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Ratgeber · Versicherung

Auslandskrankenversicherung für Beamte: Schutz, den Beihilfe und PKV nicht immer bieten

Als Beamter oder Beamtin bist du im Ausland oft besser abgesichert als gesetzlich Versicherte, doch gerade beim Krankenrücktransport oder bei langen Aufenthalten entstehen Lücken. Eine separate Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücken für wenige Euro im Jahr.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Viele Beamtentarife in der PKV enthalten einen Auslandsschutz, der aber beim medizinisch sinnvollen Rücktransport schwächeln kann.
  • Die Beihilfe übernimmt im Ausland oft nur einen Teil der Kosten oder stellt strenge Bedingungen, besonders außerhalb der EU.
  • Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kostet oft zwischen 10 und 20 Euro im Jahr und schützt deine Beitragsrückerstattung in der PKV.
  • Für lange Auslandsaufenthalte wie ein Sabbatical oder eine Abordnung gelten andere Regeln als für eine Urlaubsreise.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Krankheitskosten im Ausland übernimmt, wenn deine reguläre Absicherung nicht oder nur teilweise zahlt. Für Beamte ist sie eine sinnvolle Ergänzung zu Beihilfe und privater Krankenversicherung.

Sie springt ein, wenn deine reguläre Absicherung nicht oder nur teilweise zahlt, etwa bei Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen.

Für Beamte ist sie eine sinnvolle Ergänzung zu Beihilfe und privater Krankenversicherung, weil sie Lücken schließt, die im Ausland schnell teuer werden können. Der Schutz gilt weltweit und ist für kurze Reisen meist als Jahrestarif mit unbegrenzter Anzahl an Reisen abgeschlossen.

Die Versicherung übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente und den Krankenrücktransport.

Du kannst sie unabhängig von deinem Beamtentarif abschließen und behältst so die Kontrolle über deine Gesundheitskosten im Ausland.

Kurz erklärt

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine private Versicherung, die bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente und den Krankenrücktransport übernimmt.

Sie gilt weltweit und ist für kurze Reisen meist als Jahrestarif mit unbegrenzter Anzahl an Reisen abgeschlossen.

02 · Vergleich

So greifen Beihilfe, PKV und Auslandsreisekrankenversicherung ineinander

Dein Schutz im Ausland hängt davon ab, wer zuerst leistet und welche Bedingungen gelten. Die Kombination aus Beihilfe, privater Krankenversicherung und einer separaten Auslandsreisekrankenversicherung entscheidet, ob du auf Kosten sitzen bleibst.

Bei einer Erkrankung im Ausland zahlen Beihilfe und private Krankenversicherung oft nur einen Teil der Rechnung. Die Beihilfe übernimmt beihilfefähige Kosten anteilig, häufig nur nach deutschem Gebührensatz, während deine PKV je nach Tarif begrenzt leistet.

Die separate Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Restkosten bis zur vollen Rechnungshöhe, sofern die Behandlung medizinisch notwendig war. Bei stationären Behandlungen kann die Beihilfe außerhalb der EU Vorauszahlung verlangen, was du mit einer guten Auslandsreisekrankenversicherung vermeidest.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Reihenfolge: Du reichst die Rechnung zuerst bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein und hältst deine PKV leistungsfrei.

So bleiben deine Beitragsrückerstattung und dein Schadenfreiheitsrabatt unangetastet, während die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten übernimmt.

Leistungsweg bei einer Erkrankung im Ausland
BeihilfePrivate KrankenversicherungSeparate Auslandsreisekrankenversicherung
KrankenrücktransportLeistet oft nur bei medizinisch notwendigem Transport, nicht bei medizinisch sinnvollemÜbernimmt den medizinisch sinnvollen Rücktransport, wenn er ärztlich verordnet ist
ZahnbehandlungÜbernimmt schmerzstillende Zahnbehandlung, Füllungen und provisorischen Zahnersatz

03 · Im Vertrag

Warum dein Beamtentarif in der PKV nicht immer reicht

Viele Beamtentarife enthalten einen Auslandsschutz, aber die Bedingungen unterscheiden sich stark. Besonders beim Krankenrücktransport und bei der Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung lohnt sich ein genauer Blick.

Die Formulierung „medizinisch sinnvoller Rücktransport" bedeutet, dass der Versicherer den Rücktransport zahlt, wenn eine Behandlung in Deutschland sinnvoll und zumutbar ist, auch wenn sie im Ausland möglich wäre. Die schwächere Klausel „medizinisch notwendiger Rücktransport" zahlt nur, wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist.

Mit der schwächeren Klausel bleibst du unter Umständen wochenlang im Ausland, obwohl du in Deutschland behandelt werden könntest.

Zusätzlich können Behandlungskosten im Ausland deine Beitragsrückerstattung in der PKV mindern, wenn du sie dort einreichst. Eine separate Auslandsreisekrankenversicherung verhindert diese Kostenfalle.

Wichtige Klauseln im Beamtentarif

Medizinisch sinnvoller RücktransportEmpfohlenDer Versicherer zahlt den Rücktransport, wenn eine Behandlung in Deutschland sinnvoll und zumutbar ist, auch wenn sie im Ausland möglich wäre.
Medizinisch notwendiger RücktransportSchwächerDer Versicherer zahlt nur, wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist. Du bleibst unter Umständen wochenlang im Ausland, obwohl du in Deutschland behandelt werden könntest.
Anrechnung auf BeitragsrückerstattungKostenfalleBehandlungskosten im Ausland können deine Beitragsrückerstattung in der PKV mindern. Eine separate Auslandsreisekrankenversicherung hält deinen PKV-Tarif leistungsfrei.
GeltungsbereichPrüfenManche Beamtentarife begrenzen den Auslandsschutz auf Europa oder eine bestimmte Reisedauer. Für Reisen außerhalb Europas oder längere Aufenthalte brauchst du eine separate Absicherung.

04 · Was gilt

Was die Auslandsreisekrankenversicherung abdeckt

Die Leistungen einer separaten Auslandsreisekrankenversicherung sind meist umfassender als der Auslandsschutz in deinem Beamtentarif. Sie übernimmt Kosten, die sonst an dir hängen bleiben.

Dazu gehören ambulante Arztbehandlungen und Medikamente, stationäre Krankenhausbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und Füllungen sowie der Krankenrücktransport, auch wenn er medizinisch sinnvoll ist. Such- und Bergungskosten sind bis zu einer festgelegten Summe versichert, ebenso Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes.

Nicht übernommen werden Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststanden, Reiserücktritt oder Reiseabbruch sowie Gepäckverlust.

Für diese Risiken brauchst du separate Reiseversicherungen, etwa eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.

Übernimmt sie

·Ambulante Arztbehandlungen und Medikamente
·Stationäre Krankenhausbehandlung
·Schmerzstillende Zahnbehandlung und Füllungen
·Krankenrücktransport, auch medizinisch sinnvoll
·Such- und Bergungskosten bis zu einer festgelegten Summe
·Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes
·Betreuung minderjähriger Kinder, wenn du selbst erkrankt bist

Übernimmt sie nicht

·Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststanden
·Reiserücktritt oder Reiseabbruch
·Gepäckverlust oder Reisegepäckversicherung
·Routineuntersuchungen ohne akuten Anlass
·Behandlungen, die allein aus kosmetischen Gründen erfolgen

05 · Kosten

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte?

Die Beiträge sind im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr niedrig. Entscheidend ist, ob du einen Einzeltarif oder einen Familientarif wählst und wie lange die maximale Reisedauer pro Reise sein soll.

Für eine Einzelperson mit kurzer Reisedauer liegen die Kosten typischerweise zwischen 8 und 20 Euro im Jahr. Ein Familientarif mit Kindern kostet etwa 20 bis 40 Euro im Jahr, während ein Langzeitauslandsaufenthalt bis 36 Monate ab 100 Euro jährlich beginnen kann.

Für Beamte mit Beihilfeanspruch lohnt sich ein Tarif, der die Restkosten nach Beihilfe und PKV übernimmt, statt nur einen festen Prozentsatz zu erstatten.

So vermeidest du, dass du auf einem Teil der Rechnung sitzen bleibst, obwohl du versichert bist.

Typische Beitragsspanne pro Jahr

Einzelperson, kurze Reisedauer8–20 EUR
Familie mit Kindern20–40 EUR

06 · Schritt für Schritt

Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte: Ablauf im Krankheits­fall

Im Notfall zählt schnelle Hilfe. Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob du zuerst deine PKV, die Beihilfe oder die Auslandsreisekrankenversicherung kontaktierst.

Im Notfall zählt schnelle Hilfe. Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob du zuerst deine PKV, die Beihilfe oder die Auslandsreisekrankenversicherung kontaktierst.

Du rufst zuerst die Notfallnummer der Auslandsreisekrankenversicherung an. Der Notrufservice ist rund um die Uhr erreichbar, hilft bei der Arztsuche, organisiert Krankenhausaufenthalte und klärt die Kostenübernahme vor Ort.

Bei stationärer Behandlung übernimmt der Versicherer auf Wunsch die direkte Abrechnung mit der Klinik, sodass du nicht in Vorleistung gehen musst.

Nach der Rückkehr reichst du die Belege bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein. Sie erstattet die Kosten, die Beihilfe und PKV nicht übernommen haben.

01

Notfallnummer der Auslandsreisekrankenversicherung anrufen

Du erreichst den Notrufservice rund um die Uhr. Er hilft bei der Arztsuche, organisiert Krankenhausaufenthalte und klärt die Kostenübernahme vor Ort.

02

Behandlung durchführen lassen

Du suchst einen Arzt oder ein Krankenhaus auf. Bei stationärer Behandlung übernimmt der Versicherer auf Wunsch die direkte Abrechnung mit der Klinik.

03

Rechnungen einreichen

Nach der Rückkehr reichst du die Belege bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein. Sie erstattet die Kosten, die Beihilfe und PKV nicht übernommen haben.

04

Rücktransport veranlassen

Wenn ein Rücktransport medizinisch sinnvoll ist, organisiert der Versicherer den Transport und übernimmt die Kosten. Du musst dich nicht selbst um die Logistik kümmern.

07 · Grundlagen

Anwartschaft: So sicherst du deinen Beamtentarif bei langen Auslandsaufenthalten

Bei einer Abordnung ins Ausland oder einem Sabbatical ruht dein Beamtentarif nicht automatisch. Eine Anwartschaft erhält dir den Versicherungsschutz und die erreichte Altersrückstellung.

Eine Anwartschaft hält deinen Platz in der privaten Krankenversicherung offen, während du vorübergehend nicht versichert bist oder den Tarif ruhen lässt. Für Beamte im öffentlichen Dienst ist sie relevant, wenn du für längere Zeit ins Ausland gehst und dein Beihilfeanspruch ruht.

Ohne Anwartschaft riskierst du, nach der Rückkehr einen neuen Tarif mit höherem Beitrag und erneuter Gesundheitsprüfung abschließen zu müssen.

Prüfe vor einem langen Auslandsaufenthalt, ob dein Beihilfeanspruch ruht und welche Anwartschaftsoptionen deine PKV anbietet.

Kurz erklärt

Anwartschaft

Eine Anwartschaft hält deinen Platz in der privaten Krankenversicherung offen, während du vorübergehend nicht versichert bist oder den Tarif ruhen lässt.

Für Beamte im öffentlichen Dienst ist sie relevant, wenn du für längere Zeit ins Ausland gehst und dein Beihilfeanspruch ruht.

08 · Hintergrund

Dienstunfähigkeits­versicherung und Auslandsschutz: Was du kombinieren solltest

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dein Einkommen ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Sie ist unabhängig von der Auslandsreisekrankenversicherung, aber beide gehören zu einer vollständigen Absicherung für Beamte.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn du dienstunfähig wirst. Sie leistet unabhängig davon, ob die Dienstunfähigkeit im Inland oder Ausland eintritt. Für Beamte im öffentlichen Dienst ist sie eine zentrale Absicherung, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Beamte oft nicht greift.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dagegen nur die Krankheitskosten im Ausland, nicht dein Einkommen.

Beide Versicherungen ergänzen sich: Die eine schützt dein Einkommen, die andere deine Gesundheitskosten. Wenn du ins Ausland gehst, solltest du prüfen, ob deine Dienstunfähigkeitsversicherung auch bei Auslandsaufenthalten leistet.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn du dienstunfähig wirst. Sie leistet unabhängig davon, ob die Dienstunfähigkeit im Inland oder Ausland eintritt. Für Beamte im öffentlichen Dienst ist sie eine zentrale Absicherung, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Beamte oft nicht greift.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dagegen nur die Krankheitskosten im Ausland. Beide Versicherungen ergänzen sich: Die eine schützt dein Einkommen, die andere deine Gesundheitskosten. Wenn du ins Ausland gehst, solltest du prüfen, ob deine Dienstunfähigkeitsversicherung auch bei Auslandsaufenthalten uneingeschränkt leistet.

09 · Was gilt

Heilfürsorge: Wenn der Dienstherr die Krankheits­kosten trägt

Bei einigen Beamten, etwa Polizisten oder Soldaten, übernimmt die Heilfürsorge die Krankheitskosten. Im Ausland gelten dafür besondere Regeln, die du kennen solltest.

Die Heilfürsorge übernimmt Behandlungskosten im Inland nach den Heilfürsorgebestimmungen. Bei Dienstreisen ins Ausland zahlt sie, wenn der Dienstherr sie anerkennt, ebenso bei dienstlich veranlasstem Auslandsaufenthalt.

Private Urlaubsreisen ins Ausland, Krankenrücktransport aus dem Ausland und Behandlungskosten, die über die Heilfürsorgesätze hinausgehen, sind nicht abgedeckt.

Für private Reisen brauchst du daher eine separate Auslandsreisekrankenversicherung, auch wenn du über die Heilfürsorge abgesichert bist.

Übernimmt die Heilfürsorge

·Behandlungskosten im Inland nach den Heilfürsorgebestimmungen
·Kosten bei Dienstreisen ins Ausland, wenn der Dienstherr sie anerkennt
·Behandlung bei dienstlich veranlasstem Auslandsaufenthalt

Übernimmt die Heilfürsorge nicht

·Private Urlaubsreisen ins Ausland
·Krankenrücktransport aus dem Ausland
·Behandlungskosten, die über die Heilfürsorgesätze hinausgehen

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Auslandskrankenversicherung für Beamte

Viele Beamte verlassen sich auf ihren Beamtentarif oder die Beihilfe und bemerken erst im Ausland, dass der Schutz nicht reicht. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Du verlässt dich auf den Auslandsschutz deines Beamtentarifs, ohne die Klausel zum Rücktransport zu prüfen. Du reichst Auslandskosten bei deiner PKV ein und verlierst dadurch deine Beitragsrückerstattung. Du gehst davon aus, dass die Beihilfe auch außerhalb der EU alle Kosten übernimmt.

Du schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab, die nur eine kurze Reisedauer abdeckt, obwohl du länger im Ausland bist.

Du vergisst, für deine Kinder eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, weil du denkst, sie seien über die Beihilfe mitversichert. Prüfe jede dieser Annahmen aktiv, bevor du verreist.

Häufige Fehler

·Du verlässt dich auf den Auslandsschutz deines Beamtentarifs, ohne die Klausel zum Rücktransport zu prüfen.
·Du reichst Auslandskosten bei deiner PKV ein und verlierst dadurch deine Beitragsrückerstattung.
·Du gehst davon aus, dass die Beihilfe auch außerhalb der EU alle Kosten übernimmt.
·Du schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab, die nur eine kurze Reisedauer abdeckt, obwohl du länger im Ausland bist.
·Du vergisst, für deine Kinder eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, weil du denkst, sie seien über die Beihilfe mitversichert.

11 · Checkliste

Checkliste: So findest du die passende Auslandskrankenversicherung als Beamter

Die Auswahl ist groß, aber für Beamte zählen bestimmte Kriterien mehr als für gesetzlich Versicherte. Diese Checkliste hilft dir, den passenden Tarif zu finden.

Achte auf einen Geltungsbereich weltweit, nicht nur Europa. Die maximale Reisedauer pro Reise sollte mindestens 56 Tage betragen, besser 70 Tage oder länger. Der Krankenrücktransport muss medizinisch sinnvoll sein, nicht nur medizinisch notwendig.

Such- und Bergungskosten, schmerzstillende Zahnbehandlung und Füllungen sowie Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes sollten inklusive sein.

Stelle sicher, dass keine Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung deiner PKV erfolgt und dass die Erstattung der Restkosten nach Beihilfe und PKV übernommen wird, nicht nur ein fester Prozentsatz.

Darauf solltest du achten

01

Geltungsbereich: weltweit, nicht nur Europa

02

Maximale Reisedauer pro Reise: mindestens 56 Tage, besser 70 Tage oder länger

03

Krankenrücktransport: medizinisch sinnvoll, nicht nur medizinisch notwendig

04

Übernahme von Such- und Bergungskosten

05

Zahnbehandlung: schmerzstillende Behandlung und Füllungen inklusive

06

Begleitperson: Unterkunft und Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes

07

Keine Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung deiner PKV

08

Erstattung der Restkosten nach Beihilfe und PKV, nicht nur fester Prozentsatz

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026