Das Auswahlverfahren
Das Eignungsverfahren dient der Feststellung, ob Bewerber:innen über die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Masterstudium verfügen. Es wird zweimal jährlich durchgeführt und erfolgt in zwei Stufen: Prüfung der Unterlagen durch den Prüfungsausschuss und schriftlicher Test mit einer 45-minütigen Klausur, die sprachlich-stilistische Kompetenzen und die Fähigkeit zur Anwendung erworbenen Wissens überprüft.