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Ratgeber · Versicherung

Auslandskrankenversicherung für Studenten: Langzeitschutz für dein Studium im Ausland

Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland. Sie ergänzt deine gesetzliche oder private Krankenversicherung und leistet weltweit bei Krankheit, Unfall oder Notfällen.

11 Kapitel · 18 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb Deutschlands häufig nur eingeschränkt oder gar nicht.
  • Für Aufenthalte ab zwei Monaten, etwa ein Auslandssemester, brauchst du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
  • Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland ist eine der wichtigsten Leistungen.
  • Bis zum 23. Geburtstag bist du oft über den Familienvertrag deiner Eltern mitversichert, bei Langzeitaufenthalten jedoch nicht.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?

Die Auslandskrankenversicherung für Studenten ist eine private Zusatzversicherung, die Behandlungskosten im Ausland erstattet. Sie greift, wenn deine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt zahlt.

Für die meisten Studierenden ist die private Auslandskrankenversicherung die einzige Absicherung, die bei einem längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands tatsächlich greift. Die gesetzliche Krankenversicherung tritt bei Aufenthalten außerhalb Europas häufig gar nicht ein, und auch innerhalb Europas sind die Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte auf das Niveau des Gastlandes begrenzt. Eine private Police für Langzeitaufenthalte schließt diese Lücke, indem sie weltweit für medizinisch notwendige Behandlungen aufkommt.

Die Tarife sind speziell auf die Lebenssituation von Studierenden zugeschnitten. Du kannst sie in der Regel ab 18 Jahren abschließen, und der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag erfolgen. Voraussetzung ist, dass dein Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung bei einer deutschen Meldebehörde registriert ist und der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme stattfindet, etwa ein Auslandssemester, ein Praktikum oder ein Work-and-Travel-Programm.

Die maximale Aufenthaltsdauer ist ein entscheidendes Merkmal. Viele Langzeittarife gelten für einen Zeitraum von 2 bis 24 Monaten, einzelne Anbieter versichern Aufenthalte sogar bis zu 5 Jahren. Innerhalb dieser Spanne bist du flexibel, denn bei einem vorzeitigen Abbruch des Auslandsaufenthaltes kannst du den Vertrag in der Regel beenden und zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

  • Die private Auslandskrankenversicherung für Studenten übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und zahnärztliche Notfallbehandlungen.
  • Sie leistet weltweit, also auch in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA oder Kanada.
  • Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland ist in den Langzeittarifen enthalten.

Kurz erklärt

Auslandskrankenversicherung für Studenten Langzeit

Eine private Krankenversicherung für vorübergehende Auslandsaufenthalte von zwei bis zu 24 Monaten, etwa für ein Auslandssemester, Work & Travel oder ein Auslandspraktikum.

Sie übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, zahnärztliche Notfallbehandlungen und einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland.

02 · Was gilt

Versicherungs­schutz: Was zahlt die Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung geht über den einer einfachen Reisekrankenversicherung hinaus. Er ist auf mehrmonatige Aufenthalte und die besonderen Risiken eines Studiums im Ausland zugeschnitten.

Der Leistungskern einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist die Erstattung von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland. Dazu zählen die Erstversorgung durch einen Notarzt inklusive Transport zum Arzt oder Krankenhaus, notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Auch das Rooming-In einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer kann übernommen werden.

Bei Arznei- und Heilmitteln erstatten die Versicherer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten viele Tarife auch für Methoden, die sich in der Praxis bewährt haben, etwa Akupunktur zur Schmerztherapie. Verordnet dir ein zugelassener Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommst du die angefallenen Kosten zurück.

Zahnärztliche Leistungen sind auf Notfälle begrenzt. Versichert sind schmerzstillende Behandlungen inklusive einfacher Füllungen, die Reparatur von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten sowie die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz. Nicht übernommen werden geplante Zahnsanierungen oder ästhetische Eingriffe, die vor der Abreise bereits absehbar waren.

  • Bergungs- und Rettungskosten sind bis zu 15.000 Euro pro versicherte Person abgedeckt, wenn du gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
  • Für Überführung oder Bestattung im Todesfall erstatten die Tarife bis zu 10.000 Euro pro versicherte Person.
  • Ein medizinischer Informationsservice hilft dir bereits vor der Abreise bei Fragen zu Schutzimpfungen und vermittelt Kontakte zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Reiseziel.

Übernimmt sie

·Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen im Ausland
·Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind
·Zahnärztliche Notfallbehandlungen inklusive einfacher Füllungen
·Krankenrücktransport nach Deutschland, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
·Bergungs- und Rettungskosten bis 15.000 Euro pro versicherte Person
·Überführung oder Bestattung im Todesfall bis 10.000 Euro pro versicherte Person

Übernimmt sie nicht automatisch

·Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt absehbar waren
·Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne akuten Anlass
·Zahnersatz, der nicht durch einen Unfall im Ausland notwendig wird
·Kosten für eine Begleitperson, wenn diese nicht medizinisch erforderlich ist

03 · Vergleich

Auslandsstudium: Warum deine gesetzliche Krankenversicherung nicht reicht

Während eines Auslandsstudiums verlässt du den Geltungsbereich deiner gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Ländern außerhalb Europas übernimmt sie keine Kosten, und auch innerhalb Europas gelten Einschränkungen.

Deine gesetzliche Krankenversicherung ist an den deutschen Geltungsbereich gebunden. Außerhalb Europas übernimmt sie in den meisten Ländern gar keine Kosten für medizinische Behandlungen. Innerhalb Europas hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zwar Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes, aber nur zu den dort gesetzlich vorgesehenen Leistungen und zu den Bedingungen für Einheimische.

Der entscheidende Unterschied liegt im Krankenrücktransport. Die gesetzliche Krankenversicherung enthält diese Leistung nicht, unabhängig davon, ob du dich in Europa oder in einem anderen Teil der Welt aufhältst. Ein Rücktransport nach Deutschland kann ohne private Absicherung schnell mehrere Zehntausend Euro kosten, wenn er medizinisch notwendig wird.

Für Langzeitaufenthalte wie ein Auslandssemester von mindestens sechs Monaten bietet die gesetzliche Krankenversicherung keinen passenden Schutz. Die private Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist in diesem Fall die einzige Absicherung, die weltweit gilt und auch in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA oder Kanada leistet.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerhalb Europas oft gar nicht, innerhalb Europas nur eingeschränkt nach den Regeln des Gastlandes.
  • Ein Krankenrücktransport ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten, in der privaten Langzeit-Auslandskrankenversicherung schon.
  • Die private Police gilt weltweit, auch in den USA und Kanada, und ist für Aufenthalte von 2 bis 24 Monaten oder länger ausgelegt.
Krankenversicherung im Auslandsstudium: Gesetzliche Kasse oder private Auslandskrankenversicherung?
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Auslandskrankenversicherung Langzeit
Leistungs­umfang im AuslandAußerhalb Europas oft gar keine Leistungen; innerhalb Europas nur eingeschränkt nach SachleistungsaushilfeWeltweiter Schutz für medizinisch notwendige Behandlungen, auch in den USA und Kanada
KrankenrücktransportNicht enthaltenEnthalten, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
Maximale AufenthaltsdauerKein Schutz bei Langzeitaufenthalten außerhalb des GeltungsbereichsFlexibel wählbar zwischen 2 und 24 Monaten, teils verlängerbar

04 · Vergleich

Reiseversicherung oder Langzeit-Auslandskrankenversicherung: Was passt zu deinem Aufenthalt?

Nicht jeder Auslandsaufenthalt braucht denselben Schutz. Die Dauer und der Zweck deiner Reise entscheiden, ob eine kurze Reisekrankenversicherung oder eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl ist.

Die Dauer deines Aufenthalts entscheidet, welcher Tarif infrage kommt. Eine klassische Reisekrankenversicherung gilt pro Reise maximal 63 Tage, also etwa zwei Monate. Sie ist die richtige Wahl für Urlaube, ein kurzes Auslandspraktikum in den Semesterferien oder eine Sprachreise bis acht Wochen.

Für alles, was länger dauert, brauchst du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Sie ist für Aufenthalte von 2 bis 24 Monaten konzipiert, einzelne Tarife decken sogar bis zu 5 Jahre ab. Typische Fälle sind ein Auslandssemester, Work & Travel, ein Au-Pair-Aufenthalt, eine Weltreise oder ein komplettes Auslandsstudium.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Vertragsart. Bei der kurzen Reisekrankenversicherung kannst du bis zum 23. Geburtstag im Familienvertrag deiner Eltern mitversichert sein, auch wenn du ohne sie verreist. Für Langzeitaufenthalte über zwei Monate werden dagegen nur Einzelverträge angeboten, die du selbst abschließen musst.

  • Reisekrankenversicherung: bis 63 Tage pro Reise, geeignet für Urlaub und Kurzaufenthalte, Mitversicherung im Familienvertrag möglich.
  • Langzeit-Auslandskrankenversicherung: 2 bis 24 Monate, teils bis 5 Jahre, nur als Einzelvertrag abschließbar.
  • Für ein Auslandssemester von mindestens sechs Monaten ist die Langzeitvariante die einzig passende Absicherung.
Die passende Absicherung für deinen Auslandsaufenthalt
ReisekrankenversicherungLangzeit-Auslandskrankenversicherung
Maximale ReisedauerBis zu 63 Tage pro Reise2 bis 24 Monate, teils bis zu 5 Jahre
Typische AufenthalteUrlaub, kurzes Auslandspraktikum in den Semesterferien, Sprachreise bis 8 WochenAuslandssemester, Work & Travel, Au-Pair, Weltreise, komplettes Auslandsstudium
VertragsartEinzelvertrag oder Mitversicherung im Familienvertrag der Eltern bis 23 JahreNur als Einzelvertrag abschließbar
SelbstbeteiligungTarife ohne Selbstbeteiligung üblichTarife mit und ohne Selbstbehalt wählbar

05 · Schritt für Schritt

Erasmus-Programm: So bist du während des Austauschs abgesichert

Das Erasmus-Programm fördert Studienaufenthalte innerhalb Europas. Für die Krankenversicherung gelten dabei besondere Regeln, die du vor der Abreise kennen solltest.

Für deinen Erasmus-Aufenthalt innerhalb Europas beantragst du zuerst die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Sie gilt in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz und ermöglicht dir den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes.

Die EHIC deckt jedoch nur Leistungen ab, die im Gastland gesetzlich vorgesehen sind. Sie übernimmt keinen Krankenrücktransport nach Deutschland und keine Behandlungen in Privatkliniken oder bei Privatärzten. Wenn du im Gastland für bestimmte Leistungen zuzahlen musst, bleiben diese Kosten ebenfalls an dir hängen.

Deshalb ist die Kombination aus EHIC und privater Auslandskrankenversicherung der übliche Weg für Erasmus-Studierende. Die private Police schließt die Lücken der EHIC und übernimmt vor allem den Krankenrücktransport, der bei einem längeren Aufenthalt in Europa schnell relevant werden kann.

  • Beantrage die EHIC vor deiner Abreise bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, sie gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
  • Prüfe, welche Leistungen das öffentliche Gesundheitssystem deines Gastlandes übernimmt und wo du zuzahlen musst.
  • Schließe zusätzlich eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab, um Rücktransport und Privatbehandlungen abzudecken.
01

Europäische Krankenversicherungskarte beantragen

Beantrage vor deinem Erasmus-Aufenthalt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Sie gilt in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.

02

Leistungsumfang der EHIC prüfen

Die EHIC ermöglicht dir Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes. Sie deckt jedoch nur Leistungen ab, die dort gesetzlich vorgesehen sind, und keinen Krankenrücktransport.

03

Private Auslandskrankenversicherung abschließen

Schließe zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung ab. Sie übernimmt Kosten, die das Gastland nicht erstattet, etwa für einen Krankenrücktransport, private Ärzte oder Selbstbehalte im Gastland.

04

Unterlagen mitnehmen

Nimm deine EHIC, die Versicherungsbestätigung deiner privaten Auslandskrankenversicherung und die Notrufnummern deiner Versicherer mit ins Gastland.

06 · Was gilt

Europäischer Wirtschafts­raum: Was gilt mit der EHIC?

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Die Karte ist jedoch kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte hast du innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes. Du wirst dabei so behandelt wie eine einheimische gesetzlich versicherte Person, das heißt, du zahlst die gleichen Zuzahlungen und hast die gleichen Leistungsansprüche.

Die Karte deckt Notfallbehandlungen und akute Erkrankungen während deines Aufenthalts ab. Sie ist jedoch kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung, denn sie übernimmt keinen Krankenrücktransport nach Deutschland und keine Behandlungen in Privatkliniken oder bei Privatärzten. Auch Kosten, die im Gastland gesetzlich nicht übernommen werden, bleiben an dir hängen.

Für einen längeren Aufenthalt wie ein Auslandssemester reicht die EHIC allein deshalb nicht aus. Die private Langzeit-Auslandskrankenversicherung ergänzt sie sinnvoll, weil sie weltweit gilt und den Rücktransport einschließt.

  • Die EHIC übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes zu den Bedingungen für Einheimische.
  • Sie deckt keinen Krankenrücktransport, keine Privatbehandlung und keine Kosten, die im Gastland gesetzlich nicht vorgesehen sind.
  • Für Langzeitaufenthalte ist die Kombination aus EHIC und privater Auslandskrankenversicherung die übliche Absicherung.

Übernimmt die EHIC

·Medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes
·Behandlungen zu den gleichen Bedingungen wie für Einheimische
·Notfallbehandlungen und akute Erkrankungen während des Aufenthalts

Übernimmt die EHIC nicht

·Krankenrücktransport nach Deutschland
·Behandlungen in Privatkliniken oder bei Privatärzten
·Kosten, die im Gastland gesetzlich nicht übernommen werden
·Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind

07 · Im Vertrag

Sozialversicherungs­abkommen: Wenn deine deutsche Krankenkasse doch zahlt

Mit einigen Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland leistet.

Mit einigen Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland leistet. In Ländern mit Sachleistungsaushilfe erhältst du medizinische Leistungen oft so, als wärst du dort gesetzlich versichert, und deine deutsche Krankenkasse rechnet direkt mit dem ausländischen Träger ab.

In manchen Ländern gilt dagegen das Verfahren der Kostenerstattung. Du zahlst die Behandlungskosten zunächst selbst und reichst die Belege anschließend bei deiner deutschen Krankenkasse ein. Das kann bei längeren Aufenthalten zu finanziellen Engpässen führen, weil du in Vorleistung gehen musst.

Die Abkommen gelten nur für die im jeweiligen Vertrag genannten Länder und Leistungen. Sie decken keinen Krankenrücktransport ab und ersetzen keine private Auslandskrankenversicherung, die weltweit und unabhängig von zwischenstaatlichen Vereinbarungen leistet.

  • Bei Sachleistungsaushilfe rechnet deine deutsche Krankenkasse direkt mit dem ausländischen Träger ab, du musst nicht in Vorleistung gehen.
  • Bei Kostenerstattung zahlst du die Behandlung zunächst selbst und reichst die Belege später bei deiner Krankenkasse ein.
  • Sozialversicherungsabkommen gelten nur für die genannten Länder und Leistungen, sie decken keinen Krankenrücktransport.

Wichtige Begriffe zu Sozialversicherungsabkommen

SachleistungsaushilfeLeistungIn Ländern mit Sozialversicherungsabkommen erhältst du medizinische Leistungen oft so, als wärst du dort gesetzlich versichert. Deine deutsche Krankenkasse rechnet direkt mit dem ausländischen Träger ab.
KostenerstattungVerfahrenIn manchen Ländern musst du Behandlungskosten zunächst selbst zahlen und reichst die Belege anschließend bei deiner deutschen Krankenkasse ein.
GeltungsbereichGrenzeSozialversicherungsabkommen gelten nur für die im Abkommen genannten Länder und Leistungen. Sie decken keinen Krankenrücktransport und keine Behandlungen in Privatkliniken ab.

08 · Kosten

Selbstbeteiligung und Selbstbehalt: So beeinflussen sie deinen Beitrag

Viele Tarife für die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bieten die Wahl zwischen einem Tarif mit und einem ohne Selbstbeteiligung. Deine Entscheidung wirkt sich direkt auf den monatlichen Beitrag aus.

Bei Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für Studenten hast du häufig die Wahl zwischen einem Tarif mit und einem ohne Selbstbeteiligung. Ein Tarif mit Selbstbehalt senkt den monatlichen Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst trägst. Die monatlichen Beiträge für Studenten liegen je nach Tarif, Reiseziel und Selbstbehalt in einer Spanne von etwa 25 bis 65 Euro.

Für Reisen weltweit mit USA und Kanada zahlst du ohne Selbstbeteiligung etwa 55 bis 65 Euro pro Monat, mit Selbstbeteiligung etwa 35 bis 45 Euro. Für Tarife weltweit ohne USA liegen die Beiträge ohne Selbstbeteiligung bei etwa 30 bis 40 Euro, mit Selbstbeteiligung bei etwa 25 bis 30 Euro pro Monat.

Die Entscheidung für oder gegen einen Selbstbehalt hängt von deiner finanziellen Situation im Ausland ab. Wenn du nicht auf hohe Behandlungskosten vorbereitet sein willst, ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung die sicherere Wahl, auch wenn er monatlich etwas teurer ist.

  • Ein Tarif mit Selbstbehalt senkt den Beitrag, erhöht aber deine Eigenkosten im Krankheitsfall.
  • Ohne Selbstbeteiligung zahlst du weltweit mit USA etwa 55 bis 65 Euro pro Monat, mit Selbstbeteiligung etwa 35 bis 45 Euro.
  • Für Tarife weltweit ohne USA liegen die Beiträge ohne Selbstbeteiligung bei etwa 30 bis 40 Euro pro Monat.

Beitrag und Selbstbeteiligung bei Langzeit-Auslandskrankenversicherungen

Tarif ohne Selbstbeteiligung, weltweit mit USAab 63 EUR pro Monat
Tarif mit Selbstbeteiligung, weltweit mit USAab 42,50 EUR pro Monat
Tarif ohne Selbstbeteiligung, weltweit ohne USAab 26 EUR pro Monat
Tarif mit Selbstbeteiligung, weltweit ohne USAab 25 EUR pro Monat

09 · Checkliste

Work & Travel und Auslandspraktikum: Was du vor der Abreise prüfen solltest

Work & Travel und Auslandspraktika verbinden Reisen mit Arbeit. Für deine Krankenversicherung bedeutet das: Du brauchst einen Tarif, der auch bei typischen Nebenjobs und Praktikumstätigkeiten leistet.

Work & Travel und Auslandspraktika verbinden Reisen mit Arbeit. Für deine Krankenversicherung bedeutet das, dass du einen Tarif brauchst, der auch bei bezahlter Tätigkeit im Ausland leistet und nicht nur bei reinen Urlaubsreisen. Viele Langzeittarife für Studenten decken diese Fälle ab, aber du solltest die Bedingungen vor der Abreise genau prüfen.

Die maximale Aufenthaltsdauer muss zu deiner Reiseplanung passen. Für Work & Travel sind mindestens 6 bis 12 Monate üblich, und dein Tarif sollte diese Zeitspanne abdecken. Wenn deine Route in die USA oder nach Kanada führt, muss der Tarif auch für diese Länder gelten, denn dort sind die Behandlungskosten besonders hoch.

Nimm die Notrufnummer deiner Auslandskrankenversicherung und deine Versicherungsbestätigung mit. Im Notfall musst du den Versicherer schnell erreichen, und die Bestätigung weist nach, dass du versichert bist, falls du im Ausland eine Behandlung benötigst.

  • Prüfe, ob dein Tarif auch bei bezahlter Tätigkeit im Ausland leistet, nicht nur bei reinen Urlaubsreisen.
  • Achte auf eine maximale Aufenthaltsdauer, die zu deiner Reiseplanung passt, mindestens 6 bis 12 Monate.
  • Wähle einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, wenn du im Ausland nicht auf hohe Behandlungskosten vorbereitet sein willst.
  • Kläre, ob dein Tarif auch für die USA und Kanada gilt, falls deine Route dorthin führt.
  • Nimm die Notrufnummer deiner Auslandskrankenversicherung und deine Versicherungsbestätigung mit.

Checkliste für deine Absicherung bei Work & Travel

01

Prüfe, ob dein Tarif auch bei bezahlter Tätigkeit im Ausland leistet, nicht nur bei reinen Urlaubsreisen.

02

Achte auf eine maximale Aufenthaltsdauer, die zu deiner Reiseplanung passt.

03

Wähle einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, wenn du im Ausland nicht auf hohe Behandlungskosten vorbereitet sein willst.

04

Kläre, ob dein Tarif auch für die USA und Kanada gilt, falls deine Route dorthin führt.

05

Nimm die Notrufnummer deiner Auslandskrankenversicherung und deine Versicherungsbestätigung mit.

06

Prüfe, ob eine optionale Reisegepäckversicherung für deine Ausrüstung sinnvoll ist.

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Studenten

Viele Studierende unterschätzen die Lücken ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland oder wählen einen Tarif, der nicht zu ihrem Aufenthalt passt. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, sich allein auf die Europäische Krankenversicherungskarte zu verlassen. Sie deckt keinen Krankenrücktransport und keine Privatbehandlung ab, und bei einem längeren Aufenthalt im Ausland reicht sie nicht aus, um alle Kosten zu tragen.

Ein weiterer Fehler ist der Abschluss eines Kurzzeittarifs für ein Auslandssemester. Reisekrankenversicherungen gelten meist nur bis 63 Tage pro Reise, ein Auslandssemester dauert jedoch mindestens sechs Monate. Wer hier den falschen Tarif wählt, steht im Krankheitsfall ohne Schutz da.

Auch die Mitversicherung im Familienvertrag der Eltern wird oft überschätzt. Sie gilt nur bis zum 23. Geburtstag und nicht für Langzeitaufenthalte über zwei Monate. Für ein Auslandssemester oder Work & Travel musst du deshalb einen eigenen Einzelvertrag abschließen.

  • Sich allein auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen: Sie deckt keinen Krankenrücktransport und keine Privatbehandlung.
  • Einen Kurzzeittarif für ein Auslandssemester abschließen: Reisekrankenversicherungen gelten meist nur bis 63 Tage pro Reise.
  • Die Mitversicherung im Familienvertrag der Eltern überschätzen: Sie gilt nur bis zum 23. Geburtstag und nicht für Langzeitaufenthalte über zwei Monate.
  • Einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung wählen, um Beiträge zu sparen: Im Krankheitsfall können die Eigenkosten die Ersparnis schnell übersteigen.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Sich allein auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen: Sie deckt keinen Krankenrücktransport und keine Privatbehandlung.
·Einen Kurzzeittarif für ein Auslandssemester abschließen: Reisekrankenversicherungen gelten meist nur bis 63 Tage pro Reise.
·Die Mitversicherung im Familienvertrag der Eltern überschätzen: Sie gilt nur bis zum 23. Geburtstag und nicht für Langzeitaufenthalte über zwei Monate.
·Einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung wählen, um Beiträge zu sparen: Im Krankheitsfall können die Eigenkosten die Ersparnis schnell übersteigen.
·Die Versicherung erst nach der Abreise abschließen: Der Schutz muss vor dem Grenzübertritt bestehen.
·Die Bedingungen für Work & Travel nicht lesen: Nicht jeder Tarif leistet bei bezahlter Arbeit im Ausland.

11 · Schritt für Schritt

Krankenrücktransport: Die wichtigste Leistung im Notfall

Ein Krankenrücktransport nach Deutschland kann ohne Versicherung schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. In der Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist er eine zentrale Leistung.

01

Medizinische Notwendigkeit feststellen

Der behandelnde Arzt im Ausland stellt fest, dass ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde.

02

Versicherer kontaktieren

Du oder deine Begleitung meldest den Fall der Notrufnummer deiner Auslandskrankenversicherung. Der Versicherer organisiert den Transport und klärt die Kostenübernahme.

03

Transport durchführen

Der Versicherer bringt dich an deinen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Die Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson werden übernommen.

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026