Das Auswahlverfahren
Bei Übersteigen der Bewerbungszahl gegenüber der Anzahl der zu vergebenden Studienplätze (20 pro Wintersemester) wird gemäß § 4 (2) der Aufnahmeordnung eine Rangfolge aus der Gesamtnote des vorangegangenen Studiums bzw. des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnitts gebildet.