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Auslandskrankenversicherung fürs Visum: So erfüllst du die Schengen-Vorgaben

Für ein Schengen-Visum ist eine private Auslandskrankenversicherung Pflicht. Sie muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit dein Visumsantrag nicht abgelehnt wird.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Auslandskrankenversicherung fürs Visum muss mindestens 30.000 Euro für medizinische Kosten abdecken.
  • Der Versicherungsschutz muss in allen 29 Schengen-Staaten gelten und die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken.
  • Typische Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten zwischen 1,20 und 2,50 Euro pro Tag.
  • Du erhältst einen Versicherungsnachweis, den du bei der Botschaft oder dem Konsulat einreichen musst.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung fürs Visum?

Die Auslandskrankenversicherung fürs Visum ist eine private Reisekrankenversicherung, die speziell für ausländische Gäste konzipiert ist. Sie übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten während des Aufenthalts im Schengen-Raum.

Die Versicherung gilt in allen 29 Schengen-Staaten und zusätzlich in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Du kannst sie jederzeit vor der Einreise abschließen, unabhängig davon, ob du bereits in deinem Heimatland bist oder dich schon auf der Reise befindest.

Der Schutz umfasst die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen Rücktransport in dein Heimatland. Auch die Kosten für mitversicherte Begleitpersonen werden erstattet, wenn du beispielsweise mit Kindern unterwegs bist und diese stationär behandelt werden müssen.

Die Versicherung richtet sich an alle Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland oder den Schengen-Staaten aufhalten und im Zielland nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. Für Studierende, die für ein Semester nach Deutschland kommen, ist sie daher oft die erste Wahl.

Der Versicherungsschutz kann um eine Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- sowie eine Reisegepäck-Versicherung erweitert werden. Diese Zusatzbausteine sind optional und nicht für das Visum erforderlich.

Kurz erklärt

Visum-Reiseversicherung

Eine private Krankenversicherung für ausländische Besucher, die die behördlichen Anforderungen an ein Schengen-Visum erfüllt. Sie deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Schengen-Raum ab und kann um Haftpflicht-, Unfall-, Notfall- und Gepäckversicherung erweitert werden.

Sie ist Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums und muss vor der Einreise abgeschlossen werden.

02 · Checkliste

Welche Anforderungen stellt das Schengen-Visum an die Versicherung?

Die Visumsvorschriften der EU verlangen einen klar definierten Mindestschutz. Nur wenn deine Police diese Kriterien erfüllt, wird sie von der Botschaft anerkannt.

Die wichtigste Vorgabe betrifft die Deckungssumme: Sie muss mindestens 30.000 Euro für medizinische Kosten abdecken. Viele Anbieter stellen eine Versicherungssumme von 50.000 Euro je versicherte Person bereit, die für alle Versicherungsfälle innerhalb der Vertragsdauer gilt.

Der Versicherungsschutz muss in allen 29 Schengen-Staaten gültig sein. Eine Police, die nur für Deutschland gilt, reicht nicht aus. Du musst dich frei zwischen den Staaten bewegen können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Die Versicherung muss die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken. Bei einem Schengen-Visum Typ C sind das maximal 90 Tage pro Halbjahr. Beginnt dein Schutz erst nach der Einreise, wird der Antrag abgelehnt.

Folgende Pflichtkriterien muss dein Versicherungsnachweis erfüllen:

  • Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Kosten.
  • Gültigkeit in allen 29 Schengen-Staaten.
  • Abdeckung der gesamten Aufenthaltsdauer, maximal 90 Tage pro Halbjahr.
  • Kostenübernahme für ambulante und stationäre Heilbehandlung.
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland.
  • Keine Selbstbeteiligung bei den Pflichtleistungen.

Pflichtkriterien für den Versicherungsnachweis

01

Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Kosten

02

Gültigkeit in allen 29 Schengen-Staaten

03

Abdeckung der gesamten Aufenthaltsdauer (maximal 90 Tage pro Halbjahr)

04

Kostenübernahme für ambulante und stationäre Heilbehandlung

05

Kostenübernahme für medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland

06

Keine Selbstbeteiligung bei den Pflichtleistungen

03 · Was gilt

Welche Leistungen deckt die Visum-Reiseversicherung ab?

Der Kern der Versicherung ist die Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, die während deines Aufenthalts anfallen.

Der Kern der Versicherung ist die Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, die während deines Aufenthalts anfallen.

Ambulante Heilbehandlungen bei Ärzten sind ebenso abgedeckt wie stationäre Aufenthalte im Krankenhaus, dort inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer. Alternativ kannst du ein Krankenhaustagegeld von bis zu 75 Euro pro Tag für maximal 14 Tage wählen.

Bei Zahnbehandlungen übernimmt die Versicherung schmerzstillende konservierende Behandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die Leistung ist auf 300 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Medikamente, Verband- und Heilmittel sind ebenfalls versichert. Für ärztlich verordnete Massagen, Inhalationen und Packungen gilt eine Obergrenze von 300 Euro pro Versicherungsjahr. Unfallbedingte Hilfsmittel werden ohne diese Begrenzung übernommen.

Der medizinisch sinnvolle Rücktransport in dein Heimatland ist eine zentrale Leistung. Auch die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Reiseland sind abgedeckt. Schwangerschaftsuntersuchungen und Behandlungen bei Komplikationen, Frühgeburt oder Fehlgeburt gehören ebenfalls zum Schutz.

Wichtig zu wissen: Für vor Vertragsabschluss bekannte Krankheiten und Beschwerden sowie deren absehbare Folgen besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch für Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind.

Übernimmt sie

·Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten
·Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (Mehrbettzimmer)
·Schmerzstillende Zahnbehandlung bis 300 Euro
·Medikamente, Verband- und Heilmittel
·Krankentransporte zur stationären Behandlung
·Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
·Überführung im Todesfall oder Bestattung im Reiseland
·Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen

Übernimmt sie nicht

·Zahnprophylaxe oder hochwertiger Zahnersatz
·Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung
·Reisegepäck- und Haftpflichtschäden (nur über Zusatzpaket)

04 · Kosten

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung fürs Visum?

Die Tagesprämie hängt vor allem von deinem Alter und der gewünschten Aufenthaltsdauer ab. Für jüngere Reisende sind die Tarife besonders günstig.

Für Personen bis 59 Jahre beginnt die reine Auslandskrankenversicherung bei 1,20 Euro pro Tag. Bei einem 30-tägigen Aufenthalt ergibt das einen Beispielpreis von 36 Euro. Die Mindestprämie pro Vertrag liegt bei 10 Euro.

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge. Reisende zwischen 60 und 64 Jahren zahlen etwa 2,00 bis 3,50 Euro pro Tag, ab 65 Jahren können es 4,00 bis 8,00 Euro sein. Die genaue Prämie hängt vom Anbieter und den gewählten Leistungen ab.

Das optionale Zusatzpaket aus Unfall-, Haftpflicht-, Notfall- und Gepäckversicherung kostet ab 0,27 Euro pro Tag. Die Mindestprämie liegt hier bei 5 Euro im Basic-Tarif und 10 Euro im Profi-Tarif.

Die Zahlungsweise kannst du flexibel wählen: einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Für einen kurzen Aufenthalt ist die einmalige Zahlung in der Regel am einfachsten.

Kurz erklärt

Bis 59 Jahre

Typische Kosten für die Visum-Reiseversicherung

ab 1,20 EUR

05 · Schritt für Schritt

So funktioniert der Versicherungs­nachweis für die Botschaft

Für den Visumsantrag benötigst du einen schriftlichen Nachweis deiner Versicherung. Diesen erhältst du direkt nach dem Online-Abschluss als PDF zum Ausdrucken.

Der Ablauf ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt:

Wird dein Visum abgelehnt, kannst du die Versicherung in der Regel kündigen. Die Prämie wird dann anteilig oder vollständig erstattet, sofern der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat.

Der Abschluss ist jederzeit vor der Einreise möglich. Du musst also nicht warten, bis du alle Reisedetails kennst, sondern kannst die Versicherung auch kurzfristig abschließen, sobald dein Visumstermin feststeht.

01

Tarif auswählen und online abschließen

Du gibst deine persönlichen Daten, das Reisedatum und die Aufenthaltsdauer ein. Der Abschluss ist jederzeit vor der Einreise möglich.

02

Versicherungsbestätigung erhalten

Nach Zahlung der Prämie erhältst du sofort eine Versicherungsbescheinigung als PDF. Diese enthält alle Angaben, die die Botschaft verlangt.

03

Nachweis beim Visumsantrag einreichen

Du fügst die Bescheinigung deinen Unterlagen bei der Botschaft oder dem Konsulat bei. Der Nachweis muss die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken.

04

Bei Ablehnung des Visums kündigen

Wird dein Visumsantrag abgelehnt, kannst du die Versicherung in der Regel kostenlos stornieren. Die Prämie wird dir erstattet.

06 · Vergleich

Welche Aufenthaltsdauer kann versichert werden?

Die maximale Versicherungsdauer ist bei den meisten Anbietern auf ein Jahr begrenzt. Für ein klassisches Schengen-Visum gelten jedoch strengere Regeln.

Mit einem Schengen-Visum Typ C darfst du dich pro Halbjahr maximal 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten. Deine Versicherung muss exakt diesen Aufenthaltszeitraum abdecken, nicht mehr und nicht weniger.

Für ein nationales Visum Typ D, das für längere Aufenthalte wie ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit erteilt wird, kann die Versicherung bis zu 365 Tage fortlaufend gelten. Der Gesamt-Aufenthaltszeitraum in Deutschland oder einem Schengen-Staat darf ein Jahr nicht überschreiten.

Die Tagesprämie bleibt in beiden Fällen gleich: Sie beginnt bei 1,20 Euro pro Tag für Personen bis 59 Jahre. Für längere Aufenthalte kann eine Incoming-Krankenversicherung sinnvoller sein, da sie einen umfassenderen Schutz bietet.

Beachte, dass die Versicherung nur für vorübergehende Aufenthalte gilt. Wenn du dauerhaft in Deutschland bleiben möchtest, benötigst du eine reguläre Krankenversicherung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Versicherungsdauer im Vergleich
Schengen-Visum (Typ C)Nationales Visum (Typ D)
Maximale Aufenthaltsdauer90 Tage pro HalbjahrBis zu 365 Tage
Versicherungs­schutzGilt in allen Schengen-StaatenKann bis zu 1 Jahr fortlaufend gelten
Typische Tagesprämieab 1,20 EURab 1,20 EUR

07 · Was gilt

Zusatzschutz: Haftpflicht, Unfall, Notfall und Gepäck

Neben der reinen Krankenversicherung bieten viele Anbieter ein Incoming-Zusatzpaket an. Es erweitert den Schutz um wichtige Bausteine für den Alltag im Gastland.

Die Reise-Haftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden während deiner Auslandsreise. Die Versicherungssumme liegt je nach Tarif bei 1 Million oder 2,5 Millionen Euro.

Die Reise-Unfallversicherung leistet im Todesfall und bei Invalidität. Im Basic-Tarif sind 10.000 Euro im Todesfall und 20.000 Euro bei Invalidität versichert, im Profi-Tarif 20.000 Euro und 60.000 Euro mit Progression.

Die Notfall-Versicherung hilft bei Strafverfolgung, dem Verlust von Bargeld oder Kreditkarten und bei Reiseabbruch. Sie gewährt Darlehen für Strafkautionen bis 15.000 Euro und für Mehrkosten bei Entführung bis 15.000 Euro im Profi-Tarif.

Die Reisegepäck-Versicherung deckt Schäden durch strafbare Handlungen, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse ab. Sie ist nur im Profi-Tarif enthalten und auf 2.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.

Für Studierende ist vor allem die Haftpflichtversicherung sinnvoll, da sie im Alltag schnell mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden können. Die Unfallversicherung ist eher verzichtbar, wenn du bereits eine private Unfallversicherung in deinem Heimatland hast.

Sinnvoll für

·Reise-Haftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
·Reise-Unfallversicherung: Leistung bei Invalidität oder Todesfall
·Notfall-Versicherung: Hilfe bei Strafverfolgung, Verlust von Dokumenten oder Zahlungsmitteln
·Reisegepäck-Versicherung: Schutz bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks

Eher verzichtbar für

·Reisegepäck-Versicherung: Wenn du nur mit Handgepäck reist
·Reise-Unfallversicherung: Wenn du bereits eine private Unfallversicherung hast
·Notfall-Versicherung: Wenn du über eine Kreditkarte mit Auslandsnotfall-Hilfe verfügst

08 · Im Vertrag

Selbstbeteiligung: Wann du selbst zahlen musst

In der Auslandskrankenversicherung fürs Visum ist in der Regel keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Bei einigen Zusatzbausteinen können jedoch Selbstbehalte anfallen.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung bis zur Versicherungssumme von 50.000 Euro vollständig. Du zahlst keinen Selbstbehalt, unabhängig davon, wie hoch die Behandlungskosten sind.

Auch in der Reise-Unfallversicherung und der Notfall-Versicherung fällt keine Selbstbeteiligung an. Leistungen im Todesfall oder bei Invalidität werden ohne Abzug gezahlt, Darlehen und Hilfeleistungen in voller Höhe gewährt.

Anders sieht es bei der Reise-Haftpflichtversicherung aus. Bei Haftpflichtansprüchen aufgrund von Mietsachschäden zahlst du 20 Prozent des Schadenbetrags, mindestens 50 Euro. Bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie beträgt die Selbstbeteiligung 10 Prozent, mindestens 200 Euro.

Diese Selbstbehalte gelten nur für die genannten Sonderfälle. Im Normalfall, also bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, übernimmt die Versicherung die Kosten vollständig.

Selbstbeteiligung in den einzelnen Bausteinen

AuslandskrankenversicherungKeine SelbstbeteiligungDie Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung werden bis zur Versicherungssumme von 50.000 Euro vollständig übernommen.
Reise-UnfallversicherungKeine SelbstbeteiligungLeistungen im Todesfall oder bei Invalidität werden ohne Abzug gezahlt.
Notfall-VersicherungKeine SelbstbeteiligungDarlehen und Hilfeleistungen werden in voller Höhe gewährt.
Reise-HaftpflichtversicherungTeilweise SelbstbeteiligungBei Mietsachschäden: 20 Prozent (mindestens 50 Euro). Bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie: 10 Prozent (mindestens 200 Euro).

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Abschluss der Visum-Versicherung

Ein falscher Versicherungsnachweis kann zur Ablehnung deines Visumsantrags führen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Diese Fehler solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein Versicherungsbeginn erst nach der Einreise. Der Schutz muss ab dem ersten Tag der geplanten Aufenthaltsdauer gelten, sonst erkennt die Botschaft den Nachweis nicht an.

Eine zu niedrige Deckungssumme ist ebenfalls problematisch. Die Police muss mindestens 30.000 Euro für medizinische Kosten abdecken. Viele Anbieter stellen 50.000 Euro bereit, was den Anforderungen problemlos genügt.

Der Geltungsbereich muss alle 29 Schengen-Staaten umfassen. Eine Versicherung, die nur für Deutschland gilt, reicht nicht aus, auch wenn du nur nach Deutschland reisen möchtest.

Ohne schriftliche Versicherungsbestätigung wird dein Visumsantrag nicht bearbeitet. Du musst die Bescheinigung als PDF ausdrucken und den Unterlagen beifügen. Eine mündliche Zusage oder ein Screenshot genügt nicht.

Vorerkrankungen solltest du nicht verschweigen. Behandlungen für bekannte Krankheiten aus den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss sind nicht versichert. Das ist kein Grund, die Versicherung abzulehnen, aber du solltest wissen, dass diese Kosten selbst zu tragen sind.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Versicherungsbeginn erst nach der Einreise: Der Schutz muss ab dem ersten Tag der geplanten Aufenthaltsdauer gelten.
·Zu niedrige Deckungssumme: Die Police muss mindestens 30.000 Euro für medizinische Kosten abdecken.
·Falscher Geltungsbereich: Die Versicherung muss in allen 29 Schengen-Staaten gültig sein, nicht nur in Deutschland.
·Fehlender Versicherungsnachweis: Ohne schriftliche Bestätigung der Versicherung wird der Visumsantrag nicht bearbeitet.
·Vorerkrankungen verschweigen: Behandlungen für bekannte Krankheiten aus den letzten 6 Monaten sind nicht versichert.
·Zu kurze Laufzeit: Die Versicherung muss die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken, nicht nur einen Teil davon.

10 · Hintergrund

Incoming-Krankenversicherung: Alternative für längere Aufenthalte

Für Aufenthalte über 90 Tage oder für Personen, die nicht unter die Schengen-Visumspflicht fallen, kann eine Incoming-Krankenversicherung die bessere Wahl sein.

Die Incoming-Krankenversicherung richtet sich an ausländische Gäste, die sich länger als 90 Tage in Deutschland oder Europa aufhalten. Sie bietet einen umfassenderen Schutz als die reine Visum-Reiseversicherung und kann für bis zu 365 Tage abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Visum-Reiseversicherung ist die Incoming-Krankenversicherung nicht an die strengen Vorgaben des Schengen-Visums gebunden. Sie eignet sich für Studierende, Au-pairs, Sprachschüler oder Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland kommen.

Die Leistungen ähneln denen der Visum-Reiseversicherung: ambulante und stationäre Heilbehandlung, Medikamente, Rücktransport und Überführung sind abgedeckt. Die Versicherungssumme liegt ebenfalls bei 50.000 Euro je versicherte Person.

Für Studierende, die ein komplettes Semester in Deutschland verbringen, ist die Incoming-Krankenversicherung oft die passende Wahl. Sie müssen sich nicht um die 90-Tage-Grenze des Schengen-Visums kümmern und sind dennoch umfassend abgesichert.

Die Incoming-Krankenversicherung richtet sich an ausländische Gäste, die sich länger als 90 Tage in Deutschland oder Europa aufhalten. Sie bietet einen umfassenderen Schutz als die reine Visum-Reiseversicherung und kann für bis zu 365 Tage abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Visum-Reiseversicherung ist die Incoming-Krankenversicherung nicht an die strengen Vorgaben des Schengen-Visums gebunden. Sie eignet sich für Studierende, Au-pairs, Sprachschüler oder Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland kommen.

Die Leistungen ähneln denen der Visum-Reiseversicherung: ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung, Medikamente und Rücktransport. Zusätzlich können Bausteine wie Haftpflicht, Unfall und Notfall integriert werden.

11 · Hintergrund

Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung fürs Visum?

Die Versicherung ist nicht nur Pflicht für das Visum, sondern schützt dich auch vor hohen Kosten im Krankheitsfall. Ein Krankenhausaufenthalt in Deutschland kann schnell mehrere Tausend Euro kosten.

Ohne Versicherungsschutz musst du alle Arzt- und Krankenhauskosten selbst tragen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kostet in Deutschland durchschnittlich zwischen 400 und 800 Euro, eine Operation schnell über 5.000 Euro.

Die Tagesprämie von 1,20 bis 2,50 Euro ist im Verhältnis zu diesen Risiken gering. Für einen 30-tägigen Aufenthalt zahlst du etwa 36 Euro und bist bis zu 50.000 Euro abgesichert.

Zudem ist die Versicherung Voraussetzung für die Visumserteilung. Ohne gültigen Versicherungsnachweis wird dein Antrag abgelehnt. Die Kosten für die Versicherung sind also eine notwendige Investition in deinen Aufenthalt.

Für Studierende, die ein Auslandssemester planen, ist die Versicherung der erste Schritt zu einem sorgenfreien Aufenthalt. Sie erfüllt die behördlichen Anforderungen und schützt dich gleichzeitig vor finanziellen Risiken, die dein Studium gefährden könnten.

Ohne Versicherungsschutz musst du alle Arzt- und Krankenhauskosten selbst tragen. Die Auslandskrankenversicherung für ein Schengen-Visum übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen im Ausland.

Für einen 30-tägigen Aufenthalt zahlst du etwa 36 Euro und bist bis zu 50.000 Euro abgesichert. Die Tagesprämie beginnt bei 1,20 Euro für Personen bis 59 Jahre.

Zudem ist die Versicherung Voraussetzung für die Visumserteilung. Ohne gültigen Versicherungsnachweis wird dein Antrag abgelehnt. Die Kosten für die Versicherung sind also eine notwendige Investition in deine Reise.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026