Das Auswahlverfahren
Das Zulassungsverfahren ist in zwei Stufen gegliedert. In Stufe 1 wird die fachliche Eignung anhand von Zulassungspunkten (max. 120) geprüft, die über fachspezifische Kompetenzen und Bachelor-Abschlussnote erreicht werden. Bewerber mit 80-99 Punkten werden zu einem Auswahlgespräch in Stufe 2 eingeladen, um die fachliche Eignung festzustellen; alternativ kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen.
