. B. Zuschüsse zu Vorsorge, Reiseimpfungen oder alternativen Behandlungen umfassen
- Digitale Services (App, elektronische Patientenakte) sind für Studierende praktisch
- Leistungsumfang und Bonusprogramme direkt bei der HEK gegenprüfen, da sie sich ändern können
Leistungen der HEK – was zählt im Studierendenalltag?
Bei Immatrikulation brauchst du eine Versicherungsbescheinigung (elektronische Meldung an die Hochschule
Alle gesetzlichen Krankenkassen – also auch die HEK – erbringen die im SGB V festgeschriebenen Pflichtleistungen. Dazu gehören ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen, Medikamente (nach Zuzahlungsregeln), Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutische Versorgung und zahnärztliche Grundversorgung. Diese Leistungen sind per Gesetz standardisiert; hier gibt es zwischen den Kassen keinen Unterschied. Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Behandlung – unabhängig davon, ob du bei der HEK, der TK oder einer anderen gesetzlichen Kasse versichert bist.
Interessanter für den Kassenwechsel sind die freiwilligen Zusatzleistungen: Hier kann die HEK – wie andere Kassen auch – eigene Akzente setzen. Dazu können gehören: Zuschüsse zu Reiseimpfungen (besonders relevant für Auslandssemester), alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten oder erweiterte Zahnzusatzleistungen. Da sich dieses Leistungsspektrum ändern kann und von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist, lohnt sich ein direkter Blick auf die aktuelle Leistungsübersicht der HEK – sie ist auf der offiziellen Website einsehbar.
Für den Studierendenalltag besonders praktisch sind digitale Angebote: Die HEK bietet wie die meisten modernen Kassen eine App und unterstützt die elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2025 schrittweise ausgerollt wird. Auch die digitale Ausstellung von Krankenversicherungsbescheinigungen – die du für deine Hochschule benötigst – läuft zunehmend automatisiert. Ein weiterer Alltagsaspekt: Wenn du für ein Auslandssemester ins EU-Ausland gehst, gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die die HEK wie alle GKV-Kassen ausstellt. Für Länder außerhalb der EU solltest du eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da die GKV dort in der Regel nicht greift.
AUF EINEN BLICK
- Mitgliedschaft online über das Aufnahmeformular der HEK beantragen
- Bei Studienbeginn ggf. Wechsel aus der Familienversicherung in die studentische Pflichtversicherung beachten
Anmeldung bei der HEK: So funktioniert es als Studierende:r
Gesetzliche Mindestbindungsfrist beachten, danach ist Wechsel mit Kündigungsfrist möglich
Wenn du dich für die HEK als deine Krankenkasse entschieden hast, ist der erste Schritt die Mitgliedschaft zu beantragen – am einfachsten über das Online-Aufnahmeformular auf der Website der HEK. Du wirst nach persönlichen Daten, deinem Versicherungsstatus und deiner Hochschule gefragt. Halte Personalausweis, Sozialversicherungsnummer (auf deiner Rentenversicherungs-Karte) und ggf. Informationen zur bisherigen Versicherung bereit.
Nach der Mitgliedschaft stellt die HEK eine Versicherungsbescheinigung aus – ein Dokument, das du zwingend für deine Immatrikulation brauchst. Ohne diese Bescheinigung ist eine Einschreibung an deutschen Hochschulen nicht möglich. Die Übermittlung an die Hochschule läuft heute bei vielen Kassen elektronisch, manchmal musst du sie aber noch selbst einreichen. Frag im Zweifelsfall beim Studierendensekretariat nach, welches Format akzeptiert wird.
Ein häufig übersehener Punkt: Wenn du bisher über deine Eltern familienversichert warst – auch bei der HEK –, musst du beim Überschreiten der Altersgrenzen oder der Einkommensgrenze aktiv eine eigene Mitgliedschaft beantragen. Die Familienversicherung endet nicht automatisch mit einer neuen Krankenversicherung; du musst selbst handeln. Warte damit nicht bis zur letzten Minute vor der Immatrikulation – einige Wochen Vorlauf sind empfehlenswert, damit die Bescheinigung rechtzeitig vorliegt.
AUF EINEN BLICK
- Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gilt ein Sonderkündigungsrecht
- Der Wechsel läuft heute meist automatisiert – die neue Kasse übernimmt die Kündigung
- Vergleiche vor allem den Zusatzbeitrag und die für dich relevanten Extraleistungen
Zur HEK wechseln oder von der HEK wegwechseln – so geht's
Studierende können sich unter Bedingungen von der gesetzlichen Pflicht befreien lassen (PKV) – die Entscheidung ist meist langfristig bindend
Das deutsche GKV-System ermöglicht Kassenwechsel – aber nicht immer sofort. Du musst mindestens zwölf Monate bei deiner aktuellen Kasse versichert gewesen sein, bevor du wechseln kannst (Bindungsfrist nach § 175 SGB V). Nach dieser Frist kannst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und zur neuen Kasse wechseln. In der Praxis übernimmt die neue Kasse – also auch die HEK – die Kündigung bei der alten Kasse für dich, wenn du das möchtest. Du musst also nur bei der neuen Kasse aktiv werden.
Ein wichtiges Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine bisherige Kasse den Zusatzbeitrag erhöht: In diesem Fall kannst du innerhalb einer bestimmten Frist wechseln, ohne die reguläre Bindungsfrist abzuwarten. Das ist der Moment, in dem sich ein Kassenvergleich besonders lohnt. Achte dabei nicht nur auf den Zusatzbeitrag – auch Bonusprogramme, Zusatzleistungen und der Kundenservice spielen eine Rolle bei der Entscheidung.
Wenn du umgekehrt von der HEK zu einer anderen Kasse wechseln möchtest, gelten dieselben Regeln: Bindungsfrist beachten, kündigen oder von der neuen Kasse kündigen lassen, Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse für die Hochschule anfordern. Tipp: Plane den Wechsel so, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Gerade zwischen Semestern, wenn man ohnehin viel organisiert, kann ein falsch getimter Wechsel für Stress sorgen.
AUF EINEN BLICK
- Für die meisten Studierenden bleibt die GKV die einfachere und günstigere Wahl
- Nutze den GKV-vs-PKV-Rechner, um deine Situation einzuschätzen, bevor du dich entscheidest
GKV oder PKV? Wann die Frage für Studierende relevant wird
Grundsätzlich sind Studierende in Deutschland gesetzlich krankenversicherungspflichtig – entweder über die Familienversicherung, die KVdS oder freiwillig in der GKV. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer als Student:in bestimmte Voraussetzungen erfüllt (etwa über gesundete, gut situierte Verhältnisse verfügt und keine Familienversicherungspflicht besteht), kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Dieser Weg steht nicht allen Studierenden offen – und er ist mit Bedacht zu wählen.
Die PKV kann für bestimmte Gruppen im Studium günstiger wirken: junge, gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen, die keine Familienangehörigen mitversichern müssen und die nach dem Studium in gut dotierte Berufe (z. B. Selbstständigkeit, Beamtenstatus) wechseln. Für alle anderen – und das ist die große Mehrheit der Studierenden – ist die GKV die sicherere Wahl. Sie schützt auch bei schweren Erkrankungen, bietet beitragsfreie Familienversicherung und hat keine Risikoprüfung beim Eintritt. Der Wechsel zurück in die GKV ist aus der PKV heraus schwer und oft nur unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensunterschreitung, Ende der Selbstständigkeit) möglich.
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist langfristig bindend und hat Auswirkungen, die weit über das Studium hinausgehen. Nutze deshalb einen strukturierten Vergleichsrechner, um deine individuelle Situation einzuschätzen – bevor du einen Antrag auf Befreiung von der GKV-Pflicht stellst, der sich nicht einfach rückgängig machen lässt.
HEK im Studium: Gut informiert entscheiden
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ist eine solide, bundesweit verfügbare gesetzliche Krankenversicherung – mit allen gesetzlichen Pflichtleistungen, die du als Student:in brauchst. Der entscheidende Vergleichsfaktor zur Konkurrenz ist der Zusatzbeitrag, der sich jährlich ändern kann, sowie die freiwilligen Extraleistungen, die für dich im Alltag tatsächlich relevant sind. Wechsel, Anmeldung und Versicherungsstatus sind heute weitgehend digital geregelt und einfacher als früher. Bevor du dich für oder gegen die HEK entscheidest – oder gar überlegst, in die PKV zu wechseln – lohnt sich ein strukturierter Vergleich.
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Häufige Fragen
Ja, die Hanseatische Krankenkasse ist dasselbe wie die HEK. Die Abkürzung HEK steht offiziell für Hanseatische Krankenkasse, und beide Bezeichnungen werden synonym verwendet.
Der Beitragssatz der HEK entspricht dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, der für alle Kassen einheitlich gilt. Zusätzlich kann die HEK einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe du direkt bei der Kasse erfragen oder auf deren Website einsehen kannst.
Als Student:in meldest du dich bei der HEK an, indem du online auf der Website der Kasse das Anmeldeformular ausfüllst oder telefonisch Kontakt aufnimmst. Du benötigst dafür in der Regel deine Immatrikulationsbescheinigung, deinen Personalausweis und deine Bankverbindung.
Ja, als Werkstudent kannst du bei der HEK bleiben, solange du als ordentlich Studierender eingeschrieben bist und dein monatliches Einkommen die geltenden Grenzen für die studentische Krankenversicherung nicht überschreitet. Bei Überschreitung der Grenze wirst du automatisch als freiwillig versichert eingestuft, kannst aber weiterhin Mitglied der HEK bleiben.
Um von deiner bisherigen Kasse zur HEK zu wechseln, musst du zunächst die Mitgliedschaft bei der HEK beantragen, zum Beispiel online oder per Post. Die HEK übernimmt dann die Kündigung bei deiner alten Kasse, sofern du die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats einhältst und mindestens zwölf Monate Mitglied warst.
Die HEK ist eine gesetzliche Krankenkasse, deren Beiträge einkommensabhängig sind und die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringt. Eine private Krankenversicherung basiert auf individuellen Verträgen mit risikoorientierten Beiträgen und bietet oft zusätzliche Leistungen, ist aber in der Regel nur für Selbstständige, Beamte oder Gutverdiener zugänglich.
Nein, die Hanseatische Krankenkasse hat nichts mit einer Baugenossenschaft oder einer Rechtsanwaltskammer zu tun. Der Name 'Hanseatisch' bezieht sich auf die historische Hanse und die Region Norddeutschland, in der die Kasse ihren Ursprung hat.
Ob sich die HEK für dich lohnt, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab, etwa ob du bestimmte Zusatzleistungen wie Naturheilverfahren oder digitale Gesundheitsangebote nutzen möchtest. Vergleiche die Leistungen und den Zusatzbeitrag der HEK mit anderen gesetzlichen Kassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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