Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können anschließend direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
