Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück
Du zahlst für deinen Schutz im Urlaub und fragst dich, ob du die Kosten von der Steuer absetzen kannst. Die gute Nachricht: Oft ist das möglich. Wir zeigen dir, wann und wie du die Beiträge in deiner Steuererklärung 2026 berücksichtigst.
Warum dich das Thema betrifft: Dein Geld, dein Schutz, deine Steuer
Du planst eine Reise ins Ausland, ob für einen Städtetrip nach Rom, einen Strandurlaub in Thailand oder eine längere Weltreise. Die Sorge um hohe Arztkosten im Ausland ist berechtigt, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil oder gar nichts. Deshalb schließt du eine Auslandskrankenversicherung ab, die genau diese Lücke schließt. Doch die Prämie dafür ist ein weiterer Posten auf deiner Ausgabenliste, und da stellt sich die Frage: Kann ich das von der Steuer absetzen?
Die Antwort ist für die meisten Reisenden ein klares Ja, aber es gibt Feinheiten. Das deutsche Steuerrecht erkennt Beiträge zur Krankenversicherung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen an. Da die Auslandskrankenversicherung ein Teil deiner Krankenversicherung ist, fällt sie grundsätzlich unter diese Regelung. Das bedeutet, du kannst die Beiträge in deiner Steuererklärung angeben und dadurch dein zu versteuerndes Einkommen senken. Das klingt erstmal trocken, bedeutet aber konkret: Du bekommst einen Teil deiner gezahlten Versicherungsprämie über die Steuererstattung zurück.
Viele Menschen lassen dieses Geld jedoch liegen, weil sie nicht wissen, dass die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar ist. Sie denken, das Finanzamt interessiere sich nur für die große private Krankenversicherung oder die gesetzlichen Beiträge. Doch das ist ein Irrtum. Jeder Euro zählt, und gerade bei jährlichen Reisen summieren sich die Beiträge. Wenn du die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar machst, senkst du deine Steuerlast und holst dir ein Stück Urlaubskasse zurück.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir den roten Faden: von der Einordnung in dein Versicherungsportfolio über die Funktionsweise der Absetzbarkeit bis hin zu den konkreten Schritten für deine Steuererklärung 2026. Du musst kein Steuerexperte sein, um davon zu profitieren. Du musst nur wissen, wo du die Zahlen einträgst und welche Belege du aufbewahren solltest. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess, damit du am Ende mehr Netto vom Brutto hast.
Grundlagen: Was ist eine Auslandskrankenversicherung und wie funktioniert sie?
Bevor wir in die Steuerdetails eintauchen, klären wir die Basis. Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die ausschließlich für den Zeitraum deiner Reise ins Ausland gilt. Sie übernimmt Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente, die außerhalb Deutschlands anfallen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt im EU-Ausland oft nur einen Teil, und außerhalb der EU meist gar nichts. Die private Zusatzversicherung springt hier ein und deckt die Differenz oder die kompletten Kosten.
Du kannst eine Auslandskrankenversicherung entweder als Einzelreiseversicherung für einen bestimmten Zeitraum abschließen oder als Jahresvertrag, der alle Reisen innerhalb von zwölf Monaten abdeckt. Die Jahrespolice ist oft günstiger, wenn du mehrmals pro Jahr verreist. Die Beiträge richten sich nach deinem Alter, der Reisedauer und dem gewählten Leistungsumfang. Wichtig ist: Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, es wird kein Kapital angespart. Du zahlst den Beitrag und hast im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen.
Für das Steuerrecht ist entscheidend, dass diese Versicherung der Absicherung deines Krankheitsrisikos dient. Genau das ist der Knackpunkt, warum die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar ist. Sie ist ein Baustein deiner persönlichen Krankenversicherung, auch wenn sie nur für Auslandsaufenthalte greift. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen einer Versicherung für Inland und einer für Ausland, solange es sich um eine Basisabsicherung handelt. Du musst also keine Sonderregelung befürchten, sondern kannst dich auf die allgemeinen Vorschriften für Vorsorgeaufwendungen verlassen.
Es gibt jedoch eine wichtige Abgrenzung: Eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung ist nicht als Krankenversicherung einzustufen. Diese Policen schützen dich vor finanziellen Verlusten durch Stornierung oder Diebstahl, nicht vor Krankheitskosten. Deshalb sind sie steuerlich anders zu behandeln und in der Regel nicht als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Achte also darauf, dass du in deiner Steuererklärung nur den Anteil für die reine Krankheitsabsicherung angibst, nicht die Kosten für andere Reiseversicherungen.
Funktionsweise: So wirkt sich die Auslandskrankenversicherung in deiner Steuererklärung aus
Das deutsche Steuerrecht kennt den Begriff der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch zur Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Auslandskrankenversicherung fällt in die Kategorie der Krankenversicherung. Allerdings gibt es eine Besonderheit: Das Finanzamt unterscheidet zwischen der Basisabsicherung und dem Wahlleistungsbereich. Die Basisabsicherung umfasst die medizinisch notwendige Behandlung, die auch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen würde. Nur dieser Teil ist unbeschränkt abziehbar.
In der Praxis bedeutet das: Wenn du eine Auslandskrankenversicherung abschließt, die nur die medizinisch notwendigen Kosten im Ausland abdeckt, ist der gesamte Beitrag als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar. Das ist bei den meisten Standardtarifen der Fall. Wenn du jedoch eine Police mit Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus wählst, musst du den Beitrag aufteilen. Der Anteil für die Komfortleistungen ist nicht in voller Höhe absetzbar, sondern unterliegt der Höchstbetragsberechnung für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Die Absetzbarkeit erfolgt über die Anlage Vorsorgeaufwand, die du deiner Steuererklärung beifügst. Dort trägst du die Beiträge zur Krankenversicherung ein. Wenn du gesetzlich versichert bist, findest du auf deiner Jahresmeldung der Krankenkasse bereits die Beiträge. Die Auslandskrankenversicherung trägst du separat in das Feld für weitere Krankenversicherungen ein. Wenn du privat versichert bist, trägst du die Beiträge ebenfalls dort ein. Das Finanzamt prüft dann, ob die Beiträge den Sockelbetrag übersteigen, der für die Grundabsicherung gilt.
Ein wichtiger Punkt ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Für Arbeitnehmer:innen gilt eine Vorsorgepauschale, die automatisch berücksichtigt wird. Wenn deine tatsächlichen Beiträge zur Krankenversicherung diese Pauschale übersteigen, wirkt sich die Auslandskrankenversicherung steuerlich aus. Wenn du unter der Pauschale liegst, passiert nichts. Deshalb ist es wichtig, alle Beiträge anzugeben, auch wenn du denkst, sie seien zu niedrig. Nur so kann das Finanzamt den Vergleich korrekt durchführen und dir die maximale Erstattung gewähren.
Kosten und Beiträge: Was du realistisch ansetzen kannst
Die Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung sind im Vergleich zu anderen Versicherungen überschaubar. Eine Einzelreiseversicherung für zwei Wochen kostet oft nur einen zweistelligen Betrag, während eine Jahrespolice für Vielflieger:innen im dreistelligen Bereich liegt. Die genauen Preise hängen von deinem Alter und dem Anbieter ab. Für das Steuerrecht ist der tatsächlich gezahlte Betrag entscheidend, den du in dem Jahr aufwendest, in dem du die Reise antrittst oder den Vertrag zahlst. Du kannst also nicht einfach einen Schätzwert angeben, sondern musst die reale Zahl aus deinem Vertrag oder deiner Zahlungsbestätigung übernehmen.
Wenn du eine Jahrespolice abschließt, die im Dezember des Vorjahres beginnt, aber für Reisen im aktuellen Jahr gilt, musst du den Beitrag dem Jahr zuordnen, in dem du ihn gezahlt hast. Das Finanzamt erkennt nur Ausgaben an, die im Veranlagungszeitraum tatsächlich geflossen sind. Wenn du also im Dezember 2025 für das Jahr 2026 zahlst, gehört der Beitrag in die Steuererklärung 2025. Plane das bei deiner Steuerplanung ein. Es gibt keine Möglichkeit, den Beitrag auf mehrere Jahre zu verteilen, außer du hast eine Mehrjahrespolice, was bei dieser Versicherungsart unüblich ist.
Ein häufiger Fehler ist, die Auslandskrankenversicherung mit der Reisekrankenversicherung zu verwechseln, die manche Kreditkartenanbieter inkludieren. Wenn du eine Kreditkarte mit integriertem Reiseschutz hast, zahlst du oft keine separate Prämie. In diesem Fall kannst du nichts absetzen, weil keine Ausgaben angefallen sind. Wenn du jedoch eine eigenständige Police abschließt, ist der Beitrag klar dokumentiert und absetzbar. Bewahre die Rechnung oder den Vertrag gut auf, denn das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung oder einer Nachfrage Belege anfordern.
Qualitativ gesprochen: Die Beiträge sind so gering, dass sie allein selten eine Steuerersparnis bewirken. Sie entfalten ihre Wirkung erst in Kombination mit anderen Vorsorgeaufwendungen wie der Haftpflichtversicherung, der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn du mehrere dieser Policen hast, summieren sich die Beiträge und überschreiten eher den Pauschbetrag. Deshalb lohnt es sich, alle Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben, nicht nur die Auslandskrankenversicherung. Du wirst überrascht sein, wie schnell du über die Grenze kommst.
Worauf du achten musst: Vertragsbedingungen und steuerliche Anerkennung
Nicht jede Auslandskrankenversicherung ist automatisch steuerlich absetzbar. Das Finanzamt prüft, ob der Vertrag tatsächlich eine Krankheitskostenabsicherung darstellt. Einige Billiganbieter verkaufen Policen, die nur einen Teil der Kosten übernehmen oder hohe Selbstbehalte haben. Solange die Versicherung im Krankheitsfall die medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, ist sie anerkannt. Wenn der Vertrag jedoch nur Unfallschäden abdeckt oder eine reine Reiseassistance ist, fehlt der Charakter einer Krankenversicherung. Prüfe also deine Police auf den Begriff Krankenversicherung oder Krankheitskosten.
Ein weiterer Punkt ist die Dauer des Versicherungsschutzes. Eine Auslandskrankenversicherung, die nur für eine einzelne Reise gilt, ist genauso absetzbar wie eine Jahrespolice. Es gibt keine Mindestlaufzeit, die das Finanzamt verlangt. Du kannst also auch eine kurze Reiseversicherung für ein Wochenende in der Schweiz angeben. Wichtig ist nur, dass der Vertrag in deinem Namen läuft und du die Beiträge selbst zahlst. Wenn dein Arbeitgeber die Versicherung als Teil eines Mitarbeiterbenefits übernimmt, kannst du nichts absetzen, weil du keine Ausgaben hast.
Achte auf die Unterscheidung zwischen Einzel- und Familienversicherung. Wenn du eine Familienpolice abschließt, die dich und deine Kinder abdeckt, kannst du den gesamten Beitrag absetzen, sofern du ihn zahlst. Das Finanzamt erkennt die Beiträge für alle mitversicherten Familienmitglieder an, da es sich um eine einheitliche Vorsorgeaufwendung handelt. Du musst den Betrag nicht aufteilen. Das gilt auch für Ehepartner:innen, wenn die Police auf eine Person läuft, aber beide absichert. Die Beiträge sind in voller Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar.
Zu guter Letzt: Die Auslandskrankenversicherung ist keine Werbungskosten oder Sonderausgaben im klassischen Sinne, sondern eine Vorsorgeaufwendung. Das bedeutet, sie wird nicht in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen, sondern in der Anlage Vorsorgeaufwand. Verwechsle das nicht, denn eine falsche Zuordnung kann zu Rückfragen vom Finanzamt führen. Wenn du unsicher bist, nutze ein Steuerprogramm, das die Beträge automatisch korrekt einordnet. Oder frage deinen Steuerberater, der die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar in die richtige Zeile setzt.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest: So läuft nichts schief
Der häufigste Fehler ist, die Auslandskrankenversicherung gar nicht erst anzugeben, weil du denkst, der Betrag sei zu gering. Das ist ein Trugschluss. Auch kleine Beträge können den Ausschlag geben, wenn du knapp über oder unter der Pauschale liegst. Gib immer alle Beiträge an, auch wenn sie dir unbedeutend erscheinen. Das Finanzamt rundet nicht auf, sondern rechnet exakt. Jeder Euro zählt, und eine fehlende Angabe kann dazu führen, dass du weniger erstattet bekommst, als möglich wäre.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung mit der Reiserücktrittsversicherung. Viele Reiseportale bündeln die Auslandskrankenversicherung mit einer Stornoversicherung in einem Paket. Wenn du ein solches Kombipaket kaufst, musst du den Preis aufteilen. Nur der Anteil für die Krankheitskosten ist absetzbar, der Rest nicht. Wenn der Anbieter keine Aufschlüsselung gibt, schätze den Anteil konservativ oder frage nach. Eine pauschale Angabe des Gesamtbetrags kann zu einer Korrektur durch das Finanzamt führen.
Ein dritter Fehler betrifft die Zahlungsnachweise. Du musst die Beiträge nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber du musst sie aufbewahren. Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du den Zahlungsbeleg oder den Vertrag vorlegen können. Digitalisierte Belege sind in der Regel ausreichend, solange sie lesbar sind. Wirf also nicht die Bestätigung deines Versicherers weg, nur weil du die Steuererklärung bereits abgegeben hast. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mehrere Jahre, und eine spätere Betriebsprüfung kann auch deine private Steuererklärung betreffen.
Ein vierter Fehler ist die Annahme, dass die Auslandskrankenversicherung nur für gesetzlich Versicherte absetzbar ist. Auch privat Versicherte können die Beiträge ansetzen. Allerdings gelten für Privatversicherte andere Höchstbeträge, die oft höher sind als die Pauschale für Arbeitnehmer:innen. Deshalb lohnt sich die Angabe in jedem Fall. Wenn du privat versichert bist, trägst du die Beiträge in die gleiche Anlage ein, aber das Finanzamt berechnet die Abzugsfähigkeit nach deinen individuellen Höchstbeträgen. Es gibt keinen Grund, auf die Angabe zu verzichten.
Konkrete nächste Schritte: So setzt du die Absetzbarkeit in deiner Steuererklärung 2026 um
Der erste Schritt ist, deine Vertragsunterlagen zu sammeln. Suche die Rechnung oder die jährliche Beitragsübersicht deiner Auslandskrankenversicherung heraus. Dort findest du den genauen Betrag, den du im Jahr 2025 oder 2026 gezahlt hast. Wenn du eine Jahrespolice hast, ist der Betrag meist konstant. Wenn du eine Einzelpolice für eine Reise hast, findest du die Zahlung in deinem Kontoauszug. Notiere dir den Betrag und das Datum der Zahlung, denn das ist die Grundlage für deine Steuererklärung.
Der zweite Schritt ist das Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand. In der Steuererklärung 2026 (für das Veranlagungsjahr 2025) findest du dort Zeilen für Beiträge zur Krankenversicherung. Trage den Betrag der Auslandskrankenversicherung in das Feld für sonstige Krankenversicherungen ein. Wenn du ein Steuerprogramm wie Elster oder kommerzielle Software nutzt, gibt es oft ein Eingabefeld mit dem Namen Zusatzbeiträge oder weitere Krankenversicherungen. Dort gehört der Betrag hin. Das Programm übernimmt die korrekte Berechnung automatisch.
Der dritte Schritt ist die Kontrolle der Pauschale. Dein Steuerprogramm oder dein Steuerberater prüft, ob deine gesamten Vorsorgeaufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Wenn ja, wirkt sich die Auslandskrankenversicherung steuerlich aus. Wenn nein, bleibt sie ohne Effekt, aber du hast sie korrekt angegeben. Das ist kein Fehler, sondern die gesetzliche Regelung. Du kannst nichts falsch machen, solange du die Wahrheit angibst. Eine falsche Angabe, um die Pauschale zu erreichen, wäre Steuerbetrug und kann teuer werden.
Der vierte Schritt ist die Abgabe der Steuererklärung. Reiche die Anlage Vorsorgeaufwand zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ein. Bewahre die Belege für die Auslandskrankenversicherung mindestens bis zum Abschluss des Steuerbescheids auf. Wenn du eine Steuererstattung erhältst, ist das der Lohn für deine Mühe. Wenn nicht, hast du zumindest sichergestellt, dass du alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft hast. Für das nächste Jahr weißt du dann genau, wie du vorgehen musst, und kannst die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar in deine Routine integrieren.
Sonderfälle und Grenzfälle: Was gilt für Studierende, Rentner und Langzeitreisende?
Für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, gelten besondere Regeln. Wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist und eine gesetzliche Krankenversicherung hast, ist die Auslandskrankenversicherung für das Semester absetzbar. Die Beiträge zählen zu deinen Vorsorgeaufwendungen, auch wenn du keine eigenen Einkünfte hast. Wenn deine Eltern dich als Kind steuerlich berücksichtigen, können sie die Beiträge unter Umständen als Sonderausgaben absetzen. Das hängt von der individuellen Situation ab, aber die Grundregel bleibt: Die Auslandskrankenversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie der Krankheitsabsicherung dient.
Rentner:innen stehen vor einer ähnlichen Situation. Sie zahlen oft Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner oder zu einer privaten Krankenversicherung. Die Auslandskrankenversicherung kommt als zusätzliche Absicherung hinzu. Auch hier ist der Beitrag als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar. Allerdings müssen Rentner:innen die Höchstbeträge beachten, die für ihre Einkunftsart gelten. In der Regel ist der Sockelbetrag für Rentner:innen niedriger als für Arbeitnehmer:innen, sodass sich die Auslandskrankenversicherung schneller steuerlich auswirkt.
Langzeitreisende, die ein Sabbatical oder eine Weltreise machen, haben oft eine besondere Vertragsstruktur. Sie schließen eine Auslandskrankenversicherung für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr ab. Der Beitrag ist in voller Höhe absetzbar, sofern du im Inland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Wenn du während der Reise keine Einkünfte hast, aber im Jahr davor oder danach, kannst du die Beiträge in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr angeben. Wichtig ist, dass du die Reise nicht als Auswärtstätigkeit deklarierst, sonst könnten andere Regeln greifen.
Ein Sonderfall ist die Absetzbarkeit bei Reisen, die beruflich veranlasst sind. Wenn du geschäftlich ins Ausland reist und dafür eine Auslandskrankenversicherung abschließt, kannst du die Beiträge als Werbungskosten absetzen. Das ist oft günstiger, weil Werbungskosten ohne Pauschale abgezogen werden. Du musst dann aber den beruflichen Zusammenhang nachweisen, zum Beispiel durch eine Dienstreisebescheinigung. In diesem Fall trägst du die Beiträge nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, sondern in der Anlage N. Die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar ist also flexibel, je nach Anlass der Reise.
Fazit: Deine Auslandskrankenversicherung ist ein kleiner Baustein mit großer Wirkung
Die Auslandskrankenversicherung ist nicht nur ein wichtiger Schutz für deine Gesundheit im Urlaub, sondern auch ein Posten, der deine Steuerlast senken kann. Du musst kein Steuerexperte sein, um davon zu profitieren. Du musst nur wissen, dass die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen und in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Der Aufwand ist minimal, der Nutzen kann spürbar sein, besonders wenn du mehrere Versicherungen kombinierst.
Wir haben dir den roten Faden gezeigt: von der Frage, warum dich das Thema betrifft, über die Grundlagen der Versicherung bis hin zu den konkreten Schritten in der Steuererklärung 2026. Du weißt jetzt, dass du die Beiträge angeben solltest, auch wenn sie gering sind, und dass du die Belege aufbewahren musst. Du kennst die typischen Fehler und kannst sie vermeiden. Damit bist du bestens gerüstet, um deine Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar zu machen.
Denke daran: Steuerrecht ist kein statisches Gebilde, aber die Grundregel zur Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen ist seit Jahren stabil. Es ist unwahrscheinlich, dass sich daran bis 2026 etwas Grundlegendes ändert. Sollte es dennoch zu Reformen kommen, wirst du in den Nachrichten oder über dein Steuerprogramm informiert. Bis dahin kannst du dich auf die aktuelle Rechtslage verlassen und deine Beiträge sicher ansetzen. Wenn du unsicher bist, lohnt ein Blick in die aktuelle Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand.
Am Ende zählt der Effekt für deinen Geldbeutel. Eine Auslandskrankenversicherung kostet dich vielleicht rund 30 Euro im Jahr, und die Steuerersparnis beträgt je nach Steuersatz einen Teil davon. Das ist kein Vermögen, aber es ist dein gutes Recht. Nutze es, und du reist nicht nur sicherer, sondern auch ein Stück günstiger. Die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar zu machen, ist eine der einfachsten Möglichkeiten, um aus einer notwendigen Ausgabe eine kleine Rückzahlung zu generieren. Viel Erfolg bei deiner Steuererklärung und gute Reise!
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Ja, wenn sie der medizinischen Basisabsicherung dient und du die Beiträge selbst zahlst. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung sind nur eingeschränkt absetzbar. Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Du trägst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Beiträgen zur Krankenversicherung ein. Es gibt ein Feld für sonstige Krankenversicherungen, in das du den Betrag einträgst. Bei Steuerprogrammen findest du oft ein eigenes Eingabefeld.
Ja, auch gesetzlich Versicherte können die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung absetzen. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden zusammen mit den GKV-Beiträgen berücksichtigt.
Dann musst du den Anteil für die Krankheitskosten separat ausweisen. Nur dieser Teil ist absetzbar. Wenn der Anbieter keine Aufschlüsselung liefert, solltest du nachfragen oder den Anteil schätzen.
Ja, dann kannst du die Beiträge als Werbungskosten absetzen. Das ist oft vorteilhafter, weil Werbungskosten ohne Pauschale abgezogen werden. Du musst den beruflichen Zusammenhang nachweisen und die Beiträge in der Anlage N eintragen.
Du musst die Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber aufbewahren. Das Finanzamt kann die Nachweise im Nachhinein anfordern. Bewahre die Rechnung oder den Vertrag mindestens bis zum Steuerbescheid auf.
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