Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können danach direkt im Bewerbungs- und Statusportal einen Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
