Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Nach Bewerbung innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen können Bewerber*innen direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
