Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber*innen müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können anschließend direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
