Das Auswahlverfahren
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (ohne NC). Als Zugangsvoraussetzung ist eine Mindestnote von 3,0 (befriedigend) der Abschlussnote des grundständigen Studienganges festgelegt. Der Zulassungsausschuss prüft im Rahmen der Bewerbung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

